The Project Gutenberg eBook, Theorie und Praxis des Generalstreiks in der modernen Arbeiterbewegung, by Elsbeth Georgi
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THEORIE UND PRAXIS DES GENERALSTREIKS IN DER MODERNEN ARBEITERBEWEGUNG.
INAUGURALDISSERTATION
DER
HOHEN STAATSWISSENSCHAFTLICHEN FAKULTÄT
DER UNIVERSITÄT ZÜRICH
ZUR
ERLANGUNG DER WÜRDE
EINES DOCTOR OECONOMIAE PUBLICAE
VORGELEGT
VON
ELSBETH GEORGI
AUS BRESLAU.
Genehmigt auf Antrag von Herrn Prof. Dr. Heinrich Sieveking
am 29. Februar 1908.
Transcriber's Note/Anmerkungen zur Transkription: Alte Schreibweisen des Originals (wie z.B. "hiedurch", "misverstandener" oder "Schiffahrt") haben wir so weit wie möglich beibehalten. "G-str." steht für "Generalstreik", "Kl-str." für Klassenstreik und "Str., str." für "Streik"; siehe Liste der [Abkürzungen].
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Die staatswissenschaftliche Fakultät gestattet hiedurch die Drucklegung vorliegender Dissertation, ohne damit zu den darin ausgesprochenen Anschauungen Stellung nehmen zu wollen.
Zürich, den 15. Februar 1908.
Der Dekan der staatswissenschaftlichen Fakultät:
Professor Dr. Max Huber.
Weimar. — Druck von R. Wagner Sohn.
Herrn Professor Dr. Heinrich Herkner
zugeeignet.
Vorwort.
Vorliegende Arbeit ist auf Anregung und unter Förderung von Herrn Professor Dr. Heinrich Herkner entstanden; ich bin meinem verehrten Lehrer auch hierfür zu dauerndem Dank verpflichtet.
Herr Professor Dr. Heinrich Sieveking hatte die Güte, mir wertvolle redaktionelle Ratschläge zu erteilen.
An dieser Stelle möchte ich auch allen denen danken, die mich bei der Sammlung des Materials unterstützt haben.
Zürich, 2. März 1908.
Elsbeth Georgi.
Inhaltsverzeichnis.
Erster Teil: Das Wesen des Klassenstreiks.
§ 1. [Definition] 3
§ 2. [Eigenschaften des Klassenstreiks] 6
§ 3. [Ziele des Klassenstreiks] 9
§ 4. [Wirkungsweise des Klassenstreiks] 12
§ 5. [Die Arten des Klassenstreiks] 17
§ 6. [Vergleich des Klassenstreiks mit verwandten Aktionsmitteln] 21
Zweiter Teil: Geschichte des Klassenstreiks und der Klassenstreik-Idee.
Erstes Kapitel: Vorläufer.
§ 7. [Klassenstreikähnliche Bewegungen im Altertum und in neuerer Zeit] 30
§ 8. [Die Klassenstreik-Idee im englischen Chartismus] 32
§ 9. [Die Klassenstreik-Idee unter dem zweiten Kaiserreich] 38
Zweites Kapitel: Die moderne Arbeiterbewegung.
a) Geschichte des politischen Massenstreiks.
§ 10. [Belgien] 41
§ 11. [Schweden] 50
§ 12. [Österreich] 55
§ 13. [Deutschland] 58
b) Geschichte des Generalstreiks.
§ 14. [Frankreich] 72
§ 15. [Schweiz] 80
§ 16. [Italien] 80
§ 17. [Spanien] 89
§ 18. [Holland] 90
§ 19. [Rußland] 95
c) Die internationalen Arbeiterkongresse und der Klassenstreik.
§ [20.] 99
Dritter Teil: Zur Kritik des Klassenstreiks.
Erstes Kapitel: Bedingungen des Klassenstreiks.
§ 21. [Bedingungen des Ausbruchs des Klassenstreiks] 103
§ 22. [Bedingungen der Durchführung des Klassenstreiks] 116
§ 23. [Bedingungen des Erfolgs des Klassenstreiks] 125
Zweites Kapitel: Wert des Klassenstreiks.
§ [24.] 131
Schlußwort: [Aufgaben der Gesellschaft] 135
⁂
[Übersichtstafel über die Streikarten] 144
[Abkürzungen.]
| Allg. Ztg. | = Allgemeine Zeitung München. |
| Arb. Ztg. | = Arbeiter-Zeitung Wien. |
| Bernstein, "Pol. M-str. u. pol. Lage" | = Bernstein, "Der politische Massenstreik und die politische Lage der Sozialdemokratie in Deutschland". |
| Congrès général ... Paris 1899 | = Congrès général des organisations socialistes françaises, Paris 1899, compte rendu sténographique officiel. |
| Enquête | = Lagardelle, "La Grève Générale et le Socialisme, Enquête internationale." |
| Friedeberg, "Weltansch." | = Friedeberg, "Weltanschauung und Taktik des deutschen Proletariats". |
| Frankf. Ztg. | = Frankfurter Zeitung. |
| G-str. | = Generalstreik. |
| Hdwb. d. Staatswft. | = Handwörterbuch der Staatswissenschaften. |
| Kl-str. | = Klassenstreik. |
| Leitart. | = Leitartikel. |
| M-str. | = Massenstreik. |
| N. Z. Z. | = Neue Zürcher Zeitung. |
| N. Zt. | = "Die Neue Zeit". |
| Prot. Gwft. Kongr. | = Protokoll des Gewerkschaftskongresses zu ... |
| Prot. int. Kongr. | = Protokoll des internationalen Kongresses zu ... |
| Prot. Parteitg. | = Protokoll des Parteitags zu ... |
| Rdsch. Soz. Mh. | = Rundschau der Sozialistischen Monatshefte. |
| Roland-Holst, "G-str. u. Sozd." | = Roland-Holst, "Generalstreik u. Sozialdemokratie". |
| Soz. Mh. | = Sozialistische Monatshefte. |
| Soz. Prx. | = Soziale Praxis. |
| Str., str. | = Streik. |
[Einleitung.]
Auch dem oberflächlichsten Beobachter der modernen Arbeiterbewegung kann es nicht entgehen, welche Bedeutung seit einiger Zeit das "Generalstreik"-Problem erlangt hat. Kaum ein Monat, ohne daß irgendwo ein "Generalstreik" ausbricht, versucht oder angedroht wird, kaum ein Gewerkschafts- oder Parteikongreß, kaum eine sozialistische Zeitung oder Zeitschrift, die sich nicht auch damit zu beschäftigen hätte. Eine umfassende Darstellung des "Generalstreiks" wäre daher gewiß eine verlockende und lohnende, aber auch eine äußerst schwierige Aufgabe. Ein vielsprachiges, in Flugschriften, Vereinsberichten, Zeitungsartikeln zerstreutes Material müßte gesammelt werden. Dies kann besonders dem, der der Arbeiterbewegung fernsteht, nicht leicht fallen. Zu dieser äußeren Schwierigkeit tritt aber noch eine bedeutendere innere. Sie ergibt sich daraus, daß die "Generalstreik"-Frage aufs Engste mit allen übrigen sozialen Problemen verknüpft ist.
Der Versuch, trotzdem ein solches Thema zu behandeln, läßt sich aber vielleicht dadurch rechtfertigen, daß die folgenden Seiten nur den Zweck verfolgen, den Leser mit den hauptsächlichsten "Generalstreik"-Erfahrungen und "Generalstreik"-Lehren bekannt zu machen.
Erster Teil: Das Wesen des Klassenstreiks.
§ 1. Definition.
Wollen wir aus dem Begriffskonglomerat, das sich hinter dem Schlagwort "Generalstreik" versteckt, einen wissenschaftlich brauchbaren Begriff herausschälen, so müssen wir von vornherein jene Streikformen ausschalten, die lediglich Spezialfälle des inner-gewerblichen Kampfes der Arbeiter darstellen,[1] also Streiks, die lediglich eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die beteiligten Berufsangehörigen bezwecken.
[1] Vgl. Umrath, "Zur Generalstreikdebatte", p. 15.
Zu diesen auszuschaltenden Streiks gehört z. B. der große österreichische Kohlengräberausstand, der, dank seinem ökonomischen Druck (Mangel an Brennmaterial, Gefährdung der Industrie) und der ihm in der öffentlichen Meinung zu teil gewordenen Unterstützung, das Gesetz über die Arbeitsdauer in Bergwerken, den gesetzlichen Neunstundentag herbeiführte.[2] Ferner gehört hierher der Bergarbeiterstreik im Ruhrgebiet 1905, der ebenfalls einzig gegen die Unternehmer gerichtet,[3] ebenfalls von der Öffentlichkeit unterstützt war[4] und ebenfalls die Zusicherung einer legislativen Regelung wirtschaftlicher Verhältnisse herbeiführte.[5] Hierher gehört weiter der ungarische Eisenbahnerstreik 1904, der mit einem Mißerfolg endigte,[6] in gewissem Sinne läßt sich endlich noch der erfolgreiche "Musterstreik" der Arbeiter und Beamten der Schweizerischen Nordostbahn im Jahre 1897 hierzu rechnen.[7] Alle diese Ausstände werden häufig als "Generalstreiks", günstigstenfalls als "Berufsgeneralstreiks" bezeichnet. Sie unterscheiden sich aber von einem gewöhnlichen Ausstand in nichts, als in ihrer Ausdehnung. Und allein um eben dieser Ausdehnung willen wurden sie zu "Generalstreiks" gestempelt.
[2] Soz. Prx. 17./1. 07, "Wahlreform und Sozialpolitik in Österreich"; Prot. Parteitg. Jena 05, p. 305; Prot. Parteitg. Wien 03, p. 45; vgl. auch Roland-Holst, "G-str. u. Sozd." p. 42, dort auch über den Massenstreik der pennsylvanischen und den der französischen Bergleute (p. 42).
[3] 200 000 Arbeiter streikten, trotz Abratens der Führer, trotz schlechter Konjunktur, so groß war die allgemeine Erregung über das Vorgehen der Unternehmer (betr. das "Wagennullen", Berechnung der Ein- und Ausfahrtszeit usw.); vgl. Hue über den Generalstreik im Ruhrgebiet.
[4] Die Streikenden fanden Unterstützung sowohl in den Kreisen der Arbeiterschaft, (auch bei den ausländischen Arbeitern; die belgischen Arbeiter traten in den Solidaritätsstreik, vgl. Roland-Holst a. a. O. p. 10, Note), als auch im Bürgertum: die Öffentlichkeit stellte sich auf ihre Seite; die Regierung unterstützte die Streikleitung; die Polizei besorgte Säle für die Ausständigen, schaltete die Anwendung einer Reihe von Bestimmungen des Vereinsgesetzes aus, hielt mit der Streikleitung vielfach telephonische Verbindung; es kam überhaupt nicht zu Ruhestörungen (Leimpeters, "Die sozialdemokratische Partei und die Gewerkschaften", p. 929); der Streik mußte aus Mangel an Mitteln abgebrochen werden.
[5] Die spärliche Berggesetznovelle, die den Arbeitern aber keineswegs genügte, vgl. z. B. Bebel, Prot. Parteitg. Jena 05, p. 305.
[6] Seit 1899 hatte das Eisenbahnpersonal sich mehrfach um wirtschaftliche Verbesserungen bemüht; mit dem endlich 1904 erscheinenden Gesetzentwurf betr. die Regelung der Bezüge der Staatsbahnangestellten waren diese nicht zufrieden. Ein geringfügiger Anlaß am 19./4. 04 genügte, um sofort den allgemeinen Streik herbeizuführen. Der Eisenbahnbetrieb im ganzen Land ruhte. Es streikten 30 000 (Chronique du Musée social, Mai 04, p. 193, 194; nach "Der Massenstreik der Eisenbahner in Ungarn", von einem Ungarn, streikten 42 000 Personen); die Streikenden strömten nach Pest; am 20. April wurde mit der Regierung unterhandelt, aber erfolglos. 10 000 Streikende wurden als Reservisten eingezogen (vgl. Umrath, "Zur Generalstreikdebatte", p. 15; auch Ungar, a. a. O.), das Eisenbahnregiment mobilisiert, die Arbeiterführer verhaftet, die Truppen konsigniert. Nach 5 Tagen nahmen die Arbeiter die Arbeit wieder auf, nachdem die oppositionellen Abgeordneten ihnen die Förderung ihrer Angelegenheit zugesichert hatten; die Eisenbahnerforderungen wurden erst 3/4 Jahre später erfüllt (vgl. Soz. Prx. XIV. 51. Sp. 1347, 1348).
