Sammlung Göschen
Unser heutiges Wissen
in kurzen, klaren,
allgemeinverständlichen
Einzeldarstellungen
Jede Nummer in eleg. Leinwandband 80 Pf.
G. J. Göschen'sche Verlagshandlung, Leipzig
Zweck und Ziel der „Sammlung Göschen” ist, in Einzeldarstellungen eine klare, leichtverständliche und übersichtliche Einführung in sämtliche Gebiete der Wissenschaft und Technik zu geben; in engem Rahmen, auf streng wissenschaftlicher Grundlage und unter Berücksichtigung des neuesten Standes der Forschung bearbeitet, soll jedes Bändchen zuverlässige Belehrung bieten. Jedes einzelne Gebiet ist in sich geschlossen dargestellt, aber dennoch stehen alle Bändchen in innerem Zusammenhange miteinander, so daß das Ganze, wenn es vollendet vorliegt, eine einheitliche, systematische Darstellung unseres gesamten Wissens bilden dürfte.
Ein ausführliches Verzeichnis der bisher erschienenen Nummern befindet sich am Schluß dieses Bändchens
Geschichtliche Bibliothek
aus der Sammlung Göschen.
Jedes Bändchen elegant in Leinwand gebunden 80 Pfennig.
Einleitung in die Geschichtswissenschaft von Prof. Dr. Ernst Bernheim. Nr. 270.
Urgeschichte der Menschheit von Prof. Dr. Moriz Hoernes. Mit 53 Abbildungen. Nr. 42.
Geschichte des alten Morgenlandes von Prof. Dr. Fr. Hommel. Mit 9 Voll- und Textbildern und 1 Karte. Nr. 43.
Geschichte Israels bis auf die griechische Zeit von Lic. Dr. J. Benzinger. Nr. 231.
Neutestamentliche Zeitgeschichte von Prof. Lic. Dr. W. Staerk. 2 Bände. Nr. 325. 326.
Archäologie von Prof. Dr. Friedrich Koepp. 3 Bändchen. Mit 21 Abbildungen im Text und 40 Tafeln. Nr. 538/40.
Griechische Geschichte von Prof. Dr. Heinrich Swoboda. Nr. 49.
Griechische Altertumskunde von Prof. Dr. Rich. Maisch, neubearbeitet von Rektor Dr. Franz Pohlhammer. Mit 9 Vollbildern. Nr. 16.
Römische Geschichte, v. Realgymnasialdirektor Dr. Julius Koch. Nr. 19.
Römische Altertumskunde von Dr. Leo Bloch. Mit 8 Vollbild. Nr. 45.
Geschichte des Byzantinischen Reiches von Dr. K. Roth. Nr. 190.
Geschichte der christlichen Balkanstaaten v. Dr. K. Roth. Nr. 331.
Deutsche Geschichte I: Mittelalter (bis 1519) v. Prof. Dr. F. Kurze. Nr. 33.
Deutsche Geschichte II: Zeitalter der Reformation und der Religionskriege (1500–1648) von Prof. Dr. F. Kurze. Nr. 34.
Deutsche Geschichte III: Von Westfälischen Frieden bis zur Auflösung des alten Reichs (1648–1806) von Prof. Dr. F. Kurze. Nr. 35.
Deutsche Stammeskunde von Prof. Dr. Rudolf Much. Mit 2 Karten und 2 Tafeln. Nr. 126.
Die deutschen Altertümer von Dr. Franz Fuhse. Mit 70 Abb. Nr. 124.
Abriß der Burgenkunde v. Hofrat Dr. Otto Piper. Mit 30 Abb. Nr. 119.
Deutsche Kulturgeschichte von Dr. Reinh. Günther. Nr. 56.
Deutsches Leben im 12. u. 13. Jahrhundert. Realkommentar zu den Volks- und Kunstepen und zum Minnesang. I: Öffentliches Leben. Von Prof. Dr. Jul. Dieffenbacher. Mit Abbildungen. Nr. 93.
Dasselbe. II: Privatleben. Mit Abbildungen. Nr. 328.
Quellenkunde der deutschen Geschichte von Prof. Dr. Carl Jacob. 1. Band. Nr. 279.
Österreichische Geschichte von Prof. Dr. Franz von Krones, neubearbeitet von Prof. Dr. Karl Uhlirz. Bd. 1 u. 2 (Bd. 3 ist in Vorbereitung). Nr. 104. 105.
Englische Geschichte von Professor L. Gerber. Nr. 375.
Französische Geschichte von Prof. Dr. R. Sternfeld. Nr. 85.
Russische Geschichte von Oberlehrer Dr. Wilhelm Reeb. Nr. 4.
Spanische Geschichte von Dr. Gust. Diercks. Nr. 266.
Schweizerische Geschichte von Prof. Dr. K. Dändliker. Nr. 188.
Polnische Geschichte von Dr. Clemens Brandenburger. Nr. 338.
Bayerische Geschichte von Dr. Hans Ockel. Nr. 160.
Geschichte Frankens von Dr. Christian Meyer. Nr. 484.
Sächsische Geschichte von Prof. Otto Kaemmel. Nr. 100.
Württembergische Geschichte von Prof. Dr. Karl Weller. Nr. 462.
Thüringische Geschichte von Dr. Ernst Devrient. Nr. 352.
Badische Geschichte von Prof. Dr. Karl Brunner. Nr. 230.
Geschichte Lothringens v. Geh. Reg.-R. Dr. Herm. Derichsweiler. Nr. 6.
Die Kultur der Renaissance. Gesittung, Forschung, Dichtung von Dr. Robert F. Arnold. Nr. 189.
Geschichte des 19. Jahrhunderts von Prof. Oskar Jäger. 2 Bde. Nr. 216. 217.
Kolonialgeschichte von Prof. Dr. Dietrich Schäfer. Nr. 156.
Die Seemacht in der deutschen Geschichte von Wirkl. Admiralitätsrat Prof. Dr. Ernst von Halle. Nr. 370.
Sammlung Göschen
Polnische Geschichte
von
Dr. Clemens Brandenburger
Leipzig
G. J. Göschen'sche Verlagshandlung
1907
Alle Rechte, insbesondere das Übersetzungsrecht, von der Verlagshandlung vorbehalten.
Spamersche Buchdruckerei in Leipzig-R.
[Inhalt.]
| Seite | ||
| [Erstes Buch.] Die Entstehung des polnisches Reiches. | ||
| 1. Kap. Die Anfänge der Polen. Mieszko I. | [5] | |
| 2. Kap. Bolesław I. Die Königswürde | [8] | |
| [Zweites Buch.] Die Erschütterung der monarchischen Macht. | ||
| 3. Kap. Innere Streitigkeiten unter den Nachfolgern Bolesławs I. | [11] | |
| 4. Kap. Die Nachblüte unter Bolesław III. | [14] | |
| 5. Kap. Die Teilfürstentümer. Die Eindeutschung Schlesiens | [18] | |
| 6. Kap. Der Deutsche Ritterorden. Die Tataren | [25] | |
| 7. Kap. Die inneren Zustände. Die deutsche Kolonisation | [28] | |
| [Drittes Buch.] Der Sieg des Adels. | ||
| 8. Kap. Das Zeitalter Kasimirs des Großen | [33] | |
| 9. Kap. Die Personalunion mit Litauen | [47] | |
| 10. Kap. Die Jagiellonen | [60] | |
| 11. Kap. Polen im Zeitalter der Reformation | [82] | |
| 12. Kap. Die Organisation des Staatswesens beim Ausgange der Jagiellonen | [97] | |
| [Viertes Buch.] Polen als Wahlreich. | ||
| 13. Kap. Die beiden ersten Wahlkönige | [103] | |
| 14. Kap. Das Haus Wasa und der Sieg der Gegenreformation | [109] | |
| 15. Kap. Das Haus Wasa und das Kosakentum | [119] | |
| 16. Kap. Die Jahre der großen Türkenkriege | [131] | |
| [Fünftes Buch.] Der Untergang. | ||
| 17. Kap. Das kursächsische Zeitalter | [136] | |
| 18. Kap. Die inneren Zustände. Das Deutschtum. Die Reformbewegung | [144] | |
| 19. Kap. Die Teilungen | [154] | |
| [Sechstes Buch.] Die Polen nach dem Verluste ihrer Selbständigkeit. | ||
| 20. Kap. Von der Organisation der neuen Provinzen bis zum Wiener Kongreß | [173] | |
| 21. Kap. Die Aufstände | [182] | |
| 22. Kap. Die Politik der friedlichen Erneuerung | [196] | |
[Literatur.]
Die zusammenfassenden Werke in deutscher Sprache sind nicht zahlreich. Eine brauchbare Darstellung der gesamten polnischen Geschichte von den Anfängen bis zu den Teilungen besitzen wir Deutsche nicht.
Roepell und Caro, Geschichte Polens. 5 Bde. Gotha 1840–1888. (Das standard-work der polnischen Geschichtschreibung überhaupt, aber leider nur bis 1506 reichend.)
Schiemann, Rußland, Polen und Livland bis ins 17. Jahrhundert. 2 Bde. Berlin 1884/87.
Daneben: Milkowicz, Osteuropa. (In Helmolts Weltgeschichte, Bd. 5.) Leipzig 1905.
Bobrzyński, Dzieje Polski etc. (Geschichte Polens). 2 Bde. 3. Aufl. Krakau 1887/90.
Grabieński, Dzieje narodu polskiego (Geschichte des polnischen Volkes). 2 Bde. Krakau 1897/98.
Lewicki, Zarys historyi polskiéj etc. (Grundriß der polnischen Geschichte). 3. Aufl. Krakau 1897.
Morawski, Dzieje narodu polskiego. 5 Bde. Posen 1870/72.
Szujski, Dzieje Polski etc. 4 Bde. Lemberg 1862/65.
— Historyi polskiéj ksiąg XII (12 Bücher polnischer Geschichte). Warschau 1880.
(In dem zweiten Werke Szujskis ein erschöpfendes Verzeichnis der Quellen und der bis 1880 erschienenen wichtigen Literatur. Für die spätere Literatur ziehe man Lewicki zu Rate. Gute Angaben auch bei Grabieński.)
Kutrzeba, Historya ustroju Polski (Geschichte der Organisation Polens). Lemberg 1905. (Mit guter Literaturübersicht zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte.)
Brückner, Geschichte der polnischen Literatur. Leipzig 1901.
Karásek, Slawische Literaturgeschichte. 2 Bde. Leipzig 1906. (Sammlung Göschen Nr. 277/78.)
Zeitschrift der Historischen Gesellschaft für die Provinz Posen. Posen 1885 ff.
Historische Monatsblätter für die Provinz Posen. Posen 1900 ff.
Kwartalnik Historyczny (Historische Vierteljahrschrift). Lemberg 1887 ff.
(Die bedeutendste Zeitschrift zur polnischen Geschichte, auch der Literaturübersichten wegen unentbehrlich.)
Przewodnik naukowy i literacki (Wissenschaftlicher und literarischer Wegweiser). Lemberg 1873 ff.
Zur Posenschen Landesgeschichte:
Meyer, Geschichte des Landes Posen. Posen 1881.
Prümers u. a., Das Jahr 1793. Posen 1895.
Schmidt, Geschichte des Deutschtums im Lande Posen. Bromberg 1904.
Schottmüller, Handel und Gewerbe im Reg.-Bez. Posen bis 1851. Posen 1901.
Warschauer, Abriß der politischen und kulturgeschichtlichen Entwicklung des Landes Posen. Berlin 1898.
Wegener, Der wirtschaftliche Kampf der Deutschen mit den Polen um die Provinz Posen. Posen 1903.
[Erstes Buch.]
Die Entstehung des polnischen Reiches.
1. Kapitel.
Die Anfänge der Polen. Mieszko I.
Die Anfänge der Polen sind noch immer in Dunkel gehüllt. Als sie zum ersten Male mit den Deutschen in Berührung kamen, zur Zeit der Wiedereindeutschung des Landes zwischen Elbe und Oder durch die Sachsenkaiser, hatten sie offenbar bereits eine gewisse Periode volklicher Entwicklung hinter sich.
Mit Tschechen, Slowaken, Sorben, Elbslawen und Pommern zusammen hatten sie sich schon länger als westslawische Gruppe aus dem slawischen Gesamtvolke ausgesondert. Auch die Abschließung von den ebengenannten Stämmen vermittels sprachlicher Differenzierung war bereits eingetreten, wenn auch sicherlich noch nicht so scharf ausgeprägt, wie gegenüber den Ost- und den Südslawen. Über die Kulturzustände und die Gemeinschaftsorganisation der polnischen Anfangszeit ist die Forschung noch immer nicht zu gesicherten Ergebnissen gelangt. Es scheint, als ob die Polen kulturell um 900 jenen Zustand erreicht hatten, den die germanischen Stämme um die Zeit der Völkerwanderung aufwiesen. Die Organisation des Gemeinwesens dürfte sich nach den Zeugnissen, die uns in den Gerichtsakten bis ins 15. Jahrhundert hinein aufbewahrt blieben, auf der gesamtslawischen Einrichtung der Zadruga (polnisch: bracia niedzielni = ungeteilte Brüder, und pospólstwo, pospolitość = Gemeinschaft) aufgebaut haben, auf der Besitz-, Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft, auf der gemeinsamen Steuer- und Haftpflicht der Familie im engeren und weiteren Sinne.
Wir wissen von sechs nahe verwandten Stämmen, die das polnische Reich bildeten. An der oberen und mittleren Oder saßen die Schlesier, an der oberen Weichsel (im späteren Kleinpolen) die Wiślanen oder Lechen (Lygier?), an der mittleren Weichsel die Masuren, um den Goplosee die Kujawier, das Volk der Ebene (Polanen), denen südlicher die Łęczycer (die Licicavici des Widukind) und Sieradzer verwandt waren. Das spätere Großpolen bis zur Warthe war ganz kurz vor dem Eintritt der Polen in die Geschichte noch im Besitz der liutizischen Wuliner. Die Polanen (Kujawier) waren offenbar der kräftigste Stamm, oder sie hatten die energischsten Fürsten: kurzum, sie unterwarfen die benachbarten Stämme ihrer Herrschaft und begründeten den nach ihnen benannten Staat.
Wie diese Entwicklung im einzelnen vor sich gegangen ist, läßt sich nicht mehr feststellen. Die Stammsagen sind uns nur in antikisierenden Bearbeitungen überliefert, die polanische und lechitische Erinnerungen vermengen. Richtig auf uns gekommen dürften aber wenigstens die Namen der beiden Vorgänger Mieszkos sein, des ersten geschichtlich beglaubigten polnischen Fürsten. Sein Vater wird Ziemomysł, sein Großvater Ziemowit genannt. Dieser war der Sohn Piasts, angeblich eines armen Bauern, nach dem das Fürstenhaus die Piasten hieß. Jahrhundertelang, in Gesamtpolen bis 1370, in Masowien bis 1526, in Schlesien bis 1675, hat dieses Haus in polnischen Landen geherrscht. — Von vielen Seiten wird die Ansicht verfochten, daß in Polen, ähnlich wie in Rußland und Böhmen, germanische Eroberer zur Herrschaft gelangt seien. Die Geschlechternamen und -wappen weisen tatsächlich auf solchen Ursprung hin.
Mieszko (Mieczysław) I. (960?-992) tritt zunächst 960 bis 992 nur als Herr von Kujawien und Łęczyca mit der uralten Residenz zu Kruschwitz am Goplosee auf. Die Pommern, die Preußen, die Litauer, die Großfürsten von Kijew, die Herzöge von Böhmen (die außer Mähren auch Weißchrobatien an der oberen Weichsel und Schlesien unterworfen hatten) und endlich die ihre letzten Freiheitskämpfe gegen die Deutschen führenden Elbslawen waren seine Nachbarn. Die Inanspruchnahme der Elbslawen nach Westen hin scheint ihm Gelegenheit gegeben zu haben, sich auf ihre Kosten auszudehnen. Denn wir wissen, daß er das Land zwischen Warthe und Oder, das spätere Großpolen, den Liutizern abnahm. Hierauf ist wohl der Polen erste Berührung mit den Deutschen zurückzuführen. Markgraf Gero nahm nach der Unterwerfung der Liutizer jenes Gebiet in Anspruch, er besiegte Mieszko und zwang ihn, dem Kaiser den Vasalleneid zu leisten und für das Land bis zur Warthe Tribut zu zahlen (963?). 963
Ungleich den Elbslawen erkannte Mieszko schnell, daß er nur durch den Übertritt zum Christentum seine Herrschaft retten könne. Er ließ sich daher 966 taufen, 966 nachdem er schon vorher die ihrem Manne, Markgraf Gerold von Meißen, entlaufene Christin Dubrawka, des Böhmerherzogs Tochter, geheiratet hatte. (Der Anteil, den die Sage der zügellosen Dubrawka an der Christianisierung Polens zuschreibt, ist eine fromme Erfindung.)
Wahrscheinlich nahm in Kruschwitz alsbald ein Hofbischof seinen Sitz. Außerdem übertrug Otto der Große das in Posen ursprünglich für die Liutizer errichtete, der slawischen Missionszentrale Magdeburg unterstellte Bistum nunmehr auf Mieszkos Reich. Der erste Bischof war der Deutsche Jordan. — Schon vor Mieszkos Taufe hatte es Christen im Lande gegeben. Sie waren durch Jünger der beiden Slawenapostel gewonnen worden, hielten sich also zum altslawischen Ritus. Durch die offizielle Annahme des Christentums in der lateinischen Form aber, die durch die Rücksicht auf die deutsche Waffenmacht bedingt war, ward Polen für immer in den abendländischen Kulturkreis einbezogen und im Gegensatz zu Rußland mit den Schicksalen des germanisch-romanischen Europas eng verknüpft. Obwohl späterhin Polens natürliches Streben nach Osten gehen mußte, behielt infolge des lateinischen Ritus der westliche Einfluß doch stets die Oberhand. Hierdurch befand sich Polen gegenüber Rußland im Kampfe um Länder mit orthodoxer Bevölkerung von vornherein im Nachteil.
Das Verhältnis zu den benachbarten Markgrafen, in deren Gegenwart er sich weder zu setzen noch den Pelz anzubehalten wagte (Thietmar), blieb gespannt. Als er 972 bei Cydyne a. O. (vielleicht Zehden oder Steinau) den Markgrafen Udo schlug, untersagte ihm der Kaiser die Verfolgung des Sieges und entbot ihn Ostern 973 auf den Hoftag 973 nach Quedlinburg zur Schlichtung der Streitigkeiten. An den Erhebungen zugunsten Heinrichs des Zänkers von Bayern nahm er sowohl nach dem Tode Ottos I. als auch nach dem Tode Ottos II. teil. Nachdem aber jene Pläne und damit auch die Hoffnungen auf die Wiedererlangung der Unabhängigkeit fehlgeschlagen waren, scheint er dem Reiche die Treue gehalten zu haben, denn 986 und 991/92 finden wir ihn in dem großen Aufstand der Elbslawen auf deutscher Seite. 987 nahm er auch eine Deutsche, Markgraf Dietrichs Tochter Oda, in zweiter Ehe zum Weibe. Im Feldlager von Brandenburg ist er 992 gestorben. 992
[2. Kapitel.]
Bolesław I. Die Königswürde.
Bolesław (992–1025) war der Sohn der Dubrawka 992 bis 1025 und vom Vater, der nach slawischer Sitte das Land teilte, zum Großfürsten eingesetzt worden. Das Ziel des fünfundzwanzigjährigen, tatkräftigen und begabten, aber listigen, grausamen und treulosen Fürsten war die Zusammenfassung der Westslawen zu einem christlichen Königreiche. Er begann mit der Vertreibung Odas und seiner unmündigen Stiefbrüder, mit der Blendung anderer erbberechtigter Verwandten. Dann sicherte er sich nach Westen durch Leistung des Lehnseides an Otto III. und Heeresfolge gegen die Elbslawen, nach Osten durch Verlobung seiner Tochter an Swjatopolk, Wladimirs des Heiligen von Kijew Neffen und Adoptivsohn. Nordwärts drang er mit dem Schwerte in der Hand vor, indem er die Ostpommern unterjochte (992 bis 994) und die Preußen zur Anerkennung seiner Oberhoheit 994 zwang. Für die Pommern gründete er das Bistum Kolberg mit dem Deutschen Reinbern als Oberhirten, doch blieben die Missionserfolge gering. Um auch die Preußen enger an sein Reich zu fesseln, sandte er zu ihnen Ottos III. Freund, den Böhmen Adalbert (Wojtěch), der 997 im 997 Samlande erschlagen wurde, als er eben, der schweren und gefahrvollen Arbeit überdrüssig, heimkehren wollte. Bolesław wog den Leichnam mit Gold auf und setzte ihn zunächst im Benediktinerkloster Tremessen, später in seiner neuen Hauptstadt Gnesen bei.
Da sich im Süden verlockendere Aussichten boten, nahm Bolesław den Aufstand der Preußen hin. Er eroberte während der Thronstreitigkeiten zwischen den Söhnen 999 Bolesławs II. von Böhmen Weißchrobatien, wobei er in Krakau alle Tschechen niedermetzeln ließ, Schlesien, Mähren und das Land der transkarpathischen Slowaken. Von der Donau bis zur Ostsee erstreckten sich nunmehr seine Besitzungen, der Ausdehnung nach ein Königreich, aber staatsrechtlich und kirchlich noch an das Deutsche Reich gebunden. Sich hier zu lösen, war sein nächstes Bestreben. Die Gunst der Zeiten förderte ihn in wunderbarer Weise. Im wirren Chiliastenjahre 1000 pilgerte der schwärmerische 1000 Otto III. nach Gnesen zum Grabe seines Freundes Adalbert. Bei dieser Gelegenheit errichtete der Kaiser in Gnesen ein unabhängiges, lateinisches Erzbistum, dem Krakau für Kleinpolen, Breslau für Schlesien und Kolberg für Pommern unterstellt wurden. Nur Posen, dessen deutscher Bischof Unger vergeblich der Neuerung widerstrebt hatte, blieb vorläufig bei Magdeburg. Erster Metropolit ward Adalberts Bruder Gaudentius (Radim). Die Besetzung der Bischofsstühle wurde Bolesław übertragen. Nicht zufrieden damit, auf diese Weise Polen kirchlich von Deutschland unabhängig gemacht und so der direkten Einwirkung deutscher Kultur entzogen zu haben, begrüßte der junge Phantast in feierlicher Versammlung den schlauen Polen als „Bruder und Mitarbeiter am Reich”, als „des römischen Volkes Freund und Bundesgenossen”, ihn hierdurch als gleichgestellt anerkennend. Immerhin blieb die äußere Lehenszugehörigkeit bis zu Ottos Tode bestehen. Als aber während der nun folgenden Thronwirren Markgraf Eckhard von Meißen, dessen Macht er fürchtete, ermordet wurde, besetzte Bolesław im Mai 1002 die Marken Lausitz und Meißen. 1003 erlangte 1002 er auch die böhmische Herzogswürde. Zwar nahm ihm Heinrich II. 1004 Böhmen und 1005 auch die beiden Marken wieder ab, sah sich aber 1010 infolge der ungenügenden 1010 Unterstützung durch die deutschen Fürsten genötigt, ihn mit der Lausitz und dem Milzenerland zu belehnen, worauf der Pole 1013 zu Merseburg den Treueid leistete. Ein neuer kaiserlicher Feldzug im Jahre 1015 und eine deutsch-ungarisch-russische Koalition 1017 (die erste geschichtliche Beziehung Deutschlands zu Rußland) blieben ergebnislos.
In gleicher Weise machte sich Bolesław die Streitigkeiten um den Großfürstenstuhl von Kijew zunutze, die zwischen seinem Schwiegersohn Swjatopolk und Jaroslaw dem Großen von Nowgorod ausbrachen. Wenngleich die Wiedereinsetzung Swjatopolks in Kijew (1018) nicht von 1018 Dauer war, so war doch die Eroberung der rotrussischen Städte ein vorläufiger Gewinn für Polen. Nach Heinrichs II. Tode wagte Bolesław endlich auch nach dem Höchsten zu greifen. Zu Beginn des Jahres 1025 setzte ihm in Gegenwart 1025 der weltlichen und geistlichen Großen des Landes der Erzbischof von Gnesen die Königskrone auf, als äußeres Zeichen der Unabhängigkeit. Wenige Monate später starb er.
Über die inneren Zustände Polens in jener Zeit fließen bei dem Fehlen zeitgenössischer einheimischer Quellen die Nachrichten äußerst spärlich. Wir finden unter dem unumschränkten Alleinherrscher einen höheren Adel, die Szlachta (Geschlechter?), vielleicht aus den Geschlechtern der germanischen Eroberer bestehend, und einen niederen, die Władyken, vermutlich aus dem alteingesessenen Adel entstanden. Übrigens gingen, ebenso wie unter Mieszko, auch noch unter Bolesław zahlreiche deutsche und ausländische Ritter in polnische Dienste über, wo sie eine bevorzugte Stellung einnahmen. Viele Einrichtungen schreibt die Überlieferung Bolesław zu, doch sind mit Sicherheit nur die Grenzburgbezirke und die dem Unterhalt ihrer Besatzungen dienende Steuer der „stroża” (Wachtkorn!) auf ihn zurückzuführen.
[Zweites Buch.]
Die Erschütterung der monarchischen Macht.
3. Kapitel.
Innere Streitigkeiten unter den Nachfolgern des Bolesław Chrobry.
Unter Übergehung des erstgeborenen Sohnes Bezprym hatte Bolesław seinen zweiten Sohn, Mieszko II. (1025 1025 bis 1034 bis 1034), zum Nachfolger eingesetzt, einen tapferen, gebildeten Mann, dem aber der Weitblick und der ränkevolle Sinn des Vaters fehlte. Den Intrigen Bezpryms und des jüngeren Bruders Otto, der Unzufriedenheit der nur gewaltsam geeinten Stämme, der Begehrlichkeit der Nachbarn erwies er sich nicht gewachsen. 1027 gewann Stephan der Heilige die Slowakei für Ungarn, 1029 Břetislav Mähren für Böhmen, 1031 Jaroslaw Rotrußland für Kijew zurück. 1031 Im selben Jahre eroberte der dem Kaiser verbündete Knut der Große von Dänemark Pommern, während das Reich wieder in den Besitz der Lausitz und des Milzenerlandes gelangte. Gleichzeitig drang Bezprym (1031/32) mit 1031 bis 1032 russischer Hilfe ins Land und bemächtigte sich, von der heidnischen Partei unterstützt, der Herrschaft, dem Kaiser Bolesławs Krone übersendend und Gehorsam gelobend. Doch wurde er 1032 ermordet, worauf Kaiser Konrad II. 1032 Polen zwischen Mieszko, Otto und ihren Vetter Dietrich teilte.
Als Mieszko bereits 1034 starb, erhob sich (die Einzelheiten sind noch unklar) gegen den Thronfolger Bolesław (1034–38) dessen jüngerer, aus anderer Ehe stammender Bruder 1034 bis 1038 Kasimir, den der Vater ins Kloster geschickt hatte. Es brach ein Kampf aller gegen alle aus. Die alten Stammesfürsten standen wider die Piasten auf, die niedergeworfenen Stämme wider die Polanen, die Heiden wider die Christen, die Slawo-Orthodoxen wider die Lateiner, die Hörigen wider die Herren. Bolesław ging in den Wirren unter. Masław, der königliche Mundschenk, vielleicht ein ehemaliger Stammesfürst, kam in Masowien zur Herrschaft. Břetislav von Böhmen fiel 1038 1038 in Polen ein, verbrannte Breslau, Krakau, Gnesen, nahm die Gebeine seines Landsmannes Adalbert an sich (die jetzt in Gnesen gezeigten Reliquien sind unecht) und kehrte als Herr Schlesiens nach Hause zurück.
Polen wäre dem Untergange geweiht gewesen, wenn nicht König Heinrich III., durch das schnelle Anwachsen der böhmischen Herzogsmacht beunruhigt, seine Aufmerksamkeit dem Osten zugewendet hätte. Er selbst ging gegen Böhmen vor. Kasimir (1040–58) aber sandte er mit Truppen 1040 bis 1058 nach Polen. Mit Hilfe der Christen eroberte dieser das Land allmählich wieder, zerdrückte 1043 im Verein mit seinem Schwager Jaroslaw von Kijew den Masław und erhielt 1054 gegen ein Jahrgeld auch Schlesien von Böhmen zurück. Dafür hat er den Beinamen „Restaurator” erhalten.
Doch schon unter des Restaurators ältestem Sohne und Nachfolger, Bolesław II. dem Kühnen (Śmiały), der von 1058–1079 regierte, zeigte es sich, daß der äußeren Herstellung 1058 bis 1079 nicht eine innere entsprach, obwohl nächst Bolesław Chrobry kein piastischer Fürst so kriegsgewaltig und tatkräftig war. Die Zeitumstände (Heinrichs IV. Minderjährigkeit, dann sein Streit mit dem römischen Bischof, bei anderen Nachbarn Thronstreitigkeiten) waren freilich für Polen günstig. Von Ungarn gewann er 1061–63 die obere Slowakei zurück und 1069 zog er nach Kijew, um seinen Verwandten Isjaslaw auf den Großfürstenstuhl zurückzuführen. Das Vasallenverhältnis zum Reich respektierte er anfangs, denn als Grenzstreitigkeiten zwischen Polen und Böhmen ausbrachen, mußte er mit dem Böhmen 1071 vor Heinrich 1071 erscheinen und dessen Entscheidung annehmen. In dem dann folgenden weltgeschichtlichen Kampfe aber trat er Heinrich als treuer Parteigänger Roms überall entgegen. Die Frucht dieser Parteinahme war, daß er zu Weihnachten 1076 die 1076 Königskrone nehmen durfte — zur selben Zeit, als Heinrich im Begriffe stand, nach Canossa zu ziehen! Zwar war die Empörung und die Beschämung darüber, daß der Pole solches wagte, in Deutschland allgemein, auch bei Heinrichs Gegnern, aber bei der Schärfe der Gegensätze blieben diese Regungen nationalen Empfindens wirkungslos.
Hatte die Verbindung mit Gregor VII. Bolesław die Krone gebracht, so sollte sie ihm schließlich doch die Herrschaft kosten. Als er 1077 zum zweiten Male Isjaslaw zu Hilfe 1077 zog, vielleicht in Ausführung von Gregors Unionsplänen, brach in Kleinpolen ein Aufstand aus. Der Adel scheint der vielen Kriegszüge überdrüssig, die Geistlichkeit, namentlich die des slawischen Ritus, den gregorianischen Reformen feindlich gewesen zu sein. Zwar tötete der zurückkehrende König den verräterischen slawischen Bischof Stanisław von Krakau, der die Böhmen ins Land gerufen hatte, am Altare (1079), aber schließlich mußte er mit seinem Sohne 1079 Mieszko aus dem Lande weichen. 1081 ist der tüchtige Fürst in der Fremde gestorben. Damit war zum ersten Male die Macht des Adels und der Geistlichkeit gegenüber der Monarchie erprobt.
Nachfolger wurde der an der Vertreibung beteiligte jüngere Bruder, Władysław I. Hermann (1079–1102). 1079 bis 1102 (Mieszko III. hielt sich nur in Nordchrobatien, bis er 1089 vergiftet wurde.) Władysław entsagte dem Königstitel, begünstigte Adel und Geistlichkeit und schlug sich auf die Seite Heinrichs IV., dessen Schwester Jutta er in dritter Ehe heiratete. Unter seiner Regierung fiel Rotchrobatien an die ruthenischen Rostislawitschen (1084), die Pommern aber schlug er am Wedellsee (1091).
