AUSSENSEITER DER GESELLSCHAFT
– DIE VERBRECHEN DER GEGENWART –

AUSSENSEITER
DER GESELLSCHAFT
– DIE VERBRECHEN DER GEGENWART –

HERAUSGEGEBEN VON
RUDOLF LEONHARD

BAND 4

VERLAG DIE SCHMIEDE
BERLIN

DER FALL
VUKOBRANKOVICS

VON
ERNST WEISS

VERLAG DIE SCHMIEDE
BERLIN

EINBANDENTWURF
GEORG SALTER
BERLIN

Copyright 1924 by Verlag Die Schmiede Berlin

Der erste Prozeß Vukobrankovics.

Am 28. Oktober 1918 begann der erste Prozeß gegen die 24jährige Bürgerschullehrerin Milica Vukobrankovics de Vuko et Branko vor den Wiener Geschworenen. Die Angeklagte war beschuldigt, in der Familie des Landesschulinspektors Rudolf Piffl den Speisen Arsenik beigemengt und eine Phosphorpille angefertigt zu haben, um die Ehefrau des Piffl aus der Welt zu schaffen. Als die Nachforschungen, einmal unterbrochen und dann wieder aufgenommen, auf die Angeklagte als Täterin hinwiesen, suchte sie den Verdacht auf den Adoptivsohn des Ehepaares Piffl, Albert Zelenka Piffl, zu lenken. Es wurde deshalb gegen sie die Anklage auf Mordversuch und auf Verleumdung erhoben.

Die M. V. hatte in der Familie der Piffl freundschaftlich verkehrt und war wie eine Tochter angesehen worden. Beide Eheleute waren bedeutend älter als sie, der Mann war 56, die Frau 51 Jahre alt. Nun ereignete es sich, daß Frau Piffl, sowie deren Mutter und Tante nach dem Genuß von Limonade und später nach einer Mehlspeise erkrankten und daß die Ärzte eine Arsenikvergiftung feststellten. Man brach hierauf den Verkehr mit der Angeklagten, die sich durch den Besitz eines Buches über die Psychologie des Giftmordes verdächtig gemacht hatte, ab; sie verstand es aber, sich wieder einzudrängen und versuchte immer wieder, das Mißtrauen ihrer Freunde zu entkräften. Am 14. Februar fand man nun in einer Schachtel, aus der Frau Piffl ihre Pillen gegen Herzbeschwerden zu nehmen pflegte, eine Phosphorpille. Daraufhin wurde die Anzeige erstattet. Am 11. März schickte die Angeklagte ein Schulmädchen in die Wohnung des Piffl, das dem öffnenden Dienstmädchen sagte, es wolle Herrn Piffl persönlich sprechen. Es brachte Blumen für ihn. Da er nicht anwesend war, entfernte sich das Kind, das man eine kurze Zeit im Vorzimmer allein gelassen hatte. Zwei Stunden später wurde bei dem Inspektor ein Brief abgegeben, des Inhalts, er möge unter dem Sofa im Vorzimmer nachsehen, es scheine dort ein „geheimes Depot Alberts“ (des Stiefsohnes) zu sein. Es fand sich unter dem Sofa ein Tiegel mit rotem Phosphor und ein Fläschchen mit Opiumtropfen. Es stellte sich bald heraus, daß das Schulmädchen auf Befehl der V. die Gifte dort verborgen hatte.

Die Angeklagte wurde verhaftet. Sie leugnete beharrlich. Zur Durchführung des Indizienbeweises waren über 40 Zeugen vorgeladen. Ein psychiatrisches Gutachten war eingeholt worden, es bezeichnete die Angeklagte als geistig gesund. Der Verteidiger versucht die Ablehnung der Gutachter durchzusetzen, sie hätten sich in ihrem Bericht auch über die Tat selbst geäußert und seien befangen. Dieser Antrag wird abgelehnt.

Wir lassen nun die wichtigsten Momente der Verhandlung folgen, weil sich aus ihnen, besonders aus den Einzelheiten und aus der Art, wie sich die V. benimmt und verteidigt, erst ein Bild der geistigen Voraussetzungen ergibt, unter denen die Tat begangen wurde.

Vorsitzender: Bekennen Sie sich schuldig?

Angeklagte (sehr laut und energisch): Nein, nach keiner Richtung, Herr Präsident.