[7] Vgl. ab-Yberg, "Die Strikes und ihre Rechtsfolgen", p. 15, 16; Prot. Parteitg. Jena 05, p. 307.
Ein großer Streik ist aber an sich noch kein "Generalstreik". Vielmehr wird der "Generalstreik" definiert bald als "einheitliche Verabredung verschiedener Berufskategorien zum Zwecke gewaltsamer Erzwingung von Zugeständnissen der Unternehmer oder gar der Staatsgewalt, ... die zu dem geltenden Recht in Widerspruch stehen",[8] bald als friedliche Arbeitsniederlegung in einem ganzen Staatswesen, sodaß alle Produktion und aller Verkehr gehemmt wird,[9] bald als gleichzeitige Arbeitseinstellung der "wichtigsten Gruppen, welche das ganze Reproduktionssystem repräsentieren".[10] Aber Ausdehnung über das ganze Land, oder Gleichzeitigkeit, oder Hemmung allen Verkehrs und aller Produktion, oder friedliche Form, oder rechtswidrige Forderungen lassen sich keineswegs bei sämtlichen der in Frage kommenden Erscheinungen konstatieren. Diese differieren vielmehr in Eigenschaften, Zielen und Wirkungsweise ganz außerordentlich von einander; nur ein äußerst weitmaschiges Begriffsnetz wird zugleich den schwedischen und den italienischen, die spanischen und die russischen sogenannten Generalstreiks, die Anschauungen von Pouget und Bernstein, Nieuwenhuis und Kautsky zu umspannen vermögen. Daher müssen wir uns begnügen, den sogenannten Generalstreik als demonstrativen Massenausstand zur Förderung proletarischer Klasseninteressen zu definieren.
[8] v. Reiswitz, "Generalstreik?", p. 82, 83.
[9] Eckstein, "Was bedeutet der Generalstreik?", p. 358.
[10] ab-Yberg, "Die Strikes und ihre Rechtsfolgen"; ebenso fordert Jaurès (Enquête, p. 97) "que les corporations les plus importantes, celles qui dominent tout le système de la production, arrêteront à la fois le travail".
Aber der lässige Sprachgebrauch etikettiert nicht nur Unternehmungen und Theorien allerverschiedensten Stils gleichmäßig mit der Marke "Generalstreik". Er ersetzt diese auch beliebig durch verwandte Ausdrücke, wie "Massenstreik", "politischer Massenstreik", "Solidaritätsstreik", "Sympathiestreik", "generalisierter Sympathiestreik (grève géneralisée)"; ja, er versteht unter "Generalstreik" ("general strike", "grève générale", "sciopero generale")[11] bald die Gesamtheit der in Frage stehenden Erscheinungen, bald nur einen Spezialfall derselben.[12]
[11] Der Ausdruck stammt aus der Chartistenbewegung, wo man neben "sacred week", resp. "sacred month" auch von "national holiday", "national strike", "general holiday" und "general strike" sprach.
[12] Als nämlich in den 1890er Jahren neue Klassenstreikarten auftauchten, drangen die Vertreter sowohl der alten, wie auch der neuen Lehre auf eine Differenzierung in der Benennung, um das eigne Dogma vor der diskreditierenden Verwechslung mit dem der feindlichen Schule zu bewahren (vgl. z. B. Ledebours Äußerungen gegen Friedeberg auf der Generalvers. des Wahlvereins für den 6. Wahlkreis am 29. IX. 1905 ["Vorwärts" Nr. 230, 1. X. 05]; Kautsky: "Der Bremer Parteitag", p. 7-9). In den interessierten Kreisen wird unter "Generalstreik" daher jetzt im allgemeinen das alte Steckenpferd der Anarchisten verstanden, während das bei den Sozialdemokraten akkreditierte Kampfmittel "politischer Massenstreik" heißt.
Zur Vermeidung der üblichen Verwechslungen ist daher die Einführung eines neuen Terminus für unsere Untersuchung unentbehrlich. So brauchen wir denn im folgenden für den Oberbegriff, also den demonstrativen Massenausstand zur Förderung proletarischer Klasseninteressen, die Bezeichnung "Klassenstreik", und wir reservieren den Ausdruck "Generalstreik" für den Unterbegriff, für eine ganz spezielle Form des Klassenstreiks.
§ 2. Eigenschaften des Klassenstreiks.
a) Größe.
Die Ausdehnung des Klassenstreiks wird nach oben begrifflich durch die Gesamtheit der Lohnarbeiter begrenzt. Ein totaler Streik, d. h. ein Streik aller Arbeiter, aller Gewerbe, allüberall, ein Stillstehen "aller Räder" im mathematischen Sinne, wie es den ersten anarchistischen Generalstreikpropagandisten vorschweben mochte, wird heute von keiner Seite mehr als Erfordernis irgend einer Klassenstreik-Spezies betrachtet,[13] sondern es wird nur von gewissen Gesichtspunkten aus eine relative Allgemeinheit verlangt. Die untere Grenze des Klassenstreiks liegt nämlich (räumlich) bei derjenigen Arbeitergruppe, deren Streik in einer gegebenen Zeit, und (zeitlich) bei demjenigen Zeitraum, während dessen der Streik einer gegebenen Arbeitergruppe genügt, um eine bedeutende gesellschaftliche Wirkung zu erzielen. Demzufolge weist die Ausdehnung des Klassenstreiks zahlreiche Variationen auf.
[13] Girardin forderte seinerzeit für seine grève universelle die Beteiligung "de toutes les professions manuelles dans tous les pays civilisés" (cit. bei Weill, "Histoire du Mouvement social en France", p. 34).
Die räumliche Ausdehnung kann in gewerblicher oder geographischer Richtung liegen.
1. Bei der gewerblichen Ausdehnung des Klassenstreiks handelt es sich vor allem um die Bedeutung der beteiligten Gewerbe; diese richtet sich einerseits rein quantitativ nach der Anzahl der zugehörigen Lohnarbeiter, andererseits qualitativ nach dem Grad ihrer sozialen Unentbehrlichkeit. Je weniger die Gesamtwirtschaft und das Gesamtleben auf die Funktion einer bestimmten Gewerbegruppe angewiesen ist, eine umso größere quantitative Ausdehnung ist zum Zustandekommen eines Klassenstreiks erforderlich; je größer aber die qualitative Bedeutung einer Gewerbegruppe, eine umso geringere Teilnehmerzahl genügt zur Herbeiführung des Klassenstreiks.[14] Die qualitative Ausdehnung läßt sich positiv umschreiben, z. B. Beteiligung derjenigen Gewerbe, die das ganze Produktionssystem und das ganze Verkehrsleben stützen,[15] die das ganze soziale Leben unterhalten: also Streik nicht nur im Transportgewerbe und den Kraftlieferungsbetrieben (Kohle, Gas, Elektrizität), sondern auch bei der Lebensmittellieferung (ausnahmsweise nur wird auch die Beteiligung der Landarbeiter gefordert)[16] und in den sogenannten öffentlichen Diensten. Sie läßt sich auch negativ bestimmen, z. B. werden unter Umständen "die wesentlichen Erfordernisse des öffentlichen Lebens, die Produktionszweige von unbedingter allgemeiner Notwendigkeit" vom Ausstand ausgenommen;[17] doch zeigt sich hierbei das Bestreben, "keine Masche im Gewebe der Solidarität unnötig" zu zerschneiden.[18] Die wenigsten gehen so weit, wie Turati, der Licht, Brot, Trinkwasser, Sanitätsdienst, Post und Telegraph, Tagespresse usw. respektiert wünscht (da "die Aufhebung dieser Institutionen ... den höheren Forderungen der Zivilisation" widerstreite, auch dem Ziel des Streiks durch Verstärkung der "reaktionären Strömungen" schade.[19] Die prinzipiellen Streikeinschränkungen richten sich im allgemeinen nach dem Zwecke des Streiks.[20] Natürlich werden regelmäßig Ausnahmen zu gunsten der Nahrungsmittelversorgung der Arbeiter selbst gemacht.
[14] Vgl. Roland-Holst, "G-str. und Sozd.", p. 6; Cohnstaedt, "Generalstreik, Massenstreik und Sozialdemokratie" p. 748.
[15] So z. B. Briand (Prot. int. Kongr. Amsterdam 04, p. 28); Prot. Parteitg. Wien 1894, p. 54; Jaurès, "Aus Theorie und Praxis", p. 98, 99; ders. in der "Petite République", 29. Aug. 01 (cit. bei Umrath, p. 18); so schon Lovett (vgl. Gammage, History of the Chartist Movement, p. 127); auch der "Weckruf" vom 28. Mai 04, Nr. 7, 2. Jahrg., im Leitart. "Der Generalstreik".
[16] So durch Herbert-Stettin (Prot. Parteitg. Mannheim 06, p. 285); vgl. auch Marchioni, "Massenstreik und Landarbeiter".
[17] Turati, "Lehren und Folgen des Generalstreiks in Italien", p. 867.
[18] Olberg; Roland-Holst, a. a. O. p. 132.
[19] Das Weitererscheinen der Presse wünscht auch Branting, ("Die Generalstreikprobe in Schweden", p. 420ff.); Olberg ("Der italienische Generalstreik", p. 23) aber erblickt hierin eine ungerechtfertigte Ausnahme von der allgemeinen Arbeitsruhe; übrigens tritt sie für Aufrechterhaltung der Krankenpflege und der Nahrungsmittelversorgung der Hospitäler ein.
[20] Vgl. Bernstein, "Ist der politische Streik in Deutschland möglich?", p. 32.
Außer nach der Bedeutung der beteiligten Gewerbe kann der Umfang des Klassenstreiks auch nach ihrer Betriebsform differieren; im allgemeinen handelt es sich um die Beteiligung der Groß- und Mittelbetriebe; die des Kleinbetriebes ist selten und wird auch kaum gefordert.
2. Die geographische Ausdehnung des Klassenstreiks hängt einerseits quantitativ von der Größe des Streikgebiets ab. Hiernach unterscheidet man lokale, regionale, nationale und internationale Klassenstreiks; je kleiner das Streikgebiet, umso größer im allgemeinen die gewerbliche Ausdehnung. Ausstand möglichst aller Lohnarbeiter an einem einzelnen Platze, das ist der typische Umfang des romanisch-anarchistischen Generalstreiks, des sogenannten Solidaritäts- und Sympathiestreiks, der übrigens stets die Tendenz nach Erweiterung bis zum Weltstreik zeigt, sich auch nicht selten zum regionalen Ausstand (sogenannte "grève généralisée") verallgemeinert. — Gewöhnlich wird Ausdehnung über ein von vornherein beträchtliches Wirtschaftsgebiet gewünscht, das umso größer sein muß, je mehr auf gewerbliche Vollzähligkeit verzichtet wird. — Andererseits hängt die geographische Ausdehnung qualitativ von der sozialen Bedeutung des Streikgebietes ab; denn der Ausstand kann an allen Plätzen des Streikgebietes ausbrechen, sich unterschiedslos über Stadt und Land erstrecken, oder aber sich auf industrielle Zentren, vor allem auf die großen Städte beschränken.[21]
[21] Vgl. hierüber Prot. Parteitg. Wien 1894, Schuhmeier, p. 67, Resel, p. 70 ff.; ferner Lafargue, Enquête p. 67.
Zwei Ausnahmefälle, übrigens ohne praktische Bedeutung, bildet die räumliche Umgrenzung eines Klassenstreiks einerseits nach dem Konsumtionskreis (nur die Arbeit für die "herrschenden Klassen",[22] oder für die mobilisierte Armee [so Nieuwenhuis] soll unterbrochen werden), oder andererseits nach der Zahl der einem Armeeverband (sei es im aktiven Dienst, sei es als Reservisten) angehörigen Proletarier.
[22] "Weckruf" vom Dez. 04, Nr. 14 (cit. vom Sekretariat des Schweiz. Gewerbevereins, "Begleiterscheinungen bei Streiks", p. 11 ff.).
Die zeitliche Ausdehnung muß über die Dauer der gewöhnlichen Demonstration hinausgehen. Gleichzeitigkeit und Kontinuität sind nicht unbedingt erforderlich; der Streik kann vielmehr "intermittieren", "in Unterbrechungen und Pausen arbeiten",[23] und zwar sowohl geographisch intermittieren (wie in Rußland), als auch gewerblich intermittieren (wie in Marseille).
[23] Vgl. Göhre, "Sturmzeichen"; ferner Roland-Holst, a. a. O. p. 104 ff. und dieselbe "Der politische Massenstreik in der russischen Revolution", p. 215.
b) Form.