Im Innern herrschte der kraftvolle Palatin Sieciech aus dem Hause der altchrobatischen Fürsten von Tyniec, ein Förderer des slawischen Ritus und angeblich Thronprätendent. Gegen ihn erhob sich die gregorianisch gesinnte altpiastische Partei, des Herzogs Söhne, Zbigniew aus erster, Bolesław aus zweiter Ehe, geschickt gegen den Vater und Sieciech ausspielend. Nach anfänglichen Erfolgen unterlag Władysław. Sieciech wurde verbannt, und nachdem der Vater, der zuletzt nur noch die Oberherrschaft gehabt hatte, gestorben war, fiel Großpolen und Masowien mit der Großfürstenwürde an Zbigniew, Kleinpolen und Schlesien an Bolesław.
[4. Kapitel.]
Die Nachblüte unter Bolesław Schiefmund.
Schon an des Vaters Leiche entzweiten sich die Brüder, da Bolesław sich weigerte, Zbigniew (1102–1107) als 1102 bis 1107 Großfürsten anzuerkennen. Nach dreijährigen Kämpfen, in denen Zbigniew von den Pommern und Böhmen unterstützt wurde, sah sich Bolesław zur Anerkennung gezwungen (1106). Infolge seiner Rachezüge gegen die Pommern mußte Zbigniew jedoch von neuem zum Schwerte greifen. Diesmal entschied das Kriegsglück für Bolesław, dem der ältere Bruder im Herbst 1107 die Großfürstenwürde abtrat.
Bolesław (1107–1138), mit dem Beinamen Schiefmund 1107 bis 1138 (Krzywousty), wie die Vorgänger gleichen Namens ein großer Kriegsfürst, nahm nun zunächst Rache an den Pommern. Er besetzte Belgard und Kolberg, dessen Häuptling seine Lehnshoheit anerkannte, und vertrieb alsdann im Frühjahr 1108 den Bruder gänzlich. Das verwickelte ihn 1108 in eine endlose Reihe von Kriegen, da Zbigniew, ebenso tatkräftig wie Bolesław, nach der Wiedererlangung der Herrschaft strebte. Namentlich die Pommern und die Böhmen liehen dem Flüchtling ihre Unterstützung. Als die an der Netze sitzenden Pommernhäuptlinge tief ins großpolnische Gebiet einfielen, eroberte Bolesław Filehne und Czarnikau, 1109 auch das wichtige Nakel. Er legte in die Burgen polnische Besatzungen, ließ aber das Land unter der Verwaltung der einheimischen Fürsten, die ihm huldigten.
Zu dieser Mäßigung zwang ihn ein Einbruch Heinrichs V. 1109 in Polen, gegen den er im Vorjahre Koloman von Ungarn unterstützt hatte. Bolesław vermied nach alter polnischer Taktik eine Feldschlacht, schwächte die Deutschen aber aus dem Hinterhalt so, daß sie weder Beuthen a. O. und Glogau, noch Breslau und Krakau erobern konnten. Als vollends der böhmische Großfürst Svatopluk im königlichen Heerlager vor Breslau durch Meuchelmord endigte und die Böhmen infolgedessen abzogen, mußte Heinrich den Feldzug aufgeben. Bolesław aber war noch stark genug, in die böhmischen Thronstreitigkeiten als Widersacher des deutschen Königs einzugreifen. Erst das Jahr 1111 brachte 1111 den Frieden: der Pole erkannte Heinrichs Kandidaten als Großfürsten von Böhmen an, Zbigniew durfte als Teilfürst nach Polen zurückkehren. Doch ließ Bolesław den auf die Verträge bauenden Bruder ergreifen und blenden. Damit war die Ruhe dem Lande noch immer nicht gesichert. Grenzkriege mit den russischen Fürsten, namentlich den Rostislawitschen von Kijew und Wladimir Monomach, sowie mit den Pommern hielten in gleicher Weise den Süden wie den Norden unter den Waffen. Die entscheidenden Pommernzüge fallen in die Jahre 1119–1123, in 1119 denen Bolesław erst die feste Burg Wanda am Wedellsee, dann Stettin und schließlich sogar mit dänischer Hilfe Usedom und Wollin eroberte. Das östliche Pommern verleibte er seinem Reiche ein: Czarnikau, Nakel, Usch wurden fortan zu den polnischen Städten gezählt. Wratislaw von Stettin huldigte, zahlte Tribut und versprach, sich taufen zu lassen. 1123
Um das trotz des (später auf Lebus übertragenen) Bistums Kolberg noch heidnische Pommernvolk dem Christentum zuzuführen und so seinem Reiche fester anzugliedern, gewann er den Bischof Otto von Bamberg, einstmals seines Vaters Hofkaplan, zu Missionsreisen. (Unter dem polnischen Klerus fand sich niemand, der sich für diese wichtige Aufgabe geeignet hätte.) Otto, der als Kenner des slawischen Charakters mit all dem Gepränge eines Kirchenfürsten auftrat, „bekehrte” auf zwei Fahrten das ganze Land. Sein Ziel hat Bolesław damit freilich nicht erreicht. Im Gegenteil hat er durch die Aussendung des deutschen Bischofs selbst dazu beigetragen, das Land in enge Berührung mit Deutschland zu bringen. Gegen Ende seines Lebens mußte er diesen Fehlgriff einsehen. Als er nämlich nach dem Tode Stephans II. sich durch seinen Schwiegersohn Boris verleiten ließ, in die ungarischen Thronstreitigkeiten einzugreifen, wurde er in drei Feldzügen (1132–1135) 1132 von den Ungarn, Böhmen, Österreichern und Haliczern geschlagen, so daß er sich gern dem Schiedspruch Kaiser Konrads zu Merseburg 1135 fügte. Er leistete dem Reiche den Vasalleneid, 1135 zahlte den seit 12 Jahren rückständigen Tribut und nahm Pommern zu Reichslehen.
Vielleicht durch seine eigenen Erfahrungen im Kampfe gegen Zbigniew veranlaßt, traf Bolesław am Ende seiner Regierung Bestimmungen über die Erbfolge. Geteilt hatten die polnischen Fürsten schon immer. Bolesław bestimmte aber, daß fortan stets das älteste Mitglied des Piastenhauses die Vorherrschaft haben und den Titel Großfürst führen sollte; ihm sollte neben dem persönlichen Anteil stets das Krakauer Land samt Sieradz und Łęczyca sowie der pommersche Tribut als Krongut zufallen, um ihm das Übergewicht über die Teilfürsten zu sichern. Diese Einrichtung eines unvererbbaren Krongutes war gegenüber der altslawischen Sitte und gegenüber der russischen und der böhmischen Thronfolge eine Neuerung. Aber sie verhinderte in Polen die aus der Teilung entstehenden endlosen Bruderkriege, die jene Länder bereits an den Rand des Verderbens gebracht hatten, ebenfalls nicht. Außerdem bestimmte Bolesław, dem Krongut entsprechend, Krakau zur Hauptstadt. Indem er so die traditionelle Vorherrschaft von Großpolen auf Kleinpolen übertrug, verschärfte er die seit alters bestehenden Gegensätze zwischen diesen beiden Ländern, ein Fehler, dessen Folgen bald eintraten.
Die inneren Zustände dieser Periode sind bereits klarer. Beim Adel zeigt sich die Scheidung in Magnaten (nobiles) und Ritter (milites) immer deutlicher. Einen Bürgerstand gibt es nicht. Die Familien der bäuerlichen Gemeinfreien verfallen mit dem Niedergang der Zadruga und dem Siege des Individualeigentums. Namentlich die Wehrpflicht auf eigene Kosten ruinierte in dieser kriegerischen Zeit die ärmeren Grundeigentümer, so daß viele ihr Besitztum den großen Herren auftrugen und in den zwischen den Freien und den Hörigen stehenden Stand der Kmeten (kmieci) übergingen, die persönlich frei waren, aber als Nichtgrundeigentümer keine Kriegsdienste leisteten, dagegen dem Grundherrn zinsten. Auch zu den Hörigen, die ursprünglich nur aus Sklaven und Besiegten bestanden, sind mit der Zeit viele Freie übergegangen. Umgekehrt stieg auch mancher Hörige zum Ritter empor, ganz entsprechend der Entwicklung, die in Deutschland die Ministerialen nahmen. Als Hörige des Königs traten vom Ende des 11. Jahrhunderts an die aus dem übrigen Europa vertriebenen Juden hinzu. Der Fürst ist noch immer absoluter Herrscher, aber die inneren Wirren zeigen schon die Grenzen seiner Macht. Für die Verwaltung bedient er sich der comites, die wohl auf dem Umwege über Böhmen den Polen bekannt wurden. An ihrer Spitze steht der comes palatinus, der oft auch Heerführer (wojewoda) an Stelle des Fürsten ist. Das ganze Land ist in Kastellaneien eingeteilt, mit einem festen Platze (gród) als Mittelpunkt. Die ihnen vorstehenden comites castellani waren Militär- und Zivilverwalter. Zum Unterhalt der Kastellane und der Burgbesatzungen mußten die Bewohner des Bezirks neben den allgemeinen Landeslasten noch besondere Steuern aufbringen.
Die kirchliche Organisation war infolge der slawisch-lateinischen Rivalität schwankend, bis unter Bolesław Schiefmund der Legat Walo die Bistümer abgrenzte, latinisierte und Gnesen unterstellte und der Kardinal Ägidius von Tusculum durch gewisse Konzessionen an den slawischen Ritus dem Streit ein Ende machte. Den Zölibat freilich vermochten sie noch nicht unbeschränkt einzuführen, wie überhaupt der polnische Klerus an Zucht und Bildung viel zu wünschen übrigließ, so viel, daß z. B. die Zisterzienser um 1140 sich ausbedangen, keine 1140 Eingeborenen aufnehmen zu brauchen. Und auch die übrigen Orden, noch die 1228 bzw. 1237 eindringenden Dominikaner und Franziskaner, hielten sich die Polen möglichst fern. Sogar die Weltgeistlichen rekrutierten sich noch sehr lange zum großen Teil aus Fremden, mit Vorliebe Italienern, Wallonen und Franzosen, die politisch ungefährlicher schienen als die Deutschen. Polens erster Chronist, Abt Balduin Gallus von Lubin, gehörte zu diesen Wallonen.
[5. Kapitel.]
Die Teilfürstentümer. Die Eindeutschung Schlesiens.
Die nächsten anderthalb Jahrhunderte der polnischen Geschichte sind im äußeren Gang der Ereignisse verwickelt, auch für die Gegenwart von geringerer Bedeutung.
Bolesław Schiefmund hatte seinem ältesten Sohne Władysław II. (1138–1146) außer dem Krongut noch 1138 bis 1146 Schlesien, dem Bolesław Masowien und Kujawien, dem Mieszko Großpolen mit dem Netzeland und dem Heinrich Sandomir hinterlassen. Der unmündige Kasimir ging leer aus. Natürlich strebte Władysław, dem Beispiel seiner Vorgänger folgend, nach der Alleinherrschaft. Aber die Zeiten hatten sich geändert. Adel und Geistlichkeit, die schon einmal gesiegt hatten, dann aber durch den kräftigen Bolesław Schiefmund wieder niedergezwungen worden waren, schlugen sich auf die Seite der jüngeren Brüder, als Władysław diese vertreiben wollte. Ihnen mußte, zumal in Anbetracht der großen Jugend der Fürsten, viel an der Aufrechterhaltung der Teilung liegen, die ihnen einen großen Einfluß verhieß, während sie von dem starken Regiment eines starken Einherrschers nichts zu erwarten hatten. Unter Führung des Wojewoden Wszebor und des Gnesener Erzbischofs Jakob von Znin wurde Władysław in mehrjährigem Kampfe zur Ruhe gezwungen. Nachdem er sich aber 1144 an 1144 seinem Verwandten, dem Staufer Konrad III., einen Rückhalt gesichert, ging er aufs neue gegen die Brüder vor. Diesmal gelang ihm die Vertreibung Bolesławs und Heinrichs, während Mieszko sich rechtzeitig unterwarf. Anfang 1146 1146 begab sich Władysław an den Kaiserlichen Hof, um Konrad III. zu huldigen und die Oberherrschaft des Reiches anzuerkennen. Noch im selben Jahre wurde er, nachdem er den Führer des Adels, den Magnaten Peter Włast, seines Vaters treueste Stütze, geblendet hatte, vertrieben.
An seine Stelle trat als Großfürst der zweite Bruder, Bolesław IV. Kędzierzawy (der Kraushaarige), der 1146 bis 1173 sich bis zu seinem Tode (1173) behauptete, obwohl Władysław beim Reich Hilfe suchte und fand. Noch im August desselben Jahres rückte Konrad in Polen ein. Aber sein Heer zeigte sich dem unwegsamen Gelände wiederum nicht gewachsen, und so war er zufrieden, als Bolesław eine Ablösungssumme zahlte und sein Erscheinen zur Huldigung auf dem nächsten Hoftage zusagte. Die Vorbereitungen zum Kreuzzuge hinderten den Kaiser, die Erfüllung dieses Versprechens zu erzwingen. Erst Friedrich Barbarossa konnte 1157 erfolgreich durchgreifen. Zwischen Glogau und 1157 Beuthen a. O., die nicht widerstanden, ging er über die Oder und nahm, alles verwüstend, seinen Weg durch die Bistümer Breslau und Posen. Unweit der Stadt Posen, im Feldlager von Krzyszkowo, erschien Bolesław vor ihm, barfuß, das bloße Schwert über dem Haupte, den Strick um den Hals, als fußfällig Gnade Suchender. Gegen Zahlung einer schweren Geldbuße, nach Erlegung des rückständigen Tributs und Stellung von Geiseln wurde er im Besitz des Landes und der Großfürstenwürde belassen (die Ereignisse riefen den Kaiser wieder nach Italien), doch sollte er Schlesien dem Vertriebenen zurückgeben.
Tatsächlich gelangten erst die Söhne des Bruders, Bolesław der Lange von Breslau, Mieszko von Ratibor und Konrad von Glogau, in den Besitz Schlesiens (1159). Von dieser 1159 Zeit ab datiert die Eindeutschung dieses ursprünglich slawischen Landes, denn die schlesischen Herzoge suchten naturgemäß bei den verwandten Staufern und beim Reiche Anlehnung und Schutz. Schlesien ging in den Thronwirren dem Polentum endgültig verloren, wurde sogar bald zu einem Ausgangspunkt deutscher Kolonisation in Polen.
Um dieselbe Zeit — die Elbslawen fühlten die vereinigte Macht Albrechts des Bären, Heinrichs des Löwen und Waldemars des Großen — ging Polen auch seiner pommerschen Erwerbungen verlustig, mit Ausnahme des Landes Pomerellen. 1181 wurde Bogislaw II. von Stettin durch Friedrich Barbarossa 1181 in den Reichsfürstenverband aufgenommen. Die Saat Ottos von Bamberg reifte schnell: Pommern wurde wie Schlesien deutsch.
An der Südostgrenze vermochte Bolesław die Erstarkung des russischen Fürstentums Halicz zu einem mächtigen Reiche und somit die Ausschaltung des polnischen Einflusses nicht zu verhindern.
Zu diesen äußeren Mißerfolgen kamen Wirrnisse im Inneren. Die Macht der milites, der Ritterschaft, stieg nach dem Tode des Schiefmund so schnell, daß 1171 unter Führung 1171 des Jaksa aus Miechow ein großer Adelsaufstand entbrennen konnte, mit dem Zweck, den jüngsten der fünf Brüder, Kasimir, auf den Großfürstenstuhl zu erheben. Das gelang zwar vorläufig nicht, denn als Bolesław IV. 1173 starb, 1173 ging das Seniorat zunächst an Mieszko III. Stary (den Alten) von Großpolen über, der mit Energie die sinkende absolute Monarchie zu retten suchte. Aber es war zu spät. Wieder von Kleinpolen ausgehend, mit dem Bischof Gedeon von Krakau an der Spitze, trieb eine Magnatenbewegung den Großfürsten aus dem Lande (1177). 1177
Jetzt erst wurde Kasimir II. Sprawiedliwy (der Gerechte), der inzwischen Sandomir geerbt hatte, Großfürst (1177–1194). Seine Herrschaft der Adelsrevolution verdankend, 1177 bis 1194 mußte er, wenn er nicht ein Werkzeug ebendieses Adels werden wollte, bei dem anderen führenden Stande, bei der Geistlichkeit, Rückhalt suchen. Der Klerus hatte zwar eben noch mit dem Adel gemeinschaftliche Sache gemacht, war aber nicht abgeneigt, gegen Gewährung von Vorrechten zu dem Großfürsten zu stehen. Demgemäß verlieh Kasimir auf der Tagung von Łęczyca, der ersten polnischen Reichsversammlung, 1180, der Geistlichkeit wichtige 1180 Privilegien, die zum ersten Male die Gleichheit der Freien auch rechtlich durchbrachen, nachdem sie faktisch ja schon länger zugrunde gegangen war. Die geistlichen Güter wurden von den Abgaben und Leistungen an den Fürsten bzw. an die fürstlichen Kastellaneien befreit usw. Dieses Lentschützer Privileg ist der Ausgangspunkt der Sonderrechte, deren Überzahl schließlich das Königtum jedes Rechtes beraubte.
In Anerkennung seiner Verdienste um die Kirche bestätigte ihn der Papst in der ihm nicht zukommenden Großfürstenwürde und wählte man nach seinem Tode auf Betreiben der Geistlichkeit seinen unmündigen Sohn Leszek I. 1194 bis 1227
1202 Biały (den Weißen) (1194–1227) zum Großfürsten. Zwar machte der zurückkehrende Mieszko Stary dem Leszek diese Würde mehrfach mit Erfolg streitig, bis 1202 der Tod den Plänen des unruhigen Alten ein Ziel setzte; zwar wurde dann der einzige Sohn Mieszkos, Władysław Laskonogi (Dünnbein) von dem ewig unzufriedenen kleinpolnischen Adel gewählt, aber vermöge seines engen Anschlusses an die Kirche bekam der Kasimiride immer wieder Oberwasser, denn der Sohn Mieszkos war den Ansprüchen der Kirche ebenso feindlich gesinnt wie der Vater.
Wie schon mehrfach erwähnt, waren auch in Polen zur Zeit der großen Streitigkeiten zwischen Papsttum und Kaisertum Bestrebungen des Klerus nach einer Sonderstellung hervorgetreten, die schließlich in den Lentschützer Privilegien ihren Niederschlag fanden. Doch war damit weder die Befreiung des Klerus von der weltlichen Gerichtsbarkeit noch die freie Bischofswahl erreicht. Anderseits waren auch die Bestrebungen Roms auf allgemeine Durchführung des Zölibats in Polen nur teilweise erfolgreich gewesen. Die Bischöfe, soweit sie nicht Ausländer waren, hatten sich bis dahin noch immer vorwiegend als Edelleute gefühlt und ihre Interessen mit denen des Adels verknüpft. Mit Recht, denn erst von einem Fürstentum, das eine Stütze gegen den Adel brauchte, konnte die Kirche die Erfüllung ihrer Forderungen erhoffen! Nun bestieg damals den erzbischöflichen Stuhl von Gnesen der Schlesier Heinrich Kietlicz, ein Studiengenosse Innozenz' III. Indem dieser die Reformpläne des großen Papstes mit Erfolg verfocht, geriet er in Konflikt mit dem zum Großfürsten erwählten Władysław Laskonogi, den er bannte und der ihn dafür aus dem Lande trieb. Doch zog Władysław schließlich den kürzeren, da ihn nunmehr der Krakauer Adel im Stiche ließ.
1206 wurde Leszek zum so und so vielten Male wiedergewählt, 1206 und auch der Erzbischof kehrte von Rom nach Polen zurück. Bereits 1215 hatte die Kirche im großen und ganzen erreicht, wonach sie strebte: die allgemeine Anerkennung des Zölibats, die Wahl der Bischöfe durch die Kapitel, die eigene Gerichtsbarkeit des Klerus und die Befreiung von Abgaben 1215 und Leistungen.
Wieder folgte der Lohn auf dem Fuße. Die Kirche half Leszek, die Thronfolgeordnung Bolesławs III. umzustoßen, nachdem er vorher sein Land als päpstliches Lehen erklärt, die Oberherrlichkeit des Kaisers also ausgeschlossen hatte. Er gab seinem Bruder Konrad (dem Berufer des Deutschen Ordens) die Herzogtümer Masowien und Kujawien und bestimmte, daß neben Sandomir auch Krakau seiner Familie erblich verbleiben sollte. Da Krakau nach Bolesławs Bestimmungen bekanntlich Throngut war, so sollte gewissermaßen mit dem Lande auch die Würde in seiner Familie vererben. Vorläufig war damit allerdings nur der vollständige Zerfall des Reiches in unabhängige Fürstentümer gegeben, da das äußere Zeichen der Zusammengehörigkeit, das Kronland, das nach dem Seniorat bald diesem, bald jenem Zweige der Piastenfamilie zufallen konnte, wegfiel. Aber zu guter Letzt erwies sich die Berechnung Leszeks als richtig, denn die Hilfsquellen des Landes Krakau waren groß, und Großpolens, des Stammlandes, Macht litt unter den ewigen Zwistigkeiten in seinem Fürstenhause, damals gerade zwischen Władysław Laskonogi von Posen und seinem Neffen Władysław Odonicz von Kalisch.
Nach Leszeks Tode konnte sich sein unmündiger Sohn, Bolesław V. Wstydliwy (der Schamhafte) (1227–1279), 1227 bis 1279 nicht behaupten. Heinrich I. der Bärtige von Breslau, der Enkel Władysławs II., also das Haupt der ältesten Linie des Piastenhauses, der zugleich nach dem Seniorat Anspruch auf die Großfürstenwürde hatte, wußte den größten Teil der polnischen Länder, auch Krakau, in seinem Besitz zu vereinigen. 1238 Leider starb dieser tüchtige Fürst schon 1238, und sein tapferer Sohn, Heinrich II. der Fromme fiel in der großen Mongolenschlacht auf der Walstatt bei Liegnitz am 9. April 1241 als Vorkämpfer Europas gegen Asien, mit 1241 seinem Blute die Rettung der abendländischen Kultur erkaufend. Dessen Sohn vermochte seine Ansprüche ebensowenig durchzusetzen wie Konrad von Masowien. Vielmehr gewann jetzt Bolesław V. die Oberhand (1243). 1243
In neun Teilfürstentümer zerfiel das Polen jener Zeit: fünf in Schlesien, zwei in Großpolen, zwei in Masowien, und nur Kleinpolen war in einer Hand vereinigt. Jene lange Regierung gehört zu den unglücklichsten, die Polen beschieden 1246 waren. Die deutschen Nachbarn, die Pommern, Preußen, Litauer, Russen und vor allem die Tataren fielen über das zersplitterte Land her. Wenzel I. von Böhmen nahm 1246 Troppau, 1250
1272 1250 wurde das Land Lebus an Brandenburg verkauft, das 1272 auch die Neumark erlangte. Die Einführung und schnelle Erstarkung des Deutschen Ritterordens benahm Polen auch die zweite Möglichkeit, an der Ostsee festen Fuß zu fassen, nachdem Pommern verloren gegangen war. Dafür erreichte Polen nach mehrfachen vergeblichen Bemühungen 1253 von Rom endlich die Heiligsprechung des Bischofs Stanisław von Krakau, dessen Widerstand gegen die Reformen man in Rom noch nicht vergessen 1253 hatte. In diesem neuen Nationalheiligen dokumentierte sich treffend das Übergewicht, das Kleinpolen über Großpolen erlangt hatte. In diesem Jahrhundert machte sich auch wieder eine schärfere Reaktion der polnischen Geistlichkeit gegen das Deutschtum bemerkbar. Eine Synode zu Łęczyca 1257 (1257) untersagte die Erteilung des Unterrichts, nicht nur des Religionsunterrichts, in deutscher Sprache. Der Erzbischof Jakob Świnka bezeichnet auf der Synode von 1285 als Zweck dieser Maßnahme die „Erhaltung und Förderung der polnischen Sprache” und nannte König Wenzels deutschen Hofprediger einen „Hundskopf”. Seine Nachfolger belegten Zuwiderhandlungen gegen das Unterrichtsverbot mit Kirchenstrafen und dem Bann! (Schon hier die Kirche im Dienste polnischer Nationalpolitik!)
Leszek Czarny (der Schwarze) von Sieradz, der Onkel Konrads von Masowien, wurde des Bolesław Nachfolger (1279–1288). Doch infolge der Verschwörung des 1279 bis 1288 Krakauer Bischofs Paul von Przemankowo, gegen welchen wie gegen den Adel die deutsche Bürgerschaft der Hauptstadt treu zu ihm hielt, kam dieser energische und kriegerische, dabei wie die meisten Piasten seines Zeitalters deutsch gesinnte Herrscher nicht zur Entfaltung. Nach Leszeks Tode kämpften sein Bruder Władysław Łokietek (Ellenlang) von Brześć, der vom kleinpolnischen Adel erwählte Bolesław von Płock und der von der deutschen Bürgerschaft berufene Minnesänger Heinrich IV. Probus von Breslau um den Thron. Heinrich, unter dem Schlesien in den Verband des Deutschen Reiches aufgenommen wurde, nahm auch Kleinpolen als Reichslehen. 1289 bis 1290 Aber seine kurze Regierung (1289–1290) blieb ohne nachhaltigen Einfluß.
In seinem Testament hinterließ er Kleinpolen Przemysław II. von Großpolen (1290–1296), 1290 bis 1296 dem wieder Władysław Łokietek und außerdem Wenzel II. von Böhmen die Herrschaft streitig machten. Przemysław wurde 1295 auf Betreiben des Erzbischofs Jakob Świnka in Gnesen zum König von Polen gekrönt, aber bereits 1296 zu Rogasen 1296 ermordet. Wenzel II., der 1291 Krakau erobert hatte, riß nunmehr auch Großpolen und die Krone an sich. 1300 wurde er in Gnesen gekrönt und bald darauf von 1300 Albrecht I. mit Großpolen von Reichs wegen belehnt. Sein Tod (1305) und das vorzeitige Ende seines Sohnes, Wenzels III., des letzten Přemisliden, im nächsten Jahre befreiten Polen von der böhmischen Herrschaft. Władysław Łokietek trat die Regierung an. Die Einführung des Starostentums, 1305 das böhmische Münzwesen und die Stärkung des Deutschtums sind die dauernden Ergebnisse der Přemislidenzeit.
[6. Kapitel.]
Der Deutsche Ritterorden. Die Tataren.
In jenes Jahrhundert schwerer innerer Wirren fallen zwei Ereignisse, die wir bisher, um die Thronstreitigkeiten im Zusammenhange darstellen zu können, nur flüchtig gestreift haben: die Berufung des Deutschen Ritterordens und die Einfälle der Tataren (Mongolen).
Der Erfolg des livländischen Ordens der Schwertritter veranlaßte den Herzog Konrad von Masowien (den Bruder Leszeks des Weißen), für sein von den heidnischen Preußen und Litauern schwer bedrängtes Land eine ähnliche Gründung zu versuchen, nachdem zwei Kreuzzüge nach Preußen (1219, 1222) erfolglos geblieben waren. Doch 1219 wurde dieser „Christi-Orden”, nach dem ihm zu Eigentum verliehenen Schlosse Dobrzyn auch „Dobriner Brüder” genannt, schon im ersten Kampfe mit den Preußen fast bis zur Vernichtung geschlagen (1224). 1224
Nunmehr lud Konrad die Deutschritter ein, die gerade damals durch Andreas II. von Ungarn aus dem Burzenlande vertrieben wurden. Er schloß mit dem Hochmeister Hermann von Salza einen Vertrag ab, wonach der Orden ihm seine Hilfe gegen die Heiden versprach, dafür aber das Kulmer Land und die noch zu erobernden Gebiete als Eigentum erhielt. Noch im Jahre 1226 nahm der Orden beides 1226 von Friedrich II. als Reichslehen, wodurch er sich die Unabhängigkeit von dem polnischen Fürsten sicherte. Einen weiteren Schritt nach dieser Richtung hin taten die Ritter 1234, nachdem sie bereits festen Fuß gefaßt hatten, indem 1234 sie ihre Besitzungen Gregor IX. übergaben und von diesem als „Lehen des heiligen Petrus” zurücknahmen, wodurch jede fremde Oberherrlichkeit ausgeschlossen wurde.
1228 bezogen die ersten Ritter unter dem Landmeister 1228 Hermann Balk das Schloß Vogelsang bei Kulm. 1231 überschritten sie die Weichsel und gründeten Thorn. 1231 1234 erfochten sie mit einem großen Kreuzheere einen glänzenden Sieg an der Sirgune, der ihnen Pomesanien sicherte. Im gleichen Jahre nahmen sie den Rest der Dobriner Brüder und drei Jahre später die Schwertritter auf, womit der 1234 Orden nicht nur in Livland festen Fuß faßte, sondern auch die Möglichkeit gewann, die Preußen von zwei Seiten zu bekriegen. Eine Reihe weiterer Kreuzzüge folgten dem ersten, und die Eroberung des Landes, das von Anfang systematisch mit Burgen besetzt und durch gute Straßen verkehrsfähig gemacht wurde, nahm ihren steten Fortgang. Gleichzeitig wurde planmäßig mit deutschen und teilweise auch mit polnischen Bauern und Bürgern kolonisiert. Das Land nahm trotz der entsetzlich blutigen und grausamen Kriege einen überraschenden Aufschwung. Und als 1283 1283 der letzte im Felde stehende Preußenhäuptling, Skurdo von Sudauen, seine Sache verloren gab und nach Litauen floh, da war die Entwicklung gesichert. Die Marienburg, seit 1309 der Sitz des Hochmeisters, wurde einer der glänzendsten 1309 und kultiviertesten Fürstensitze ihrer Zeit, wo sich die Blüte des europäischen Adels sammelte.
So war in einem halben Jahrhundert vom rechten Weichselufer bis zum Peipussee ein deutsches Reich entstanden, das kulturell, wirtschaftlich und technisch den beiden benachbarten Slawenreichen überlegen war, sie vom Meere abschnitt und eine schwere Gefahr für sie bedeutete. Zu den russischen Fürsten trat der Orden sehr schnell in ein gespanntes Verhältnis, da er ebenso wie jene Absichten auf Litauen hatte. Die Beziehungen zu Polen waren anfangs dagegen durchaus freundlich. Die polnischen Fürsten beteiligten sich sogar eifrig an den Heerzügen des Ordens: man hatte dort in den kleinlichen inneren Kämpfen den Blick für die großen Interessen des Landes verloren, wäre auch zu schwach gewesen, sie durchzusetzen. Nach dem Verluste des Oderweges durch die Aufgabe Pommerns und die Eindeutschung Schlesiens war nunmehr auch der Weichselweg für Polen gesperrt. Sobald Polen wieder in geordnete Zustände gelangte, mußte diese Unterbindung der Hauptverkehrsader zur Todfeindschaft wider den Orden führen. Dieser Zeitpunkt ließ nicht allzulange auf sich warten.
Während die unmittelbaren Beziehungen zu der neuen Macht sich zunächst auf den Norden Polens beschränkten, wurde das andere Ereignis, der Tatareneinfall, namentlich für den Süden von Wichtigkeit.
Nachdem Batu im Jahre 1240 Kijew erobert hatte, teilte 1240 er seine Scharen in vier Heere, von denen er das eine unter Pajdar gegen Polen sandte. Lublin, Zawichost, Sandomir wurden im ersten Anlaufe genommen (1241). Von Sandomir aus 1241 drang ein Teil nordwärts, um Kujawien zu verwüsten, der andere nahm den Weg auf Krakau. Der Krakauer Wojewode Włodzimierz trat ihnen entgegen, wurde aber bei Tursko und bei Chmielnik geschlagen. Krakau fiel, und erst auf der Walstatt bei Liegnitz brach sich der Ansturm der Horde.
Ein zweiter Einfall erfolgte im Jahre 1259 unter Burondaj, 1259 dem Feldherrn des Khans von Kiptschak, im Verlauf der Kämpfe König Daniels von Klein-Rußland. Wiederum wurden Sandomir und Krakau verbrannt und Tausende von Einwohnern in die Sklaverei geschleppt. Weniger schwere Einfälle wiederholten sich in der Folgezeit oftmals. Sie erhielten namentlich im südlichen Polen den kriegerischen Geist lebendig und ließen das Schwert nicht in die Scheide kommen. Sie lenkten die Bestrebungen der polnischen Politik, die sich an der Ostsee zur Untätigkeit verurteilt sah, nach den Gestaden des Schwarzen Meeres. In der Abwehr der Tataren hat Polen späterhin eine weltgeschichtliche Aufgabe erfüllt: es hat als Grenzwall Europa vor ihnen geschützt und viel zu ihrer Schwächung beigetragen.
[7. Kapitel.]
Die inneren Zustände. Die deutsche Kolonisation.
Für die Zeit der Teilfürstentümer fließen die Angaben, aus denen sich ein Bild der inneren Zustände des Landes konstruieren läßt, reichlicher.
Treffend ist dieses Zeitalter als die „Epoche der Organisation des Volkskörpers auf Grund von Sonderprivilegien” bezeichnet worden. Wer zur Großfürstenwürde gelangen wollte, mußte sich einen Anhang beim Adel und bei der Geistlichkeit sichern, indem er nach dem Bedarf des Augenblickes jedem Anhänger ein Privileg verlieh, das dieser forderte. Privilegien für den ganzen Adel, für sämtliche Klöster usw., also Standesprivilegien ergaben sich folgerichtig, nachdem man mit den Sonderprivilegien begonnen hatte.
Die Ämter vermehrten sich entsprechend der Zahl der Teilfürstentümer, da jeder Teilfürst seinen eigenen Wojewoden usw. haben wollte und wohl auch mußte. Bei der Wiedervereinigung mehrerer Fürstentümer konnten die einzelnen Beamten schon um ihres Einflusses willen nicht entamtet werden, so daß aus den Hofämtern nach und nach Landschaftsämter wurden, was sich auch im Titel ausprägte (z. B. anfangs Wojewode Leszeks, Kasimirs, später Wojewode von Krakau, von Kalisch). Diese Stabilisierung der Ämter und die damit verbundene Unabhängigmachung ihrer Inhaber mußte dazu führen, daß die Fürsten eine neue Organisation von abhängigen Beamten suchten. Sie fanden diese in den durch die Přemisliden nach Polen gebrachten Starosten. — Es ist klar, daß mit der vergrößerten Zahl der fürstlichen Hofhaltungen und der Ämter auch die Lasten stiegen, zumal Adel und Geistlichkeit vermittels fürstlicher Privilegien alle Verpflichtungen mehr und mehr auf die Bauern abzuwälzen wußten. Stieg auf diese Weise die wirtschaftliche Macht und dementsprechend auch der politische Einfluß der beiden privilegierten Stände, so war andererseits der wirtschaftliche Ruin des gemeinen Mannes und dementsprechend die Schmälerung der fürstlichen Einkünfte die Folge.
Aber der wirtschaftliche Niedergang des Bauerntums zog schließlich doch einen ganz allgemeinen, auch die Privilegierten nicht verschonenden Verfall der Landwirtschaft nach sich, da ein verelendetes Landarbeiterproletariat nicht imstande ist, verbesserte Kulturmethoden oder neue Zweige des landwirtschaftlichen Betriebes einzuführen. Das erkannten zuerst die Klöster, vor allem die Zisterzienser, und zwar naturgemäß zunächst in Schlesien, dem entwickeltsten Teile Polens. Dort lassen sich schon um 1140 flämische und niederdeutsche Dörfer des Augustinerklosters Gorkau am Zobten nachweisen. 1210 übergab Władysław Odonicz dem Zisterzienserkloster 1210 zu Pforta ausgedehnte Ländereien im Burgbezirk von Priment (Kreis Wollstein) zur Besetzung mit deutschen Bauern, und damit nimmt die deutsche Kolonisation des engeren Polens ihren Anfang, eine Maßnahme, die für das ganze 13. und 14. Jahrhundert von weittragender Bedeutung wurde.
Die Fürsten, auf die Hebung ihrer sinkenden Einnahmen bedacht, folgten bald dem Beispiel der Klöster, und die anderen Grundbesitzer blieben nicht zurück. Die Verödung weiter Landstriche durch die Tatareneinfälle diente ebenfalls als Antrieb zur Kolonisation.
Es ist klar, daß deutsche Siedler nicht ins Land gekommen wären, wenn sie dieselbe rechtliche oder vielmehr rechtlose Stellung hätten einnehmen sollen, wie die polnischen Bauern. Demgemäß wurde ihnen eine weitgehende Selbstverwaltung zugesichert. Der Grundherr setzte sich gewöhnlich mit einem Unternehmer (Lokator) in Verbindung, der ihm auf Grund eines Lokationsprivilegs, das die Ansiedelungsbedingungen festsetzte, die gewünschte Anzahl Kolonisten zuführte. Dafür erhielt er im allgemeinen 2–3 Hufen Landes, Befreiung vom Grundzins, 1/6 vom Zins der Ansiedler und häufig noch andere Bezüge, außerdem aber das Schultheißamt erb- und eigentümlich. Gemeinsam mit sieben Schöffen übte er die niedere Gerichtsbarkeit nach deutschem Recht aus. Nur dreimal jährlich hielt der Grundherr die großen Gerichtstage ab. Während in den slawischen Dörfern die Wirtschaftseinheit 60 oder gar 90 Morgen betragen zu haben scheint, erhielten die deutschen Ansiedler nur eine Hufe Landes, und zwar in Schlesien und Kleinpolen flämische und fränkische Hufen, in Großpolen, Kujawien und Masowien die um die Hälfte kleinere kulmische Hufe (zu 30 Morgen). Aber trotz dieser bedeutend geringeren Größe war der Ertrag infolge der Anwendung eiserner Pflüge an Stelle der hölzernen, infolge der Einführung der Dreifelderwirtschaft und rationeller Bewirtschaftungsmethoden bedeutend höher als in den polnischen Dörfern. Die Ansiedelung erfolgte sehr oft im Walde, seltener, namentlich in ausgestorbenen Ortschaften, auf Land, das bereits unter dem Pfluge gewesen war. Diese letzteren sind noch heute an der Form des alten slawischen Rund- oder Haufendorfes erkennbar, während die neuen Ansiedelungen Gehöft neben Gehöft als Reihendorf die Dorfstraße entlang liegen, mit den Äckern in langen Streifen hinter dem Hof. Die Lasten an den Grundherrn wurden im Gründungsprivileg genau begrenzt: gewöhnlich 12 Groschen jährlicher Abgabe von der kulmischen, 16 oder 18 Groschen von der fränkischen Hufe, ferner zu den hohen Festtagen geringe Naturallieferungen. Sofern Arbeitsleistungen festgesetzt wurden, so betrugen sie 2–4 Tage jährlich. Im allgemeinen begnügte sich der Grundherr mit Abgaben, und nur wenn bei der Aufmessung des Landes „Überschar” blieb, kamen jene Spanndienste in Betracht.
Die Einwanderung war sehr stark: allein im Gebiet der jetzigen Provinz Posen kann man noch heute für das 13. Jahrhundert 106, für das 14. Jahrhundert 149 deutsche Dorfgründungen nachweisen. Trotzdem deckte sie den Bedarf nicht, und so wurden allmählich auch polnische Bauern nach „deutschem Recht” angesiedelt, was zugleich eine Ansiedelung nach deutscher Wirtschaftsweise bedeutete. So trat nach und nach wieder eine gewisse wirtschaftliche und rechtliche Hebung des Bauernstandes ein, ein Prozeß, der dann durch Kasimir den Großen seine Krönung, allerdings auch seinen Abschluß fand.
Eine Wirkung der deutschen Kolonisation, die man nicht übersehen darf, ist die Beförderung der Geldwirtschaft in Polen an Stelle der bisherigen Naturalwirtschaft, hervorgerufen durch die Einschränkung der Naturalleistungen. Mit dem Rückgang der Naturalleistungen mußte naturnotwendig ein Bedürfnis nach gesteigertem Güteraustausch entstehen. So war die Vorbedingung zum Aufblühen der Städte geschaffen. Tatsächlich finden wir denn auch im 13. und im 14. Jahrhundert eine Vermehrung der Städte, die schnell eine bedeutende Stellung einnahmen. Eine organische Entwicklung des Städtewesens kennt Polen nicht. Die Städte wurden vielmehr als fertige Organismen vom deutschen Nachbar übernommen, wie sie auch mit Deutschen besiedelt wurden. Ebenso wie die Dörfer erhielten sie deutsches Recht, und zwar Magdeburger Recht, entweder direkt oder in der in Neumarkt in Schlesien bzw. in Kulm gehandhabten Form. (Diese beiden Vermittelungsstellen sind charakteristisch für die Stellung Schlesiens und des Ordenslandes im Germanisationsprozess!) Die ältesten Städte sind königliche Gründungen. Geistlichkeit und Adel folgten erst später.
Der Gründungsvorgang entspricht dem für die Dörfer geschilderten. Der Lokator wurde zum Vogt (analog der im 13. Jahrhundert auch in Deutschland meist noch herrschenden frühen Städteordnung); er erhielt mehrere Hofstellen lastenfrei überwiesen, dazu einen Prozentsatz der Abgaben. Das Amt war erblich. Die übrigen Bürger erhielten nur eine Hofstelle (area), von verschiedener Größe, in Krakau z. B. 36 Ellen breit und 72 Ellen tief. In den kleinen Landstädten wurde außerdem den Bürgern oder wenigstens einem Teil auch Ackerland gegeben. Ihre einzige Verpflichtung gegenüber dem Grundherrn bestand in der Zahlung des census terrestris. Im übrigen sind sie vollständig frei, doch ist die ständische Gliederung der deutschen Städte von vornherein zu erkennen. (Das deutsche Zunftwesen hat sogar die Polonisierung überdauert.)
Die Gerichtsbarkeit wurde ausgeübt durch einen Gerichtshof, bestehend aus dem Vogt und gewöhnlich sieben Schöffen, die alljährlich gewählt wurden. Die Städte hatten auch die hohe Gerichtsbarkeit. Die Berufung ging anfangs stets, später meist an den Fürsten. In wichtigen Angelegenheiten aber wandte man sich an die Mutterstadt um ein Urteil oder um Rechtsbelehrung. Auf diese Weise blieb der Zusammenhang mit den deutschen Städten und der deutschen Rechtsentwicklung gewahrt.
Für die Verwaltung stand wahrscheinlich von vornherein dem Vogt ein von der Gemeinde gewählter Rat von vier bis acht Ratsherren zur Seite. Auch der Rat wurde meist jährlich neu gewählt. In einigen Städten lag die Ernennung auch in den Händen des Stadtherrn. (Das Bürgermeisteramt, das mit der wachsenden Macht des Rates ganz wie in Deutschland die Stellung des Vogtes vollständig änderte, ist erst im 14. Jahrhundert erkennbar.)
Charakteristisch für die deutschen Städte ist die Anlage: ein viereckiger Marktplatz, von dessen Ecken parallele Straßen nach den Stadttoren führen. In der heutigen Provinz Posen lassen sich für das 13. Jahrhundert 29, für das 14. Jahrhundert 48 deutsche Städte nachweisen. Bei den wenigen schon bestehenden polnischen Städten wurden deutsche Neustädte angelegt, die deutsches Recht erhielten, während die alten Städte bei ihrer bisherigen Verfassung bleiben mußten. So entstanden die deutschen Städte Breslau (1241–61), Posen (1253), Liegnitz (1255), Sandomir (1255), Krakau (1259), Gnesen (1282), Kalisch (1282), Wieliczka (1290), Łęczyca (1292), Lublin (1317).
Deutsche Sprache und Kultur verbreiteten sich damals überaus rasch in Polen. Die meisten Piasten waren deutschfreundlich gesinnt; einzelne, nicht nur die schlesischen, konnten überhaupt nicht Polnisch sprechen. Mancher verdankte seine Herrschaft seinem guten Verhältnis zu seinen deutschen Städten. Die schlesischen Piasten konnten sich nur deshalb einige Zeit auf dem Großfürstenthron behaupten, weil alles, was deutsch hieß, zu ihnen hielt. Die dreifache Einwirkung durch das Reich, durch den Orden und durch die Deutschen im Lande hätte bei einer ungestörten Entwicklung der Dinge ganz Polen mit Sicherheit dem Beispiel Schlesiens folgen lassen.
[Drittes Buch.]
Der Sieg des Adels.
8. Kapitel.
Das Zeitalter Kasimirs des Großen.
Schon zu Lebzeiten Wenzels II. hatte Władysław I. (IV.) (1288 bzw. 1306–1333) mit dem Beinamen Łokietek 1288 bis 1333 (Ellenlang) wieder einen Stützpunkt in Polen gefunden, indem er an der oberen Weichsel das Gebiet von Wiślica eroberte. Von dort aus fand er Anerkennung in Sandomir, Sieradz und einem Teil von Krakau. Nach Wenzels III. Tode gelangte er im ganzen Lande zur Herrschaft, mit Ausnahme Großpolens, das Heinrich I. von Glogau anerkannte, und Masowiens, dessen Herzöge ihm bis zu seinem Ende feindlich gesinnt blieben.
Während der kurzen Regierung Wenzels III. war Pomerellen, der polnisch gebliebene Teil Pommerns zwischen der Weichsel und der Leba mit dem wichtigen Danzig, an Brandenburg abgetreten worden. Die Versuche Łokieteks, dieses Land wiederzuerobern, mißlangen und hatten nur zur Folge, daß es aus brandenburgischem in Ordensbesitz überging, im Jahre 1309, demselben Jahre, in dem Siegfried 1309 von Feuchtwangen den Hochmeistersitz von Venedig nach der Marienburg verlegte. Im selben Jahre starb allerdings auch Heinrich von Glogau, so daß Łokietek wenigstens in Großpolen freie Hand bekam. Zwar kämpften die Deutschen für die ihrem Volkstum ergebenen schlesischen Fürsten, in Posen unter der Führung des Vogtes Primko, in Krakau des Vogtes Albert und des Bischofs Johann Muskata, eines Schlesiers. Aber der Sieg blieb doch auf seiten des Großfürsten, der durch diese Ereignisse sowohl, wie durch die ganze politische Lage in einen Gegensatz zum Deutschtum gedrängt wurde. Nun war das ganze Reich bis auf Masowien wieder in einer Hand vereinigt. Als so seine Stellung genügend befestigt erschien, ließ er sich durch den Gnesener Erzbischof Janisław am 20. Januar 1320 zum Könige krönen, allerdings nicht in Gnesen, 1320 sondern in Krakau, das fortan nicht nur Residenz, sondern auch Krönungsstadt wurde. Diese Krönung bekundete auch äußerlich die Wiederherstellung des Reiches und den Anbruch einer neuen Zeit.
Den Rest seines Lebens widmete er dem Kampfe gegen den Deutschen Orden, den er richtig als den gefährlichsten Feind Polens erkannte, nachdem die böhmische Gefahr vorüber war. Er strengte gegen den Orden einen Prozeß wegen Pomerellens an und erreichte die Einsetzung einer päpstlichen Kommission, die unter dem Bischof Gerward von Kujawien im Jahre 1321 zu Hohensalza entschied, daß der 1321 Orden Pomerellen zu räumen habe, — eine Entscheidung, die natürlich auf dem Papiere blieb, da keine Machtmittel ihr Nachdruck verliehen, und die der Orden später wieder rückgängig zu machen wußte. Durch Bündnisse mit den skandinavischen Königen, durch die Verheiratung seiner Tochter Elisabeth mit dem Ungarnkönig Karl Robert von Anjou und seines Sohnes Kasimir mit einer Tochter Gedymins von Litauen suchte sich Łokietek Helfer zu schaffen. Der Orden aber hatte Böhmen und Brandenburg auf seiner Seite.
Bei den ununterbrochenen Einfällen und Verheerungen, 1326 die von 1326 bis zu Łokieteks Tode dauerten, litten die polnischen Grenzlande Masowien und Kujawien namenlos und wurde 1331 auch Großpolen von dem Ordensmarschall Dietrich von Altenburg verwüstet. 1331 Aber trotz der Niederlage, die der König dem Orden im selben Jahre bei Płowce (in der Nähe des kujawischen Brześć) beibrachte, konnte er nicht verhindern, daß von den Rittern 1332 Kujawien behauptet wurde, daß Johann von Böhmen einen Feldzug nach Litauen durch 1332 Polen unternahm, sich von dem (masowischen) Fürsten von Płock huldigen ließ und Posen belagerte. Endlich kam durch die Bemühungen des päpstlichen Nunzius ein Waffenstillstand zustande, nach dessen Abschluß Łokietek starb. 73 Jahre ist dieser zweite Erneuerer Polens alt geworden, und wenn sein Leben auch scheinbar mit einem Mißerfolge endigte, so zeigte sich unter der nächsten Regierung doch, daß das Reich gefestigt war.
Sein Sohn und Nachfolger Kasimir I. (III.) der Große (Wielki), der 1333 1333 bis 1370 als Dreiundzwanzigjähriger zur Herrschaft gelangte und bis 1370 regierte, war seit langer Zeit der erste polnische Fürst, dessen Thronbesteigung keine inneren Wirren hervorrief.
Den Waffenstillstand mit dem Orden verlängerte er zunächst. Auch mit Böhmen suchte er zu einer Verständigung zu gelangen, indem er die Kämpfe um das Erbe Herzog Heinrichs von Kärnten und Tirol geschickt ausnutzte. Durch Vermittelung seines ungarischen Schwagers kam 1335 der 1335 erste Visegráder Vertrag zustande. Johann entsagte gegen Zahlung von 20 000 Schock böhmischer Groschen seinen Ansprüchen auf die polnische Krone, wogegen Kasimir auf alle schlesischen Fürstentümer, die Johann gehuldigt hatten, ebenso wie auf die Lehenshoheit über Płock verzichtete. Damit war Schlesien auch formell von der Krone Polen aufgegeben, nur die kirchliche Unterstellung unter den erzbischöflichen Stuhl von Gnesen blieb noch bestehen. Die Hoffnung Kasimirs auf Hilfe gegen den Orden wurde freilich enttäuscht. Der Visegráder Schiedspruch entschied, daß Pommern dem Orden verbleiben solle.
Dem ersten Vertrag von Visegrád folgte 1339 ein 1339 zweiter, zwischen Ungarn und Polen. Da nämlich Kasimir keinen Sohn hatte, bemühte sich Karl Robert, seinem Sohne Ludwig unter Übergehung der übrigen Linien des Piastenhauses die polnische Krone zu sichern. Kasimir mußte einerseits daran liegen, durch diesen Erbvertrag sich in seinen auswärtigen Unternehmungen die Hilfe Ungarns zu sichern, andererseits hatte die Geschichte der letzten Jahrhunderte ihn gelehrt, daß Polens Stärke davon abhing, ob die Thronfolge geregelt war und der Erbe seine Ansprüche mit Nachdruck vertreten konnte oder nicht. Aber er schlug zur Erreichung dieses Zieles einen Weg ein, der in der Folgezeit gerade zum Gegenteil führte. Denn da die Erbfolge des Schwestersohnes wider Landesrecht war, so konnte Kasimir diesen Vertrag nur gewährleisten, wenn er ihm die Anerkennung derer sicherte, die in den Wirren der letzten Zeit stets den Ausschlag gegeben hatten, der Magnaten. Die aber forderten Gegenleistungen, und so mußte Ludwig versprechen, 1. daß er die verlorenen Gebiete, insbesondere Pommern, für Polen wiedergewinnen, 2. daß er Ämter und Würden nur an Polen vergeben, 3. daß er neue Abgaben nicht auferlegen und die bestehenden Privilegien achten werde.
Dieser Vertrag wurde im Jahre 1355 von den Magnaten in Ofen noch dahin eingeschränkt, daß sie Ludwig die Nachfolge nur für seine männliche Nachkommenschaft zugestanden. Daß die Magnaten diese Bedingungen stellen konnten, namentlich die von 1355, als es sich herausstellte, daß auch bei Ludwig männliche Nachkommen nicht zu erwarten waren, zeigt am besten, wie stark der Adel geworden war, denn 1355 stand Kasimir auf der Höhe seiner Macht. In jenen Vorgängen müssen wir den ersten Schritt zum Wahlkönigtum und in den Verträgen die Vorläufer der späteren Pacta conventa erblicken. Hierin, nicht in den persönlichen Verhältnissen liegt ihre entscheidende Bedeutung.
Wegen Pommerns und Kujawiens hatte sich Kasimir inzwischen wieder an den Papst gewandt, der eine Gesandtschaft zur Entscheidung nach Polen schickte (1339). Das 1339 Urteil fiel nochmals zuungunsten des Ordens aus, der aufgefordert wurde, Pomerellen zurückzugeben. Genau wie zu des Vaters Zeiten legte der Orden in Rom Berufung ein. Da zur selben Zeit die kleinrussischen Verhältnisse Kasimirs Aufmerksamkeit zu erheischen begannen, und da er endlich einsah, daß er auf Böhmens Hilfe nicht rechnen dürfe, zog er vor, sich mit dem Orden friedlich auseinanderzusetzen. So kam es zum Vertrage von Kalisch (1343), durch 1343 den Kasimir seinen Ansprüchen auf Pomerellen, das Kulmer und das Michelauer Land entsagte, wofür er Kujawien und Dobrzyn zurückerhielt. Außerdem wurde ihm Hilfe gegen Litauen versprochen.
Kasimir glaubte um so eher auf den Zugang zur Ostsee verzichten zu können, als sich ihm die Aussicht auf den Besitz der Schwarzmeerküsten eröffnete.
Als Andreas von Wladimir (im heutigen Gouvernement Lublin, nicht zu verwechseln mit der gleichnamigen großrussischen Stadt) und Leo (Lwow) II. von Halicz 1324 im Kampfe gegen 1324 die Tataren gefallen waren, erlosch das Haus Romanowitsch (der kleinrussische Zweig der Ruriks aus der Linie Monomach). Den Thron bestieg ihr nächster Verwandter, Bolesław Georg II., der Sohn Trojdens von Masowien und Marias, der Tochter Leos II., der seinerseits eine Tochter Gedymins von Litauen zur Frau hatte. 1340 vergifteten den Bolesław die mit seiner 1340 Förderung des römischen Katholizismus unzufriedenen Bojaren. Da seine Ehe kinderlos geblieben war, machten Ansprüche auf den Thron geltend: Lubart, Gedymins Sohn, als Mann Buszas, der Tochter Andreas' von Wladimir; Kasimir als Verwandter des Verstorbenen; Karl Robert, weil die ungarischen Könige seit Andreas II. Rechte auf das Land zu haben glaubten und sich Könige von Galizien und Ludomirien nannten; endlich der Tatarenkhan Usbek als Oberherr von ganz Rußland.
Kasimir besetzte 1340 Halicz und Lemberg, Lubart Wolynien. 1340 Mit Ungarn verständigte sich Kasimir im Hinblick auf den Erbvertrag leicht. Karl Robert trat ihm in einem Vertrag von 1350 Klein-Rußland ab, behielt sich aber vor, im Falle Kasimir noch männliche Nachkommenschaft erhielt, das Land für 100 000 Gulden 1350 zurückzukaufen. Auch die Tataren allein, die verwüstend in Ungarn und Polen eingefallen waren, konnten ihm nicht mehr dauernd gefährlich werden, denn er hatte die unzufriedenen Bojaren für sich gewonnen und ihren Führer, Dmitry Detko von Przemyśl, zum Starosten von Klein-Rußland gemacht, womit er sich erprobte Helfer gegen die Tataren gewann. Gegen die Litauer freilich kämpfte er 26 Jahre mit wechselndem Glück. Anfangs kamen ihm die nach dem Tode Gedymins ausbrechenden inneren Streitigkeiten und die Niederlage der Litauer in ihren Kämpfen mit dem Orden sehr zustatten. Er konnte dem Lubart Wolhynien abnehmen. Aber bald gewannen die Litauer das Verlorene wieder, ja sogar Lemberg fiel in ihre Hände. Zwei polnisch-ungarische Feldzüge in den Jahren 1351 und 1352 1351 blieben fruchtlos, und als die Litauer sich gar mit den Tataren verbündeten, fand es Kasimir ratsamer, sich zu vertragen. Litauen erhielt Wolhynien, Polen das Gebiet von Lemberg und Halicz (1352).
Vierzehn Jahre hielt man sich auf beiden Seiten von entscheidenden Unternehmungen zurück, bestrebt, die neuen Besitzungen auf Kosten der Tataren zu vergrößern. Dabei hatten die Litauer mehr Glück, denn ihr Großfürst Olgerd brachte 1362 den Tataren an den Blauen Wassern (einem 1362 Nebenfluß des südlichen Bug) eine entscheidende Niederlage bei, die ihm Podolien und die Ukraine sicherte. Doch mußte es notwendig wieder zu einem ernsten Zusammenstoß kommen, da sowohl Polen wie Litauen nach dem Schwarzen Meere strebten und um des Ordens willen streben mußten. Diesmal blieb Kasimir Sieger. Lubart wurde von den Seinen nicht unterstützt und mußte das ganze westliche Wolynien mit Wladimir an Polen abtreten (1366). So wurde die einstige 1366 Eroberung Bolesław Chrobrys wieder an Polen gebracht.
Kasimir änderte klugerweise an den inneren Einrichtungen seiner neuen kleinrussischen Besitzungen möglichst wenig, um seine Herrschaft nicht mißliebig zu machen. Der geringere Kulturzustand und die weitgehende Rassenverschiedenheit der dortigen Völker verbot es übrigens von selbst. An die Spitze stellte er, wie schon erwähnt, einen „Starosten für Klein-Rußland”, einzelne Teile gab er den hervorragendsten Familien zum Lehen, bedeutende Kleinrussen berief er in den königlichen Rat. Mit Eifer förderte er die Kolonisation des verwüsteten Landes. Lemberg, Reszów, Sanok und Kolomea begabte er mit Magdeburger Recht. Vor allem für das deutsche Lemberg, das er sehr liebte, hat er viel getan.
Besondere Aufmerksamkeit schenkte er den kirchlichen Verhältnissen. Die Kleinrussen gehörten der griechischen Kirche an und waren dem Metropoliten von Kijew, später von Moskau, unterstellt. Er versuchte nicht, sie Rom zuzuführen, erreichte aber vom ökumenischen Patriarchat die Erhebung von Halicz zum Metropolitansitz, so daß die kirchliche Abhängigkeit von den Großrussen fortfiel, die politische Verbindung erschwert, seinen Nachfolgern aber der Weg zur Union mit Rom gebahnt wurde (1371). Den zahlreichen Armeniern, die vor den Mongolen 1371 nach Kleinrußland geflüchtet waren, errichtete er 1367 ein 1367 eigenes Bistum in Lemberg. Für die römischen Katholiken, die seit alters zum Bistum Lebus gehörten, gründete er im gleichen Jahre in Halicz ein Erzbistum, nachdem er schon vorher drei Bistümer gestiftet hatte. So schuf er der römischen Mission Stützpunkte, ohne die anderen Bekenntnisse, für die er ja auch gesorgt hatte, zu verletzen.
Wenngleich auf diese Weise die Aufmerksamkeit Kasimirs und überhaupt die ganze polnische Politik in entscheidender Weise wieder dem Osten zugewendet wurde, blieb der König doch auch im Westen nicht untätig. In Kriegen 1343 mit Böhmen eroberte er nach dem Kalischer Vertrag das schlesische Fraustadt, das nunmehr dauernd bei Polen verblieb (1343). Gegen Verzicht auf die Lehenshoheit über Schweidnitz erhielt er die Lehenshoheit über Masowien zurück (1351), das erst nach dem Aussterben der dortigen 1351 Piasten (1529) unmittelbar mit der Krone vereinigt wurde. 1364 verkaufte ihm der letzte selbständige Piast in Kujawien, Władysław Biały (der Weiße) von Argenau (Gniewkowo), 1364 sein Herzogtum und ging außer Landes. Im nächsten Jahre erlangte er nach dem Tode Ludwigs des Römers einen Teil der Neumark mit Driesen und Zantoch, 1368 auch 1368 Deutsch-Krone zurück. Die Bestrebungen freilich, die im Titel „Erbe von Pommern” zum Ausdruck kamen, den er trotz dem Kalischer Vertrage weiterführte, hat er nicht mehr verwirklichen können.
Aber nicht um dieser Eroberungen willen, obwohl sie das Reich beträchtlich vermehrten, gab ihm die Nachwelt den Beinamen des Großen. Seine wahre Größe liegt vielmehr in der inneren Politik.
Wir haben oben schon darauf hingewiesen, wie umsichtig er in Kleinrußland vorging. Die gleiche Umsicht bewies er auch in den Erblanden.
Die Zersplitterung war noch nicht überwunden, die Einheit nur durch die Person des Herrschers, durch Personalunion hergestellt. Die Krönung zum König von Polen bedeutete anfangs nur die Herrschaft über Großpolen, selbst wenn die Krönung in Krakau stattfand. Der König war König in Großpolen, aber Herzog von Krakau und Sandomir in Kleinpolen, Herzog von Łęczyca im Lande Łęczyca usw. Es gab keine gemeinsame Verwaltung, keine gemeinsamen Beratungen, kein gemeinsames Recht. Kasimir hat hierin zwar Wandel geschaffen, aber im Titel des polnischen Königs, in dem eine besondere Erwähnung Groß-Polens fehlt, hat sich der alte Zustand für immer erhalten: Rex Poloniae, Dux Cracoviae, Sandomiriae usw.
Wenngleich der König der Form nach noch absoluter Herrscher war, so war er es in der Tat doch nicht mehr. Wir haben gesehen, wie der Adel in den Thronstreitigkeiten zu ausschlaggebendem Einfluß gelangte, und selbst ein König von der Macht Kasimirs des Großen war genötigt, die Zustimmung der Magnaten zu dem Visegráder Vertrage einzuholen. Auch eine zweite Einrichtung, die sich in den Teilfürstentümern herausgebildet hatte, obwohl sie rechtlich in keiner Weise festgelegt war, mußte Kasimir respektieren. Aus den Zusammenkünften des Herzogs mit seinen Beamten waren nämlich mit dem Sinken der Herrschermacht allmählich Zusammenkünfte der Magnaten und der Geistlichkeit, auch des übrigen Adels und der Städte entstanden, die sich an den altslawischen, unter der starken monarchischen Macht verkümmerten wiec wieder anlehnten, colloquia, auch zjazdy (Zusammenritte) genannt wurden und die Grundlage der späteren Landtage bildeten. Sie wurden nach Bedürfnis einberufen, und zwar nach der Wiedervereinigung des Reiches zunächst auch nur für die einzelnen Landesteile, entweder durch den Starosten als den Statthalter des Königs oder durch den König selbst. Die erste gemeinsame Beratung für das ganze Reich fand 1365 1365 statt, ohne daß damit die Landeszusammenkünfte fortgefallen wären. Allmählich wurde es Sitte, colloquia in bestimmten Städten und an bestimmten Tagen abzuhalten, entsprechend den Bedürfnissen einer geordneten Rechtspflege.