Wie jeder Streik bedeutet der Klassenstreik nicht nur eine rein passive Arbeitsruhe, sondern auch eine ostentative Arbeitsverweigerung. Die Form des Klassenstreiks hängt also von der Ausgestaltung der Arbeitsverweigerung ab.
Bei friedlicher Form gelangt die Arbeitsverweigerung nur durch die sich auf der Straße zeigende Masse der Feiernden zum Ausdruck, die sich prinzipiell in den Schranken der Gesetzlichkeit, "in den Grenzen der Mäßigung, Gesittung und Vernunft" halten oder doch halten wollen.[24]
[24] Vgl. Turati, a. a. O.; Bernstein, a. a. O. p. 36; Eckstein, "Was bedeutet der Generalstreik", p. 358; systematische Anwendung des Streikrechts, nicht verhüllte Gewalt, fordert Jaurès, "Aus Theorie und Praxis", p. 99 ff., gewaltlose Demonstration Bernstein ("Pol. M-str. und pol. Lage", p. 40).
Bei gewaltsamer Form zeigt sich die Arbeitsverweigerung in absichtlicher Verletzung des Rechtszustandes, in absichtlicher Vollführung von Akten der physischen Gewalt. Die "bewaffnete Hand",[25] "Feuer und Schwert",[26] der "ökonomische Furor"[27] sind hierbei die normalen Attribute des Klassenstreiks.
[25] Vgl. "Der Generalstreik", Leitart. des "Weckruf" vom 28. Mai 04.
[26] "Und arbeiten wir überhaupt nie mehr für die Ausbeuter! Brennen wir sie von dem Lande weg, auf dem wir leben wollen" (Conrad Froehlich, "Der Weg zur Freiheit", p. 10).
[27] Beim Generalstreik in Triest: Demolieren von Gebäuden, Umstürzen von Gaslaternen, Einschlagen von Fensterscheiben, Ermordung eines Polizeikommissärs, vgl. "Weckruf" Nr. 7, April 1905; ähnlich auch "Weckruf" Nr. 14, Dez. 04 (beide cit. vom Sekretariat des Schweiz. Gewerbevereins, a. a. O. p. 11, 12).
Eine dritte Richtung schließt "rohe Gewalt" zwar aus,[28] doch soll sich im übrigen hierbei die Form der Arbeitsverweigerung nach den besonderen Umständen richten. Rechtsverletzungen werden weder gesucht noch gemieden, spielen überhaupt eine ganz sekundäre Rolle. Das Proletariat dürfe sich nämlich "nicht blenden lassen durch das Wörtchen Gesetzlichkeit",[29] brauche in der Notwehr "die Gesetze des Klassenstaats" nicht mehr zu respektieren,[30] sondern "wenn die herrschenden Klassen den Boden der Gesetzlichkeit zertrümmern", dann sei das Proletariat "im Recht, zu sagen: ich stelle mich auf den granitenen Boden meiner Macht".[31]
[28] Friedeberg, "Parlamentarismus und Generalstreik", p. 31.
[29] Zetkin, Vortrag in einer öffentlichen Versammlung der Filiale Berlin des Zentralverbandes der Stukkateure am 21./8. 05 über den pol. M-str. (Bericht im Vorwärts, 23. Aug. 05).
[30] Friedeberg, a. a. O. p. 28, 29.
[31] Zetkin, Vortrag in einer öffentlichen Versammlung der Filiale Berlin des Zentralverbandes der Stukkateure am 21./8. 05 über den pol. M-str. (Bericht im Vorwärts, 23. Aug. 05).
§ 3. Ziele des Klassenstreiks.
Das Ziel eines Klassenstreiks kann die Erfüllung von Forderungen sein, die nur einen Teil der Streikenden unmittelbar interessieren, um deren Durchsetzung willen aber aus Solidaritätsgefühl auch nicht unmittelbar interessierte Arbeiterkategorien in den Ausstand treten; indem sie die Sonderforderung zu der ihren machen, bringen sie die Klassenzusammengehörigkeit des Proletariats zum Ausdruck, verwandeln sie das Sonderziel in ein mittelbares Klassenziel, wollen sie mittelbar die proletarischen Klasseninteressen fördern. (Hierher gehören vor allem die romanischen Sympathiestreiks.)
Das Ziel des Klassenstreiks kann aber auch die Erfüllung von Forderungen sein, an denen die Gesamtheit des Proletariats interessiert ist (oder interessiert sein könnte), ein unmittelbares Klassenziel; und zwar handelt es sich hierbei um jede Art von Gesamtforderungen, um Teilpostulate, wie um Endpostulate.
Die Teilforderung kann wirtschaftlicher Natur sein, sich z. B. auf die Einführung des Achtstundentages,[32] auf die Einführung von Versicherungseinrichtungen[33] usw. für eine Gesamtarbeiterschaft beziehen. Oder die Einzelforderung trägt, wie dies bei den bisherigen Klassenstreiks mit unmittelbarem Klassenziel die Regel war, politischen Charakter.
[32] Vgl. den auf dem intern. Kongr. in Zürich 1893 aufgetauchten Plan.
[33] Vgl. Girardins Vorschlag.
In erster Linie handelt es sich hierbei um prinzipielle politische Forderungen, um politische Rechte,[34] in allererster Reihe um das politische Wahlrecht.[35] In der Defensive: Schutz der Verfassung gegen den Staatsstreich;[36] Verteidigung des Wahlrechts gegen "reaktionäre Anschläge"; Bekämpfung eines als ungenügend und entwicklungshemmend empfundenen neuen Wahlprojekts (wie 1902 in Schweden); Effektuierung nur theoretisch vorhandener Rechte.[37] In der Offensive: Eroberung parlamentarischer Grundrechte (z. B. in Begleitung der bürgerlichen Revolution; Rußland); Ausbau der Demokratie, Erzwingung "drängender politischer Forderungen",[38] vor allem Eroberung des allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlrechts.[39]
[34] Umrath, "Zur Generalstreikdebatte", p. 15; Roland-Holst (Prot. int. Kongr. Amsterdam 04, p. 25); Amsterdamer Resolution über den Generalstreik (Prot. p. 24 ff.); v. Elm (Prot. Gwft. Kongreß Köln 05); Destrée und Vandervelde, "Le Socialisme en Belgique", p. 22; Bernstein, "Ist der politische Streik in Deutschland möglich?", p. 36.
[35] Durch das zugleich das Koalitionsrecht bedingt wird, vgl. Kloth, "Generalstreik und Maifeier auf dem Gewerkschaftskongreß in Köln"; Liebknecht (Prot. Parteitg. Bremen 04, p. 195, 196); vgl. auch Prot. Parteitg. Jena 05; A. v. Elm, "Rückblick auf den 5. deutschen Gewerkschaftskongreß.
[36] Vgl. z. B. Girardins Plan von 1851 (unten p. 38); Parvus, "Staatsstreich und politischer Massenstreik".
[37] So wünscht Lensch ("Politischer Massenstreik und politische Krisis") den Klassenstreik, um die tatsächliche Bedeutung des dem Proletariat zugänglichen Parlaments zu erhöhen; "pour briser la force de la soldatesque", die sich in der Dreifuskrise über das Parlament hinwegzusetzen schien, also um dieses und die parlamentarische Regierung zu unterstützen, würde Kautsky ("Jaurès et Millerand", Mouvement socialiste 1899) seinerzeit den französischen Proletariern den Eintritt in einen Klassenstr. empfohlen haben, wenn Kautsky nicht selbst — und mit Recht — gezweifelt hätte, daß ein bürgerliches Ministerium sich dieses Hilfsmittels bedienen würde.
[38] Cohnstaedt, a. a. O. p. 743, 744; ähnl. Amsterdamer Resolution über den Generalstreik, a. a. O.; Prot. Parteitg. Bremen 04, p. 193.
[39] Die Wahlrechtsforderung erschien schon in der Chartistenbewegung, und die verlockende "Idee, durch Einstellung der Arbeit die Gewährung politischer Forderungen zu erzwingen", taucht "in der Geschichte der modernen Demokratie" immer wieder auf (Bernstein, "Der Streik als politisches Kampfmittel", p. 689).
Außerdem kommen auch gelegentliche politische Teilforderungen vor, die sich auf einzelne unliebsame Maßnahmen der Regierung beziehen, deren Ausführung oder Wiederholung verhindert werden soll, z. B. auf kriegerische Unternehmungen,[40] oder auf die Beeinflussung der Wirtschaftskämpfe durch die öffentliche Gewalt.[41]
[40] Durch den Kriegsstreik (Prot. int. Kongr. Brüssel 1891, p. 24, 27, 31; Prot. int. Kongr. Zürich 1893, p. 20 ff.; Prot. int. Kongr. London 1896, p. 24; Jaeckh, "Die Internationale", p. 76; Hervé (cit. in der "Hilfe", XI. Jahrg. Nr. 21); Enquête sur l'idée de patrie et la classe ouvrière [Mouvement socialiste 1. und 15. Nov. 05, p. 327)]; La "Patria" e l'Antimilitarismo, Inchiesta fra la classe operaia organizzata ["Il Divenire sociale", 16. XII. 04, p. 387, 388]) und zwar entweder spez. Militärstreik (Dienst- und Stellungsweigerung), oder Streik der auf den Krieg bezüglichen Gewerbe, oder überhaupt Klassenstreik im Moment des Kriegsausbruchs.
[41] Klassenstreik z. B. als Protest gegen Soldatenverwendung bei Streiks (Italien 1904); oder als Protest gegen die Hinderung des Streikpostenstehens ("die famose Idee des Genossen Wiesenthal", deren Mitteilung durch Bömelburg auf dem Kölner Gewerkschaftskongreß 05 große Heiterkeit erregte [vgl. Prot. p. 219]).
Bei den Endzielen, den proletarisch-revolutionären Zielen, handelt es sich einerseits um positive Forderungen: Eroberung der Staatsgewalt, "Ergreifung der politischen Macht",[42] "Diktatur des Proletariats",[43] sei es, daß der Klassenstreik nur als "letzte, ernsteste Drohung vor dem Sturm", als "Präludium" der Revolution auftritt,[44] sei es, daß er die direkte Einführung der proletarischen Aera beabsichtigt.
[42] Parvus, "Staatsstreich und politischer Massenstreik", p. 394.
[43] Leipziger Volkszeitung vom 8. 3. 04, Art. "Märzluft", zit. von David, "Rückblick auf Jena", p. 842, Note 1.
[44] Eckstein, "Was bedeutet der Generalstreik?" p. 363; — Zetkin, a.a.O.; Block, "Formen und Möglichkeiten des Massenstreiks"; Cohnstaedt, a. a. O.
Andererseits handelt es sich um negative Forderungen: Beseitigung der kapitalistischen Ausbeutung,[45] Beseitigung, "Zersprengung des Klassenstaats",[46] "um Raum zu machen für die Freiheit",[47] in deren Schutz sich alsdann die neue Gesellschaftsordnung entwickeln werde.[48] Mehrfach wird übrigens auch die "transformation sociale" selbst, die Aneignung des gesellschaftlichen Eigentums und die Einführung der neuen Ordnung, also nicht bloß das Niederreißen, zu den Obliegenheiten dieses sogenannten "Expropriationsstreiks" oder "absoluten Generalstreiks"[49] gerechnet.[50]
[45] Friedeberg, "Weltansch."; ähnlich Thesing, "Per la questione dello sciopero generale."
[46] "Der Generalstreik" ("Weckruf", 28. Mai 04); Sorel, "Lo sciopero generale"; Friedeberg, "Parlamentarismus und Generalstreik", p. 4, 15, 26, 27, 31; derselbe, "Weltansch.", Nr. 40; Mazuel, vom P. S. R. ("Congrès général des organisations socialistes françaises Paris 1899", p. 254, 255).
[47] "Weckruf", a. a. O.
[48] So z. B. Friedeberg, "Weltansch."; "Antimilitarismus u. Generalstreik" (Beilage zur "Wahrheit", Nr. 11, p. 11).
[49] Roland-Holst, "G-str. u. Sozd.", p. 5; Louis, "L'Avenir du Socialisme", p. 297.