Es ist schon im 7. Kapitel erwähnt worden, daß die unter der böhmischen Herrschaft eingeführte Starostenverfassung sich erhielt. Kasimir bildete diese Organisation kräftig durch und führte sie auch in den neuerworbenen kleinrussischen Gebieten ein. Die Erblande wurden in die Starosteien Großpolen, Łęczyca, Sieradz, Kujawien-Brześć, Kujawien-Inowracław und Dobrzyn eingeteilt. Die Starosten sind als Statthalter die Stellvertreter des Königs in der Rechtspflege wie in der Zivil- und Militärverwaltung ihrer Starostei. Damit wurden die Landesämter zu reinen Würden, nur der Wojewode behielt noch die Judengerichtsbarkeit und der Unterkämmerer die Grenzgerichtsbarkeit. Die Bedürfnisse der Verwaltung bestritten die Starosten aus den Einkünften der alten Kastellaneiländereien (die in den ersten Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts zwischen der Krone und den ebenfalls aus königlichen Beamten zu Landeswürdenträgern gewordenen Kastellanen geteilt worden waren) und der übrigen königlichen Güter ihres Bezirks. Sie waren also auch zugleich Domänenverwalter. Einen Teil der Einkünfte hatte der Starost an den König abzuführen, namentlich die Kopfsteuer, worüber Kasimir 1368 nähere Bestimmungen erließ. Die Auswahl 1368 der Starosten wurde in der Folgezeit häufig ungünstig beeinflußt durch die Vereinigung öffentlicher und wirtschaftlicher Funktionen, die das Amt begehrenswert erscheinen ließ und zum Pfandobjekt geeignet machte; denn oft genug wurde derjenige Starost, der am meisten für die Starostei bot. Andererseits mußte ihre Verwaltung unter dieser Vereinigung ebenfalls leiden. Mit der Enthebung der Kastellane von ihren Ämtern gingen auch die Städte in die Verwaltung der Starosten über, die sie nach Belieben durch Burggrafen verwalten ließen.
Nur in Kleinpolen, wo es keine Wojewoden gegeben hatte, war die Entwicklung eine andere. Hier hatte schon Łokietek einen Generaladministrator zu Krakau (wielkorządca) eingesetzt, der die königlichen Güter gegen Rechnungslegung zu verwalten hatte. Die Städte wurden ebenfalls Burggrafen unterstellt, die jedoch nicht Beamte der Starosten waren, wie anderwärts, sondern Beamte des Königs. Die Rechtspflege und die Verwaltung übte der König in diesem Landesteile, in dem er sich ständig aufhielt, selbst aus, und die Starostei wurde hier erst nach Kasimirs Tode eingeführt.
Durch diese Neuordnung der Verwaltung wurde das Reich aus der anfänglichen Personalunion wieder in einen Einheitsstaat zurückverwandelt. Parallel damit und dem gleichen Ziele dienend gingen die Bemühungen um ein einheitliches Recht. Bisher gab es nur ein Gewohnheitsrecht, das sich in den einzelnen Landesteilen namentlich unter den Teilfürsten in verschiedener Richtung entwickelt hatte. Der Erzbischof Jarosław Bogorya Skotnicki von Gnesen, der Kanzler Johann Suchywilk Strzelecki von Krakau, der Kastellan Spytek und der Bischof Johann Grot von Krakau und eine Reihe anderer hervorragender Männer waren die Mitarbeiter des Königs bei der Unternehmung, „auf daß ein Fürst, ein Recht und eine Münze sei”. Zuerst erfolgte die Regelung für Kleinpolen. Das Statut wurde auf dem Kolloquium von Wiślica 1347 angenommen. Auf 1347 dem Kolloquium von Petrikau erfolgte im gleichen Jahre die Annahme auch seitens der Großpolen, die jedoch außerdem noch ein besonderes Statut mit Ausnahmebestimmungen entsprechend den örtlichen Bedürfnissen erhielten.
Den Dörfern und Städten deutschen Rechts versuchte Kasimir die Berufung an die Mutterstädte zu unterbinden. Obwohl er im Gegensatz zu seinem Vater dem Deutschtum nicht feindlich gegenüberstand, sondern sich die Vorzüge der deutschen Bürger und Bauern bei seinen Kolonisierungen zunutze machte, erkannte er doch richtig die Gefahr für sein Reich, die in dem Überhandnehmen des deutschen Elementes lag. Denn durch die Berufung an die Mutterstädte war das Deutschtum, da es ja auch im Inlande sein eigenes Gericht hatte, von der inländischen Rechtspflege gänzlich eximiert. Es bildete so gewissermaßen einen Staat im Staate und stellte, wenn es in Gegensatz zu der königlichen Macht geriet, einen gewaltigen Gegner dar, wie die Erfahrung gezeigt hatte. Zunächst verbot er jede Berufung nach auswärts und gründete als Ersatz für Kleinpolen ein Obergericht auf der Krakauer Königsburg. Den Vorsitz führte der Vogt von Krakau, Beisitzer waren die Schulzen der sechs umliegenden Ortschaften. 1365 folgte ein Obergericht in Kalisch, dessen Beisitzer die Stadtschöffen bildeten. 1365 Posen war schon immer deutschrechtlicher Oberhof gewesen, hatte sich allerdings auch als solcher in Magdeburg Rechtsbelehrung geholt. Da der König diese Einrichtungen angesichts der vielen den Ständen erteilten Privilegien aber nur mehr für seine Güter und die königlichen Städte treffen konnte, verständigte er sich mit den wichtigsten Klöstern Kleinpolens dahin, daß auch sie die Kompetenz seines Obergerichtes für ihre deutschrechtlichen Untertanen anerkannten. Trotzdem haben die Deutschen noch lange von Magdeburg Recht genommen.
Die Heerespflicht, anfangs ein Privileg des Adels, wurde an den Grundbesitz gebunden, auch auf den Geistlichen (durch Stellvertretung) und auf den Bürger ausgedehnt. Sie war nicht nur persönlich, sondern verpflichtete auch zur Stellung einer gewissen Anzahl Höriger, je nach der Größe des Besitztums. In eigener Person ist infolgedessen der niedere Adel, die Ritterschaft (milites scartabelli), mit Kriegsdiensten hervorragend belastet. Im Petrikauer Sonderstatut für Großpolen wird daher festgesetzt, daß dem großpolnischen Ritter für auswärtige Kriegszüge eine Belohnung zustehe, eine für die Entwicklung wichtige Bestimmung. Sie erhöhte die Kampffreudigkeit der armen Ritterschaft, hat aber später die Bewegungsfreiheit in der auswärtigen Politik gehemmt. Die Umwandlung der hölzernen Kastelle in steinerne und die Anlegung guter Straßen steigerte die Wehrkraft des Landes nicht minder.
Handel und Gewerbe nahmen unter der weisen Regierung Kasimirs einen ungeahnten Aufschwung. Die Städte erhielten Stapel- und Marktgerechtigkeiten wie im Westen. Für die öffentliche Sicherheit, die Erleichterung des Verkehrs, die Hebung des Münzwesens sorgte der König umsichtig. Der Zwischenhandel von den Nordländern zur Levante, die Ausfuhr von Rohstoffen und Landesprodukten sowie von Tuch („Polenschen Laken”) blühten auf.
Der Juden wie der Bauern nahm sich der König in gleicher Weise an. Er bestätigte den Juden das von Bolesław dem Frommen 1264 gegebene Privileg, das sie von den gewöhnlichen 1264 Gerichten ausnahm und dem Fürsten bzw. Wojewoden unterstellte, also einen zweiten Staat im Staate erzeugte, und dehnte dieses Privileg auf das ganze Reich aus (1334). Im 1334 Statut von Wiślica regelte er dann die Bedingungen, unter denen die Juden Geld ausleihen durften, denn das war neben gewissen Handelszweigen ihr wichtigster, weil nach kanonischem Recht den Christen verbotener Erwerbzweig. Den Bauern ließ er strenge Gerechtigkeit angedeihen, was ihm den Beinamen des Bauernkönigs eintrug, freilich auch einen Adelsbund in Groß-Polen unter Maciek Borkowicz (1352) hervorrief, den er gewaltsam 1352 unterdrücken mußte.
Über seiner Politik der Förderung der Produktivkräfte des Landes, die ihn schnell zu einem der reichsten Fürsten Europas machte und das Ansehen des Landes in überraschender Weise hob, vergaß Kasimir jedoch nicht die Sorge für die geistigen Interessen. Er gründete 1364 1364 die Schule zu Krakau, nächst der von Prag die älteste diesseits der Alpen, nach dem Vorbild der Hochschule zu Bologna ohne theologische Fakultät. In Janko von Czarnkow (1333–1384), einem Gnesener Erzdiakon und Unterkanzler des Reichs, fand Polen damals auch einen hervorragenden Chronisten.
Am 5. November 1370 starb der bedeutende Fürst an 1370 den Folgen eines Jagdunfalls im Alter von 60 Jahren. Unter seiner Regierung hatte Polen wieder einen Gipfelpunkt erklommen. Mit seinem Tode sank es, wie schon mehrmals, in den Zustand äußerster Schwäche zurück.
Bei der Nachricht von Kasimirs Tode eilte Ludwig 1370 bis 1382 (1370–1382) sogleich nach Polen und ließ sich gemäß dem Erbvertrage in Krakau zum Könige krönen. Dann kehrte er aber mit den polnischen Kroninsignien schnell nach Ungarn zurück, seine Mutter Elisabeth als Statthalterin zurücklassend. Gemäß dem polnisch-ungarischen Vertrage von 1350 schlug er sofort Kleinrußland, in das die Litauer bereits eingebrochen waren, zu Ungarn. Doch gab er es seinem Ratgeber, dem Piasten Władysław von Oppeln, 1372 zu Lehen. 1372
Polen betrachtete er nur als Werkzeug für die Ausführung seiner Zukunftspläne. Da er ohne männliche Nachkommen blieb, die Verträge von Visegrád und Ofen aber nur für solche galten, war er bestrebt, einer seiner Töchter Polen zu sichern. Er bestimmte dazu Maria, die Braut Sigismunds, des Sohnes Kaiser Karls IV. Auf zwei Tagungen des Adels und der Städte zu Kaschau kam der Vertrag zustande, der Ludwigs Wünsche erfüllte (1374), 1374 und zwar mit Hilfe der kleinpolnischen Magnaten und der deutschen Städte, während die Großpolen durch Gewalt zur Annahme gezwungen wurden. Die Hauptbestimmungen sind: 1. nach Ludwigs Tode erbt diejenige seiner Töchter die polnische Krone, die er oder ihre Mutter auswählt; 2. Ludwig verpflichtet sich, die polnischen Besitzungen nicht nur nicht zu verringern, sondern auch die verlorenen Lande wiederzugewinnen; 3. er befreit den Adel von allen Lasten und Abgaben bis auf zwei Groschen von der Hufe, die alle gleichmäßig zu zahlen haben; 4. er darf alle Würden, besonders die des Wojewoden, des Kastellans, des Richters und des Kämmerers nur an Männer des betreffenden Landesteiles vergeben; 5. er bestätigt alle früheren Privilegien, auch die städtischen, und dehnt die Verpflichtung des Königs zur Zahlung von Entschädigung für ausländische Kriegsdienste auf alle Landesteile aus.
Dieser Kaschauer Vertrag war das erste allgemeine Privileg, das dem Adel als Stand gegeben wurde. Er war nicht nur als Präzedenzfall unheilvoll, sondern er wirkte schon gleich schädlich ein, indem er die Einkünfte des Staatsschatzes bedeutend schmälerte und indem er die Macht der Magnaten durch die rechtliche Sanktionierung ihrer Ansprüche auf die Landschaftsämter steigerte.
Es ist klar, daß eine solche Regierung, durch ein schwaches Weib repräsentiert und nur auf dynastische Interessen bedacht, allerorten Wirren hervorrufen mußte. Nicht nur kehrte Władysław der Weiße von Argenau aus dem Benediktinerkloster zu Dijon zurück, nicht nur verweigerte Ziemowit von Masowien den Lehenseid, nicht nur opponierten die großpolnischen Magnaten, sondern selbst in Krakau entstand ein Aufruhr, zu dem das anmaßende Verhalten der Ungarn den Anstoß gab (1376). Elisabeth verließ infolgedessen Polen, 1376 im richtigen Gefühle, ihrer Aufgabe nicht gewachsen zu sein.
Nur in Kleinrußland führte Władysław von Oppeln die Verwaltung im Sinne Kasimirs weiter, doch verstieß er gegen Kasimirs Toleranzpolitik, indem er ebenso wie Ludwig den römischen Katholizismus gewaltsam verbreitete. Das ist für Polens Stellung in Kleinrußland unheilvoll geworden, wie es Ungarn um den Besitz dieses Landes brachte.
1379 nahm Ludwig dem städtefreundlichen deutschen 1379 Herzog das kleinrussische Lehen ab und übertrug ihm die Regentschaft in Polen. Da sich aber die Opposition des Adels als zu stark erwies, schickte er Elisabeth zurück, nach deren Tode er ein Triumvirat mit dem Krakauer Bischof an der Spitze einsetzte. Die Verwirrung und Unsicherheit nahm immer größere Ausdehnung an. In Großpolen und Masowien erhob sich ein offener Aufstand, dessen Ende Ludwig nicht mehr erlebte.
[9. Kapitel.]
Die Personalunion mit Litauen.
Als Sigismund, der mit einem kleinen Heere von Brandenburg heranzog, die Kunde von Ludwigs Tode erhielt, beeilte er sich, sich huldigen zu lassen. Aber die Großpolen stellten gewisse Bedingungen, auf die er nicht eingehen wollte, und traten infolgedessen in Radomsko (unweit Petrikau) zu einer Beratung zusammen. Hier schlossen sie die erste Konföderation und 1382 verpflichteten sich, diejenige Tochter Ludwigs zu unterstützen, die in Polen ihren Wohnsitz nehmen werde. Man wollte nicht fernerhin ungarischer Vasallenstaat bleiben. Auf dem kurz danach stattfindenden Wahlkolloquium in Wiślica traten auch die Kleinpolen der Radomsker Konföderation bei. Sigismund mußte unverrichteter Dinge das Land verlassen, denn seine Braut Maria war inzwischen von den Ungarn zum König gewählt worden.
In Polen aber bildeten sich drei Parteien: die eine, mit dem Hause Grzymała an der Spitze, hielt fest zu Sigismund; die andere, unter dem Posener Wojewoden Vinzenz von Kępa, verteidigte die Konföderation; die dritte endlich, mit dem Hause Nałęcz, wollte den Kaschauer Vertrag umstoßen, um wieder einen Piasten auf den Thron zu bringen. Ihr Kandidat war Ziemowit IV. von Masowien. Es kam zum Bürgerkriege.
Inzwischen hatte die Witwe Ludwigs, Elisabeth, entsprechend dem Kaschauer Vertrag ihr Ernennungsrecht ausgeübt, Maria und Sigismund zurückgesetzt und Hedwig zur Königin von Polen bestimmt. Die Partei der Grzymała schlug sich sofort auf ihre Seite. Ziemowit aber, den der Erzbischof Bodzanta von Gnesen zum König ausrief, versuchte nunmehr mit der Krone zugleich die Hand Hedwigs zu erlangen. Doch zwang ihn ein ungarisches Heer unter Sigismund zur Abdankung. Noch zögerte Elisabeth mit der versprochenen Entsendung Hedwigs, denn die Prinzessin war erst 13 Jahre alt. Erst als die Polen, der Anarchie im Innern müde, sich zu einer neuen Tagung in Sieradz versammelten, um einen anderen Monarchen zu wählen, erschien Hedwig in Krakau. Am 15. Oktober 1384 wurde 1384 sie zum „König” von Polen gekrönt. Damit erreichte das Interregnum sein Ende.
Nun erhob sich aber die neue Frage, wen Hedwig (1384–1399) zum Gemahl wählen sollte. Ihr Bräutigam, 1384 bis 1399 Wilhelm von Österreich, wollte sie nicht freigeben. Den polnischen Herren paßte der Deutsche aber ganz und gar nicht. Namentlich die Blicke der Kleinpolen richteten sich auf Litauen. Mit diesem Lande mußte man sich über die kleinrussische Frage und über den Zugang zum Schwarzen Meere verständigen. Mit ihm hatte man die Feindschaft gegen den Deutschen Orden gemeinsam. Eine Konkurrenz auf wirtschaftlichem Gebiete war nicht zu befürchten. Dagegen mußte die wilde Kraft seines Volkes als ein willkommener Zuwachs polnischer Macht betrachtet werden. Andererseits suchte man auch auf litauischer Seite Anlehnung, denn die furchtbaren Kämpfe gegen den Orden hatten das Land, damals das Zentrum Osteuropas und weit größer als Polen oder Moskau, doch geschwächt.
Schon wenige Monate nach Hedwigs Krönung erschien daher eine litauische Gesandtschaft in Krakau und warb für den Großfürsten Jagiello, Olgerds Sohn (1387–1434), 1387 bis 1431 um Hedwig. Durch die Drohungen der polnischen Großen und die Überredungskünste der Geistlichen gezwungen, nahmen Hedwig und ihre Mutter Elisabeth die Werbung an. Die Bedingungen, die die polnischen Magnaten dem Litauer gestellt hatten und die er im Vertrage von Krewo annahm, waren weitgehend genug. Er versprach, sich mit seinem ganzen Hause und Volke taufen zu lassen, die verlorenen Länder dem Reiche auf eigene Kosten wiederzuerobern, die Privilegien zu schützen und zu achten, alle polnischen Gefangenen freizugeben, dem Herzog Wilhelm ein Reugeld von 200 000 Gulden zu zahlen und vor allem seine litauischen und russischen Länder auf ewige Zeiten mit Polen zu vereinigen. Diese Länder aber waren außer Litauen: Weiß- und Schwarzrußland, Polesie, die Ukraine, der größte Teil von Polasie, Wolhynien und Podolien, ein Gebiet, dreimal so groß als Polen.
Der Vertrag, der das große Reich zu einem Vasallenstaat, zu einer polnischen Provinz herabdrückte, war so einseitig und überwiegend für Polen günstig, daß er vielleicht nur aus der Eitelkeit und Selbstsucht Jagiellos, der gern König heißen wollte, ganz zu verstehen ist. Es blieben von den drei großen Staaten des europäischen Ostens nur noch Polen und das Moskowitische Rußland übrig. Zwischen ihnen mußte früher oder später der Kampf um die Vorherrschaft entbrennen.
Am 12. Februar 1386 zog Jagiello in Krakau ein, am 1386 15. wurde er mit einigen seiner Brüder getauft. Pate war Władysław von Oppeln, da der Hochmeister die Übernahme in richtigem Instinkte abgelehnt hatte. Nach dem Paten erhielt er in der Taufe den Namen Władysław, als König seines Namens der Zweite in Polen. Am 18. Februar folgte die Heirat, vierzehn Tage später die Krönung. Doch war Jagiello vorläufig nur Reichsverweser.
Zuerst war der Widerstand Groß-Polens zu brechen. Dann ging es nach Wilna zurück, wo er im Januar 1387 mit seinen Missionaren, meist Franziskanern, die schon länger in Litauen tätig waren, eintraf. Mit Geschenken und Lebensmitteln nicht minder als mit Drohungen wurde das Volk dem Christentum günstig gestimmt. 30 000 Menschen wurden bis zum Frühjahr getauft. (Das gemeine Volk erhielt gruppenweise denselben Namen zur Abkürzung des Verfahrens, ähnlich wie seinerzeit unter Wladimir I. in Kijew.) Den Bojaren, die zum katholischen Christentum übertraten, verlieh der Großfürst-König unterm 20. Februar 1387 eine Anzahl von Freiheiten, 1387 die erkennen lassen, wie absolutistisch bisher die Fürstenmacht im Lande war: sie durften fortan über ihre Güter und ihre Familie verfügen, wurden von der Fron befreit und mit einem geordneten Gerichtsverfahren nach polnischem Muster begabt. Die völlige Gleichstellung mit der polnischen Szlachta bildete von jetzt ab das Ziel des litauischen Adels. In Wilna wurde ein eigenes Bistum für Litauen eingerichtet. Doch ist nicht außer acht zu lassen, daß Samogitien vorläufig beim Heidentum, die russischen Gebietsteile aber bei der griechischen Kirche verblieben. Gleichzeitig regelte Jagiello auch die Verwaltung Litauens, indem er seinen Bruder Skirgiello zum Statthalter einsetzte. Dann kehrte er nach Krakau zurück.
Die ganze osteuropäische Geschichte nahm nunmehr eine andere Wendung. Nachdem Litauen, wenn auch nur oberflächlich, christianisiert worden war, hatte der Deutsche Orden seine Daseinsberechtigung als Orden (doch nur als solcher) verloren. Er durfte in seinen weiteren Kriegszügen gegen die Litauer und in seinen Händeln mit Polen nicht mehr auf die Sympathie des Papstes und auf Zuzug von der westlichen Ritterschaft rechnen. Da ferner bei dieser neuen Personalunion Polen der höher stehende Teil war, stieg sein während der ungarischen Zeit gesunkenes Ansehen wieder gewaltig. Das zeigte sich nicht nur darin, daß die nordrussischen Teilfürsten dem König huldigten und daß Rot-Rußland, von Ludwig zu Ungarn geschlagen, Hedwig den Treueid leistete, sondern noch mehr in dem Übertritt der Hospodare der Moldau (1387), der Walachei (1389), der Wojewoden von Bessarabien (1396) und Siebenbürgen aus dem ungarischen ins polnische Vasallenverhältnis. Damit war nicht nur die polnische Einflußsphäre bis zum Schwarzen Meere ausgedehnt, sondern auch der Handel der galizischen Städte, namentlich Lembergs, gewann unermeßliche Vorteile.
Anderseits kam durch die Vereinigung einer starken griechisch-orthodoxen Bevölkerung mit der Krone Polen ein ganz neues Moment in die Beziehungen der östlichen Welt. Hatten schon die Katholisierungsversuche Ludwigs in Kleinrußland Unzufriedenheit erregt, so mußte die einseitige Bevorzugung der römischen Christen auch in Weiß- und Schwarzrußland Unwillen und Opposition hervorrufen, nicht minder aber in Litauen, wo viele Bojaren und Verwandte Jagiellos orthodox waren, unter anderen Skirgiello. Polen in seinen ursprünglichen Grenzen konnte ebenso wie der Westen auf dem römischen Katholizismus als Staatsreligion basieren, weil es dort fast kein anderes Bekenntnis mehr gab. Nicht so das erweiterte Reich, dessen Festigung schon durch die Mannigfaltigkeit der Nationen erschwert wurde. Eine derartige Politik mußte Konstantinopel sowohl wie später den Moskauer Großfürsten, der sich als den Rechtsnachfolger des Basileus betrachtete, in Gegensatz zu Polen bringen, mußte den Moskowitern einen Stützpunkt innerhalb des Reiches schaffen.
Zunächst äußerten sich die Folgen freilich anders. Witold 1382 bis 1430 (1382–1430), Kejstuts Sohn, der Vetter Jagiellos, ein weitschauender, energischer und tatkräftiger Mann, war Teilfürst von Grodno geworden, strebte aber, dem Vetter sich überlegen fühlend und mit der Unterordnung der Heimat unter Polen unzufrieden, nach der Großfürstenwürde. Er stachelte den Orden gegen Litauen auf, der von 1390–1392 1390 bis 1392 unter Konrad Wallenrod das Land verwüstete. Da gleichzeitig die Litauer im Aufstande waren, sah sich der König veranlaßt, in einer Zusammenkunft zu Ostrow Witold dadurch auf seine Seite zu ziehen, daß er ihn an Stelle Skirgiellos zum Statthalter Litauens machte (1392). Nun war 1392 der Aufstand bald gedämpft, auch der Orden zurückgedrängt. Aber dafür ließ Witold sich 1398 zum Großfürsten ausrufen. 1398 Das bedeutete die Zerreißung der Personalunion, der Grundlage von Jagiellos Königswürde. Offenbar strebte Witold nicht nur dahin, Litauen wieder unabhängig zu machen, sondern er wollte sich auch die Vorherrschaft in Osteuropa sichern. Diesem Zwecke dienten seine Züge gegen die Tataren von der Goldenen Horde, die anfangs glücklich waren, aber 1399 mit der schweren Niederlage an der Worskla 1399 (an der später auch die Schlacht von Poltawa geschlagen wurde) endigten. Bis nach Łuck drangen damals die Scharen Timur Kutluks vor.
Damit waren Witolds Hoffnungen zunichte geworden. Er vertrug sich mit dem König, der ihm die Großfürstenwürde mit der Einschränkung verlieh, daß nach seinem Tod Litauen an die Krone zurückfallen sollte. Witold seinerseits verpflichtete sich zur Unterstützung Polens und leistete den Huldigungseid. Die Bojaren schlossen sich dem an (Wilna 1401). Die polnischen Magnaten hingegen verpflichteten 1401 sich im gleichen Jahre zu Radom, Litauen Beistand zu leisten und nach Jagiellos Tode ohne Litauens Vorwissen keinen König zu wählen. So war der Personalunion von 1386 die förmliche staatsrechtliche Union gefolgt.
Die gegenseitige Unterstützung, die man sich versprochen hatte, sollte zuerst gegen den Deutschen Orden erprobt werden. Die Grenzstreitigkeiten mit den Rittern hatten nämlich ununterbrochen ihren Fortgang genommen, wenn auch bei Lebzeiten Hedwigs, die, wie ihr Vater, eine Freundin des Ordens war, und des friedfertigen Hochmeisters Konrad von Jungingen auf beiden Seiten offene Feindseligkeiten vermieden wurden. Aber Hedwig starb 1399, Konrad 1407. 1399 bis 1407 Nachfolger wurde sein kriegerischer Bruder Ulrich, der sich wohl bewußt war, daß er mit dem nunmehr vereinten Polen und Litauen einen entscheidenden Waffengang auszufechten habe.
1409 kam es zum offenen Bruch, doch vertrug man sich 1409 auf Betreiben König Wenzels von Böhmen noch einmal nach einem kurzen Feldzuge. Den Waffenstillstand benutzte man auf polnischer Seite zu eifrigen Rüstungen. Der Orden war noch immer die erste Militärmacht Europas, die einzige, die innerhalb vierzehn Tagen mobil machen konnte, mit Artillerie vortrefflich ausgerüstet, in andauernden Feldzügen erprobt. Die Polen und Litauer mußten also suchen, durch numerische Übermacht ihre qualitative Minderwertigkeit auszugleichen. Sie warben husitische Söldner unter dem später berühmten Johann Ziska, zogen die Russen heran und verbündeten sich gegen den christlichen Ordensstaat mit den erbitterten Feinden des Christentums, den Tataren. Die Hilferufe der Ritter verhallten vergebens. Nur geringer Zuzug ward ihnen aus Deutschland, das von Wahlstreitigkeiten und Konzilvorbereitungen zu sehr in Anspruch genommen war, als daß es für den Grenzposten im Nordosten Interesse haben konnte.
Ein folgenschwerer Fehler, nicht nur in politischer Beziehung! Wenngleich nämlich der Orden nach der offiziellen Abkehr Litauens vom Heidentum seine ursprüngliche Aufgabe gelöst hatte, so hatte er doch nicht, wie von slawischer Seite gern ausgeführt wird, überhaupt seine Existenzberechtigung verloren. Denn er war schon längst der vornehmste und erfolgreichste Kulturbringer für den Osten geworden und hatte als solcher noch lange nicht ausgewirkt. Es handelte sich nicht nur darum, ob das Deutschtum oder das Slawentum herrschen, sondern auch darum, ob die Kultur oder die Unkultur die Oberhand behalten sollte.
Nach Ablauf des Waffenstillstandes brach 1410 von 1410 neuem der Krieg aus. Am 15. Juli kam es bei Tannenberg und Grunwald zur Entscheidungsschlacht, die Ulrich von Jungingen das Leben, dem Orden den Ruf der Unüberwindlichkeit, dem Deutschtum den Osten kostete. Das allzu feste Bauen auf den „Reichsvikar” Sigismund von Ungarn und auf seine (auf Gelderpressung hinauslaufenden) Vermittlungsversuche, das Verpassen des rechten Zeitpunktes zu einer Entscheidungsschlacht (vor der Vereinigung der Litauer, Russen, Tataren mit den Polen), das ungünstig gewählte Schlachtfeld, das waren die Vorbedingungen der Niederlage. Die Unmöglichkeit der Entfaltung der Artillerie, das allzu ungestüme Nachdrängen hinter dem heillos geschlagenen Witold, die Unbekanntschaft mit der Fechtweise zwischen die Reitermassen sich drängender Fußgänger, der schändliche Verrat bei den preußischen Landrittern und Städten, vor allem aber die geradezu erdrückende Übermacht des östlichen Völkerchaos waren ihre unmittelbaren Ursachen.
Die Reste des Ordensheeres zogen sich nach der Marienburg zurück, die Graf Heinrich von Plauen, der energische Komtur von Schwetz, verteidigte, während Landritter, Städte und Bischöfe treulos die Besatzungen der übrigen Burgen überwältigten und dem Könige zufielen, Elbing und Danzig an der Spitze. Die Leiden, die das unglückliche Land trotz dieser schnellen Übergabe auszustehen hatte, waren unbeschreiblich. Im Dreißigjährigen Kriege ist in Deutschland nicht ärger gehaust worden, als hier von Polen, Litauern, Russen, Walachen und Tataren. Die blühende Kultur, die hochstehende Volkswirtschaft, die unter der straffen Zucht des Ordens erreicht worden waren, wurden mit einem Schlage vernichtet. Das war freilich alles, was die slawische Flut vermochte, denn zur taktischen Ausnutzung ihres Sieges war sie nicht imstande. In unzählige plündernde, sengende, schändende Haufen zersplittert, zerstreuten sich die Sieger über das Land. Unter den Belagerern der Marienburg richtete die tapfere Besatzung, richteten Krankheit und Hunger solche Verheerungen an, daß Jagiello klagte, er komme sich vor, als sei er selber der Belagerte.
Und jetzt endlich kam dem Orden auch Hilfe, vom livländischen Marschall sowohl, als aus den deutschen Balleien, denn die Bestürzung über die Niederlage des Ordens war ebenso allgemein wie die Empörung über die Verwendung der 30 000 Tataren durch die katholischen Polen. Der livländische Marschall eroberte das preußische Niederland zurück, schnitt Witold von Litauen ab und bedrohte die Belagerer der Marienburg. Der Tatarenkhan, die günstige Gelegenheit nutzend, hetzte die Moskowiter zum Einbruch in Litauen auf, so daß Witold mit den Trümmern seines Heeres schleunigst auf dem Umwege durch Kujawien nach Hause zurückeilte. Die masowischen Herzöge zogen ebenfalls ab. Die polnischen Herren waren des Kriegführens müde, und der König war nicht reich genug, um die in den Privilegien für Kriegsdienste außer Landes festgesetzten Entschädigungen auf die Dauer zu zahlen. Am 8. September zwang ihm der livländische Marschall einen Waffenstillstand für das Land östlich der Marienburg ab, und in der dritten Septemberwoche mußte er die Belagerung aufgeben. Hätte Ulrich von Jungingen die Polen nicht in dem Maße unterschätzt, wie er es nach den früheren Kriegen glaubte tun zu dürfen, hätte er die Livländer rechtzeitig in Litauen einfallen lassen und Söldner herangezogen, dem Orden wäre der Unglückstag von Tannenberg und Grunwald, der so auffallende Ähnlichkeit mit Jena und Auerstädt und ihren Folgen zeigt, erspart geblieben.
Landritter und Städte wandten sich nunmehr ebensoschnell dem Orden wieder zu, wie sie vorher abgefallen waren. Als vollends auch aus Südpolen Nachrichten von ungarischen Erfolgen kamen, bequemte sich der König zum ersten Thorner Frieden vom 1. Februar 1411, der für 1411 den Orden in Anbetracht der Schwere seiner Niederlage überaus günstig zu nennen war. Der Orden gab seine Ansprüche auf das Dobriner Land auf und überließ Samogitien Jagiello und Witold auf Lebenszeit zu freiem Besitz. Nach ihrem Tode aber sollte es wieder an den Orden zurückfallen. Die Polen räumten die wenigen Burgen, die sie noch besetzt hielten, und gaben die Herzöge Kasimir von Stettin und Konrad von Öls, die sie bei Tannenberg gefangen hatten, gegen ein Lösegeld von 100 000 Schock Prager Groschen wieder frei. Trotz der späteren Erfolge des Ordens und der ungarischen Drohungen kann man diesen Frieden ganz nur verstehen, wenn man annimmt, daß auf slawischer Seite die eine Partei ein Interesse daran hatte, den Orden nicht zu sehr zu schwächen, um den Verbündeten im Schach zu halten. Wahrscheinlich waren die Litauer diese Partei.
Von Dauer konnte der Frieden nicht sein, da die Polen sich nicht entsprechend ihren Siegen entschädigt fühlten, namentlich den ersehnten Zugang zur Ostsee nicht erreicht hatten, und da andererseits der Orden nicht geneigt war, auf Samogitien, das Bindeglied zwischen seinen preußischen und livischen Besitzungen, zu verzichten. Heinrich von Plauen, Hochmeister geworden, rüstete zielbewußt zu einem neuen Kriege. Ähnlich wie nach 1806 der Freiherr vom Stein, suchte er die Kräfte des Landes durch eine innere Reorganisation zu heben, Städte und Landritter an der Regierung teilnehmen zu lassen, daneben den Orden von unwürdigen Mitgliedern zu befreien. Zum Dank wurde er von den unzufriedenen Rittern unter Führung des aufrührerischen Marschalls Michael Küchenmeister schon 1413 1413 seines Amtes entsetzt. Wieder war ein überaus günstiger Zeitpunkt verpaßt, denn Polen, von der Pest heimgesucht, fürchtete damals den Krieg. Aber auch Michael Küchenmeister konnte sich der Notwendigkeit der Beendigung des „friedlosen Friedens” nicht entziehen. 1414 lag man wieder zu Felde, beschränkte sich 1414 aber beiderseits auf die üblichen Plünderungszüge. Ein Waffenstillstand zu Strasburg gab diesem „Hungerfeldzug” seinen Abschluß. Er wurde von Jahr zu Jahr verlängert, nur 1419 durch 1419 einen neuen Angriff der Polen und Litauer unterbrochen, bis nach einem für Polen ungünstigen Schiedspruch Kaiser Sigismunds 1422 1422 von neuem gekämpft wurde. Im Frieden am Melnosee trat der Orden Samogitien endgültig ab, womit er auf seine Zukunft verzichtete.
Den obenerwähnten Bestrebungen Witolds entsprach es, wenn er darauf bedacht war, den Katholizismus in Litauen zu fördern, um mindestens die Gleichstellung seines Landes mit Polen in der Union und in der abendländischen Staatenwelt zu sichern. Aus diesen Gesichtspunkten läßt sich die Union von Horodlo (am nördlichen Bug) erklären, in der 1413 in Gegenwart beider Fürsten die Magnaten 1413 und ein großer Teil des Adels beider Reiche die frühere Union erneuerten und weiter vereinbarten, 1. daß die katholischen Bojaren Litauens in die Wappen- und Geschlechtsgemeinschaft polnischer Adelsfamilien adoptiert wurden, womit sie auch deren sämtliche Vorrechte erhielten, 2. daß die Verwaltung Litauens nach polnischem Muster ihre Regelung fand, 3. daß zur Beratung gemeinschaftlicher Angelegenheiten beider Reiche gemeinsame Adelszusammenkünfte in Lublin oder Parczow (nordwestlich von Lublin) stattfinden sollten. Diese wichtige Bestimmung legte das Adelsparlament gesetzlich fest. Auch in anderer Beziehung war die Union ein folgenschwerer Fehler, denn die einseitige Bevorzugung des Katholizismus trieb die griechisch-katholischen Litauer nach Moskau.
Witold erkannte diese Gefahr und strebte nach einer Union mit Rom. 1415 berief er eine orthodoxe Synode nach 1415 Nowohorodok, die die litauisch-russische Kirche unter dem Metropoliten von Kijew für unabhängig erklärte. Ähnlich wie Kasimir der Große in Galizien, wollte er auf diese Weise in Litauen und Klein-Rußland die Union vorbereiten. 1418 schickte er 1418 den Metropoliten Gregor Camblak von Kijew nach Konstanz, um vom Konzil zu erreichen, daß die Orthodoxen seines Landes gegen Unterwerfung unter die päpstliche Oberhoheit ihrem Kultus und dem Gebrauch der slawischen Liturgie treu bleiben dürften. Doch kehrte Camblak unverrichteter Sache zurück.
Wie verderblich das Fehlschlagen der Union war, zeigte sich nach dem Tode Witolds (1430), der, obwohl ohne 1430 Leibeserben, bis zum letzten Tage, vom Orden und Kaiser Sigismund unterstützt, nach der Königswürde gestrebt hatte. Swidrigiello, selbst zwar katholisch, stellte sich an die Spitze der orthodoxen Litauer und Kleinrussen, die entweder politische Gleichstellung oder aber die Zerreißung der Union mit Polen forderten. Sigismund, der gegen seinen Schwager von Polen niemals verwandtschaftlich gehandelt hat, und der Orden verbündeten sich ihm, der Hospodar der Moldau schloß sich ihm an. Doch wußte Jagiello die katholische Partei unter den Litauern zu gewinnen, indem er durch die Union zu Grodno (1432) Witolds Bruder Siegmund auf Lebenszeit 1432 zum Großfürsten einsetzte. Auch den Kleinrussen bewies Polen nunmehr ein ähnliches Entgegenkommen, wie 1413 den Litauern. Ohne Unterschied der Konfession wurden 1432 die kleinrussischen Edelleute mit den Freiheiten begabt, deren sich die katholischen Litauer bereits erfreuten, und diese letzteren nahmen die Kleinrussen in ihre Wappenverbände auf, so daß fortan kein Unterschied zwischen polnischen, litauischen und kleinrussischen Edelleuten bestand. Doch wurde der Krieg trotz mehrerer polnischer Siege erst nach Jagiellos Tode beendigt, nachdem 1435 Swidrigiello und der livische 1435 Ordensmarschall bei Wilkomir geschlagen worden waren.
Unter Władysław Jagiello erreichte Polen den Höhepunkt seiner äußeren Macht. Daß es nicht noch mächtiger wurde, verhinderte die rohe, sinnliche, verschwenderische, abergläubische und wenig tatkräftige Natur des Königs. Diese Charaktereigenschaften machten ihn auch unfähig, die inneren Angelegenheiten zu beherrschen. Unter ihm trat die Umwandlung in eine oligarchische Monarchie ein durch die zahlreichen Privilegien, die er verlieh und die zwar dem ganzen Adel galten, zunächst aber nur den Großen des Reiches zugute kamen. Besondere Bedeutung erlangte namentlich gegen Ende der Regierung Jagiellos der Bischof von Krakau, Zbigniew Oleśnicki, Polens erster Staatsmann.
Zu den uns bereits bekannten Privilegien kam durch die Privilegien von Czerwinsk a. Weichsel 1422, vor dem 1422 Feldzug jenes Jahres gegen den Orden, und von Jedlno (nördlich von Radom), 1430, bei den Verhandlungen über die 1430 Thronfolge, das wichtige Recht „Neminem captivabimus”, wonach Gefangensetzung und Güterkonfiskation nur auf Urteilsspruch der Prälaten und Barone erfolgen durften. In diesen Privilegien verpflichtete der König sich auch, keine neue Münze ohne die Erlaubnis der Magnaten schlagen zu lassen. Es kam sogar so weit, daß die Magnaten auf ihren Zusammenkünften die Angelegenheiten des Reiches ohne den König ordneten.
Dem Deutschtum in seinem Lande war der König natürlich nicht freundlich gesinnt. Er förderte zwar das wirtschaftliche Gedeihen der Städte und neue Gründungen, verlieh auch seiner Hauptstadt Wilna sofort nach der Taufe deutsches Recht, erreichte aber, daß die Städte von jeder politischen Betätigung ausgeschlossen blieben und in staatlicher Beziehung in Ohnmacht versanken. Die Verpolung vieler Städte war die notwendige Folge. Zu erwähnen ist noch die Umwandlung der Akademie zu Krakau in eine Universität, 1400, die den Bemühungen Hedwigs zu danken 1400 war. Sie wurde eine wichtige Bildungsstätte für Polen, trug aber in ihrer Gelehrsamkeit durchaus deutschen Charakter.
Jagiello starb 1434 zu Grodek. Er hinterließ von seiner 1434 vierten Gemahlin, der russischen Fürstin Sophie Olschanskaja, die er als dreiundsiebenzigjähriger Greis geheiratet hatte, zwei Söhne (ein dritter war zu Lebzeiten des Vaters gestorben), den zehnjährigen Władysław und den siebenjährigen Kasimir. Die Magnaten einigten sich in Krakau, den älteren als König anzuerkennen und eine Regentschaft einzusetzen. Die Verwaltung blieb in den Händen der Kleinpolen, namentlich der Tęczyński und Oleśnicki mit dem Bischof von Krakau an der Spitze.
[10. Kapitel.]
Die Jagiellonen.
Die Regentschaft für Władysław III. (1434–1444) 1434 bis 1444 wurde kraftvoll und glücklich geführt. Als Kaiser Sigismund 1437 starb, war Polen so mächtig, daß die husitische Partei in Böhmen, die bereits mit Jagiello und nach dessen Ablehnung mit Witold 1420 wegen Übernahme der böhmischen 1420 Königskrone verhandelt hatte, Władysław die Krone anbot. Die Böhmen hatten nur das eine Bestreben, die deutsche Dynastie zu stürzen und einen slawischen König zu erhalten. Und wer konnte hierfür in Frage kommen, als der mächtigste slawische Fürst der Zeit? Auf Betreiben der husitisch gesinnten Opposition in Polen unter Spytek von Melsztyn wurde das Anerbieten für den jüngeren Bruder, Kasimir, angenommen (1438). Doch die herrschende Partei, die Nebenbuhlerschaft 1438 der husitisch Gesinnten fürchtend, wußte ein kräftiges Vorgehen zu hintertreiben. Die darauf von Spytek ins Leben gerufene Konföderation wurde blutig unterdrückt und der Husitismus, schon 1424 von Jagiello durch das 1424 harte Edikt von Wielun geschwächt, in Polen vernichtet. Statt dessen nahm man nach Albrechts II. Tode aber 1440 1440 die ungarische Krone für Władysław an, die aus ähnlichen Gründen angeboten wurde, wie die böhmische, denn die polnischen Interessen in der Moldau, die Notwendigkeit, die Türken beizeiten zurückzuwerfen, und die Aussicht auf Gründung eines großen osteuropäischen katholischen Reiches ließen diesen Schritt ratsam erscheinen. Kasimir wurde, anstatt nach Böhmen, als Statthalter nach Litauen geschickt, da der Großfürst Siegmund im selben Jahre ermordet worden war. Er wurde von den Litauern aber gleich zum Großfürsten ausgerufen. Er fühlte sich dort so sehr als souveräner Fürst, daß er z. B. mit den Lehensträgern Polens, den Herzögen von Masowien, Krieg führte.
Die Regierung Polens verblieb unterdessen dem Regentschaftsrat und ging natürlich in der Abwesenheit des Königs mehr und mehr in die Macht des Adels über. Die wichtigsten Angelegenheiten wurden nach Gutdünken bis zur Rückkehr des Königs verschoben, was große Verwirrung anrichtete. Das Abströmen zahlreicher Ritter nach Ungarn verminderte die Wehrkraft des Adels. Die Finanzen wurden durch die ungarischen Unternehmungen zerrüttet, denn um dem Geldbedürfnis zu genügen, wurden die königlichen Domänen verpfändet. Von da an datiert die Verteilung und die Überschuldung der Krongüter, die den König der letzten eigenen Hilfsquellen beraubte und bald ganz der Willkür des Adels ausliefern sollte.
1444 fiel der zwanzigjährige Władysław bei Warna 1444 (daher Warneńczyk zubenannt) im Kampfe gegen Murad II., und die Verwirrung wurde zunächst noch größer, da ein dreijähriges Interregnum eintrat. Der einzige König, den man wählen konnte, war nämlich Kasimir, da sonst Litauen den Krieg erklärt hätte. Diese Zwangslage machten sich die Litauer aber zunutze, indem sie die Wiedervereinigung von Podolien und Wolhynien mit dem Großfürstentum verlangten. Erst als das in den Zusammenkünften von Brześć und Parczow zugesagt war, nahm Kasimir Jagiellończyk (1447–1492) die polnische Krone an. Freilich weigerten 1447 bis 1492 sich nach der Krönung die Polen, Podolien herauszugeben, und da Kasimir ihnen infolgedessen ihre Privilegien nicht bestätigen wollte, kam es zu sechsjährigen erbitterten Wirren. An der Spitze der Opposition stand Zbigniew Oleśnicki. Schon waren auf der Zusammenkunft von Piotrkow die Privilegierten, die in zwei Körpern, dem der Magnaten und dem der Ritter, abstimmten, zur Bildung einer Konföderation und zur Absetzung des Königs entschlossen, als Kasimir endlich nachgab (1453). So blieb Podolien bei 1453 Polen und Wolynien bei Litauen.
Das wichtigste Ereignis seiner Regierung war der dreizehnjährige Krieg mit dem Deutschen Orden 1454 bis 1466 (1454–1466), der all die Fragen, die in den vorhergehenden Kämpfen unerledigt geblieben waren, aufrollte und zur endgültigen Entscheidung brachte.
Der Anstoß ging öffentlich nicht von den Polen, sondern von dem Preußischen Bunde aus. Dieser war 1440 von 1440 den preußischen Landrittern und Städten angeblich zur Verteidigung, tatsächlich aber zur Vermehrung ihrer Rechte und Freiheiten gegen den Orden gegründet worden. Er war also ein oppositionelles Unternehmen, das (nach dem Scheitern der Reformpläne Heinrichs von Plauen) aus dem durch die kostspieligen diplomatischen Missionen und die ständigen Kriege wachsenden Steuerdruck, aus dem von den Städten natürlich mißgünstig angesehenen Handelsbetrieb des Ordens, aus der strengen Niederhaltung aller auf Selbstverwaltung hinzielenden Bestrebungen erklärlich und zum Teil auch entschuldbar war. Nicht entschuldbar aber war die hochverräterische Tendenz des Bundes, die sich in dem Liebäugeln insbesondere der Landritter mit Polen gar bald offenbarte und die, mit vielen anderen Umständen, beweist, daß Polen von Anfang an die Hand im Spiele hatte, obwohl der Orden seit dem Frieden von Brześć ihm gegenüber mit peinlichster Loyalität verfahren war. Dort wußte man sich diesen günstigen Umstand ebenso zunutze zu machen, wie seinerzeit unter Jagiello den Eidechsenbund, und als Ende 1453 Kaiser 1453 Friedrich III. auf Wunsch des Ordens die Auflösung des Bundes befahl, trieb Polen zum Aufruhr. Wenn Kasimir dem Hochmeister auf das bestimmteste versicherte, daß er streng neutral bleiben werde, so war das genau so gelogen, wie wenn er dem Papst über die Entstehungsursache des Bundes das Märchen aufzubinden versuchte, der Orden habe 1440 bei seines Bruders ungarischen Türkenkriegen seine Landsassen zum Kriege gegen Polen aufgerufen, aber bei den vertragstreuen Ständen Widerstand gefunden und sie so zur Konföderation gegen den Orden getrieben.
Am 4. Februar 1454 brach der Aufruhr los. Vier Wochen 1454 später waren sechsundfünfzig Städte und Burgen in der Gewalt des Bundes, und nur noch die Marienburg, Stuhm und Konitz (die Deckung der Zufahrt von Deutschland) blieben in den Händen des Ordens. Das Haupt der Aufrührer, Johann von Baysen, eilte mit einer Gesandtschaft nach Krakau und erwirkte am 22. Februar die polnische Kriegserklärung. Am 6. März erließ Kasimir das sogenannte Inkorporationsprivileg, das den Preußen ungefähr die Stellung der Litauer garantierte und auf das hin die Stände dem Polen den Treueid leisteten. Das Land wurde in vier Wojewodschaften geteilt: Kulm, Pomerellen, Elbing und Königsberg, Baysen zum Gubernator von Preußen ernannt. Die städtischen Abgeordneten, wenigstens die Danziger, hatten allerdings schon während jener Verhandlungen eingesehen, daß sie sich „verrannt” hätten, und sich „eine halbe Meile über die Grenze gewünscht”, aber es war zu spät. Zurück konnten sie nicht mehr.
Zwar fand der polnische Rechts- und Treubruch überall in Europa Verurteilung, doch das Zeitalter, das den Fall Konstantinopels hingenommen hatte, war zu tatkräftiger Hilfeleistung nicht fähig. Andererseits unterstützten aber die Polen den Bund nur schwach, obwohl Kasimir nach dem Reichstag zu Łęczyca selbst nach Preußen zog, um die Huldigung entgegenzunehmen. Der Hauptgrund dürfte wohl darin zu suchen sein, daß nach der Inkorporationsakte Preußen als polnischer Landesteil anzusehen war, und daß sich infolgedessen der König zur Zahlung der in den Privilegien für Kriegszüge im Auslande vorgesehenen Entschädigungen nicht für verpflichtet hielt. Daher sah er sich bald ebensosehr auf Söldner angewiesen, wie der Orden und der Bund.
Immerhin fiel das ausgehungerte Stuhm im August in die Hände der Bündischen. An der Marienburg aber, die der Ordensspittler, der ältere Heinrich Reuß von Plauen, verteidigte, rannten sie sich vergebens die Köpfe ein, und bei Konitz sammelte der jüngere Heinrich Reuß von Plauen bedeutende Hilfskräfte unter Führung des Herzogs Rudolf von Sagan. Gegen Konitz wandte sich verabredungsgemäß der König mit seinen Soldtruppen sowie dem kujawischen und dem großpolnischen Aufgebot, an Zahl dem Ordensheere bedeutend überlegen.
Der großpolnische Adel stellte sich trotz der verweigerten Soldzahlung so zahlreich zu dem Aufgebot, um bei dieser günstigen Gelegenheit wieder im Trüben zu fischen. Er drohte dem König im Angesicht des Feindes mit Gehorsamsverweigerung und erpreßte auf diese Weise am 15. September 1454 das Privilegium von Zirkwitz (Cerekwica 1454 bei Konitz), das vor allem gegen die Oligarchie der Magnaten und gegen die Hegemonie Kleinpolens gerichtet war. Drei Tage später erlitt das polnische Aufgebot vor Konitz eine solche Niederlage, daß auch die polnischen Chronisten zugeben, seit Polen ein Reich sei, habe es nicht solche Schande und solchen Schaden erfahren. Selbst der König entkam mit knapper Not.
Die Folgen waren weitgehend. Die Belagerung der Marienburg wurde aufgehoben, eine ganze Anzahl von Städten und die Bischöfe gingen wieder zum Orden über. Hätte nicht der beschränkte Hochmeister Ludwig von Erlichshausen angesichts der Geldnot des Ordens mit seinen Söldnern am 9. Oktober den unheilvollen Vertrag abgeschlossen, nach dem alle Ordensschlösser mit der Marienburg den Söldnern ausgeliefert werden sollten, wenn ihnen bis Fastnacht nicht der rückständige Sold ausgezahlt wäre, so wären die Früchte des Sieges noch größer und vor allem dauerhafter gewesen.
Den Polen, deren Gesandte vorher so geprahlt hatten, wurde von allen Seiten in gönnerhafter Weise die Friedensvermittlung angeboten, dem Orden sogar mit unverhohlener Genugtuung geraten, nicht einmal eine Abfindungssumme zur Erlangung des Friedens zu zahlen. An eine Inkraftsetzung des Privilegs von Zirkwitz dachte in Polen niemand mehr, vielmehr berief der König schleunigst ein allgemeines Aufgebot aus Polen, mit Ausschluß von Lemberg und Podolien, um die Niederlage wettzumachen. Ehe das überaus zahlreich zusammengekommene Heer aber die Weichsel überschritt, wiederholte sich das Schauspiel von Zirkwitz. In Nessau wurden in der Zeit vom 11. bis 17. November für die einzelnen Landesteile, und zwar zunächst für Krakau, Sandomir, Lublin, Radon und Wiślica, für Großpolen und für Sieradz (die anderen Landschaften folgten erst später) Privilegien erpreßt, die ganz offenbar auf dem von Zirkwitz aufgebaut sind.
Diese Nessauer Statute stellen einen Sieg des niederen über den hohen Adel dar. „In allen Statuten bekundet sich dasselbe Bestreben, den kleinen Edelmann gegen die Vergewaltigungen durch Begüterte und Würdenträger zu schützen, und daher enthalten alle festere Bestimmungen über Zeit, Ort, Verfahren, Kompetenz der Gerichte, Einziehung von Sporteln, Aufhebung der Kastellaneigerichte für Adelige und ihre Hintersassen, Führung von Gerichtsbüchern; auch hier derselbe Anspruch, ... das Recht der Gesetzgebung, und zwar nicht bloß für den Adel, sondern auch für die übrigen Stände auszuüben.” Die Rechtsprechung soll nicht mehr nach Gewohnheitsrecht, sondern nur noch nach dem Statut von Warta stattfinden. Das deutschrechtliche Privileg wird durchbrochen, indem jedermann für Totschlag oder Verwundung eines Edelmannes nach großpolnischem Recht gerichtet werden soll. In gleicher Weise werden die Vorrechte der Juden eingeschränkt. Der König soll die Krongüter nicht mehr verpfänden, nicht eigenmächtig Steuern ausschreiben, nicht in die Gerichtsbarkeit eingreifen. Das großpolnische Statut enthält auch wieder die Bestimmung, daß die Hofwürden nicht allein an die Kleinpolen vergeben werden sollen. In diesem Statut und dem für Sieradz wird ferner versprochen, „weder neue Konstitutionen zu verfassen, noch die Landeskinder zum Kriege aufzubieten, ohne zuvor eine gemeinsame Landschafts-Adelsversammlung (sejmik) veranstaltet zu haben”. Die Kleinpolen beanspruchten ja dieses Recht schon länger! Die Verlegung der Entscheidung von der Magnatenversammlung, dem Reichsrat, in die Landschaftsversammlungen, die sejmiki, ist die Tendenz dieser ganzen Gesetzgebung und das Kennzeichen der inneren Kämpfe des ausgehenden 15. Jahrhunderts.
Nach Erlangung der Statute erlahmte der Eifer der polnischen Herren für den Krieg wieder, so daß der König im Januar 1455 den Feldzug abbrechen mußte und sogar 1455 die Thorner ihn nicht mehr in ihre Stadt lassen wollten. Im März brach in Königsberg ein Aufstand zugunsten des Ordens aus, denn die Bürger begannen einzusehen, daß die Lasten des Ordens, über die sie vorher geklagt hatten, nicht halb so drückend waren wie die neuen, die der Bund und die Polen ihnen auferlegten. Mit Königsberg gelangte auch bald das ganze Niederland in die Hände des Ordens zurück, ebenso das Hinterland, so daß sich schon im zweiten Kriegsjahre deutlich die zukünftige Gestaltung der Dinge voraussehen ließ.
Entscheidende Schläge sind nach der Schlacht von Konitz von keiner Seite mehr geführt worden, da der Geldmangel sowohl bei den Polen wie bei dem Orden gleich groß war. Namentlich die Polen, weit ärmer als das Ordensland, brachten nur mühsam und unwillig die allernotwendigsten Summen auf, vom König für jeden derartigen Beschluß, der oft genug nicht einmal ausgeführt wurde, neue Rechte erpressend. Der erbitterte Parteihader zwischen den Magnaten und dem aufstrebenden niederen Adel lähmte die polnische Energie vollends. Die Litauer nahmen nicht nur nicht am Kriege teil, sondern bewahrten eine dem Orden offenbar wohlwollende Neutralität. Zwei Belagerungen des kleinen Lessen und mehrere Feldzüge mißlangen schmählich.
Mehrfach ist von Polen eine Beilegung des Streites versucht worden; der Hochmeister sollte nur die Lehenshoheit des Königs anerkennen. Leider entsprach der Schroffheit, mit der Ludwig von Erlichshausen alle Anerbietungen zurückwies, nicht seine Fähigkeit, durch eigene Kraft bessere Bedingungen zu erlangen. Sein unseliger Vertrag mit den Söldnern zwang ihn, da er den Sold nicht zahlen konnte, nach mehreren Fristen die Burgen auszuliefern. Trotz dem Widerstande der deutschen Söldnerführer, die mehr Nationalgefühl hatten als die preußischen Bürger und Ritter, knüpfte die tschechische Majorität unter Ulrich Čerwenka von Ledec Unterhandlungen mit Polen wegen des Verkaufs der Burgen an. Am 15. August 1456 kam der Vertrag zum Abschluß, 1456 wonach gegen eine Summe von 436 000 Gulden, zahlbar in drei Raten, die Burgen in ebensoviel Abteilungen dem Könige ausgeliefert werden sollten. Aber erst zu Pfingsten 1457 hatten die Polen, nachdem die Bündler und namentlich Danzig sehr viel beigesteuert, so viel beisammen, daß sie wenigstens die Marienburg einlösen konnten, die nun zum ersten Male, dazu noch ohne Schwertstreich, in Feindeshand überging. Außerdem wurden noch Eylau und Dirschau erworben, während die übrigen achtzehn Burgen in Händen der Söldner blieben. Eylau wurde freilich durch die Bürger bald wieder dem Orden ausgeliefert, und die Stadt Marienburg unter ihrem patriotischen Bürgermeister Bartholomäus Blume machte mit den deutschen Söldnern des Ordens unter Bernhard von Cimburg gemeinsame Sache gegen die Burg. In den meisten anderen Städten hielten die bündischen Patrizier nur mit furchtbaren Blutgerichten ihr Regiment aufrecht. Die 40 000 Mann, die der König 1458 vor die Stadt 1458 führte, liefen ihm nach zwei Monaten wieder auseinander. Das hatte im Oktober einen Waffenstillstand zur Folge, dem sich wiederum die verschiedensten Vermittlungsanerbieten aus dem Westen wie aus dem Osten anschlossen. Die nächsten Jahre vergingen mit gegenseitigen Raubzügen und Plünderungen. Die treibende Kraft blieben die Bündler, insbesondere die Danziger, die am 6. August 1460 durch Übergabe die 1460 Stadt Marienburg zurückgewannen, den tapferen Blume enthaupteten und vierteilten. Wenn damit strategisch auch nichts gewonnen war, so war der gänzliche Besitz des Platzes, des Sitzes der Ordenssouveränität, doch ein moralischer Erfolg von nicht zu unterschätzender Bedeutung.
Trotzdem war die Lage für den Orden durchaus noch nicht ungünstig. Das Nieder- und Hinterland war fast völlig von Feinden geräumt, die Burgen Mewe und Neuenburg sperrten die Weichselschiffahrt, Konitz sicherte den Verkehr mit Deutschland, beunruhigte und brandschatzte Großpolen. Lauenburg und Bütow, bald auch Putzig hielten die Danziger im Schach, ihnen schweren Schaden zufügend. Da die Polen beschlossen, den Krieg nunmehr durch Subsidien zu führen — ein Beschluß, der nur 1461 durch einen mehr gegen 1461 den Kastellan von Nakel als gegen den Orden gerichteten Feldzug durchbrochen wurde —, so wäre ohne die Energie der Bündler, die vom Orden alles zu befürchten hatten, der ganze Krieg im Sande verlaufen. Es gereicht ihnen, und namentlich Danzig, das ungeheure Anstrengungen machte, zum traurigen Ruhm, daß die endliche Niederlage des Ordens nur ihnen zu verdanken ist. Ganz systematisch machten sie sich an die Eroberung der Burgen, schlugen 1462 die 1462 bis 1466 Ordenssöldner schwer bei Zarnowitz (an der Grenze des nördlichen Hinterpommern), eroberten 1463 Mewe, 1465 den letzten Weichselübergang des Ordens, Neuenburg, 1466 Preußisch-Stargard. Am 26. September mußte das standhafte Konitz unter dem tapferen Kaspar Nostiz vor dem Könige kapitulieren. Damit war der Westen des Landes endgültig erobert.
Die Friedensverhandlungen, die schon am 9. September — nach den vielen vergeblichen Versuchen der Vorjahre, bei denen auch Podolien dem Orden als Ersatz angeboten wurde — durch den päpstlichen Legaten Rudolf von Rüdesheim ernsthaft aufgenommen worden waren, wurden nach dem Fall von Konitz beschleunigt und fanden am 19. Oktober 1466 durch den zweiten Thorner Frieden ihren Abschluß.
Außer dem Kulmer und Michelauer Land und Pomerellen wurden auch die Gebiete von Marienburg, Elbing und Christburg den Polen zugesprochen. Ferner trat der Bischof von Ermland als autonomer Herr unter die Krone Polen. Auf diese Weise wurde in das dem Orden verbleibende Gebiet ein Keil getrieben, der ihm die Aktionsfähigkeit unterband. Bei Marienwerder reichte aber das Ordensgebiet noch bis an die Weichsel. Der Hochmeister schied aus dem deutschen Reichsverbande und wurde polnischer Teilfürst mit ungefähr den Rechten und Pflichten der masowischen Herzöge. Nur den Papst durfte er, als Ordensmann, noch als Oberherrn anerkennen. Ohne Zustimmung des Königs durfte er keinen Krieg gegen Christen führen. Polnische Untertanen sollten bis zur Hälfte der Mitgliederzahl in den Orden eintreten dürfen. Im polnischen Reichsrat erhielt er den Sitz zur Linken des Königs (den zur Rechten beanspruchten die Masowier). Diesen Frieden und daß er die Interessen Polens wie die seinigen betrachten werde, sollte jeder seiner Nachfolger spätestens sechs Monate nach der Wahl beschwören. Derjenige, der als Reichsoberhaupt und preußischer Lehensherr diesen Vertrag verwerfen und mit allen Mitteln bekämpfen mußte, hieß damals leider Friedrich III.!
Das neuerworbene Gebiet, das in drei Wojewodschaften und das Bistum Ermland geteilt wurde, erhielt eine weitgehende Selbstverwaltung, entsprechend den bei Ausbruch des Krieges gegebenen Privilegien. Die Preußen faßten die Vereinigung mit Polen nicht als eine Einverleibung, sondern nur als eine Personalunion auf; sie wollten alle Vorrechte und Vorteile, aber keine Pflichten. Es ist darüber zu vielen ernsten Konflikten gekommen, noch in den letzten Lebensjahren des Königs infolge des Streites um die Besetzung des bischöflichen Stuhles zu Ermland. Diesen erlangte der Thorner Lukas Watzelrode (1487), obwohl Kasimir 1487 ihn für seinen Sohn Friedrich, Bischof von Krakau, erstrebte. (Ein ganz ähnlicher, vielleicht noch schwererer Streit um Ermland und preußische Privilegien hatte schon anläßlich der Wahl Nikolaus Tüngens [1467] stattgefunden.) Wenn der König, der 1467 mit dieser Besetzung für Friedrich Absichten auf die Hochmeisterwürde verfolgte, während die Preußen, durch die Erfahrungen im Bistum Kulm gewitzigt, darin einen Polonisierungsversuch sahen, — wenn der König nicht durchdrang, so lag das nicht nur an dem entschiedenen Widerstand der Stände, sondern vor allem auch an der Haltung des Papstes, der den Thorner Frieden nicht anerkannte und den Orden, die preußischen Bistümer und das ganze Land nach wie vor als zum Reich gehörend, nach dem deutschen Konkordat zu behandelnd und dem päpstlichen Stuhl unterstellt betrachtete.