[50] So Bakunins Anhänger auf dem Kongreß in Brüssel (Umrath, "Zur Generalstreik-Debatte", p. 13, 14); so die in Brüssel erscheinende "Internationale" im März 1869, daß der G.-str. "in einem die Gesellschaft erneuernden Zusammenbruch endigen" werde; so der Kongreß in Genf 1873 (vgl. Weill, p. 163); so die Allemanisten (Richard, "Manuel socialiste", p. 78 ff.); — so die "Jungen" (vgl. Kampffmeyer, "Der Generalstreik und die Eroberung der ökonomischen Macht"); Briand, "La grève générale et la révolution". — López Montenegro wünscht (in der Broschüre "La huelga general") die Herbeiführung der sozialen Revolution durch den allgemeinen, womöglich internationalen Ausstand, der nicht eher beendigt werden solle, "bis die Häuser den Bewohnern gehörten, die Erde und ihr Ertrag den Bebauern ..." usw.; "Die Neugestaltung der Produktion werde sich schon von selber machen" (vgl. Eltzbacher, "Der Anarchismus und die soziale Revolution in Barcelona", p. 7).
§ 4. Wirkungsweise des Klassenstreiks.
Die Wirkung des Klassenstreiks kann sich einerseits in einem Druck auf die Gegner zur Herbeiführung des Zieles äußern; andererseits kann der Streik aber auch eine Beeinflussung der Arbeiter selbst zur Folge haben.
Der Druck auf die Gegner kann auf zweierlei Weise erfolgen: durch wirkliche Ausführung des Klassenstreiks, oder durch seine bloße Ankündigung.
Bei der wirklichen Ausführung kann dieser Druck vorwiegend ideeller Natur sein: Manifestations- oder Demonstrationsstreik. Durch die Arbeitsverweigerung soll der Gegner und sollen die Indifferenten nachdrücklichst auf das Begehren der Arbeiter aufmerksam gemacht, zu seiner Erfüllung aufgefordert werden;[51] der Demonstrationsstreik bedeutet also einen starken "Appell an die Gewissen ... eine Aufrüttelung der schlafenden Rechtsempfindung", einen "Gewissensschärfer", soll aber nicht bloß einen "Bittgang", sondern "immer auch ein eindrucksvolles Mene-Tekel",[52] eine Drohung darstellen; es soll "der Einheit des Willens der Massen in Bezug auf ein bestimmtes Ziel der stärkste, nachhaltigst wirkende Ausdruck gegeben",[53] "die in der Zahl liegende Wucht der Arbeiterklasse mit der nötigen Zähigkeit und Energie entfaltet" werden, damit sich "die herrschenden Klassen der Stärke der Gegner bewußt werden",[54] erkennen, "wie ernst es ihnen sei"[55] und aus diesem "Anschauungsunterricht"[56] lernen. Der auch vom Demonstrationsstreik unzertrennliche mehr oder minder starke materielle Druck soll zur Verschärfung des psychologischen Effekts dienen, zugleich, durch Erweckung von Furcht vor der Wiederholung oder Verstärkung der Arbeitseinstellung, wie eine Drohung wirken.
[51] Denn die Arbeitsniederlegung ziehe so weite Kreise in Mitleidenschaft, "daß sich die Öffentlichkeit wohl oder übel genötigt sieht, sich mit dem Streik und seinen Ursachen eingehend zu befassen" (Bernstein, "Pol. M-str. u. pol. Lage", p. 39).
[52] Bernstein, "Politischer Massenstreik und Revolutionsromantik".
[53] Bernstein, "Der Kampf in Belgien und der politische Massenstreik", p. 417; Kampffmeyer, a. a. O. meint, auch der Kleinbetrieb könne sich Arbeitsruhe "im Interesse einer allgemeinen politischen Demonstration auferlegen".
[54] Olberg, "Nachträgliches zum Eisenbahnerstreik".
[55] v. Elm (Prot. Gewft. Kongr. Köln 05, p. 226). — In einem Aufruf der tschecho-slawischen Sozialisten zur Demonstration am 10. Okt. 05 in Prag für das allg. gl. Wahlrecht heißt es: "Erhebet Euch in Massen, damit Euer Wille unabwendbar erscheine, wie das Schicksal!... Erheben wir uns zu einer Manifestation, damit sie die Kraft und Entschlossenheit von Hunderttausenden klarlege, wenn sie gezwungen wären, von der Abwehr zum Angriff überzugehn" (vgl. Dokumente des Sozialismus, Nov. 05, p. 521).
[56] Z. B. "Der Generalstreik" ("Weckruf", 28. Mai 04), und Kampffmeyer, a. a. O. p. 877.
Beim Pressionsstreik aber ist der beabsichtigte Druck vorwiegend materieller Natur. Durch die Wirkungen des Ausstandes soll die Gegenseite unentrinnbar zu einem Tun oder Unterlassen genötigt werden.[57]
[57] Vgl. Heine, "Politischer Massenstreik im gegenwärtigen Deutschland?"; vgl. auch Block, a. a. O.
Der Pressionsstreik ist in seiner zeitlichen Ausdehnung prinzipiell von der Kapitulation einer der beiden Parteien abhängig; seine Dauer läßt sich also gar nicht von vornherein bestimmen. Der Demonstrationsstreik, der nur Eindruck machen soll, ohne daß mit einer sofortigen Erzwingung von Konzessionen gerechnet würde, kann von Anfang an für eine bestimmte, meist kurze Dauer proklamiert werden.
Von der bloßen Ankündigung, der "proklamierten Bereitschaft",[58] der Androhung des Klassenstreiks wird erwartet, daß sie unter Umständen genüge, um die Gegner zur Nachgiebigkeit zu veranlassen.[59] Und zwar kommt die Drohung sowohl für Teilziele in Betracht, (besonders Schutz der Volksrechte, "Hinter dem allgemeinen Wahlrecht muß stehen der Wille zum Generalstreik"),[60] als auch zur Durchsetzung des Endziels; man glaubt, daß die Gegner, wenn sie die Arbeiter im Besitz einer solchen Waffe wüßten, eher einen friedlichen Ausgleich suchen würden.[61]
[58] Dr. Liebknecht, Prot. Parteitg. Mannheim 06, p. 281.
[59] Ähnlich wie mitunter bei Lohnkämpfen "die Besorgnis vor der Waffe, welche die Arbeiter gebrauchen können", die Unternehmer zu Konzessionen veranlasse (Stieda, Art. Arbeitseinstellungen im Hdwb. der Staatsw. 2. Aufl.); — aus diesem Grund will z. B, Adler den polit. M.str. nicht abschwören (vgl. Prot. Parteitg. Wien 03, p. 131).
[60] Dies der vielfach angefochtene Satz von Hilferding ("Zur Frage des Generalstreiks").
— Beispiele solcher Klassenstreikdrohung: in Belgien soll auf diese Weise Ende der 1890er
Jahre der Versuch einer Wahlrechtsverschlechterung verhindert worden sein; in Frankreich soll die Kl.-Str.-Drohung die Zurücknahme einer Antistreikvorlage bewirkt (Briand a. a. O. p. 12 ff.), die Angst vor dem Generalstreik seinerzeit den Eintritt Millerands ins Ministerium gefördert haben (?), (vgl. Dejeante, "Congrès générale des Organisation socialistes françaises Paris 1899," p. 257 ff.), während z. B. die Generalstreikdrohungen, die Ende Juli 1906 in Zürich laut wurden, das kantonale Verbot des Streikpostenstehens, das bis Ende 1906 dauerte, nicht zu beseitigen vermochten.
[61] So Kautsky, "Allerhand Revolutionäres", p. 739, 740.
Die Androhung wird verschieden wirken, je nachdem ein Klassenstreik schon vorangegangen ist oder nicht, je nachdem eine größere oder geringere Beeinträchtigung zu erwarten steht.[62] Wie die Ausführung, so kann auch die Androhung unter Umständen das Gegenteil des gewünschten Effekts herbeiführen, indem sie z. B. den Gegner zu umso energischerem Widerstand reizt; oder indem sie von Dritten in verhängnisvoller Weise in Rechnung gezogen wird.[63]
[62] Daß die Furcht vor dem Unbekannten, vor dem "adversaire mysterieux, dont la force doit être présumé d'autant plus grande, plus irrésistible, qu'on n'a pas eu encore l'occasion de la mesurer" (Briand, a. a. O. p. 12 ff.) hierbei eine Rolle spiele, ist bei den gegenwärtigen Verhältnissen des intern. Nachrichtendienstes, sowie bei dem Stande der an Hand der Statistik und der täglichen Erfahrung erlangten Voraussicht kaum anzunehmen.
[63] Bernstein, "Patriotismus, Militarismus und Sozialdemokratie", sagt: "Die Vorstellung, daß in dem in Frage kommenden Lande eine machtvolle Partei existiert, die nur auf den Krieg wartet, um der eigenen Regierung Schwierigkeiten zu bereiten, einen Militärstreik und dergleichen ins Werk zu setzen, kann zur größten Kriegsgefahr werden, für abenteuernde Politiker geradezu ein Anreiz sein, auf einen Krieg mit jenem Lande hinzuarbeiten."
Die Wirkung auf die Arbeiter selbst kommt einerseits bei der wirklichen Ausführung des Klassenstreiks zu Stande. Zunächst handelt es sich hierbei um eine Beeinflussung der aktiv am Streik beteiligten Arbeiter, die "im Kampf ihre Kraft erproben und sich für den späteren siegreichen Kampf schulen" sollen;[64] denn der Klassenstreik stärke das Klassenbewußtsein,[65] das revolutionäre Bewußtsein;[66] außerdem handelt es sich um die Wirkung auf die übrigen Proletarier, also um einen propagandistischen Zweck;[67] der Klassenstreik, der auch dem letzten Proletarier die gegenseitige soziale Abhängigkeit klar vor Augen führe, vermöge Gebiete und Gewerbe aufzurütteln, die für gewöhnlich der sozialistischen Agitation unzugänglich seien.[68] Außer der Propaganda für die proletarische Bewegung im allgemeinen soll aber auch die Propaganda für den Klassenstreik als solchen gefördert werden. Und in der Tat läßt sich eine derartige Wirkung, sogar über nationale Grenzen hinaus, auch mehrfach wahrnehmen.[69]
[64] Vanêk (Prot. Parteitg. Wien 03, p. 125); ähnl. Olberg, "Nachträgliches zum Eisenbahnerstreik"; Block, a. a. O. p. 563.
[65] Umrath, a. a. O. p. 18, 19; Resolution der Guesdisten (Prot. int. Kongr. Amsterdam 04, p. 30).
[66] Dieses habe im Generalstreik "sein neues kommunistisches Manifest" geschrieben; die Generalstreikidee bedeute "nichts anderes, als die Ersetzung der großen unpersönlichen stimmzettelfrohen Masse durch die Vereinigung der zielklaren und zielwollenden Persönlichkeiten" (E. Th. "Der Parteitag von Jena und der Generalstreik" ["Einigkeit", 9. Dez. 05]); Friedeberg, "Parlamentarismus und Generalstreik", p. 3, 31, 32), während der Parlamentarismus dem "Klassenkampf den Todesstoß" gegeben habe, da er das Proletariat an der Legalität des "Klassenstaats" interessiere, das revolutionäre Bewußtsein einschläfere; nur durch die Erfahrung des Generalstreiks könne das Proletariat den endlichen Zerfall der bürgerlichen Gesellschaft kennen lernen (Louis, p. 301 ff.).
[67] Luxemburg ("Und zum dritten Mal das belgische Experiment") nennt den Klassenstreik ein "wirksamstes Mittel der sozialistischen Agitation"; der "Weckruf" (Art. vom 9. Jan. 04, "Wo wollen wir hin? Der Generalstreik") nennt ihn "wirksamstes Propagandamittel"; die "Wahrheit" (Beilage zu Nr. 11, "Antimilitarismus und Generalstreik", p. 12) sagt: "Kein anderes Propagandamittel hat ... so bedeutende Erfolge erzielt"; vgl. auch Block, p. 563; Weill, p. 410.
[68] So sei ein Teil der Hausindustrie beim belgischen Wahlrechtsstreik aufgerüttelt worden; der "Weckruf" (28. Mai) rühmt diesen Effekt den Solidaritätsstreiks nach, behauptet auch einen großen propagandistischen Erfolg (?) des Genfer Generalstreiks ("Weckruf" vom 9. Jan. 04).
[69] Einfluß des belgischen Kl-streiks auf den schwedischen von 1902 (vgl. Enquête, p. 377; Allg. Ztg. 21. 4. 02); Eindruck des finnischen Nationalstreiks auf die schwedischen Arbeiter (Branting [Soz. Mh. Aug. 06, p. 664]); Einfluß der beiden belgischen Kl.-streiks auf die österreichische Wahlrechtsbewegung (Prot. Parteitg. Wien 1894, p. 4-6, 31, 34, 58; Prot. Parteitg. Wien 1903, p. 131); Einfluß des schwedischen Streiks (Bracke, Enquête, p. 86), ital. Streiks (Bömelburg, Prot. Gwkft. Kongr. Köln 05, p. 215), der belgischen und österreichischen Bewegung (Bernstein, Prot. Parteitg. Bremen 04, p. 193), der russischen Revolutionsstreiks (Bernstein, "Politischer Massenstreik und Revolutionsromantik"; Prot. Parteitg. Jena, Bebel [p. 307], David [p. 328]; Prot. Parteitg. Mannheim, Luxemburg [p. 261], David [p. 259]) auf die deutsche Klassenstreikdiskussion.