Die Freude an der Vereinigung war überhaupt auf beiden Seiten nicht von langer Dauer. Die Polen mußten naturgemäß in Preußen eine zentralistische Politik verfolgen, die Stände sich dagegen wehren. Da sie obendrein auch an den Lasten des Königreichs nur mäßig teilnehmen wollten, so blieb der aus der Gewinnung dieser reichen Provinz für Polen und für die königlichen Finanzen erhoffte Gewinn aus. Immerhin hat, namentlich vom Bistum Kulm aus, die Polonisierung dort in den folgenden Jahrhunderten nicht unbeträchtliche Erfolge erzielt, so daß wir heute auch in Westpreußen mit einer polnischen Frage zu rechnen haben. Wirtschaftlich ist die Zeit der polnischen Herrschaft eine Zeit des Niederganges für Preußen geworden. Als die Krone Preußen das Land zurückgewann, hatte es noch nicht wieder denjenigen Wohlstand erreicht, der es unter der Ordensherrschaft auszeichnete.
Aber die Folgen für das Deutschtum blieben nicht auf das neuerworbene Gebiet selbst beschränkt. Durch die besseren Arbeitsmethoden, die mit der deutschen Siedelung gekommen waren, hatte Polen allmählich einen der ersten Plätze unter den Getreide produzierenden Ländern Europas erlangt. Das Bestreben, den Getreideexport zu vergrößern, hatte schon früher ungünstig auf die Lage der Bauern eingewirkt, nachdem der Zuzug aus Deutschland aufgehört hatte und die Rechtsprechung durch Kasimir den Großen in Polen konzentriert worden war. Aber erst als die Weichsel wieder offen stand und somit der Adel sein Privileg der Zollfreiheit für alle auf eigenem Grund und Boden gewonnenen Produkte zur vollen Geltung bringen konnte, trat ein reißender Niedergang ein. Durch friedlichen oder gewaltsamen Erwerb der Schulzengüter ging die niedere Gerichtsbarkeit, die Erhebung der Zinsungen, die Anordnung der für die Gemeinde zu leistenden Lasten auf den Grundherrn über. Wer nicht weichen wollte, mußte sich fügen und wurde schnell zum Häusler, zum Tagelöhner, zum hörigen Landarbeiter herabgedrückt, der national nicht mehr widerstandsfähig war. Dadurch stieg der Ertrag der Güter vorläufig zweifellos, aber auch die Aussaugung des ohne Liebe behandelten Bodens. So wurde der Grund zum Verfall der polnischen Landwirtschaft gelegt. Da man auch die deutschen Städte im Hochgefühl des Sieges mehr und mehr niederdrückte, konnten Handel und Gewerbe in der Folgezeit nicht auf ihrer damaligen Höhe bleiben.
Mit der Niederwerfung des Ordens war die Ausdehnung des polnischen Einflusses im abendländischen Europa noch nicht beendet. Nachdem König Ladislaus Posthumus von Ungarn und Böhmen 1457 gestorben war, warb Kasimir 1457 als Gatte von dessen Schwester Elisabeth um beide Kronen für seinen ältesten Sohn Władysław. Die Ungarn aber wählten Matthias Corvinus Hunyady, die Böhmen den Husiten Georg Podiebrad. Nach Podiebrads Tode kam Władysław II. 1471 in Böhmen zur Herrschaft, die ihn 1471 wie Polen, namentlich um Schlesiens willen, in einen Krieg mit Ungarn verwickelte (1471–1478). Als Matthias Corvinus 1471 bis 1478
1490 1490 starb, suchte Kasimir die ungarische Krone seinem dritten Sohn Johann Albrecht zu verschaffen, dem die Ungarn aber Władysław vorzogen, der somit beide Kronen vereinigte, nachdem er sie in einem Bruderkriege gesichert hatte. Dessen Sohn Ludwig I. (II.) fiel 1526 bei Mohacz, ohne männliche Erben. Mit ihm erlosch die böhmisch-ungarische Linie der Jagiellonen bereits nach einem halben Jahrhundert.
Diese Unternehmungen im Westen und Süden lenkten Kasimirs Aufmerksamkeit allzusehr von den Vorgängen im Osten ab. Er ließ es geschehen, daß die Türken sich in seinem Vasallenstaate Moldau festsetzten und dort die wichtigen Plätze Kilia und Akerman an der Donau- und der Dnjestrmündung eroberten (1484). So sehr hatte die Gewinnung 1484 des freien Zugangs zur Ostsee das Interesse für den Zugang zum Schwarzen Meer abgeschwächt! Auch den krimschen Tataren, die Kleinrußland verwüsteten, wurde kein genügender Widerstand entgegengesetzt.
Weit folgenschwerer als die Vernachlässigung des Kampfes gegen den Islam sollte für Polen jedoch die Unachtsamkeit werden, mit der Kasimir das Wachstum des Großfürstentums Moskau zuließ. Sein großer Zeitgenosse Iwan III. (1462–1505) brachte Groß-Nowgorod, dessen Erzbistum nicht dem Moskauer, sondern dem Kijewer Metropoliten unterstand und in dem die litauisch und uniert gesinnte Partei unter Martha Borecka, der Witwe eines Posadniks (Stadtvorstehers), herrschte, an sich. Als diese Partei mit Litauen in Unterhandlungen eintrat, überzog Iwan die Stadt mit Krieg und schlug ihr Heer am Flusse Schelona (1471), 1471 ohne daß Kasimir versucht hätte, Hilfe zu bringen. Die wichtige Möglichkeit, das livländische Ordensgebiet zu umklammern und Moskau aus der Nähe zu bedrohen, ward hierdurch verloren, ein Fehler, der sich später auch rächte. Überhaupt suchte Iwan Anknüpfung mit den russischen Fürstentümern im polnisch-litauischen Reiche, so z. B. als nach dem Tode Simon Olelkowitschs von Kijew (1471) 1471 Kasimir dieses Fürstentum einzog und in eine Wojewodschaft verwandelte. Einige dieser russischen Fürsten planten einen Anschlag auf das Leben des Königs und seiner Söhne, um bei dieser Gelegenheit die Fürstentümer von Litauen loszureißen und mit Moskau zu vereinigen, aber die Verschwörung wurde entdeckt (1481). Ferner ließ Iwan in 1481 jenen Landesteilen eifrig Propaganda für die orthodoxe Kirche machen, namentlich auch für den Wiederanschluß Kijews an den Moskauer Metropoliten. 1490 schloß er 1490 ein Bündnis mit den Habsburgern. Auf diese Weise bereitete er den Boden für Pläne, die erst nach Kasimirs Tode zur Ausführung gelangten.
Wenn man diese Tatsachen mit der schleppenden Führung und dem halben, obendrein wesentlich dem preußischen Bund zu dankenden Ergebnis des Ordenskrieges vergleicht, wenn man erwägt, daß es dem Könige weder gelang, sich von der Magnatenherrschaft zu befreien, noch sich der Bestrebungen des niederen Adels zu erwehren, und daß auch sein anfangs siegreicher Kampf um den Einfluß auf die Besetzung der Bischofssitze und der Domherrnstellen nicht von dauerndem Erfolg gekrönt war, wenn man die erneute Hervorhebung der Sonderstellung Litauens betrachtet, so muß man das Zeitalter des vierten Kasimir bei aller Anerkennung seiner persönlichen Eigenschaften für alles andere halten als für einen Fortschritt in der inneren Befestigung des Reiches.
Erfreulicher ist eine Betrachtung des geistigen Lebens. Auch Polen blieb von der neuen Blüte, die Humanismus und Renaissance überall hervorriefen, nicht unberührt. Die Krakauer Hochschule ward ein Sammelplatz bedeutender Männer des In- und Auslandes. Benedikt Hesse und Conrad Celtes, der dem Macchiavelli geistesverwandte Prinzenerzieher Filippo Buonacorsi (Callimachus Experiens) gehörten ihr an. Von Inländern ragten Johann von Elgot, Jakob von Paradies (später Erfurter Kartäuser), Thomas Strzępinski, der heilige Johann Kanty und Albert Blar, genannt Brudzewski, des Kopernikus Lehrer, hervor. Der spätere Lemberger Erzbischof Gregor von Sanok († 1477) glänzte als klassischer Philologe und als Philosoph, der Krakauer Domherr und Prinzenerzieher Johann Długosz (Longinus † 1480) als erster Geschichtschreiber (Annales seu cronicae inclyti regni Poloniae), der Posener Wojewode Johann Ostrorog († 1501), jur. ut. Dr., als auf die Mehrung der königlichen Gewalt bedachter Politiker (Monumentum pro comitiis generalibus regni ... pro reipublicae ordinatione congestum, 1438). An Versuchen, in polnischer Sprache zu schreiben, ist uns nur wenig erhalten, meist Gebetbücher und Predigten, daneben auch eine Übersetzung des Statuts von Wiślica. Die Buchdruckerkunst gelangte um 1474 von Deutschland nach Polen, und auch in den bildenden Künsten war Polen durchaus von dem Ausland, namentlich von Deutschland abhängig. (Veit Stoß lebte lange in Krakau.)
Sofort nach Kasimirs Tode erhoben die Litauer seinen vierten Sohn Alexander, die Union verletzend, auf den großfürstlichen Stuhl. Die Polen aber wählten, namentlich auf Betreiben des jüngsten, sechsten Sohnes, des Krakauer Bischofs Friedrich, Johann I. Albrecht (1492–1501), 1492 bis 1501 Kasimirs dritten Sohn, zum Könige. Die nicht unbeachtete Kandidatur des Herzogs Johann von Masowien, der wie alle masowischen Piasten in den Jagiellonen nur Usurpatoren sah, war schließlich erfolglos geblieben.
Von Callimachus mit dem Geiste erfüllt, der im „Principe” seinen klassischen Ausdruck fand, suchte Johann Albrecht des Vaters Versuch der Niederwerfung der Magnatenmacht durchzuführen. Glücklich war freilich dieser Versuch insofern nicht, als der König sich hierbei auf den niederen Adel stützen mußte und auf diese Weise nur die Demokratisierung der Macht beschleunigte. Nachdem er bereits 1493 eine 1493 vorläufige Konstitution gegeben hatte, erließ er 1496, unter Mitwirkung aller Faktoren des Reichstages, 1496 das Petrikauer Statut, das man nicht mit Unrecht die „Magna Charta Polens” genannt hat. Der Senat hat sich offenbar nur widerstrebend darein gefügt, denn er wurde seiner schon durch die Nessauer Statuten rechtlich, wenn auch nicht immer faktisch geschmälerten Macht hier völlig entkleidet, alle Entscheidung in die conventiones communes, die sejmiki, gelegt. Aber trotzdem war dieses Statut, das als allgemeines die früheren Einzelstatute ergänzte und ersetzte, weniger gegen die Magnaten gerichtet, als vielmehr gegen die Bauern und die Bürger.
Die Freizügigkeit der Bauern, schon unter Kasimir dem Großen beschränkt, aber der harten Szlachta noch immer empfindlich fühlbar, wurde beinahe ganz aufgehoben: nur noch ein Sohn, sofern überhaupt mehrere vorhanden waren, durfte einem Gewerbe oder den Wissenschaften nachgehen, wenn der Gutsherr ihm einen Erlaubnisschein ausstellte. Die Sommerwanderung, die wir heute „Sachsengängerei” nennen, die damals aber nach Schlesien und Preußen gerichtet war, wurde ebenfalls streng verboten, da darunter die Erntearbeiten in Polen litten. In Vermögensstreitigkeiten trat Vertretung des Bauern durch den Gutsherrn ein, eine Bestimmung, aus der sich durch spätere Konstitutionen (1520, 1530, 1573) nach und nach die allgemeine gerichtliche Vertretung des Bauern durch den Gutsherrn und die Ausdehnung der gutsherrlichen Gewalt auch auf die höhere Gerichtsbarkeit entwickelte.
Von den Bettlern heißt es im Statut: „Da es scheint, daß dieses ruhmreiche Land eine solche Menge von Bettlern männlichen und weiblichen Geschlechts hat, daß es ... nicht eins gibt, das so mit Bettlern überfüllt ist, so sollen nur noch so viele Bettler sich an jedem Ort aufhalten dürfen, als die Ortsbehörde bestimmt.” Die übrigen sollen eingefangen, unter die Söldner gesteckt oder bei Festungsbauten beschäftigt werden. Eine mehr dem Zeitalter der Aufklärung als dem ausgehenden 15. Jahrhundert angemessene Maßnahme! Um so zahlreicher wurde der Zuzug aller Unzufriedenen zum freien Kosakentum in den Steppen der Ukraine.
Die Bürger sollten von den wichtigsten geistlichen Pfründen ausgeschlossen werden (nur eine bestimmte Anzahl mit Doktoren zu besetzender Stellen blieb auch den offenbar klügeren „Plebejern” zugänglich), sie sollten keinen unter Landrecht stehenden, also adligen Grundbesitz mehr erwerben dürfen, sofern sie aber solchen bereits besaßen, sich seiner in einer festgesetzten Frist entäußern. Die Zölle hatten sie fortan allein zu tragen, da der Adel sich völlige Zollfreiheit auch für die Einfuhr ausbedang. Auch Marktgelder und Marktzölle durften sie vom Adel nicht mehr erheben, ebenso wie sie ihre Brauerei- und Brennereimonopole für adligen Besitz verloren. Arbeiter ohne eigenen Wohnsitz, oder Gesinde durften sie auf kürzere Zeit als ein Jahr nicht mehr dingen. All das trug dazu bei, den Niedergang der Städte, von dem schon die Rede war, noch zu beschleunigen.
Johann Albrechts vertrautester Freund und Ratgeber war derselbe Bischof Lukas Watzelrode von Ermland, der vor wenigen Jahren dem jetzigen Kardinal-Primas Friedrich vorgegangen war. Um der erhofften preußischen Statthalterwürde willen ebenso auf die Vertreibung seines Nachbars, des Hochmeisters, bedacht, wie der König auf die unmittelbare Vereinigung ganz Preußens mit Polen, wußte er Johann Albrecht für die Wiederaufnahme des Gedankens, die Ritter nach Podolien zu versetzen, zu gewinnen. Er fand einen Bundesgenossen an Callimachus, der stets für eine energische polnische Orientpolitik eingetreten war. Beide scheinen den Anstoß zu jenem unglücklichen Zuge gegen den Hospodar Stephan Bogdanowitsch von der Moldau im Jahre 1497 gegeben zu haben, durch den die Jagiellonen 1497 ihrem fünften, noch unversorgten Bruder Siegmund ein selbständiges Fürstentum zu gewinnen hofften. Öffentlich wurde ein Türkenkrieg verkündet und das allgemeine Aufgebot Polens mit königlichen Söldnern, masowischen Hilfstruppen und Ordensrittern unter dem Befehl des Königs nach der Moldau geführt. Der Anschlag mißlang schmählich. Die zuchtlosen Polen mußten zurückweichen und fielen in den Waldschluchten der Bukowina zum größten Teil der Vernichtung anheim.
Die Folge war ein wirklicher Türkenkrieg schon im Frühjahr 1498, indem 40 000 Türken das Land überfielen. 1498 Czarnkow, Lemberg, Sieradz, Brześć Litewski, Przemyśl wurden erobert und geplündert. Als die Türken abzogen, brachen die krimschen Tataren ein, und diesen folgten gegen Winter wiederum die Türken. Der Hospodar war selbstverständlich nunmehr mit den Feinden im Bunde; erst 1499 schloß er mit Polen einen Frieden, der die polnischen 1499 Oberhoheitsansprüche auf die Moldau beseitigte. Türken und Tataren aber waren wieder einmal sehr energisch auf Polen hingewiesen worden, und die Ungarn, die trotz dem Bündnisse der Könige den Moldauern geholfen hatten, fühlten sich in ihrem Mißtrauen gegen die jagiellonische Familienpolitik bestärkt.
Noch eine andere Wirkung hatten jene Pläne und der Krieg selbst. Der Hochmeister Johann von Tieffen, ein ehrlicher und wohlwollender Fürst, der auf dem Zuge nach der Moldau in Lemberg an der Ruhr gestorben war, hatte mit Besorgnis die Verhandlungen Watzelrodes mit dem Könige verfolgt. Er sagte sich, daß nur ein solcher Hochmeister den Orden retten könne, der vermöge seiner Familienverbindungen einflußreiche Beziehungen zu den übrigen Reichsfürsten hätte und der infolgedessen vielleicht die Anerkennung des Thorner Friedens vermeiden könne. Er machte daher 1497, vor seinem Auszug, in geheimem Kapitel 1497 den Vorschlag, ihn von seinem Amte zu entbinden und an seiner Stelle den Herzog Friedrich von Sachsen, den dritten Sohn Albrechts des Beherzten, zu wählen, der sich dem geistlichen Stande gewidmet hatte. Für diese Kandidatur sprach auch der Umstand, daß Friedrichs älterer Bruder, Herzog Georg, mit Johann Albrechts Schwester Barbara vermählt war, daß also der König wider die Wahl seines Schwagers nicht gut Einspruch erheben konnte.
Der selbstlose und weitschauende Plan des Hochmeisters wurde vom Kapitel angenommen und mit Albrecht dem Beherzten vereinbart. Als Johann von Tieffen gestorben war und tatsächlich die Wahl Friedrichs zum Hochmeister erfolgte, konnte Johann Albrecht nicht anders, als gute Miene zum bösen Spiel zu machen und den neuen Hochmeister anzuerkennen. Dem Herzog aber war auf zwei Reichstagen, in Freiburg und in Augsburg, eingeschärft worden, „daß er den Huldigungseid und den Eid auf den Thorner Frieden nicht leisten dürfe, weil er in dem einen seiner Ehre als deutscher Reichsfürst und in dem andern dem Besitzstande des Deutschen Reiches zunahe trete, und daß man ihn, wenn er deshalb bedrängt werden sollte, nicht ohne Hilfe lassen werde”. In der Tat hat Friedrich, der ein weises Regiment führte und die Säkularisierung des Ordenslandes vorbereitete, weder den Huldigungseid geleistet, noch den Thorner Frieden anerkannt, obwohl die versprochene Reichshilfe ausblieb. Johann Albrecht starb darüber unvermählt in Thorn am Schlage, und auch sein Bruder und Nachfolger Alexander (1501–1506) erreichte 1501 bis 1506 in dieser Beziehung nichts. Es scheint, als ob beide Könige von dem Hochmeister bestochen worden seien. Übrigens war Alexander dem Hochmeister verpflichtet, denn dieser hatte das Anerbieten Conrads von Masowien, die Erledigung des Thrones zu einem gemeinsamen Kriege zu benutzen, abgewiesen, auch die Wahl Alexanders gegenüber der Kandidatur des fünften Bruders Siegmund gefördert.
Für Alexander hing viel von der Wahl ab, denn er war seit 1500 in einen Krieg mit Iwan III. verwickelt. 1500 Wir haben die gespannten Beziehungen, die zwischen Kasimir und Iwan bestanden, bereits kennen gelernt. Im letzten Regierungsjahre Kasimirs war der lange vermiedene und auch niemals offen erklärte Friedensbruch tatsächlich doch vor sich gegangen, indem Iwan den Fürsten Worotynskij und andere litauische Lehensfürsten russischer Nationalität in seinen Dienst aufnahm, die nun an ihren bei Litauen verbleibenden Feinden mit Hilfe moskowitischer Truppen Rache nahmen. Als Alexander zur Herrschaft gekommen war, gingen Iwans Heerführer aber offen im Namen ihres Herrn vor. Sie eroberten Wjasma, Mossalsk, Opakow, verheerten andere Gebiete. Alexander konnte keinen Widerstand leisten, da der Zar ihm gleichzeitig die krimschen Tataren und die Moldauer auf den Hals hetzte. Er suchte daher zu einem Einvernehmen zu gelangen, indem er um die Hand Helenas, der Tochter Iwans aus seiner Ehe mit Sophia, der Nichte des letzten Paläologen, warb. Im Februar 1494 kam der Friede und die Verlobung zustande. 1494 Der Status quo wurde bestätigt, ein Abkommen über die Abscheidung und Aufteilung der Dienstfürstentümer vereinbart, Helenen die unbehinderte Religionsübung nach griechischem Ritus zugestanden. Über die Dienstfürsten kam es schon vor der Hochzeit wiederum zu Meinungsverschiedenheiten, und auch aus der Heirat wußte Iwan dem Schwiegersohn Schwierigkeiten zu bereiten, indem er ihn, wenn auch ohne Grund, der Nichtachtung der zugesagten griechischen Religionsübung bezichtigte. Außerdem spielte er wiederum seinen Anspruch auf den Titel „Herrscher von ganz Rußland” aus.
Alexander schloß Bündnisse mit dem livländischen Ordensmeister und mit dem Khan der Goldenen Horde, suchte auch eine Wiederherstellung der zerrissenen Union mit Polen. 1499 erneuerte man die Union von Horodlo, nur legte 1499 man den Artikel über die Wahl des Großfürsten des näheren dahin aus, daß kein Großfürst „ohne Wissen und Rat” der polnischen Herren gewählt werden dürfe, also ein Rückzug der Litauer gegenüber ihrem Vorgehen von 1492 und ein politischer Sieg der Polen, der diesmal Dauer hatte.
1500 begann der Krieg damit, daß die Fürsten Bjelskij, 1500 Chotetowskij, Starodubskij, Moshajskij und Sjewerskij zu Iwan übertraten und die Moskowiter in Litauen einrückten. Nach zwei Monaten erst stand ihnen der litauische Hetman Fürst Konstantin Ostrogski an der Wedroscha (östlich von Smolensk) gegenüber. Am 14. Juli, dem Jahrestage der Schlacht an der Schelona, wurde er völlig geschlagen. Das ganze linke Dnjeprufer fiel in Iwans Hände, während gleichzeitig sein Bundesgenosse Mengli Girei von der Krim gegen Kijew vorrückte. Smolensk selbst, der Schlüssel des Dnjepr-Gebietes, wäre gefallen, hätte nicht der livländische Landmeister Walter von Plettenberg bei Isborsk die Russen vernichtet (1501). Im nächsten Jahre schlug der Landmeister 1501 die Russen nochmals entscheidend am Smolina-See. Obgleich im selben Jahre Mengli Girei der Goldenen Horde ein Ende machte, standen die Dinge für Iwan nicht übermäßig günstig, zumal er auch das Anwachsen der krimschen Macht nicht gleichmütig hinnehmen konnte. Da inzwischen Alexander, der übrigens den Landmeister bei allen Unternehmungen treulos im Stiche ließ, König geworden war, also auch Polen hinter sich hatte, erreichte er 1503 einen 1503 Waffenstillstand auf sechs Jahre, der den Russen ungefähr die Dnjeprgrenze, also einen ungeheuren Landzuwachs brachte. 1504 erkannte Alexander als Großfürst von 1504 Litauen auch Iwans Titel eines „Herrschers von ganz Rußland” an.
Doch nicht auf Grund der erneuten Union von 1499 war Alexander zum König gewählt worden, sondern auf Grund von Verhandlungen, die 1501 auf dem Wahlreichstage zwischen den 1501 polnischen und litauischen Senatoren gepflogen wurden, und nach denen fortan immer der König von Polen auch Großfürst von Litauen sein sollte. Der Wahl folgte das Privileg von Mielnik a. Bug, durch das der neue König die Oligarchie wiederherstellte, also im wesentlichen das Petrikauer Statut aufhob. Senatoren sollten nur durch Senatoren mit zwei Drittel Mehrheit gerichtet werden, die Beschädigung eines Senators durch den König das ganze Volk von seinem Eide entbinden, die Ämterbesetzung nach dem Dienstalter vor sich gehen. Die königlichen Starosten wurden in ihren Befugnissen gegenüber den Senatoren beschränkt, der König in der Münzprägung überwacht. Der König wurde fast zum Senatspräsidenten herabgedrückt, dem Senat, da der König wieder nach Litauen ging, die Staatsgewalt übertragen.
Die Reaktion der Szlachta gegen diese Wahlkapitulation blieb nicht aus, zumal der Senat völlige Anarchie in der Verwaltung wie in den Finanzen und der öffentlichen Sicherheit einreißen ließ und der König die Ansprüche des niederen Adels begünstigte. In Petrikau wurde 1504 der erste Schritt getan, 1504 der Verwirrung zu steuern. Die Befugnisse der einzelnen Ämter gegeneinander, namentlich derjenigen, die als Landschaftsämter und als Kronämter doppelt vorhanden waren, wurden genau abgegrenzt, Hoffunktionen von Staatsfunktionen getrennt, das sogenannte Inkompatibilitätsgesetz erlassen, nach dem nicht mehrere Würden in einer Person vereinigt werden durften. Die königlichen Tafelgüter wurden festgelegt, um die Grundlage der Staatsfinanzen zu sichern. Die bewilligende Stellung, die der Senat anstatt der beratenden erlangt hatte, wurde nicht angegriffen.
Sie blieb auch im nächsten Jahre, in der 1505 Konstitution von Radom, nicht nur erhalten, sondern wurde sogar ausdrücklich zum Gesetz erhoben. Die „Nihil novi” genannte Konstitution bestimmte: „Da das allgemeine Recht und die öffentlichen Satzungen nicht den einzelnen, sondern die Gesamtheit angehen, haben wir auf diesem Reichstage zu Radom mit allen Prälaten, Senatoren, Baronen und Landboten als billig und vernünftig erachtet und festgesetzt, daß fortan in allen künftigen Zeiten von uns und unseren Nachfolgern nichts Neues als Gesetz erlassen werden soll, ohne die gemeinsame Zustimmung der Senatoren und Landboten, weil solches zum Nachteil und zur Beschwerde des Gemeinwesens, zum Schaden und zur Unbill für den einzelnen und zur Veränderung des gemeinen Rechts und der öffentlichen Freiheit geschehen würde.” Durch diese Bestimmung wurde das Petrikauer Statut von 1496 gekrönt, namentlich auch die Landbotenkammer aus einer bloßen Übung zu einer gesetzlichen Einrichtung gemacht.
Diese Konstitution blieb bis zum Untergange Polens in Geltung. Die Landboten nun, die in den landschaftlichen Adelsversammlungen, den sejmiki, gewählt wurden, wurden dort auch mit genauen Instruktionen für den Reichstag versehen und durften nur nach diesen Instruktionen stimmen. Der Gang der Dinge war vielfach so, daß diesen Partikularlandtagen der einzelnen historisch gewordenen Landschaften Generallandtage ganzer Provinzen folgten, um eine weitergehende Übereinstimmung für den Reichstag zu erzielen, für Großpolen gewöhnlich in Koło, für Kleinpolen und Kleinrußland in Neustadt-Korczyn. Erst dann begaben sich die Landboten zum Reichstag. Nach Schluß des Reichstages erstatteten sie Bericht auf den „sejmiki relacyjne”, die manchmal noch nachträglich die Reichstagsbeschlüsse verwarfen. Dieser ganze Apparat ist aus dem Gedanken der Gleichberechtigung aller, aus dem Bestreben zu verstehen, jedem Adligen völligen Anteil an der Regierung, die volle Bestimmung über die Geschicke des Landes zu sichern. Er mußte jedoch natürlich Polen lahmlegen, wenn es nicht außerordentlich kräftige Herrscher hatte.
Alexander war ein solcher Herrscher nicht. Er starb aber, ein Epileptiker, bereits 1506, ehe er weiteres Unheil anrichten 1506 konnte, in Litauen. Da er kinderlos war und die Litauer sich von seinem Günstling Michael Glinskij des Schlimmsten versahen, wählten sie wider die Vereinbarungen des Wahlreichstages schnell Siegmund, den fünften der Brüder. Der Mangel wurde geheilt, indem die Polen sich dieser Wahl anschlossen.
[11. Kapitel.]
Polen im Zeitalter der Reformation.
Siegmund I. der Alte (1506–1548) war von 1506 bis 1548 allen Brüdern der energischste und wohl auch der intelligenteste, mindestens Johann Albrecht und namentlich Alexander an Geistesgaben weit überlegen, wie er auch in der Lebensführung weniger wollüstig und genußsüchtig war als die anderen. Eine Vorschule zu seiner Stellung hatte er außerdem als Herzog von Glogau und Hauptmann der Niederlausitz (diese Würden hatte ihm sein Bruder von Ungarn und Böhmen übertragen) bereits durchgemacht. Polen brauchte aber auch einen kräftigen Herrscher, denn die Schwierigkeiten, denen es entgegenging, waren groß. Moskowiter, Tataren, Moldauer, Türken, Deutsch-Ritter, dazu um der ungarischen Krone willen als neuer Feind Kaiser Maximilian dräuten von allen Seiten.
Zuerst geriet Siegmund mit Moskau in Streit (1507/08), 1507 bis 1508 veranlaßt durch den Aufstand des Fürsten Michael Glinskij, den man, wahrscheinlich mit Unrecht, der Vergiftung Alexanders, mit mehr Recht aber der Absicht beschuldigte, er wolle ein eigenes litauisch-russisches Fürstentum errichten. Dem Fürsten blieb, nachdem er seinen Widersacher, den litauischen Marschall Zabrzeziński, gegen den er kein Recht zu finden glaubte, in Grodno erschlagen hatte, gar nichts übrig, als in der Empörung sein Heil zu suchen. Er stützte sich auf Wassilij, den Sohn Iwans III., der das wichtige Smolensk zu gewinnen trachtete, auf Mengli Girei, den alten Widersacher Litauens, und auf Bogdan, den neuen Hospodar der Moldau. Der Sieg des Hetmans Konstantin 1508 Ostrogski bei Orscha (1508) machte dem Kriege ein Ende. Glinskij mußte nach Moskau fliehen, mit Wassilij wurde auf der Grundlage des Waffenstillstands von 1503 ein endgültiger Friede vereinbart. 1509 schloß auch der Hospodar, nach einem 1509 Siege des Kronhetmans Nikolaus Kamieniecki am Dnjestr, Frieden. Die Einfälle der Tataren hörten jedoch erst 1512 für einige Zeit auf, nachdem beide Hetmans bei Wiśniowiec (südlich von Krzemieniec) einen Sieg errungen hatten. 1512 Mengli Girei trat zur Abwechslung sogar jetzt einmal in nähere Beziehungen zu Polen.
Diese für Moskau bedrohlichen Beziehungen wurden direkt, die Nebenbuhlerschaft um die ungarische Krone wurde indirekt der Anlaß zu einem zweiten Kriege mit Moskau (1512–1522). Da Władysław von Ungarn und 1512 bis 1522 Böhmen nur einen minderjährigen Sohn hatte, so war dort eine Regentschaft zu erwarten. Um sich diese und damit vielleicht später einmal den Thron zu sichern, heiratete Siegmund Anfang 1512 Barbara Zápolya, die Tochter des 1512 mächtigsten ungarischen Magnaten. Kaiser Maximilian, der die alten Erbansprüche seines Hauses auf jene Krone aufrechterhielt, bildete daraufhin eine antipolnische Koalition, in die auch Wassilij eintrat. Von kaiserlichen Ingenieuren und Geschützmeistern begleitet, wagte er den zweiten Zug. Anfang und Ende 1513 belagerte er zweimal vergeblich 1513 Smolensk, erst bei der dritten Belagerung im Juli 1514 gelangte, wahrscheinlich auf Glinskijs Bemühungen hin, der wichtige Platz durch Verrat des Bischofs in seine Hände. Zwar siegte Konstantin Ostrogski am 8. September desselben 1513 Jahres in glänzender Weise bei Orscha, aber auch die Tatareneinfälle in Rußland hörten auf, als im Frühjahr 1515 Mengli Girei starb. Die kriegerischen Aktionen erlahmten, 1515 da Moskau durch die Streitigkeiten zwischen den Tataren, Polen durch die europäischen Angelegenheiten in Anspruch genommen wurde, auch die polnische Heeresorganisation eine nachhaltige Kriegsführung unmöglich machte. So blieb Smolensk, als man 1522 den elfjährigen 1522 Waffenstillstand schloß, in den Händen der Russen.