Nicht nur mit der Ausführung, auch mit der bloßen Verbreitung der Idee werden gewisse Wirkungen auf das Proletariat bezweckt. Einerseits soll die Überzeugung von der Anwendungsmöglichkeit dieses Mittels das "erhebende und stählende Gefühl der eigenen Kraft und Siegeszuversicht" entfachen und hierdurch dem Proletariat den Verzicht auf schwächende Zwergkämpfe (durch die es den Zusammenbruch hinauszuschieben trachte) ermöglichen.[70] Andererseits soll die Vorstellung einer scheinbar so gut fundamentierten, scheinbar so leicht zu erreichenden Eingangspforte zu den Herrlichkeiten des Zukunftsstaates, soll die "anziehende", "verführerische", "fascinierende" Idee, durch bloßes Nicht-Arbeiten die Erlösung von aller Mühsal zu erlangen,[71] im Proletariat den Glauben an eine bessere Zukunft befestigen. Der Klassenstreik erscheint in dieser Auffassung als "weithin leuchtende Fackel",[72] "Leitstern", "Richtschnur", "Symbol",[73] "Ideal",[74] "das große Endziel",[75] kurz, als Ersatz für die schon abgegriffene Vorstellung vom Zukunftsstaat. Wie diese wird auch die Klassenstreikidee als Propaganda-, Organisations-, Erziehungsmittel betrachtet,[76] und zwar soll sie nicht nur das Klassenbewußtsein fördern, indem sie die "Ideale des Klassenkampfes" in den Vordergrund rücke,[77] sondern durch Kräftigung des revolutionären Willens auch eine Beschleunigung der Entwicklung herbeiführen können; so daß sich infolge der Klassenstreik-Propaganda die Umwandlung der kapitalistischen in die sozialistische Gesellschaft weit früher vollziehen könne, als dies der bloß mechanische Ablauf der ökonomischen Verhältnisse gestatten würde.
[70] Kautsky, "Allerhand Revolutionäres", p. 740.
[71] Diese Vorstellung sei nur zu sehr geeignet, den vielen "utopisch angelegten Naturen" in den Arbeiterkreisen aller Länder Nahrung zu geben (Vliegen, "Der Generalstreik als politisches Kampfmittel", p. 195).
[72] Friedeberg, "Parlamentarismus und Generalstreik", p. 31.
[73] Der Sozialismus befasse sich mit dem Mysteriösen, der Transformation der Produktion; von dieser schweren Lehre gebe der Generalstreik ein leicht faßliches Bild (Sorel, "Lo sciopero generale").
[74] Vgl. z. B. auch Weill, p. 409 ff.
[75] Friedeberg, "Weltansch.".
[76] Vgl. Thesing, "Per la questione dello sciopero generale"; Polledro, "Per la terminologia dello sciopero generale"; die Erfüllung des proletarischen Seelenlebens mit der Generalstreikidee werde die Organisationen so stärken, daß gewaltsame Kämpfe vielleicht vermieden werden können (Friedeberg, a. a. O., und "Parlamentarismus und Generalstreik", p. 27 ff.); "En indiquant aux travailleurs un but d'organisation, en leurs offrant un moyen d'emancipation, à l'efficacité duquel ils croient fermément, elle (die G-streiksidee) a puissament contribué à donner à l'action syndicale plus de confiance et de methode" (Briand, p. 15).
[77] Friedeberg, "Parlamentarismus und Generalstreik", p. 3, 4, 26, 27; derselbe: Prot. Parteitg. Dresden 03; ähnl. Allemane (Prot. int. Kongr. Amsterdam, p. 26); sowie die programmatische Erklärung des 7. Kongresses der "freien Vereinigung" im April 1906 (cit. bei v. Elm, "Die Gewerkschaftsdebatte auf dem Mannheimer Parteitag").
§ 5. Die Arten des Klassenstreiks.
Da der Begriff Klassenstreik so verschiedenerlei Eigenschaften, Ziele und Wirkungsweisen eines Ausstandes in sich schließt, so kann der Klassenstreik auch in einer großen Zahl von Variationen auftreten, unter denen man zwei Hauptarten zu unterscheiden pflegt: Generalstreik und politischer Massenstreik.
Der Generalstreik strebt im allgemeinen mehr nach quantitativem, der politische Massenstreik mehr nach qualitativem Umfang; ersterer begnügt sich unter Umständen mit lokaler, strebt aber meist nach internationaler Ausdehnung, letzterer tendiert in der Regel zu nationaler Ausdehnung.
Der Generalstreik neigt meist, doch nicht ausnahmslos (Friedeberg; Briand), zu gewaltsamen Formen; es soll ihm jeder gesetzliche Inhalt fehlen; er soll, insbesondere nach Ansicht der revolutionären Syndikalisten, "nicht mehr als Ausführung eines gesetzlich verbrieften Rechts, sondern ... als der Typus der revolutionären Tat" gelten (Lagardelle). Der politische Massenstreik hingegen fordert meist, aber ebenfalls nicht ausnahmslos (man denke an einige deutsche "Ultra-Radikale"!), nur eine friedliche Arbeitsverweigerung.
Der Generalstreik vertritt vorwiegend wirtschaftliche, antiparlamentarische, anarchistisch-revolutionäre mittelbare und unmittelbare Klassenziele, ohne doch politisch-parlamentarische Forderungen unter allen Umständen auszuschließen;[78] der politische Massenstreik kennt nur politisch-parlamentarische, also nur unmittelbare Klassenziele.
[78] Vgl. z. B. Briand, a. a. O. p. 6; Resolution der Kommissionsminderheit (Prot. int. Kongr. Paris 1900, p. 32); ebenda p. 7; Prot. int. Kongr. Amsterdam 04, p. 28-30; ähnlich die Allemanisten (vgl. Richard, Mouvement socialiste, 1899, I. p. 619 ff.); Congrès corporatif de Marseille 1892; Conféd. générale du travail (vgl. "Antimilitarismus und Generalstreik", Beilage zu Nr. 11 der "Wahrheit"); "Weckruf" (28. Mai 04, "Der Generalstreik").
Der Zweck des Generalstreiks besteht zum großen Teil in der Wirkung auf die Arbeiter selbst, der des politischen Massenstreiks fast ausschließlich in der Wirkung auf ihre Gegner.
Doch selbst diese hauptsächlichsten Unterscheidungspunkte ergeben keine feste Grenzlinie. Denn die Tatsachen der als Generalstreiks und der als politische Massenstreiks rubrizierten Unternehmungen und Projekte stehen sich oft außerordentlich nahe. Der einzige wirklich durchgreifende Unterschied zwischen Generalstreik und politischem Massenstreik besteht überhaupt nicht in objektiven Merkmalen, sondern in der subjektiv umschriebenen Stellung und Funktion des Klassenstreiks, in dem subjektiv ihm zugewiesenen Rang innerhalb der proletarischen Bewegung.
Ein Klassenstreik heißt nämlich Generalstreik, sobald er als "seule lutte qui soit digne de la classe ouvrière",[79] als das prinzipiell-proletarische, weil vom Parlamentarismus unabhängige[80] Hauptmittel aller und jeder proletarischen Betätigung auftritt (so bei den Anarchisten, revolutionären Syndikalisten).[81] Dabei beschränken sich die Ergänzungswaffen des Klassenkampfs teils nur auf die übrigen Mittel der "direkten Aktion", (also Boykott, Sabot, bewaffneter Widerstand),[82] unter ausdrücklichem Ausschluß des Streiks zu politischen Zwecken;[83] teils umfassen sie aber neben allem anderen auch die parlamentarische Tätigkeit und den Streik zu politischen Zwecken,[84] und sei es eventl. auch nur, damit bei der Anwendung des letzteren den Arbeitern die Bedeutung der Massenaktion und des eigentlichen Generalstreiks klar werde.[85]
[79] Léon Quatrehomme, ouvrier typographe (Enquête sur l'idée de patrie et la classe ouvrière, p. 337).
[80] Vgl. z. B. E. Th., "Der Parteitag von Jena"; Friedeberg, "Parlamentarismus und Generalstreik", p. 26, 27; Thesing, a. a. O.; Kautsky, "Maifeier und Generalstreik"; Prot. int. Kongr. Amsterdam 04, p. 26, 28, 30, 71; Roland-Holst, "G-str. u. Sozd.", p. 157; Umrath, a. a. O. p. 19, 20. Nicht nur die Idee des Generalstreiks sei "concetto genuinamento operaio, che la classe lavoratrice ha ricavato dall' esperienza della vita" (Labriola, "Riforme e Rivoluzione sociale", p. 211; ähnl. Briand, p. 4, 5; Kautsky, a. a. O.; derselbe, "Die soziale Revolution" I. p. 51), sei das Produkt "de la mentalité ouvrière elle même", entspreche einer "profonde intuition populaire" (Louis, p. 293 ff.), sondern auch die Anwendung stehe "en dehors de toute direction politique" (Richard, "Manuel socialiste", p. 78, 79).
[81] Als stärkste, wirksamste, entscheidenste Waffe erscheint der Klassenstreik z. B. in der Resolution der Allemanisten (Prot. int. Kongr. Amsterdam 04, p. 29, 30), in der Resol. der Kommissionsminderheit (Prot. int. Kongr. Paris 1900, p. 32), in der Auffassung der "Lokalisten" (vgl. Bericht im Vorwärts vom 18. Juli 06 über die Generalversammlung der "Freien Vereinigung der Bauarbeiter Berlins und Umgebung" am 15. Juli 1906) usw. — Nach dem Bericht der Étudiants socialistes révolutionnaires internationalistes de Paris an den internationalen revolutionären Arbeiterkongreß, der 1900 in Paris stattfinden sollte (aber verboten wurde), ist der (gewaltsame) allgemeine Ausstand "unter den gegenwärtigen Verhältnissen das beste und sicherste Mittel zur Herbeiführung der sozialen Revolution" (vgl. Eltzbacher, p. 5, 6).
[82] Der letzte Anarchistenkongreß (3. Aug. 1907 in Amsterdam) betrachtete übrigens, gemäß der Resolution Malatesta, die Gewerkschaften und den Generalstreik zwar "als mächtige revolutionäre Mittel, aber nicht als Surrogat der Revolution"; über diesen beiden dürfe man nicht "die direkteren Mittel im Kampf gegen die militärische Macht vergessen" (vgl. Frankf. Ztg. Sept. 07).
[83] Sobald der Generalstreik "zum Hilfsmittel politischer Aktionen herabsinkt" ("Weckruf", 28. Mai 04, vgl. auch z. B. Friedeberg, "Weltansch." Nr. 37, 40; derselbe: "Parlamentarismus und Generalstreik", p. 3; Sorel, a. a. O. p. 23, 24; usw.) bedeutet er für die Anarchisten höchstens eine "kindliche Naivetät" ("Weckruf", 9. Jan. 04, "Wo wollen wir hin? Der Generalstreik"), die dazu führe, "den kraftvollen Gedanken des proletarischen Kampfes ... zu verwässern" (Friedeberg, "Weltansch."; ähnl. Franz Winter, "Brief aus Österreich" ["Weckruf", 9. Jan. 1904]; "Der Generalstreik" ["Weckruf", 28. Mai 04]).
[84] Der Generalstreik "non sostituice, nè elimina l'uso degli altri mezzi risolutivi che la storia suggerisce, e che lo sciopero o condiziona o rafforza o potenzia"; denn der Generalstreik sei die "forma specifica della rivoluzione proletaria e delle successive conquiste che alla rivoluzione menano" (Labriola, a. a. O.).
[85] Winter, a. a. O.: "die Arbeiterschaft wird schon dahinter kommen, daß mit ihm (dem Kl-str.) nicht nur politische Rechte, sondern auch nützliche ökonomische Vorteile ... erobert werden können"; ähnl. das Anarchistenblatt "Neues Leben" (cit. in der Allg. Ztg. 19./4. 02); ferner "Weckruf" (9. Jan. 04, "Wo wollen wir hin? Der Generalstreik"); Berth (vgl. Notes Bibliograph. du Mouvement socialiste, I. et 15. XI. 05, p. 374 ff.).
Ein Klassenstreik heißt aber politischer Massenstreik, sobald er als bloßes Hilfsmittel im proletarischen Kampfe auftritt,[86] nur aus Zweckmäßigkeitsgründen angewandt,[87] dem Parlamentarismus höchstens koordiniert, fast regelmäßig subordiniert[88] wird. Dabei bedeutet er meist überhaupt nur ein ausnahmsweises Hilfsmittel, das, wie Turati sagt, "niemals zum normalen Kampfmittel des Proletariats erhoben werden darf", die "ultima ratio",[89] die letzte, äußerste Kraftanstrengung in extremen Fällen.[90]
[86] Prot. Parteitg. Jena 05, Zetkin, p. 324, Bebel, p. 338; Adler (Prot. Parteitg. Wien 1894, p. 105).
[87] Hilferding, "Zur Frage des Generalstreiks", p. 141 ff.; Delory, P. O. F. (Congrès général des Organisations socialistes françaises Paris 1899, p. 246 ff.); Umrath, a. a. O.; Kommissionsresolution des int. Kongr. Zürich, 1893 (cit. Prot. Parteitg. Jena 05, p. 302).
[88] Prot. int. Kongr. Amsterdam 04, p. 24 ff.; Liebknecht, (Prot. Parteitg. Jena 05, p. 327); Zetkin (Prot. Parteitg. Bremen 04, p. 196); Bebel (Prot. Parteitg. Mannheim 06, p. 227-241); Resolution der ital. Integralisten (vgl. Olberg, "Der Parteitag von Rom"); Congrès général ... Paris 1899, p. VII, 236-60; Kautsky, "Die soziale Revolution", p. 50; ders. "Maifeier und Generalstreik"; Zetkin (vgl. Vorwärts 23. Aug. 05); Luxemburg, "Und zum dritten Mal das belgische Experiment"; Hilferding, "Zur Frage des Generalstreiks", p. 141; Umrath, a. a. O.; Jaurès, "Aus Theorie und Praxis", p. 97-121.
[89] Z. B. v. Elm, (Prot. Gwft. Kongr. Köln 05, p. 226); ähnl. Adler (Prot. Parteitg. Wien 05, p. 129); Bernstein, "Politischer Massenstreik und Revolutionsromantik".
[90] Z. B. v. Elm, "Die Gewerkschaftsdebatte auf dem Mannheimer Parteitag"; Kautsky, "Maifeier und Generalstreik"; Prot. Parteitg. Wien 1894, p. 105 (Resolution Adler); Prot. Parteitg. Wien 03, p. 126; Prot. Parteitg., Wien 05, p. 66 ff., 121; Prot. int. Kongr. Amsterdam, p. 8, 24 ff.
Als solch extremer Fall erscheint einerseits die soziale Revolution; und zwar wird dem politischen Massenstreik eine um so bedeutendere Rolle "in den revolutionären Kämpfen der Zukunft"[91] zugewiesen, je mehr das Vertrauen auf die ökonomisch-automatische Einführung des Sozialismus verschwindet, der Glaube an den gewaltsamen Charakter der sozialen Umwälzung bestehen bleibt,[92] zugleich aber auch die "Revolution im Heugabelsinn"[93] an Kredit verliert. Durch die Entdeckung des politischen Massenstreiks soll daher das bis anhin verschwommene Bild von der proletarischen Revolution Leben und Farbe gewonnen haben.[94] Daneben wird der politische Massenstreik übrigens unter Umständen auch noch zu gelegentlicher Unterstützung des Klassenkampfs in seinen vorrevolutionären Stadien vorgesehen.[95]
[91] Kautsky, "Allerhand Revolutionäres", p. 738; ders. "Die soziale Revolution" ("Formen und Waffen der sozialen Revolution"); Umrath, p. 19, 20; Enquête, p. 208; Roland-Holst, "G-str. u. Sozd.", p. 169; Parvus, "Staatsstreich und politischer Massenstreik", p. 394; Willert, Guesdist (Prot. int. Kongr. Amsterdam, 04, p. 27). — Über den Kl-str. als modernen Ersatz für die Erhebung: Bissolati, "Das Ergebnis der italienischen Wahlen", p. 958; vgl. auch Eckstein, p. 360.
[92] Vgl. Roland-Holst, a. a. O., p. XII ff.
[93] Liebknecht (Prot. Parteitg. Jena 05, p. 327); vgl. auch Briand (Congrès général ... Paris 1899, p. 156); Parvus, a. a. O.; Kautsky, "Allerhand Revolutionäres", p. 694; Prot. Parteitg. Bremen 04, p. 193; ">Der politische Massenstreik< und der Staatsanwalt", Bericht über die Verhandlung im Prozeß gegen Löbe (wegen Abdruck der Bernstein'schen Rede), im Vorwärts, 1. Beilage zu Nr. 196, 23. Aug. 05.
— Andere, wie z. B. Hue (vgl. "Partei und Gewerkschaft"), Vliegen (vgl. "Der zehnte
Parteitag der niederländischen Sozialdemokratie"), Bömelburg (vgl. Prot. Gwft. Kongr. Köln 05) glauben, daß es auch noch andere "schärfere" Mittel zur ev. Herbeiführung der Katastrophe gäbe, als den Klassenstreik, und daß der Augenblick diese schon mit sich bringen werde.
[94] Dies rühmt z. B. Roland-Holst, a. a. O. p. 182 ff.
[95] So spricht z. B. Roland-Holst (p. 95 ff.) vom pol. M-str. am Anfang (zur Erwerbung), im Verlauf des politischen Kampfes (zur Erhaltung von Rechten) und am Schluß desselben (als soziale Revolution, während z. B. nach der Leipziger Volkszeitung vom 8. März 04 (cit bei David, "Rückblick auf Jena") der Klassenstr. einzig für die soz. Revolution in Frage käme.
Andererseits erscheint die Bedrohung der sozialen Evolution als der extreme Fall, der die ausnahmsweise Anwendung des politischen Massenstreiks rechtfertigen könne. Und entsprechend dem Parlamentarismus, den er schützen soll, erscheint hierbei auch der politische Massenstreik entweder als wirksamster, wenn auch nicht einziger "Faktor eines stetigen, organischen Fortschritts auf dem Wege .. der proletarischen .. Emanzipation",[96] oder geradezu als Voraussetzung des Sozialismus überhaupt.[97]
[96] Bernstein, "Ist der politische Streik in Deutschland möglich?"; Kampffmeyer, "Der Generalstreik und die Eroberung der ökonomischen Macht"; Bernstein, "Pol. M-str. u. pol. Lage", p. 8 ff., 34; ders. "Politischer Massenstreik und Revolutionsromantik"; Bernstein als Zeuge im Prozeß gegen Löbe, a. a. O.; v. Elm (Prot. Parteitg. Jena 05, p. 323; Jaurès, a. a. O.; — Olberg, "Der italienische Generalstreik", p. 22. — Hilferding, p. 142; Destrée und Vandervelde, p. 22; Bebel (Prot. Parteitg. Jena 05).
[97] "Hinter dem allgemeinen Wahlrecht muß stehen der Wille zum Generalstreik" (Hilferding, a. a. O. p. 139 ff.), der Generalstr. müsse die "regulative Idee" im Klassenkampf sein; z. B. von Vliegen ("Der Generalstreik als politisches Kampfmittel") als "Phrase" abgelehnt; (vgl. oben p. 14).
§ 6. Vergleich des Klassenstreiks mit verwandten Aktionsmitteln.
Dem Klassenstreik sind eine Reihe anderer Aktionsmittel des Proletariats verwandt, die ebenfalls auf massenhafter Verweigerung notwendiger Funktionen beruhen oder beruhen können.
Praktisch kommt fast ausschließlich der Entzug wirtschaftlicher Funktionen in Betracht, und zwar vor allem der Entzug wirtschaftlicher Funktionen innerhalb des Produktionskreises; hierbei handelt es sich in erster Linie um die Mittel mit obligatorischer Arbeitsverweigerung. Unter diesen begreift der Normalfall, die offene Arbeitsverweigerung, also der Streik, auch den Klassenstreik in sich. Und zwar gleicht letzterer in seinem gewerblichen Wirkungsvermögen völlig den übrigen großen Streiks, steht hierin also, wie diese, in genauem Gegensatz zum partiellen Streik.
Die gewerbliche Wirkung eines Streiks auf die Unternehmer beruht im allgemeinen auf dem Interesse derselben am Fortgang der Produktion. Dieses Interesse, das den Unternehmer unter Umständen zur Nachgiebigkeit gegenüber den Forderungen seiner Arbeiter bestimmt, ist ein doppeltes. Der Fortgang der Produktion sichert einerseits die Verzinsung des im Betrieb angelegten Kapitals, sowie den Unternehmergewinn (zugleich die Erhaltung der Betriebseinrichtungen in brauchbarem Zustand): positives Interesse, und erschwert andererseits die Verdrängung durch die Konkurrenz (Einführung neuer Verfahren, Abfangen der Kundschaft usw. während des Streiks): negatives Interesse.
Das positive Interesse wird zwar vom Massenstreik, also auch vom Klassenstreik, ähnlich berührt, wie vom partiellen Streik; etwas stärker noch insofern, als beim Massenstreik von einer Aushilfe durch die Streikversicherung viel weniger zu erwarten steht, als bei einem partiellen Ausstand; dafür vermindert sich aber beim Massenstreik (und erst recht beim Klassenstreik) die Rücksichtnahme seitens der Arbeiter auf die wirtschaftlichen Konjunkturverhältnisse,[98] so daß hierbei wohl ausnahmslos auch solche Unternehmungen getroffen werden, denen gerade eine momentane Betriebsstockung zum Vorteil gereicht; ja, auch die dem Unternehmer gewöhnlich aus dem Streik erwachsenden Schwierigkeiten gegenüber Dritten (Nichteinhaltung von Lieferfristen, Konventionalstrafen usw.) verringern sich, je größere Dimensionen der Streik annimmt, je mehr er als Kasus angesehen werden darf.[99]
[98] Es kann beim Kl.-str. um so weniger Rücksicht auf die wirtschaftliche Konjunktur genommen werden, je mehr Rücksicht auf den politisch günstigen Moment genommen werden muß (vgl. Hanich, Prot. Parteitg. Wien 1894, p. 65); eine Berücksichtigung der wirtschaftlichen Konjunktur wird überdies um so schwerer, je größer der Streik ist, da sich bei starker gewerblicher und geographischer Differenzierung der Beteiligten kaum ein Zeitpunkt finden läßt, wo sich alle fraglichen Gewerbe und Plätze annähernd gleicher Prosperität erfreuen.
[99] Schon die gewöhnlichen Streiks, bes. Angriffsstreiks, pflegen als Casus angesehen zu werden (vgl. ab-Yberg, p. 95).
Erscheint hiernach schon das positive Interesse des Unternehmers normalerweise durch den Massenstreik eher weniger bedroht, als durch den partiellen Streik, so tritt eine völlige Umkehrung des Verhältnisses bezüglich des negativen Interesses ein. Die Unternehmerkonkurrenz spielt nämlich eine um so kleinere Rolle, je größere Dimensionen der Streik annimmt; denn je vollständiger die Einbeziehung aller miteinander konkurrierender Unternehmungen, um so geringer für jede einzelne die Gefahr der Konkurrenzstärkung während der Arbeitsunterbrechung.[100] Den kräftigeren Unternehmungen kann der Massenstreik durch die Beseitigung schwächerer Konkurrenten[101] sogar noch direkten Vorteil bringen. — Das Konkurrenzmoment als Faktor des Entgegenkommens, als Faktor des Streikerfolges, verliert also mit Ausdehnung des Streiks immer mehr an Bedeutung[102] und verschwindet überhaupt völlig, sobald die Gesamtheit der konkurrierenden Betriebe stillliegt.[103]
[100] Ähnlich liegen die Verhältnisse beim partiellen Streik gegen Monopolisten (vgl. Düwell, "Zur Frage des Generalstreiks").
[101] Da diese sich ev. schon an den positiven Beeinträchtigungen durch den Streik verbluten; um die großen Unternehmer empfindlicher zu treffen, schlug daher Ellenbogen (Prot. Parteitg. Wien 1894, p. 54) vor, den Kleinbetrieb von einem ev. Wahlrechtsstreik ausdrücklich auszunehmen.
[102] Eckstein, p. 258, 259; Grosch, "Der Generalstreik", p. 14, 15; vgl. auch Kautsky, "Allerhand Revolutionäres", p. 687 ff.