Kaiser Max hatte noch zwei andere Bundesgenossen, durch die er auf den König einwirken konnte. Der eine war der neue Hochmeister, Markgraf Albrecht von Brandenburg-Ansbach, der Sohn von Siegmunds Schwester, der, 1510 gewählt, die Eidesleistung ebenso wie sein Vorgänger verweigerte und, vom Kaiser ermutigt, zum Kriege rüstete. Der andere war die österreicherfreundliche Partei in Polen, die unter dem Kanzler Christoph Szydłowiecki und dem Unterkanzler Peter Tomicki im Verein mit Władysław von Ungarn gegen die ungarisch-böhmischen Pläne des Königs arbeitete. Daher hielt es Siegmund für geraten, sich mit dem Kaiser zu vertragen. Am 22. Juli 1515 schlossen die beiden Jagiellonen-Könige mit 1515 dem Kaiser zu Wien jenen denkwürdigen Vertrag ab, der die Weltmachtpläne des Jagiellonenhauses zu Grabe trug und die Geburtsstunde des heutigen Österreich bedeutet. Durch eine Doppelheirat zwischen Władysławs Kindern und seinen Enkelkindern befestigte Maximilian die Erbansprüche seines Hauses, und ausdrücklich wurde bestimmt, daß im Falle des erblosen Todes Ludwigs die Krone seiner Schwester, d. h. dem Hause Habsburg zufallen solle. Siegmund erlangte dafür, daß der Kaiser von seiner Verbindung mit Moskau und dem Orden abließ. Polens Bestrebungen richteten sich fortan nach dem Osten. Der Kampf mit Rußland füllt die weiteren Jahrhunderte polnischer Geschichte aus. Nach dem Tode Barbara Zápolyas trat auch Siegmund durch seine zweite Ehe (1518) 1518 mit Bona Sforza, der Tochter Giovanni Galeazzos von Mailand und Bari, von neuem in ein verwandtschaftliches Verhältnis zu den Habsburgern, deren Blut ja schon durch seine Mutter in seinen Adern floß.
Er konnte sich nunmehr ohne Befürchtungen der Ordnung der preußischen Angelegenheiten widmen. Albrecht hatte, als der Kaiser ihn preisgab, den Mut nicht sinken lassen. Durch Verzicht auf das Wiedereinlösungsrecht der Neumark sicherte er sich 1517 die Hilfe Joachims von Brandenburg, 1517 durch einen Vertrag mit Wassilij 1518 diejenige Moskaus. Erst nach Maximilians Tode, als die Kaiserwahl ganz Deutschland in Anspruch nahm, wagte Siegmund vorzugehen, nachdem er sich der wohlwollenden Neutralität Boguslaws von Pommern vergewissert hatte. Der Erfolg 1520 der hauptsächlich ins Jahr 1520 fallenden Kämpfe war wechselnd, doch vorwiegend den Polen günstig, so daß der Hochmeister sich 1521 zu Thorn zu einem vierjährigen, durch die Vermittelung Karls V. herbeigeführten Waffenstillstand 1521 entschließen mußte.
Inzwischen war die Reformation im Ordenslande wie in Polen eingedrungen, wo sie an dem trotz aller Unterdrückungen noch immer lebendigen husitischen Geiste vieler Edelleute und an den deutschen Städten sofort einen festen Anhalt fand. In der letzten Zeit vor Luthers Auftreten 1515 hatte auch der Humanismus als Gärungsstoff gewirkt, und bereits 1515 hatte ein Sendschreiben Bernhards von Lublin an Simon von Krakau, das das Evangelium als allgemeine Richtschnur des Glaubens hinstellte, ungeheures Aufsehen erregt. In Danzig führte 1518 der Dominikaner Jakob 1518 Knade, in Posen 1522 der Domprediger Andreas Samuel, dem Johann Seklucyan folgte, die neue Lehre ein. Krakau 1522 und Thorn hatten in derselben Zeit viele Protestanten. Obwohl ein königliches Edikt schon 1520 bei Strafe der Güterkonfiskation und der Verbannung die Verbreitung 1520 Lutherscher Schriften verbot, obwohl Siegmund 1522 dieses Edikt für Krakau nochmals wiederholte, obwohl er 1523 ein neues Edikt erließ, das jeden, der sich der Neuerung anschloß oder reformatorische Schriften verbreitete, mit dem Scheiterhaufen bedrohte, obwohl er eine Inquisitionskommission einsetzte und eine Synode unter dem Erzbischof Johann Łaski von Gnesen sich mit der Ketzerei beschäftigte, 1523 ließ sich der Fortgang der Bewegung nicht aufhalten. So viele Studenten aus Deutschland zurückkamen, so viele Apostel sorgten für Verbreitung der lutherischen Lehren.
Im Ordensland aber brachte die schnelle Ausbreitung der Reformation und der Rat Luthers den Hochmeister, der sah, daß er auf Hilfe von Deutschland nicht rechnen konnte, auf den Gedanken, den Orden zu säkularisieren. Durch Vermittlung des Markgrafen Georg von Brandenburg und des Herzogs Friedrich von Liegnitz, vom Kanzler Szydłowiecki unterstützt, ward der König für diesen Plan gewonnen. Er gab um so eher nach, als er andernfalls befürchten mußte, daß die westpreußischen Protestanten, namentlich die Danziger, die ihren katholisch gesinnten Rat vertrieben und trotz königlichem Gebote nicht wieder aufgenommen hatten, mit dem Hochmeister gemeinsame Sache machen würden. Am 8. April 1525 wurde der Friede 1525 geschlossen. Der Friedensvertrag bestimmte, daß der neue Herzog dem Könige als seinem Oberherrn den Eid zu leisten habe, daß bei einem Aussterben der männlichen Nachkommenschaft des Herzogs und seiner Brüder Preußen an die Krone zurückfallen solle, daß Albrecht in Kriegsbedrängnissen mit 100 gerüsteten Reitern Hilfe zu leisten habe, daß der Handel zwischen beiden Staaten frei sei, daß der Herzog ebenso wie Elbing, Danzig und Thorn — diese Einbeziehung westpreußischer Städte ist für die Sonderstellung Westpreußens charakteristisch — auf das Münzrecht verzichten müsse. Am 10. April leistete Herzog Albrecht auf dem Markte zu Krakau den Huldigungseid. Der ruhmreiche Deutsche Orden war in dem Lande seiner Größe dahingesunken.
So unheilvoll dieser Vertrag für Polens Zukunft wurde, für den Augenblick war das Land von einem unruhigen Nachbar befreit, und Siegmund konnte daran gehen, die Danziger für ihre reformatorische Widersetzlichkeit zu züchtigen (1526). 1526 Durch lügnerische Freundlichkeit wußte er die Stadt von jedem Widerstande abzubringen. Als er aber wider die Privilegien mit zuviel Kriegsvolk eingezogen war, ließ er, entgegen seinen feierlichsten Versprechungen „auf des Königs Ehre, Helm und Schild”, dreizehn Bürger enthaupten, viele verbannen und die Stadt durch ein Schreckensregiment einschüchtern. Das war der polnische Dank für Danzigs Eifer im preußischen Bunde, eine harte, aber verdiente Vergeltung seines Treubruchs gegenüber dem Orden. Auf die Dauer hat natürlich auch dieses Blutgericht die Reformation in Danzig nicht aufhalten können.
Im gleichen Jahre trat eine Regelung auch der masowischen Frage ein. Der letzte Herzog aus der entnervten masowischen Piastenlinie, Janusz, starb 1526. Somit fiel 1526 der Rest jener Landschaft an die Krone zurück. Es wurde nunmehr eine eigene Wojewodschaft Masowien gebildet, in der das masowische Statut Grundlage der Rechtsverhältnisse blieb.
In der ungarisch-böhmischen Frage war Siegmund weniger glücklich als in der preußischen und masowischen. Als sein Neffe Ludwig 1526 bei Mohacz umgekommen 1526 war, dachte er zwar nicht an die Innehaltung des Wiener Vertrags, mußte aber zusehen, wie Böhmen an Ferdinand kam, Ungarn zwischen diesem, Johann Zápolya und dem Sultan geteilt wurde. Doch hatte er wenigstens die Genugtuung, Zápolya auf allerlei Weise gegen den Habsburger unterstützen zu können. 1539 vermählte er dessen 1539 Sohn Johann Siegmund Zápolya seiner Tochter Isabella, was für zukünftige Thronbewerbungen bedeutsam wurde.
1533 lief der elfjährige Waffenstillstand mit Moskau 1533 ab, und im selben Jahre starb Wassilij. Siegmund gedachte sich die Regentschaft für den minderjährigen Iwan zunutze zu machen und begann 1534 den Krieg, in dem Johann 1534 Tarnowski 1535 Starodub am Dnjepr eroberte, Smolensk aber nicht genommen werden konnte. Nach zwei Jahren wurde der Krieg wiederum durch einen Waffenstillstand, diesmal von sieben Jahren, 1536 beendigt.
Es müßte auffällig erscheinen, daß der König trotz einzelner Siege niemals durchgreifende Erfolge errang, wenn nicht die veraltete Heeresorganisation den Schlüssel zum Verständnis böte. Noch immer war der König auf das allgemeine Aufgebot angewiesen, das schon so oft versagt hatte und eigentlich nur in der Zeit von der Ernte bis zur neuen Aussaat, also gerade in der zum Kriegführen ungünstigsten Zeit zur Verfügung stand. Die Zügellosigkeit dieses Heerbannes konnte einigermaßen kriegsgewohnten und gutgeführten Truppen gegenüber nicht standhalten, am wenigsten den stehenden Heeren gegenüber, die allerorts jetzt aufkamen. Daneben war die Ansammlung von Adligen insofern eine große Gefahr, als diese günstige Gelegenheit gern zur Erpressung neuer Privilegien benutzt wurde, wie auch zu Siegmunds Zeiten der „Hahnenkrieg” von 1537 wieder bewies. 1537 In Lemberg war ein starkes Aufgebot, angeblich 150 000 Mann, zusammengekommen, um gegen den Hospodar Petrillo zu Felde zu ziehen. Statt dessen aber erhoben sie sich unter Peter Kmita und den beiden Zborowskis gegen die seit der Sforzaschen Heirat in der Verwaltung eingerissenen Mißbräuche. Der König mußte nachgeben, wenn er auch auf dem nächsten Reichstage den Zborowskis wegen Hochverrats den Prozeß machen ließ.
All das bewog ihn, auf eine Änderung der Heeresorganisation zu sinnen, vor allem nach einem stehenden Heere zu streben. Dazu aber war vor allem eine Reform des Finanzwesens notwendig, und so finden wir auf fast allen Reichstagen dahingehende Beschlüsse und Konstitutionen, die freilich auf dem Papier stehen blieben. Es ist notwendig, auf die wichtigsten Versuche einzugehen. 1512 wurde das ganze Land 1512 in fünf Bezirke eingeteilt, von denen jeder fünf Jahre lang die Mannschaft für den östlichen Kriegsschauplatz stellen sollte. Wer nicht in den Krieg zog, sollte je nach Besitz eine Abgabe zahlen, zu deren Festsetzung eine Einschätzungskommission gebildet wurde. Infolge Widersetzlichkeit vieler scheiterte die Ausführung. 1527 1527
1535 blieb ein neuer Anlauf in dieser Richtung erfolglos. 1535 griff man auf die Beschlüsse von 1504 zurück und wollte die Exekution der nach Erlaß der damaligen Konstitution verpfändeten oder verschenkten königlichen Güter durchführen. Kam dieser Gedanke auch diesmal noch nicht zur Verwirklichung, so blieb er doch lebendig und spielte späterhin eine Rolle. Siegmund blieb auf die bisherigen kriegerischen Mittel angewiesen. Nur in der Ukraine gelang es ihm, durch teilweise Organisation der Kosaken eine brauchbare Grenzwache gegen die Tataren zu bilden.Dieser Adel, der kein Opfer bringen wollte, war um so begehrlicher in der Beanspruchung von Privilegien. Die Knebelung der Bauern und die Ausschließung der Städte wurde unter Siegmunds Regierung vollends durchgeführt. Schon 1511 hob 1511 der Reichstag zu Petrikau das Recht der Bauern auf, ihre Kinder bis zum zwölften Jahre in die Schule zu schicken oder ein Handwerk lernen zu lassen, weil dieses Recht „unbillig und der gemeinen Freiheit entgegen” sei! Dann benutzte der Adel nach alter Sitte den preußischen Krieg, um in Bromberg 1520 1520 und in Thorn 1521 eine Verschärfung der Bestimmungen über die Freizügigkeit und die Einführung von Frondiensten zu erlangen. Die Patrimonialgerichtsbarkeit ward immer weiter ausgedehnt, und die Bauern versanken in jenen tierischen Zustand, aus dem in Großpolen erst die preußische Herrschaft sie erlöste. Die Städte aber wurden der Willkür des Adels insofern preisgegeben, als die Aufsicht über Handel und Gewerbe den Wojewoden übertragen wurde.
Mit in diesem Fehlen einer breiten Unterschicht ist der endliche Mißerfolg der Reformation zu suchen, die ja überhaupt in ihrer germanischen Prägung, mit der Selbstverantwortlichkeit als Zentrum, dem slawischen Geiste nicht entsprach. Vorläufig freilich dauerte trotz aller Edikte die Ausbreitung fort. Man rief 1534 die Wittenberger Studenten 1534 zurück und ließ sie ihre Irrtümer abschwören, wenn sie in den Staatsdienst treten wollten. Man dehnte 1540 dieses 1540 Verbot auch auf Leipzig aus, man wiederholte 1542 und 1544 die Verbote, aber ohne Wirkung. Selbst die Krakauer Universität wies eine Reihe sehr freier Lehrer auf. Die Königin Bona, ein zuchtloses und habgieriges Weib, dessen Einfluß die guten Anfänge Siegmunds verdorben hatte, unterstützte aus selbstsüchtigen Motiven die Neuerung. Ihr Beichtvater, der Franziskaner Lismanini, stand an der Spitze einer geheimen reformatorischen Gesellschaft, der hervorragende Gelehrte und sogar die nachmaligen Bischöfe Andreas Zebrzydowski von Krakau und Johann Uchański von Gnesen angehörten. Ihr Liebhaber, der Hofmarschall Johann Firley, wurde unter der nächsten Regierung der Führer der Protestanten. In Kleinpolen traten die Geistlichen gegen Rom auf; der Rektor Jakob Sylvius von Krzemien ließ als erster 1547 die Messe ganz fallen, und Johann 1547 Łaski, des Gnesener Erzbischofs Neffe, errang bedeutende Erfolge für Calvins Lehre. In Wilna gründete der Litauer Abraham Kulwa eine deutsch-protestantische Schule, nach deren Unterdrückung sich der Thronfolger als eifriger Beschützer der neuen Lehre erwies. (Schon 1539 widmete Calvin diesem Prinzen seine Auslegung des Hebräerbriefes.) Zu einer über das ganze Land verbreiteten Organisation brachten es die Protestanten aber unter Siegmunds Regierung nicht.
Um seinem und Bonas einzigen Sohn Siegmund August die Thronfolge zu sichern, hatte Siegmund ihn bereits 1529 zum Großfürsten von Litauen und 1530 zum König 1529
1530 von Polen wählen und krönen lassen. Der König mußte jedoch bei diesem außerordentlichen Falle bezeugen, daß das gegen das Gewohnheitsrecht gehe, und dieses Gewohnheitsrecht wurde zum Staatsrecht dadurch, daß er bestimmte, nach wie vor solle in Zukunft bei Erledigung des Thrones oder bei einer sonst notwendig werdenden Wahl zuvor ein Wahlreichstag einberufen werden. Als Siegmund August 15 Jahre alt wurde (1535), mußte er den Eid auf alle Rechte und Freiheiten der Stände leisten und 1537 schwören, daß er 1537 sich bei Lebzeiten des Vaters der Regierung enthalten werde. 1543 vermählte Siegmund den Thronfolger mit Elisabeth, der Tochter des römischen Königs Ferdinand. 1543 Aber im übernächsten Jahre wurde seine Ehe durch Elisabeths Tod gelöst, wie man sagt, weil Bona ihre Schwiegertochter vergiftet hatte. In Litauen, dessen Verwaltung ihm übertragen worden war, heiratete er bald heimlich die schöne litauische Magnatin Barbara Radziwill, deren Vater, Oheim und Brüder Kaiser Karl zu Herzögen ernannte und in den Reichsfürstenstand erhob, um sie ebenbürtig zu machen. Von da ab haben die Radziwills eine hervorragende Rolle in der polnischen Geschichte gespielt.
Als Siegmund starb, ging infolge der getroffenen Vorsorge der Thronwechsel ohne Aufregung und Streit vonstatten. Siegmund August (1548–1572), schwächer als 1548 bis 1572 der Vater, wieder ein echter Jagiellone, trat in den auswärtigen Beziehungen weniger hervor, verfolgte dafür aber im Innern des Vaters Staatsreformpläne um so eifriger weiter.
Sein einziges großes auswärtiges Unternehmen war der Streit um Livland (1557–1571). 1557 bis 1571
Die Stellung des Erzbischofs von Riga, der der Lehenshoheit des Ordens nicht unterstand, hatte dort von jeher schwere innere Kämpfe hervorgerufen und führte nunmehr, nach der Säkularisation Preußens, zur Auflösung. Vier Bewerber stritten sich um das Erbe: Polen, Moskau, Schweden und Dänemark, daneben hatte auch das Reich Ansprüche auf das Land. Erzbischof war seit 1539 Markgraf Wilhelm von Brandenburg, der Bruder des Herzogs von Preußen, Ordensmeister seit 1550 der kriegerische Wilhelm von Fürstenberg. Der Erzbischof hielt im Einvernehmen mit dem Herzog zu Polen, der Ordensmeister hatte 1554 einen Garantievertrag mit Iwan dem Schrecklichen 1554 geschlossen. Da wurden 1556 Briefe des Erzbischofs aufgefangen, die seine landesverräterischen Pläne veröffentlichten, und der Erzbischof gefangen gesetzt. Er erflehte von Polen Hilfe, das alsbald ein Heer von angeblich 100 000 Mann nach der Grenze schickte. Der Orden bat um Frieden und mußte den Erzbischof wieder einsetzen (1557).
Iwan konnte diesen Sieg des polnischen Einflusses nicht ruhig mit ansehen, denn der Besitz der baltischen Küsten war für Rußland eine Lebensfrage. Er brach noch im Jahre 1557 in Livland ein und eroberte im nächsten Jahre Dorpat, Narwa und andere Städte. Die Schweden nahmen Estland, die Dänen einen Teil Kurlands und die Insel Ösel. Nach dem Tode Fürstenbergs wählte die polnische Partei Gotthard Kettler zum Ordensmeister, der 1561 in Gemeinschaft 1561 mit dem Erzbischof das Land dem Polenkönige auftrug. Er trat aus dem Orden aus und erhielt Kurland und Semgallen mit der Residenz Mitau als Herzogtum zu Lehen mit Sitz und Stimme im polnischen Senat. Livland wurde Polen einverleibt, unter Garantierung der deutschen Sprache und Verwaltung und der Freiheit der Augsburger Konfession.
Aus diesem Vertrage entbrannte ein polnisch-russischer Krieg, in dem Iwan 1563 Plock eroberte, das er mitsamt 1563 dem oberen Teile Livlands auch im Frieden behielt, trotz etlicher polnischer Siege. Der Krieg hatte also wieder eine russische Landschaft von Polen abgerissen und obendrein in Livland einen neuen russisch-polnischen Zankapfel geschaffen. Außerdem hatte er den König veranlaßt, dem Kurfürsten Joachim von Brandenburg für den Fall des Aussterbens der Ansbacher Linie die Erbfolge in Preußen zuzugestehen (1563), wodurch Polen bald ein neuer Feind im Westen erstand.
In gleicher Weise mußte Siegmund August sich bei der Staatsreform mit halben Erfolgen begnügen, obwohl er immerhin mehr erreichte als sein Vater. Aus den Debatten auf den Reichstagen und aus den zahlreichen Reformschriften hatten sich nach und nach folgende Forderungen herausgeschält: 1. die Exekution der Güter, von der bereits die Rede war, 2. die Reform des Finanzwesens, des Heeres, der Rechtspflege und der Verwaltung, 3. volkswirtschaftliche Reformen, 4. die engere Angliederung Preußens und Litauens an die Krone.
Der bekannteste dieser Schriftsteller war Andreas Friccius (Frick oder Fritsch, genannt Modrzewski, † 1572), ein der Reformation freundlicher Deutscher, dessen 1551 zuerst erschienene Schrift „De emendanda republica” sogar für die Bauern energisch eintrat.
Es bildete sich ein Kreis von Abgeordneten, die in dieser Richtung zusammengingen, an ihrer Spitze Hieronymus Ossoliński, Raphael Leszczyński (beide der Reformation ergeben) und der Russe Nikolaus Siennicki.
1555 stand das ganze Programm zum ersten Male auf 1555 der Tagesordnung des Reichstages, zugleich mit einer polnischen Nationalkirche. Dieser letzte Punkt, der auf nichts anderes abzielte als auf die Abschaffung des Zölibats, Reichung des Abendmahles in beiden Gestalten und Einführung der Volkssprache in die Liturgie, hätte eine Annäherung an die griechische Kirche bedeutet und sicherlich das Verhältnis der orthodoxen und der unierten Untertanen zu den Polen enger gestaltet. Das wäre im Interesse der Treuhaltung dieser Untertanen gegenüber den russischen Eroberungsgelüsten wünschenswert gewesen, aber der König kam zu keinem Entschluß. Er verschob die Frage von einem Reichstag zum anderen, bis der gelehrte Bischof von Ermland, Stanislaus Hosius, 1564 mit dem Apostolischen 1564 Nunzius Francesco Commendoni vom Tridentiner Konzil zurückkehrte. Aus des Nunzius Hand nahm der König feierlich die „Decreta Concilii Tridentini” entgegen und auf dem Reichstage von 1565 erklärt er gegenüber den nationalen 1565 Bestrebungen, daß er als Katholik leben und sterben wolle.
Im selben Jahre brachte Hosius die Jesuiten ins Land, zuerst nach seiner Residenz Braunsberg, die mit Eifer die Gegenreformation begannen. Die Protestanten vermochten infolge ihrer Zersplitterung — es waren 1548 1548 noch die böhmischen Brüder, aus Böhmen vertriebene, kirchlich wohlorganisierte Husiten, hinzugekommen, die große Verbreitung gewannen, ferner durch Francesco Stancar und durch Lelio Socino die Sekte der Antitrinitarier, auch Neuarianer oder Sozinianer genannt, die besonders in Klein-Rußland und Klein-Polen Anhang fanden — keinen eigentlichen Widerstand entgegenzusetzen. Erst 1570 kam 1570 es zwischen den Lutheranern, Calvinern und böhmischen Brüdern in Sandomir zu einer Einigung, als sogenanntes polnisches Bekenntnis.
Um zu den staatlichen Reformen zurückzukehren, so wurde am wirkungsvollsten noch die Güterexekution durchgeführt, durch den Exekutionsreichstag von 1562, obwohl an 1562 eine allgemeine Zurückgewinnung der zu Unrecht besessenen Güter nicht gedacht werden darf.
Mehrere Reichstage, zuletzt der von Petrikau 1567, beschäftigten sich mit der Exekution. Es wurde festgesetzt, daß drei Viertel der Einnahmen für die Hofhaltung und Verwaltung, ein Viertel für ein stehendes Heer, das sogenannte „Viertelsheer” (Kwarciane wojsko), verwendet werden sollten. Als man zu Ende war, hatte man zwar eine beträchtliche Anzahl von Magnatenbesitzungen verkleinert, also demokratisierend gewirkt, aber doch nicht so viel erreicht, daß ein nur irgend nennenswertes Heer unterhalten werden konnte. Das Viertel mußte daher späterhin verdoppelt werden. Von diesen Exekutionen her tritt auch das „Brot der verdienten Leute” (panis bene merentium) auf, Güter, die der König verdienten Männern gegen einen sehr niedrig bemessenen Zins zu lebenslänglicher Nutzung verlieh, wodurch der Wirtschaftsstand dieser Güter selbstverständlich nicht verbessert wurde.
1565 kam in Petrikau die kirchliche Gerichtsbarkeit an 1565 die Reihe. Man ließ sie zwar bestehen, entzog ihr aber die Unterstützung der weltlichen Gewalt, nachdem schon 1562 ein 1562 Toleranzedikt mit ähnlichen Bestimmungen ergangen war.
Die Reform des Heeres, der Verwaltung und Gerichtsbarkeit blieb unerledigt, da der Adel über das Fehlschlagen der kirchlichen Hoffnungen erbittert war. Dafür wurden aber, gleichfalls 1565, die wirtschaftlichen „Reformen” in Angriff genommen, indem nämlich die Städte zugunsten des Adels schwer geschädigt wurden. (Die Bauern waren zur Zufriedenheit der Szlachta bereits genügend „reformiert” worden!) Man gab nämlich die Ausfuhr von Rohstoffen und die Einfuhr von Fabrikaten frei, verbot aber die Ausfuhr der letzteren. Das war der letzte, vernichtende Schlag, der die Städte traf und der ihren Niedergang noch weiter beschleunigte. Denn man untergrub ihnen die Grundlage ihres Wohlstandes und ihrer Fähigkeit, all die Lasten zu tragen: Handel und Gewerbe. Ist es ein Zufall, daß gerade 1565 zu Neujahr der polnische Stadtschreiber von Kosten, das um 1400 noch völlig deutsch war, eintragen konnte: „Ad annum Dom. 1565 lingua Polonica feliciter incipit”? Der Weg vom Deutschen über das Lateinische zum Polnischen war in den Städten vollendet....
Der letzte Punkt des Reformprojektes, die engere Vereinigung der einzelnen Landesteile, fand seine Erledigung durch die berühmte „Union” von Lublin, 1569, die 1569 eigentlich gar keine Union mehr, sondern eine Einverleibung ist, und die auf Seiten der nichtpolnischen Kontrahenten gar nicht so freiwillig war, wie die Polen es darzustellen liebten.
Die Litauer waren zu dem Unionsreichstag — vier Reichstage hatten sich bereits vergeblich mit der Frage befaßt — in ablehnender Gesinnung gekommen. Der König, dem um des Kampfes gegen Moskau willen viel an der Einigung gelegen war, hatte bereits auf sein Erbrecht in Litauen verzichtet und den großfürstlichen Stuhl unter das Wahlrecht gestellt, um auch dieses formelle Hindernis aus dem Wege zu räumen. Aber die Litauer brachen die Verhandlungen ab und entfernten sich. Da beschloß man, die Union „in contumaciam” einzuführen, d. h. Litauen ungefragt einzuverleiben, nötigenfalls durch einen Krieg. Die Abgeordneten von Podlasie, Wolynien und Kijew hatten sich ohnehin mit den Nordlitauern nicht einverstanden erklärt und um Einverleibung in die Krone gebeten, die ihnen auch gewährt wurde. Sie behielten ihre Selbstverwaltung, das litauische Statut, Wahrung der ruthenischen Sprache und erhielten Gleichstellung des Adels, auch des orthodoxen, mit dem polnischen: „Die Freien mit den Freien, die Gleichen mit den Gleichen”, wie es hieß. Nun besannen sich auch die litauischen Magnaten, die ohnehin zu Hause den auf die demokratisch regierten Polen neidischen Kleinadel zu fürchten hatten. Am 1. Juli 1569 wurde die Union ausgerufen, unter Tränen der Abgeordneten, wie gemeldet wird. Auf polnischer Seite waren es Freudentränen, auf litauischer Tränen des Schmerzes und der Wut, denn der Vertrag bestimmte: 1. Polen und Litauen bilden einen, unteilbaren „Leichnam”, 2. sie haben einen gemeinsamen König, den sie auf einem gemeinsamen Wahlreichstage wählen und gemeinsam in Krakau krönen, 3. die Reichstage sind gemeinsam, 4. die Münze ist gemeinsam, 5. die Ansiedlung in allen Landesteilen steht frei, 6. Wolynien, Kijew und Podlasie gehören zu Polen. Der einzige Rest der alten Unabhängigkeit war, daß Litauen eigene Verwaltung, eigenes Finanzwesen und sein eigenes Heer behielt.
Schließlich wurde auch das widerstrebende Preußen unter ähnlichen Bedingungen in die Union aufgenommen. (Nur Danzig wußte sich 1570 eine eigene Konstitution zu erringen.) Livland sollte Polen und Litauen gemeinsam gehören. Als Ort der Reichstage wurde Warschau bestimmt, das infolgedessen auch Residenz des Königs wurde.
So war der Staat geeinigt. Die Schwäche, die man durch die Reformen beseitigen wollte, blieb allerdings bestehen, denn sie war nicht im Partikularismus der Länder, sondern in der Ohnmacht der Krone begründet. Diese zu heilen aber lag nicht in der Absicht der Szlachta.
Es konnte nicht ausbleiben, daß Polen auch in kultureller Beziehung im Zeitalter der Reformation und der staatlichen Reformversuche in eine lebhafte Bewegung geriet. Unter den beiden letzten Jagiellonen lebten die lateinischen Dichter Andreas Krzycki (Erzbischof von Gnesen aus dem deutschen Hause Kottwitz, † 1537), Clemens Janicki († 1543), Johannes Dantiscus († 1548), lebte der dem Protestantismus zugetane erste polnische Dichter Nikolaus Rej von Naglowic († 1569) und sein großer Nachfolger, der Posener Domherr Johann Kochanowski († 1584). Der Preuße Nikolaus Koppernigk, Domherr zu Frauenburg in Ermland († 1543), ließ sein unsterbliches Werk „De revolutionibus orbium terrestrium” erscheinen. (Als Pole wird er von polnischen Chauvinisten ganz mit Unrecht in Anspruch genommen.) Joseph Strauß († 1568), der Leibarzt Siegmund Augusts, leistete der Medizin durch seine Theorie über den Puls einen wichtigen Dienst. Matthias Miechowita († 1523), der objektiv berichtende Leibarzt Siegmunds, schrieb eine wichtige Chronik, die zensuriert und in entstellter Auflage nochmals herausgegeben wurde. Justus Ludovicus Decius († 1545), Bernhard Wapowski († 1535), Martin Bielski († 1575), der zuerst Geschichte polnisch schrieb, der Kanzler Martin Kromer († 1589) sind wichtige Quellen der Geschichtschreibung. Jakob Przyłuski († 1553) kommentierte das Recht und schrieb über die Reformpläne. Auch Simon Maricius Czystochlebski († nach 1569), Stanisław Orzechowski († 1566) und der schon erwähnte Friccius sind als sozialwissenschaftliche Schriftsteller zu nennen.
[12. Kapitel.]
Die Organisation des Staatswesens beim Ausgang der Jagiellonen.