[103] Soweit dies nicht der Fall ist, können die Unternehmer übrigens durch internationale und nationale Vereinbarungen den Konkurrenzausschluß selbst herbeiführen (vgl. Düwell).
Der Massenstreik, und mit ihm der Klassenstreik, werden also in ihrer Wirkung auf das Unternehmertum stets hinter der Wirkung des partiellen Streiks zurückbleiben müssen, da das positive Interesse des Unternehmers an der Aufrechterhaltung des Betriebes keinesfalls stärker berührt, sein negatives Interesse aber ausgeschaltet wird. Der Massenstreik kann also keineswegs von vornherein als der Superlativ des partiellen Streiks angesehen werden; noch weniger ist die Berechtigung seiner Anwendung aus etwaiger Erfolglosigkeit partieller Ausstände zu folgern.[104]
[104] Dies tut z. B. Briand (Prot. int. Kongr. Paris 1900, p. 32, und "La grève générale et la révolution", p. 4, 5); vgl. auch Umrath, a. a. O.; Dejeante (Congrès général ... Paris 1899, p. 257 ff.). — Die tatsächliche Zunahme der Massenstreiks und die Wahrnehmung, daß dieselben immer häufiger den Charakter politischer Ereignisse tragen (bes. im Eisenbahnbetrieb und im Bergbau: Pennsylvanien, Kolorado, Frankreich, England, Belgien, Deutschland, Österreich usw.), förderte die Überzeugung, diese Waffe, die "die technische Entwicklung den Arbeitern in die Hand gegeben" habe (Prot. Parteitg. Wien 05, p. 132), sei auch im politischen Kampf anzuwenden (vgl. Kautsky, "Der Kongreß in Köln"; ders.: "Die soziale Revolution", p. 49, 50; Roland-Holst, "G-str. u. Sozd.", p. 32 ff., 54; Bernstein, "Trust und Streik"; ders.: "Der Kampf in Belgien und der politische Massenstreik", p. 416; ders. am Parteitg. in Jena (Prot. p. 315); Stadthagen (ebenda, p. 330).
Was dem Massenstreik aber an gewerblicher Wirkung abgeht, das kann unter Umständen die außergewerbliche, die soziale Wirkung ersetzen, die den partiellen Streiks überhaupt fehlt, oder doch nur den exzeptionellen unproletarischen Streiks[105] zukommt.
[105] Streiks der Schüler, Advokaten, Ingenieure, Richter, Handelsgehilfen, Ärzte, Apotheker, Munizipalbeamten (Streik der Gemeinderäte bei der südfranzösischen Winzerbewegung 1907). Die österreichische Hausbesitzerversammlung soll gar den abenteuerlichen Plan gefaßt haben (sofern keine Zeitungsente vorliegt), alle Wohnungen zu kündigen, falls die Regierung nicht unverzüglich an die Abänderung der Hauszins- und Gebäudesteuer ginge (gemäß "Fremdenblatt", cit. von der Arbeiterzeitung Wien, 24. Juni 1906).
Die soziale Wirkung des Massenstreiks kann von der Zahl der Streikenden abhängen; denn jede Arbeitsniederlegung sehr vieler Menschen veranlaßt eine allgemeine Beunruhigung, Erregung, Unsicherheit, eine allgemeine Störung von Handel und Wandel.[106]
[106] Resel (Prot. Parteitg. Wien 1894, p. 70 ff.) Die Minderung der Kaufkraft der Ausständigen wird sich auf dem das Proletariat versorgenden Markte fühlbar machen; das Stillliegen vieler Betriebe zwingt, infolge der arbeitsteiligen Entwickelung, auch zahlreiche Dritte zur Arbeitsunterbrechung; die Verlängerung der Umschlagsdauer des Kapitals wird ein Sinken der Industriewerte nach sich ziehen usw.
Doch es kommt nicht nur auf die Zahl der Ausständigen, sondern auch auf die soziale Bedeutung der stillgelegten Werke an, wonach sich die soziale Wirkung in qualitativer Richtung bestimmt. Unter den sozial wichtigen Unternehmungen aber wird die Arbeitsruhe derjenigen Gruppen den bedeutendsten Effekt herbeiführen, von deren fortwährenden Leistungen, also von deren ununterbrochener Inbetriebhaltung das gesellschaftliche Dasein in besonderem Maße abhängt (wie Kraft- und Lebensmittelversorgung, Transport, Sanitätsdienst usw.). Je allgemeiner in diesen Unternehmungen der Streik, um so empfindlicher seine Wirkung auf die Gesellschaft.[107]
[107] Zur Förderung des sozialen Druckes bemühen sich die Arbeiter daher auch um Fernhaltung der Konkurrenz beim Streik; so wurde z. B. beim Streik im Ruhrgebiet seitens der Arbeiterschaft versucht, die belgische und englische Kohle durch Verständigung mit den dortigen Genossen fernzuhalten.
Auch das staatliche Leben ist durch den Massenstreik mannigfachen Beunruhigungen, unter Umständen sogar geradezu einer Gefährdung ausgesetzt, — ganz abgesehen davon, daß der Staat durch jede gesellschaftliche Krise indirekt mitgetroffen wird.
Einerseits handelt es sich auch dem Staat gegenüber um quantitativ bestimmte Wirkungen, sofern dieser nämlich die streikenden Massen um ihrer Zahl willen nicht mehr in den Schranken von Recht und Ordnung zu halten vermag; andererseits um qualitativ bestimmte Wirkungen, wenn große Streiks "an Stellen, wo sie dem Staat und der öffentlichen Gewalt am empfindlichsten sind", ausbrechen (Verkehrs- und Nachrichtendienst, Militärverproviantierung usw.), infolge der Natur der streikenden Betriebe die eigensten Funktionen des Staates stören und eine "Desorganisation des Staatsmechanismus" einleiten würden.[108]
[108] Auf eine solche Wirkung rechnen Parvus, a. a. O.; Zetkin (vgl. Vorwärts, 23. Aug. 05); Roland-Holst, a. a. O. p. 100 ff.; Kautsky, "Allerhand Revolutionäres" p. 208.
Wenn qualitativ und quantitativ bestimmte gesellschaftliche Wirkungen sich vereinigen, wenn der Massenstreik "der ganzen bürgerlichen Gesellschaft Unbequemlichkeiten und Verluste" zufügt,[109] "die notwendigen Funktionen der Wirtschaft" stilllegt und Störungen im öffentlichen Betrieb bewirkt,[110] den "Lebensprozeß der kapitalistischen Gesellschaft" bedroht, wenn er als "maladie publique",[111] als "nationale Kalamität"[112] auftritt oder auftreten soll, dann wird es sich kaum um den innergewerblichen Massenstreik handeln, dann wird in der Regel ein Klassenstreik vorliegen, oder zum mindesten doch ein solcher gewerblicher Massenstreik, dem wir, eben um dieser Wirkungen willen, eine Grenzstellung anweisen, den wir als Pseudo-Klassenstreik bezeichnen müssen.
[109] Kautsky, a. a. O. p. 690.
[110] Adler (Prot. Parteitg. Wien 05, p. 126).
[111] M. Fazy, Zu den Motionen Scherrer und Sulzer (Amtl. Stenogr. Bulletin der Schweiz. Bundesversammlung, Jahrg. XVI, p. 912).
[112] Kautsky, "Die Soziale Revolution", p. 49 ff.; ähnl. Ulrich, "Die Arbeiterausstände und der Staat", p. 1, 2.
Die gewerblichen und die außergewerblichen Wirkungen des Klassenstreiks treten in verschiedenen Kombinationen auf, je nachdem es sich um Forderungen an die Unternehmer oder um solche an die Öffentlichkeit handelt. (Natürlich versuchen wir hier nur eine Schematisierung des Vorgangs, eine sozusagen geometrische Skizzierung der typischen Grundformen, die unter der vielfarbigen Übermalung durch die stets veränderliche Wirklichkeit noch hervorschimmern.)
Bei wirtschaftlichen Forderungen wird die Druckkraft des Streiks bloß auf die Unternehmer zwar nicht eben bedeutende Erfolge herbeiführen; hingegen vermag vielleicht der zugleich auftretende gesellschaftliche Druck die Öffentlichkeit dermaßen zu beunruhigen, daß sie einzuschreiten versucht, den empfangenen Druck weiterleitet, ihn auf die "widerspenstigen Unternehmer" überträgt. Je weniger die Allgemeinheit unter der Erfüllung der Streikforderung zu leiden hat, je mehr sie den Standpunkt der Arbeiter teilt und den der Unternehmer tadelt (wie dies manchmal großen Monopolisten gegenüber der Fall ist), um so energischer wird sie auch die Erfüllung der proletarischen Wünsche verlangen, so daß also auf den Unternehmern außer dem allerdings nur schwachen gewerblichen Druck ev. indirekt noch der bedeutendere gesellschaftliche Druck lastet. Von der politischen Stärkeverteilung hängt es ab, ob die Unternehmer ev. auch durch gesetzliche Regelung der fraglichen Verhältnisse zur Gewährung der Forderung gezwungen werden können.[113]
[113] Ein derartiger Vorgang lag beim österr. Kohlengräberstr. vor (vgl. Kautsky, "Allerhand Revolutionäres", p. 689 ff.), wäre aber auch beim reinen Kl-str. denkbar.
Bei politischen Forderungen kommt es zwar hauptsächlich auf die Stärke des direkten gesellschaftlichen Druckes an, doch läßt sich dieser indirekt noch durch den gewerblichen Druck, den der Streik auf die Unternehmer ausübt, steigern; denn zeigen letztere auch wenig Entgegenkommen bei ökonomischen Forderungen, die sie ev. aus der eigenen Tasche befriedigen müßten, so neigen sie hier naturgemäß eher ein wenig zu Konzessionen, wo sich der immerhin auch bei Massenstreiks erwünschte gewerbliche Frieden auf Kosten dritter, nämlich auf Kosten der Regierung erkaufen läßt. Je nachdem im Arbeitgeber der Staatsbürger oder der Unternehmer vorherrscht, wird er seinen Einfluß für oder gegen die Arbeiterforderung in die Wagschale werfen.[114]
[114] Je mehr der Unternehmer seinen Schaden "auf die politische Maschine" übertragen könne, "um so wirksamer wird der Streik sein" (Adler, Prot. Parteitg. Wien 05, p. 126 ff.; ähnl. Kautsky, a. a. O.).
Bricht der Klassenstreik in einem revolutionären Moment aus, wenn also eine Kluft zwischen der bürgerlichen Gesellschaft und dem Staat besteht, so kann auf letzterem außer dem direkten unter Umständen auch noch der von Gesellschaft und Unternehmertum auf die Regierung überwälzte, also ein indirekter Streikdruck lasten.
Eine Überwälzung eines indirekten Streikdrucks auf die Regierung ist natürlich in wirklich demokratischen Staatswesen völlig gegenstandslos,[115] da in solchen eine Kluft zwischen Regierung und Volksmajorität prinzipiell ausgeschlossen ist. Überhaupt ist in der durchgeführten politischen Demokratie jeder politische Streik so überflüssig,[116] wie es der gewöhnliche Streik bei durchgeführter gewerblicher Demokratie sein würde.[117] Nur wer, wie die französischen revolutionären Syndikalisten, an die ausschlaggebende Bedeutung sektiererischer Minoritäten glaubt, der wird auch in der Demokratie den Streik predigen.[118]
[115] Gegen den pol. M-str. in der Demokratie äußerte sich z. B. der Schweizer. Arbeitersekretär Greulich; vgl. auch z. B. Bourdeau, p. 442.
[116] Kautsky, a. a. O. p. 732, 733.
[117] Bernstein, z. B. "Der Kampf in Belgien und der politische Massenstreik", p. 416 ff.
[118] "La démocratie ... opprime la minorité qui porte en elle l'avenir. La tactique de combat syndicaliste n'a aucun égard à la masse, qui ne veut pas vouloir, et met au premier rang ceux qui sont décidés à agir" (Pouget, cit. bei Bourdeau, p. 44; vgl. auch Lagardelle, "Die syndikalistische Bewegung in Frankreich", und Deville, "Revolutionärer und reformistischer Sozialismus in Frankreich", p. 26, 27). Jaurès (vgl. "Aus Theorie u. Praxis", p. 119 ff., und "Grève et Révolution" [Humanité, 5. Nov. 05]), der diesen Standpunkt ursprünglich bekämpfte, macht den Syndikalisten doch insoweit Konzessionen, als er zugibt, "la grève générale en France ... pourra communiquer à la masse lourde de la démocratie l'animation concentrée dans la classe ouvrière organisée. Elle pourra même abreger l'agonie du régime capitaliste".
Treten politische und wirtschaftliche Forderungen zusammen auf[119] so kann der Gesamtdruck hierdurch verringert oder verstärkt werden, je nach der Stellungnahme der Unternehmerschaft. Ist diese von vornherein zu unbedingter Ablehnung der wirtschaftlichen Forderungen entschlossen, so wird sie sich kaum für die Durchsetzung der politischen Wünsche bemühen, wenn deren Erfüllung den Streik doch noch nicht beendigen würde. Liegt den Unternehmern aber die politische Forderung selbst am Herzen, so kommen sie vielleicht ausnahmsweise den Arbeitern in ökonomischer Hinsicht entgegen, um deren Streikfähigkeit zu steigern.[120]
[119] Bei den meisten polit. M-streiks traten die Arbeiter auch mit spez. wirtschaftlichen Forderungen an die Unternehmer heran: schon beim Plug-Plot; in Belgien, usw.; auch 1894 von einem Teil der österr. Sozialdemokratie für den projektierten Wahlrechtsstreik geplant (vgl. Hueber, Prot. Parteitg. Wien 94, p. 58, Adler, Prot. Parteitg. Wien 05, p. 131).
[120] Dies soll in Rußland vorgekommen sein (vgl. z. B. Roland-Holst, "Der politische Massenstreik in der russischen Revolution", p. 216).
Ähnlich wie "zu den verschiedenen Arten des Streiks, der offenen Arbeitsunterbrechung, verhält sich der Klassenstreik zu denen der versteckten, der trotz formeller Weiterarbeit tatsächlichen Arbeitsunterbrechung, zu den Arten des verschleierten Streiks.
Seine legale Form bildet die sogenannte passive Resistenz oder Dienstobstruktion. Durch verabredete, peinlichste Befolgung eines den Betriebserfordernissen nicht, resp. nicht mehr angepaßten Dienstreglements wird der Arbeitseffekt so herabgesetzt, daß tiefgreifende Betriebsstörungen oder Betriebslähmungen eintreten, die den Wirkungen einer direkten Arbeitsverweigerung völlig gleichen. In großem Maßstab wurde diese Methode bisher nur im Eisenbahnbetrieb angewandt (in Italien und Österreich, wo sie völlig den Effekt eines Massenstreiks ausübte.[121] Die Dienstobstruktion ist wirklich eine "verteufelt schlaue Idee ..., wenn sie auch in der Praxis, weil zu fein zugespitzt, bald schartig werden kann";[122] "steht und fällt" sie doch mit dem Reglement, nach dessen zweckmäßiger Revision sie entweder erlöschen, oder den ihr eigentümlichen Boden formeller Legalität verlassen und in den Sabot[123] übergehen muß. Der Sabot bedeutet "systematisch langsam arbeiten oder Pfuscharbeit liefern",[124] "Unsichermachung des Betriebs, Zerstörung von Produktionsmitteln",[125] ist also völlig verwerflich.
[121] Vgl. Rdsch. Soz. Mh. Juni 05, p. 557-558; Olberg, "Nachträgliches zum Eisenbahnerstreik", p. 380, 381; Rudolf Graf Czernin, "Die Bekämpfung der passiven Resistenz", p. 7 ff.
[122] Soz. Prx. 1905, Nr. 22.
[123] Sabot = Hemmschuh, Radschuh, Bremse. — Lagardelle ("Die syndikalistische Bewegung in Frankreich", p. 119) nennt das englische Ca'canny als Ursprung der Sabotage; letztere müsse man übrigens "als ein Kampfmittel der Verzweiflung betrachten, welches in das System der an sich nötigen Werkstättearbeiten, das der Syndikalismus aufstellt, nicht gehört".
[124] Aus der Taktik der Confédération générale du Travail (vgl. "Antimilitarismus und Generalstreik", Beilage zu Nr. 11 der "Wahrheit").
[125] "Weckruf" 05, cit. in der N. Z. Z. vom 12./10. 05, Nr. 283.
Auch Demonstration und Insurrektion sind häufig mit Arbeitsniederlegung verknüpft und kommen dann, da sie zudem meist Ziele verfolgen, wie sie auch bei gewissen Klassenstreiks begegnen, diesen äußerst nahe.
Wenn z. B. die Versammlungs- oder Straßendemonstration durch Arbeitsruhe verstärkt wird,[126] so verwandelt sie sich bei genügender Ausdehnung und genügender Dauer in den demonstrativen Klassenstreik. Insbesondere kann dies bei der Maifeier der Fall sein. Die Maifeier war ursprünglich wohl als ein kurzer demonstrativer Weltstreik geplant.[127] Entstammt sie doch der gleichen Quelle, wie der anarchistische Generalstreik selbst;[128] möglich auch, daß der internationale Arbeiterkongreß in Paris 1889 für die internationale Kundgebung zum 1. Mai 1890 die Arbeitsruhe im Sinne hatte; doch enthielt er sich jeder Vorschrift über die Form der Kundgebung;[129] auch auf den folgenden nationalen und internationalen Kongressen wurde die Arbeitsruhe nur als "würdigste" und "wirksamste", daher erstrebenswerteste Form der Maifeier, keineswegs als deren Bedingung hingestellt.[130] Da zudem, neben Tendenzen zur Abschaffung der Maifeier[131] auch Bestrebungen aufgetaucht sind, aus praktischen Gründen von der Arbeitsruhe überhaupt ganz abzusehen,[132] so läßt sich die Maifeier höchstens als "tentative de grève générale",[133] nur ganz ausnahmsweise als wirklicher Klassenstreik ansehen.
[126] Durch die Arbeitsruhe soll die Wirkung der Demonstration in Bezug auf Eindrücklichkeit und Propagandakraft vertieft werden (vgl. Eckstein, p. 361; "'Der politische Streik' und der Staatsanwalt", a. a. O.; Bericht der Delegation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands ... p. 51; A. Rudolph, "Zur Maifeier"; Bernstein, "Pol. M-str. u. pol. Lage", p. 33, 34; ders. "Der Kampf in Belgien und der politische Massenstreik", p. 415, 416; Block, p. 563; Cohnstaedt, a. a. O.; Bömelburg (Prot. Parteitg. Jena 05, p. 233); Prot. Parteitg. Bremen 04, p. 193; Prot. Parteitg. Wien 1894, p. 62.
[127] Die Maifeier ist eine Demonstration "für die gesetzliche Einführung des achtstündigen Arbeitstags, für die Klassenforderungen des Proletariats und für den Weltfrieden" zwecks Aufrüttelung der "öffentlichen Gewalten" (vgl. die Protokolle der int. Kongr. von Amsterdam 04, p. 53 ff.; Paris 1889, p. 123; Brüssel 1891; Zürich 1893, p. 35; London 96, p. 29; Prot. Parteitg. Jena 05, p. 141).
[128] Im Dez. 1888 beschloß der Kongreß der Federation of Labour in St. Louis, am 1. Mai 1890 eine Kundgebung für die Arbeiterforderungen zu veranstalten (vgl. z. B. Flugschrift zum 1. Mai 1895 [Buchdruckerei des Schweizerischen Grütlivereins]).
[129] Prot. Int. Kongr. Paris 1889, p. 123.
[130] Kampffmeyer, "Zur Maifeierfrage"; Protokolle der int. Kongresse Brüssel 91; Zürich 93, p. 35; London 96, p. 29; Amsterdam 04, p. 53 ff.
[131] So z. B. auf der 9. Generalvers. des Zentralverbandes der Schiffszimmerer Deutschlands im Mai 05; doch wurde der diesbezügl. Antrag abgelehnt (vgl. Vorwärts, 25. 5. 05).
[132] Vgl. Prot. Gwft. Kongr. Köln 05; man wollte die Feier auf den Abend (Resolution Schmidt auf dem Gewerkschaftskongr. Köln), oder auf den ersten Sonntag im Mai verlegen (vgl. Prot. Gwft. Kongr. Köln; Rdsch. Soz. Mh., Juni 05, über den Kongr. der belg. Arbeiterpartei Ostern 05; Prot. int. Kongr. Brüssel 1891), wie dies tatsächlich in einigen Ländern geschehen ist (Prot. int. Kongr. Amsterdam 04, p. 53 ff.).
[133] Briand, "La grève générale et la révolution", p. 14.
Hingegen wird die Insurrektion wohl stets mit Arbeitsruhe verknüpft sein. Bei früheren Revolutionen, zur Zeit der Vorherrschaft der handwerksmäßigen Technik, mag die Arbeitsruhe freilich nur eine geringe Rolle gespielt haben, denn die unterbrochene Handwerksarbeit läßt sich nicht allzuschwer wieder aufnehmen, und wo etwa doch eine ernstliche Störung eintrat, berührte diese, wegen der Enge des Marktgebiets, nur einen verhältnismäßig kleinen Kreis; bei der heutigen industriellen Entwicklung aber dürfte die Revolution fast notwendig mit dem Klassenstreik verbunden sein.[134]
[134] Ein Beispiel hierfür scheint die russ. Revolution zu bieten.
Neben der Verweigerung der Produktionskraft des Proletariats tritt die allgemeine Zurückziehung seiner Konsumkraft aus dem bürgerlichen Wirtschaftsleben sowohl wegen der geringen proletarischen Kaufkraft, als auch wegen der fast unüberwindlichen Schwierigkeiten selbständiger Verproviantierung an Bedeutung vollständig zurück.[135] — Praktisch ebenso erfolglos ist die Zurückhaltung von Leistungen gegenüber dem Staat, sei es auf dem legalen Weg der parlamentarischen Steuerverweigerung oder des Boykotts steuerbelasteter Waren,[136] sei es in rechtswidriger Weise durch die militärische Dienstverweigerung oder eigenmächtige Steuerverweigerung.
[135] Schon in der Chartistenbewegung wurde "exclusive dealing" und "run on the banks for gold" (Gammage, p. 109), während der österr. M-streikdebatten Bezugsbeschränkung auf Konsumvereine und Kleinhändler vorgeschlagen (Prot. Parteitg. Wien 1903, p. 122ff.); es tauchte in Österreich auch der Plan auf, einen ev. pol. M-str. durch Verweigerung des Wohnungszinses zu unterstützen (Prot. Parteitg. Wien 1894, p. 105). Das Umgekehrte liegt bei den "Hungerstreiks" vor, wo nur das eigene Leben einer Gefahr ausgesetzt wird, um hierdurch zu demonstrieren, um "durch Imponderabilien, durch Furcht vor Skandalen, durch Erweckung menschlicher Empfindungen doch einen Eindruck zu erzielen" (vgl. Liebknecht, Prot. Parteitg. Bremen 04, p. 195).
[136] "Abstinence from all excisable articles" (Gammage) schon bei den Chartisten geplant, ähnl. in der österr. Wahlrechtsbewegung vorgeschlagen (Prot. Parteitg. Wien 03, p. 122ff.).
[Zweiter Teil:] Geschichte des Klassenstreiks und der Klassenstreikidee.
[Erstes Kapitel:] Vorläufer.
§ 7. Klassenstreikähnliche Bewegungen im Altertum und in neuerer Zeit.
Der Klassenstreik ist keineswegs so neu, wie es ihm manche seiner heutigen Entdecker nachrühmen.[137] Denn er trat schon in den sozialistischen "Flegeljahren" auf,[138] er erschien bereits an der Wiege der modernen Arbeiterbewegung. Und eigentlich ist er noch viel älter; eigentlich stammt er aus dem Altertum. Die antike Geschichte kennt zwar keinen wirklichen Klassenstreik in unserem modernen Sinn, aber doch immerhin klassenstreikähnliche Bewegungen: nämlich den "sagenhaften Massenstreik der Juden in Ägypten, der nach der Bibel ausbrach, weil die Beamten des Pharao den jüdischen Ziegelarbeitern nicht das nötige Stroh zum Ziegelbrennen lieferten, und am Ende der Dinge die Folge hatte, daß Pharao mit seinen Truppen im roten Meer ertrank".[139] Und eine klassenstreikähnliche Bewegung war auch der Auszug der Plebejer auf den heiligen Berg im Jahre 494 v. Chr.[140] Wollten die gedrückten Bauern die Patrizier durch diesen Entzug militärischer und ökonomischer Kräfte in Verlegenheit setzen und dadurch zur Nachgiebigkeit bewegen? Wollten sie nur den unerträglichen Lasten entfliehen? Jedenfalls war den Römern die Wirkung der Sezession empfindlich genug, um ihre Beendigung durch ein kostbares politisches Recht, das Volkstribunat, zu erkaufen.[141]