Da die Organisation des Staates in der 1569 erlangten Form im wesentlichen bis zu seiner Auflösung bestehen blieb, so ist es notwendig, nochmals einen Blick darauf zu werfen.
Der Staat zerfiel staatsrechtlich in zwei Reiche, Polen und Litauen, und zwei Lehensfürstentümer, Preußen und Kurland. Verwaltungsrechtlich zerfiel er in drei Provinzen: 1. Großpolen mit zwölf Wojewodschaften, zu denen auch die masowischen und preußischen gerechnet wurden, 2. Kleinpolen mit elf Wojewodschaften, zu denen die kleinrussischen gehörten, und 3. Litauen mit elf Wojewodschaften, zu denen auch Livland gezogen wurde.
Die ausführende Gewalt lag rechtlich in der Hand des Königs, tatsächlich aber in der Hand der Beamten. Die Behörden zerfielen in drei Kategorien: 1. senatorische Ämter, 2. Hofämter, 3. Landschaftsämter. Sie wurden auf Lebenszeit verliehen und ihre Inhaber, sogar die Minister, waren nur dem Reichstage verantwortlich.
I. Zum Senat gehörten außer den Bischöfen die Wojewoden und die Kastellane, kraft Amtes auch die königlichen Minister.
Letztere waren: 1. Der Großmarschall der Krone und der von Litauen, die ersten Würdenträger des Staates, die für die Sicherheit des Königs und für die Hofhaltung zu sorgen hatten. Ihnen standen zwei Hofmarschälle zur Seite. 2. Die beiden Großkanzler, Bewahrer der großen Staatssiegel und Vorsteher der königlichen Kanzlei, zugleich auch Minister für auswärtige Angelegenheiten. Ihre Stellvertreter waren die beiden Unterkanzler, zugleich Bewahrer der kleinen Staatssiegel. 3. Die beiden Großschatzmeister, Finanzminister, deren Stellvertreter die Hofschatzmeister waren. Die Hofschatzmeister erhielten Ministerrang und senatorische Würde jedoch erst 1775, kurz vor der Auflösung des Staates. 4. Seit 1768 auch die Hetmane (siehe unten).
Den Wojewoden, in jeder Wojewodschaft einem, war die Führung des allgemeinen Aufgebotes in ihrer Wojewodschaft, die Aufsicht über die Märkte und die Judengerichtsbarkeit geblieben, den Kastellanen, deren Zahl in jeder Wojewodschaft verschieden war, die Führung des allgemeinen Aufgebots ihrer Bezirke. Alle anderen Funktionen waren, wie wir gesehen haben, auf die Starosten übergegangen.
II. Aus der Zahl der Hofämter sind hervorzuheben: 1. die beiden Großsekretäre, fast immer geistlichen Standes, die ersten Hofbeamten, den Kanzlern in ihren Funktionen verwandt, sie auch zeitweise vertretend; 2. die vier Referendare, in jedem Lande je einer geistlichen und je einer weltlichen Standes, die Beschwerden und Bitten entgegenzunehmen und dem Könige vorzutragen hatten; 3. die beiden Kronhetmane und die beiden Feldhetmane, die Feldherren des Reiches, erst unter Kasimir Jagiellończyk eingeführt, während bis dahin die Kanzler zugleich Feldherren waren; 4. die Hofschatzmeister (siehe oben); 5. der Kronkämmerer und der litauische Kämmerer, Vorsteher der königlichen Wohnung; 6. dann die übrigen Hofwürdenträger, der Großbannerträger, Schwertträger, Stallmeister, Küchenmeister usw., die nur bei Hoffestlichkeiten in Funktion traten, und 7. die Militärbeamten, wie der Feldschreiber, seit 1637 der Artilleriegeneral und andere.
III. Die Landschaftsämter waren, wie wir aus der Entwicklung bereits wissen, fast durchweg zu reinen Titularämtern geworden. Doch wurden zu ihnen auch die Burggerichtsstarosten gezählt, von denen einige sogar mehrere Wojewodschaften unter ihrer Gerichtsbarkeit hatten, weswegen sie Generalstarosten hießen: die Generalstarosten von Großpolen und Podolien, später auch von Krakau. Daneben gab es noch andere Starosten, die nur Pächter der Krongüter waren. Neben den Burgstarosten hatten noch der Landrichter, der Instruktionsrichter (podsędek) und der Landschreiber sowie der erste landschaftliche Würdenträger, der Kämmerer, ritterliche Funktionen.
Auch die Rechtspflege hatte ihre Umwandlung vollendet, wenngleich nicht im Sinne der für die Staatsreform aufgestellten Forderungen. An Stelle der allen Thinggerichte (wiece) war eine Anzahl abgestufter kollegialer Gerichte getreten, und zwar:
1. Als unterste Gerichte die Burggerichte (Grodgerichte) und die Land-Adelsgerichte (ziemstwo). Dem Grodgericht stand der Burgstarost vor mit Vizeburgrichtern (podstarości), Notaren (rejent) usw. Es hatte vor allem Kriminalsachen, daneben aber auch Zivilsachen abzuurteilen. Die Land-Adelsgerichte bestanden aus dem Landrichter, dem Instruktionsrichter und dem Schreiber. Ihnen fielen namentlich die Rechtsangelegenheiten der Adelsgüter zu. Bei beiden Gerichten wurden Gerichtsbücher geführt, in die nicht nur Verträge eingetragen wurden, sondern auch öffentliche Akte, wie Reichs- und Landtagsbeschlüsse, Konföderationen, Proteste der Abgeordneten usw., die durch diese Eintragung die Kraft eines Rechtsdokuments erhielten. Hierdurch sind die Grodbücher und Ziemstwobücher eine wichtige Quelle für die innere Geschichte Polens geworden.
2. Das Assessorengericht unter dem Kanzler mit den Referendaren, königlichen Sekretären und Notaren diente als höchste Instanz in städtischen Angelegenheiten und als Appellationsgericht von den Obergerichten des deutschen Rechts.
3. Das Relationsgericht unter dem König mit den Ministern und Senatoren urteilte die Sachen ab, die das Assessorengericht nicht zum Austrag brachte oder die der König sich vorbehalten hatte.
4. Das Reichstagsgericht, der Ersatz des wiec, tagte während des Reichstages unter dem König und den Senatoren, seit 1588 verstärkt durch vom Reichstagsmarschall ernannte Landboten, als Oberinstanz für Zivilangelegenheiten, als Gericht für politische Verbrechen und für Dinge, die an Ehre oder Leben eines Edelmannes gingen. Stephan Báthory setzte an seine Stelle für Zivilangelegenheiten die Obertribunale für Polen und für Litauen.
5. Das Marschallgericht unter den Groß- oder Hofmarschällen und Würdenträgern hatte am Aufenthaltsort des Königs über Vergehen wider die königliche Person oder die öffentliche Sicherheit mit dem Recht über Leben und Tod und sofortiger Vollstreckbarkeit des Urteils zu richten.
Das Prozeßverfahren war nicht genau festgelegt, sondern beruhte auf Gewohnheit. Für den Adel gab es Todesstrafe nur bei Verbrechen gegen König und Vaterland, sonst gewöhnlich Geldstrafe. Für die nichtadligen Stände bestand die Tortur. Die Ausführung der Urteile war dem Burgstarosten übertragen. Für das Zivilverfahren wurden Gebühren erhoben, die teils in die Staatskasse flossen, teils den Richtern zukamen.
Auch im Heerwesen war die Reform bekanntlich nicht gelungen. Das allgemeine Aufgebot (pospolite ruszenie) aller grundbesitzenden Edelleute bestand weiter. Es betrug im 17. Jahrhundert über 300 000 Mann, die alle fünf Jahre durch Lustration festgestellt wurden. Aus uns sattsam bekannten Gründen erfolgte die Aufbietung, die der König nur gemeinsam mit dem Reichstag vornehmen konnte, so selten als möglich. Daneben bestand die Wehrkraft des Landes aus dem stehenden Viertelheer, aus für besondere Zwecke für bestimmte Zeiten angenommenen Soldtruppen, aus den Kontingenten der beiden Lehensfürstentümer, aus den Hoftruppen und den Bannern der Magnaten und Bischöfe, die oft Tausende von Truppen als stehende Leibwache hielten. Der Dienst geschah überwiegend zu Pferde, erst Stephan Báthory führte das Fußvolk ein. Man unterschied Schwerbewaffnete (Husaren und Panzerreiter) und Leichtbewaffnete (Janitscharen, Ulanen, Dragoner).
Eine besondere militärische Organisation bildeten die Kosaken in der Ukraine am unteren Dnjestr, Bug und Dnjepr, von denen später im Zusammenhange die Rede sein wird.
Die Staatseinkünfte waren sehr beschränkt, da ja auch die Reform des Finanzwesens mißlungen war. Sie bestanden außer den Einkünften der königlichen Güter noch aus der Grundsteuer von zwei Groschen von der Hufe, den Abgaben der Städte, der Judensteuer, den Einnahmen aus Bergwerken, Salinen und der Münze, und dem erst 1717 in eine feste Steuer umgewandelten freiwilligen „subsidium charitativum” der abgabenfreien Geistlichkeit. Wo diese Einnahmen nicht reichten, da mußte der König sich vom Reichstage für besondere Zwecke erst Sondersteuern bewilligen lassen.
Der Reichstag bestand aus dem Senat und der Landbotenkammer. Er wurde mit Gebet und Predigt eröffnet. Darauf wählten die Landboten den Reichstagsmarschall und nahmen die Wahlprüfungen vor. Alsdann vereinigten sich beide Kammern zum Handkuß beim König, und der Kanzler trug die Vorschläge der Regierung vor, die Gegenstand der Beratung sein sollten. Diese Gegenstände wurden von jeder Körperschaft gesondert beraten, vom Senat unter Vorsitz des Königs, von der Landbotenkammer unter Vorsitz des Reichstagsmarschalls. Durch Deputationen wurde der Verkehr zwischen beiden hergestellt, nach Bedarf auch gemeinsam beraten. Zur Gültigkeit der Beschlüsse war „communis consensus” sowohl des Senats mit der Landbotenkammer, als auch in dieser der einzelnen Landschaften erforderlich. Hieraus hat sich das „liberum veto”, die Zerreißung der Reichstage, die Anwendung von Gewalt bei den Abstimmungen entwickelt. Die Feststellung der Übereinstimmung erfolgte durch den König. Den Schluß der Tagung bildete wieder eine gemeinsame Sitzung mit Handkuß beim König.
Es muß hier noch hervorgehoben werden, daß der Sieg des Kleinadels über die Magnaten, wie er in dem Petrikauer Statut zum Ausdruck kam, auf die Dauer doch nur eine scheinbare Demokratisierung der Macht zur Folge hatte. Die wirtschaftliche Stellung der Magnaten war zu stark, als daß sie nicht immer das Übergewicht behalten mußten, besonders in Kleinpolen, Litauen und Kleinrußland. Sie saßen wie souveräne Herren auf ihren Besitztümern, hatten eine vollständige Hofhaltung, zu der zuweilen sogar ärmere Senatoren gehörten, ernährten eine große Zahl von niederen Adligen in ihren Diensten, sei es in der Verwaltung, sei es bei den Leibtruppen. Sie trieben auf eigene Hand Politik, führten nicht nur unter sich, sondern sogar mit den Nachbarmächten Krieg. Im Reichstage stimmten die von ihnen direkt abhängigen oder durch Bestechung und Drohung gewonnenen Landboten natürlich, wie ihnen vorgeschrieben wurde, so daß nicht der Wille der Gesamtheit des Adels, sondern nur der Wille der großen Häuser zum Ausdruck kam. In ihrer Hand, nicht in der Hand des niederen Adels war der König ein Spielball, und eine Änderung hätte nur eintreten können, wenn die Güterexekution vollständig durchgeführt, auch über die Zeit vor dem Jahre 1504 zurück erstrebt worden wäre, so daß die Krone die größte Macht im Lande wurde. Am reichsten waren die kleinrussischen Familien, an ihrer Spitze die Ostrogski, nach ihnen die Sanguszko, Wiśniowiecki, Chodkiewicz, Sapieha, ferner die Lubomirski, Radziwill, Czartoryski, Zborowski, Potocki, Leszczyński, Górka, Zamojski usw.
[Viertes Buch.]
Polen als Wahlreich.
[13. Kapitel.]
Die beiden ersten Wahlkönige.
Die Frage der Nachfolge Siegmund Augusts, der ohne männliche Nachkommenschaft geblieben war, wurde schon zu seinen Lebzeiten erörtert. Der König, der in dritter Ehe wieder eine Habsburgerin geheiratet hatte, neigte dazu, einen Habsburger auf den Thron zu bringen, der Adel war in seiner Mehrheit für Johann Siegmund Zápolya von Siebenbürgen, des Königs Neffen. Aber der Siebenbürger starb 1571, und ein Jahr später folgte ihm der letzte Jagiellone, 52 Jahre alt, ins Grab, ohne daß die Thronfolge geregelt war. 1572
Außer Ernst, dem Sohn Kaiser Maximilians II., und Stephan Báthory, dem Nachfolger Zápolyas, tauchten andere Bewerber auf: Heinrich von Valois, der Bruder Karls IX., König Johann von Schweden, der Schwiegersohn Siegmund Augusts, Verwandte des Piastenhauses. Sogar Iwan der Schreckliche ließ mitteilen, unter welchen Bedingungen er bereit wäre, die Krone anzunehmen. Die Lage war neu, denn obwohl auch die Jagiellonen in Polen Wahlkönige waren, so lagen die Verhältnisse doch anders, da sie unter anderen Umständen auf den Thron gekommen und, weil in Litauen erblich, die gegebenen Thronkandidaten waren. Noch nicht einmal eine Wahlordnung war vorhanden.
Der kleinpolnische und der großpolnische Adel taten sich sofort in Konföderationen zusammen, um für die öffentliche Sicherheit und die Grenze zu sorgen, eine Erscheinung, die sich von nun ab bei jedem Interregnum wiederholte. Dann entspann sich zwischen den beiden Religionsparteien ein Streit darüber, wer „interrex” sein solle, der Primas oder der Kronmarschall, der gerade damals Protestant war (Johann Firley). Die Großpolen und Katholiken drangen mit ihrer Meinung durch und fortan war immer der Erzbischof von Gnesen als Primas des Reichs „interrex”. Es wurde ferner beschlossen, daß der Wahl ein Konvokationsreichstag in Warschau vorauszugehen habe, und ein Interregnumsgericht (sądy kapturowe) eingesetzt. Auch die Frage der Revision der Rechte wurde erörtert und hierzu eine eigene Kommission eingesetzt.
Der Konvokationsreichstag fand im Januar 1573 1573 in Warschau statt. Er bestätigte die Befugnisse des Primas und bestimmte weiter, daß er den Wahlreichstag zu berufen und zu leiten und nach erfolgter Abstimmung den König zu nominieren habe, während dem Kronmarschall nur die öffentliche Verkündigung, die Promulgation, des Gewählten zugestanden wurde. Nach der Konstitution von 1530, betreffend die Wahl Siegmund Augusts, hatte die Wahl durch die gesamte Szlachta zu geschehen. Das wollte die protestantische Partei vernünftigerweise nicht aufrechterhalten wissen, aber auf Veranlassung Johann Zamojskis beschloß der Konvokationsreichstag, daß die Wahl „viritim”, durch den ganzen Adel zu geschehen habe, nicht durch den gewöhnlichen Reichstag. Als Wahlort wurde ein Feld am Dorfe Wola bei Warschau bestimmt, wodurch der Nähe wegen die streng katholischen und konservativen Masowier das Übergewicht erhielten.
Diese Niederlage veranlaßte die Protestanten, sich zu der Warschauer Konföderation zusammenzuschließen, mit dem Zweck, die Ordnung aufrechtzuerhalten und die Freiheit des Bekenntnisses zu sichern. Die Konföderationsakte wurde dem Reichstag vorgelegt und von ihm einstimmig gebilligt, nur von den Bischöfen nicht. Sie war der einzige Sieg der Protestanten, die sich hier zum ersten Male Dissidenten nannten, und wurde die einzige rechtliche Garantie für die Freiheit ihres Bekenntnisses in Polen.
Zur Wahl im April 1573 kamen etwa 40 000 Edelleute 1573 zusammen, unter ihnen allein 10 000 Masowier. Nachdem der Nunzius, der in Zukunft bei allen Wahlen mitwirkte, und die Gesandten der Bewerber gehört worden waren, begann der Senat mit der Deputation der Szlachta in einem „Szopa” (Schuppen) genannten Zelte die Korrektur der Rechte zu beraten, die vom künftigen Könige bestätigt werden sollten. Die Masowier zwangen zum Abbruch der langen Verhandlungen, vereitelten also von neuem den Reformversuch, und so wurde dann am 4. Mai zur Wahl unter den drei übrigbleibenden Kandidaten Ernst von Habsburg, Johann von Schweden und Heinrich von Valois geschritten. Die Geschicklichkeit und Rührigkeit des französischen Gesandten Montluc im Verein mit den Anstrengungen des Nunzius sicherten die Wahl des ungefährlichsten und meistbietenden, Heinrichs von Valois.
Die Bedingungen, unter denen Heinrich von Valois 1573 bis 1574 (1573–1574) gewählt wurde, waren in den Pacta conventa niedergelegt: ein ewiges Bündnis mit Frankreich, Errichtung einer Flotte auf seine eigenen Kosten, im Kriegsfalle Ausrüstung eines Heeres auf seine eigenen Kosten, Verwendung von 40 000 fl. für die Bedürfnisse des Landes aus eigenen Mitteln, Bezahlung der Schulden Siegmund Augusts, Bestätigung der Privilegien und Freiheiten. Diese letzte Bedingung war genauer in den Articuli Henriciani umschrieben: Der König erkennt die freie Wahl an und verzichtet auf den Titel „Erbe des Reiches”; er sichert den Dissidenten Bekenntnisfreiheit, erklärt ohne den Senat weder Krieg noch schließt er Frieden, umgibt sich stets mit 16, der Reihe nach abwechselnden Senatoren; er beruft das allgemeine Aufgebot nur mit Zustimmung des Reichstages und teilt es nicht, außer Landes besoldet er es; er beruft den Reichstag alle zwei Jahre auf höchstens sechs Wochen und entbindet, falls er eine dieser Bestimmungen verletzt, das Volk vom Gehorsam.
Von nun ab wurden jedem Könige „Pacta conventa” vorgelegt, die Articuli Henriciani aber gingen in die Staatsgrundgesetze über.
Die unheilvolle Bahn, die ununterbrochen abwärts führte, war nun beschritten. Indem die Vererbbarkeit der Königswürde ausgeschlossen wurde, wurde das Land mehrmals in jedem Jahrhundert den Wahlwirren ausgesetzt, eine stete Politik unmöglich gemacht, der Hader der Parteien gestärkt. Alle Schritte des Königs, der so wie so fast keine Befugnisse mehr hatte, wurden durch die 16 „residierenden” Senatoren überwacht. Der letzte Artikel, „de non praestanda obedientia”, wurde ein Vorwand zu ständigem Aufruhr.
Es beginnt die bedeutsame Rolle der Konföderationen in Polens Geschichte, die zur Erreichung bestimmter Ziele durch den König, den Reichstag oder Adelsparteien gebildet wurden, bestimmter Ziele, die im Rahmen der bestehenden Gesetze nicht zu erreichen waren. Diese Konföderationen hatten ihre eigenen Reichstage, auf denen glücklicherweise Stimmenmehrheit entschied, ihre eigene, aus Wahlen hervorgehende Verwaltung, mit einem Marschall und Hetman oder Generalregimentarius an der Spitze. Wenn die Konföderationen alle Wojewodschaften umfaßten, dann hießen sie Generalkonföderationen. Deren Leiter hatten diktatorische Gewalt, ihre Beschlüsse dieselbe Geltung wie Reichstagskonstitutionen. Angesichts der schwerfälligen Reichstagsverfassung und der erforderlichen Einstimmigkeit aller Wojewodschaften bei Reichstagsbeschlüssen waren die Konföderationen oft das einzige Mittel, aus den Schwierigkeiten herauszukommen. Es bedarf keiner weiteren Ausführung, daß sie ebensooft in den Händen ehrgeiziger oder verbrecherischer Männer dem Staate verderblich wurden.
Heinrich von Valois, der erst Anfang 1574 ins Land 1574 kam, war nicht gewillt, seine Versprechungen zu halten. Doch ehe es zu ernsten Zwistigkeiten kam, starb sein Bruder. Noch im selben Jahre verließ er daher bei Nacht und Nebel Polen, um den französischen Thron zu besteigen.
Das Land sah sich, nachdem es Heinrich vergebens eine Frist zur Rückkehr gegeben hatte, von neuem vor die Notwendigkeit einer Wahl gestellt, die schon die ersten Zwistigkeiten herbeiführte (1576). Die Senatorenpartei, Litauen und Preußen wählten Kaiser Maximilian II., die Partei der Szlachta unter Führung Johann Zamojskis und der Zborowski die letzte Jagiellonin Anna, die Schwester Siegmund Augusts, und bestimmte gleichzeitig zu ihrem Gatten Stephan Báthory (1576–1586). Ein Bürgerkrieg stand 1576 bis 1586 in Aussicht, denn die Szlachta hatte sich schnell Krakaus bemächtigt, und die Kaiserlichen rüsteten ebenfalls. Da starb Maximilian, der bereits den Eid auf die Pacta conventa in Wien geleistet hatte, und dem energischen Durchgreifen Stephans gelang es, sich beim Adel Anerkennung zu verschaffen, zuletzt, durch einen Feldzug (1576–1577), auch in 1576 bis 1577 Danzig.
Dieser begabte Fürst, der letzte große Staatsmann auf dem polnischen Thron, trug sich mit weitschauenden Plänen für die Größe des Landes. Wie er im Innern die königliche Macht zu stärken suchte und auch stärkte, so wollte er nach außen durch Niederwerfung der Moskowiter, der Tataren und Türken Polen die Vorherrschaft in Osteuropa zurückerlangen.
Zunächst drängten die Vorgänge in Livland zum Waffengange mit Rußland. Iwan der Schreckliche hatte die Wirren benutzt, um ganz Livland mit Ausnahme von Riga zu verwüsten und an sich zu reißen. Ihm mußte Stephan zuerst entgegentreten. Er sicherte sich den Frieden mit den Türken, ließ den saporogischen Kosaken Iwan Podkowa, der diesen Frieden nicht hielt, in Lemberg enthaupten und verstärkte seine Streitkräfte durch Verbesserung der Artillerie und durch Einführung einer Bauerninfanterie von den königlichen Gütern (jeder 20. Bauer). 1579 brach er mit 30 000 Mann 1579
1580 in Rußland ein, eroberte Polozk zurück, gewann 1580 mit einem noch größeren Heere die wichtigen Grenzplätze Welish, Usswjat (beide im Gouvernement Witebsk), Wjelikije Luki (Gouv. Pskow) und stand im nächsten Jahre vor Pskow.
Alle Erfolge Iwans standen in Frage. Da entschloß er sich zu einer Gesandtschaft an den Kaiser und den Papst, um über Stephans „unchristliches Vorgehen” Beschwerde zu führen und seinen Anschluß an Rom in Aussicht zu stellen, wenn man ihm einen günstigen Frieden vermittle. Gregor XIII. war leichtgläubig genug, dieses Anerbieten ernst zu nehmen. Er schickte den Jesuiten Antonio Possovino nach Polen und Moskau, der sich eifrig um den Frieden bemühte. Da die Belagerung von Pskow sich bis in den Winter hinzog und im polnischen Heere Krankheiten ausbrachen, da vor allem die Szlachta den König ohne Mittel ließ und ihm in unpatriotischer Weise entgegen war, hatten die Bemühungen Erfolg. In Sapolje (Jam Zapolski) im Pskowschen wurde 1582 ein zehnjähriger Waffenstillstand geschlossen, der Polen 1582 Polozk zurückbrachte, dazu Welish und die Teile Livlands, die Iwan früher innehatte. Das Übergewicht, das Moskau unter den beiden Iwan erlangt hatte, war vorläufig gebrochen.
Im Innern nahmen Religionsstreitigkeiten und Reformpläne den König in Anspruch. Obwohl früher Protestant, glaubte er nur aus der Wiederherstellung der Kircheneinheit eine Gesundung der Verhältnisse erhoffen zu können. Er begünstigte daher eifrig die jesuitische Gegenreform, die in Polen wie überall durch die Schule die heranwachsende Generation für sich zu gewinnen suchte und in dem vor kurzem noch so toleranten Lande den religiösen Fanatismus entfachte. In Riga führte ihr Vorgehen, das auch anderwärts Unruhen verursachte, im Verein mit der Einführung des gregorianischen Kalenders 1586 1586 zur sogenannten Kalenderrevolution, die erst nach Stephans Tode erstickt wurde (1589).
Im Kampfe wider die Adelsanarchie sind besonders die Zborowskischen Händel bekannt geworden. Stephan verdankte dieser Familie zum guten Teil seine Wahl. Infolgedessen glaubte Samuel Zborowski, der zu Heinrichs von Valois Zeiten einen Wapowski im Krakauer Schloßhof erschlagen hatte, die Verbannung brechen zu dürfen. Darüber kam es zu Empörungsversuchen und zum Hochverrat. Samuel wurde enthauptet (1584), Christoph Zborowski aus dem Lande verbannt (1585). 1584
Bedeutungsvoll war die Gerichtsreform. Da das Reichstagsgericht als oberste Instanz in Zivilsachen nicht mehr genügte, setzte Stephan unter großen Schwierigkeiten die Einsetzung eines Tribunals für Polen (1578) und eines 1578 zweiten für Litauen (1581) durch. Die Tribunale wurden mit von den Landtagen gewählten Deputierten besetzt und tagten abwechselnd alle Halbjahre in Petrikau für Großpolen und in Lublin für Kleinpolen, bzw. in Wilna und in Nowohorodok oder Minsk für Litauen. Die Fälle, in denen es um Ehre und Leben eines Edelmannes ging, blieben nach wie vor dem Reichstagsgericht vorbehalten.
1584 starb Iwan der Schreckliche. Sein Nachfolger 1584 wurde der schwache Feodor I. Iwanowitsch. Stephan wollte nun den Kampf wieder aufnehmen, er dachte sogar an eine Personalunion, ähnlich wie sie zur Vereinigung Polens und Litauens geführt hatte. Dann sollte ein Türkenkrieg folgen. Schon stand er in Verhandlungen mit dem Papst, dem Kaiser, Spanien und Venedig, schon hatte er die Landtage einberufen, als er plötzlich, 53 Jahre alt, in Grodno starb, viel zu früh für das Land, das eben in geordnete Verhältnisse zurückzukommen begann.
[14. Kapitel.]
Das Haus Wasa und der Sieg der Gegenreformation.
Hatte die zweite freie Wahl nur zu einer Doppelwahl geführt, so brachte die dritte bereits den Bürgerkrieg. Die Zborowskis erhoben nach Stephan Báthorys Tode ihr Haupt. Sie bildeten eine Generalkonföderation, die namentlich gegen Johann Zamojski, Stephans Helfer und Berater, gerichtet war. Ihre Partei wählte den Erzherzog Maximilian, die Zamojskis, die infolge des Zborowskischen Übermutes bald aus der Minderheit in die Mehrheit kamen, den Sohn König Johann Wasas von Schweden und der Tochter Siegmund Augusts (Katharina), den Jesuitenzögling Siegmund III. (1587–1632). Es kam nun darauf an, wer 1587 bis 1632 den Vorsprung gewann. Maximilian zog mit 11 000 Mann gegen Krakau, wurde aber von Zamojski geschlagen und gefangen genommen, so daß Siegmund allgemeine Anerkennung fand.
Drei Könige aus dem Hause Wasa haben während eines Jahrhunderts auf dem polnischen Thron gesessen. Glück haben sie dem Lande nicht gebracht. Namentlich des ersten bigotter phantastischer Katholizismus, seine auswärtigen, mit dem Interesse Polens durchaus nicht zusammenfallenden Sonderinteressen, die seinen absolutistische Neigungen gepaarte Unfähigkeit zum Herrscherberuf beförderten die Anarchie in einem Lande, das angesichts seiner Verfassung Männer vom Schlage Stephan Báthorys gebraucht hätte. Große und glänzende Gelegenheiten, Polen die von Stephan Báthory angebahnte Vorherrschaft in Osteuropa endgültig zu sichern, boten sich. Daß sie nicht gehörig ausgenutzt wurden, war ebensosehr Schuld des die engherzigsten jesuitischen Pläne verfechtenden Königs wie des jeden Weitblickes und jeder Opferwilligkeit entbehrenden Reichstages.
Wie Rom seine Wahl gegenüber der doch auch katholischen Kandidatur des Erzherzogs förderte, weil es durch ihn Schweden zurückzugewinnen hoffte, so trug es auch kein Bedenken, ihn, als er 1594 in Schweden gekrönt wurde, eine Erklärung unterschreiben 1594 zu lassen, welche die Katholiken in Schweden von allen Ämtern ausschloß. Er war ja geneigt, dieselbe Bestimmung in Polen gegenüber den Dissidenten und Orthodoxen durchzuführen, und Schweden sollte nachher auch an die Reihe kommen! Durch die Aussicht auf Estland aber hatte man Polen, dessen Interessen eher auf einen gemeinsamen Kampf mit Schweden gegen Moskau hinwiesen, mit den dynastischen Interessen des Königs und mit den Plänen Roms verknüpft.
Zu Österreich, dessen Prinzen er bei der Wahl ausgestochen, trat Siegmund durchaus nicht, wie man hätte erwarten müssen, in ein gespanntes Verhältnis. Er verband sich nicht nur durch Heirat zweimal dem Erzhause, sondern war sogar 1589 bereit, die polnische Krone an 1589 Erzherzog Ernst abzutreten, wenn dieser keine Ansprüche auf Estland geltend machen wolle. Dieser in der jesuitischen Hofpolitik seine Erklärung findende Plan kam zwar zu früh ans Tageslicht und brachte den König 1592 vor 1592 dem deswegen so genannten Inquisitionsreichstag zu Warschau in eine peinliche Lage. Er hinderte ihn aber nicht, Österreich wider den Willen des Reichstages in seinen Türkennöten beizustehen und die Angriffe auf Polen hinzulenken, sooft seine Beichtväter es verlangten.
Dissidenten wie Orthodoxe hat er mit Hilfe des jetzt schon jesuitisch erzogenen Adels in gleicher Weise unterdrückt (es z. B. 1606 und 1614 zugelassen, daß die Posener 1606 Jesuitenschüler zweimal die lutherische Kirche niederbrannten) und in gleicher Weise dem Staate verfeindet. Bei der Ämterbesetzung wurden sie systematisch übergangen. Dabei bot sich eine günstige Gelegenheit, die Orthodoxen mit Rom zu unieren, nachdem die Florentiner Union infolge der Intoleranz der römisch-katholischen Geistlichkeit und infolge der Propaganda Iwans III. zu Anfang des Jahrhunderts auch in Kleinrußland und Litauen verfallen war. Das Bestreben, die griechische Kirche organisatorisch, geistig und moralisch auf die Höhe der römischen zu heben, machte sowohl die Führer der Geistlichkeit als auch die hervorragendsten Laien einer neuen Union geneigt. Dazu kam als Warnung, daß Boris Godunow 1589, um die russischen Popen für 1589 sich zu gewinnen, ein eigenes, von Konstantinopel unabhängiges russisches Patriarchat in Moskau gegründet hatte, das natürlich ganz in der Gewalt des Zaren war. Unmittelbarer Anstoß wurde, daß der Patriarch von Konstantinopel sich alle Amtshandlungen von der orthodoxen Geistlichkeit Polens ungebührlich teuer bezahlen ließ.