Vors.: Sie leugnen also, Gift in die Speisen getan zu haben.

Angekl.: Ich habe das nicht getan.

Vors.: Und was ist es mit der Verleumdung?

Angekl.: Ich erkläre, daß es mir niemals darum zu tun war, den Buben zu beschuldigen. In meiner grenzenlosen Aufregung wollte ich nur darauf hinweisen, daß auch ein anderer es getan haben könne, denn ich hatte doch keinen Grund, so etwas auszuführen.

Sie erzählt nun, daß sie kurz nach Kriegsausbruch aus der Schweiz heimgekehrt sei und sich der Kriegsfürsorge zur Verfügung gestellt habe. Dadurch kam sie mit ihrem ehemaligen Direktor, dem Landesschulinspektor Piffl und dessen Frau in nähere Berührung. Frau P. bat sie, sie möge dem Adoptivsohn Nachhilfestunden erteilen. Dies habe sie unentgeltlich übernommen. Aus Erkenntlichkeit hierfür hatte die Familie sie in den Jahren 1915/16 zum Sommeraufenthalt eingeladen. 1915 war sie in Kranichberg, dem Schlosse des Kardinals Piffl, der der Bruder des Landesschulinspektors ist. Am 17. Dezember 1917 habe sie zur Linderung eines starken Hustens in der Apotheke ein Limonadenpulver gekauft. Als sie bei der Familie P. zu Besuch war, hatte sie es benützen wollen, man brachte ein Glas Wasser und Frau Piffl wollte auch davon kosten. Es wurden noch zwei Gläser gebracht, sie bereitete für alle die Limonade und tat auch Zucker hinein. Frau P. hätte eines von den Gläsern gewählt. Dem Sohne hätte es so geschmeckt, daß er sich ein Päckchen mit den Limonadekristallen erbat. Bald nachher wurde Frau P. von einem Unwohlsein befallen, sie klagte, daß sie erbrechen müsse. Sie hätte vielleicht die Limonade nicht trinken sollen. Sie, die V., hätte gemeint, die Limonade sei wohl nicht die Ursache des Erbrechens, sonst wäre sie doch auch selbst erkrankt. Vorsichtshalber hätte sie aber Albert gesagt, er möge das Limonadepulver einem Arzte zeigen, bevor er es benütze.

Nun kam die Rede auf die Mehlspeisevergiftungen am 23. März. Die Angeklagte bestreitet, an diesem Tage vormittags bei P. gewesen zu sein, da sie bestimmt wisse, damals sei sie unwohl gewesen. Erst nachmittags habe sie von Herrn P. gehört, daß alle Familienmitglieder mit Ausnahme von ihm und Albert nach dem Genuß einer Maisspeise erkrankt seien und zu Bette lägen. Der herbeigeholte Hausarzt, Primarius Dr. Swoboda sprach sofort den Verdacht aus, die Maisspeise habe Rattengift enthalten. (Diesem Arzte stellte die V. später, als er „leider“ schon verstorben war, ein sehr lobendes Zeugnis wegen seiner trefflichen Diagnostik aus. Er habe als der einzige Arzt sofort das Richtige getroffen, während sich später, bei den Vergiftungen im Hause Stülpnagel, alle anderen Ärzte sich als „Trottel“ bewiesen hätten, und sie selbst die einzige gewesen sei, die das „Rad aufgehalten“ hätte.) Er nahm sofort ein Stück der verdächtigen Speise an sich, um es untersuchen zu lassen und sagte, er müsse die Strafanzeige erstatten. Sie selbst sei aber, führt die V. aus, an allem gänzlich unbeteiligt gewesen.

Staatsanwalt: Es ist merkwürdig, daß Sie alles hervorheben, was Ihnen bedenklich erscheint.

Angekl.: Nun ja, aus demselben Grunde, weshalb Sie alles hervorheben, was mich belastet.

Trotzdem sei der Verkehr, wenn auch nicht in der ungezwungenen Weise wie bisher weitergegangen. Sie, die V. hätte der Familie zeigen wollen, daß sie ihr verzeihe, sie habe auch einen Besuch der Frau P. bei sich zuhause empfangen, und eine Einladung nach Kranichberg für sich und ihre Mutter. Bald nachher wurde sie wegen der Giftaffäre zur Polizei vorgeladen. Ihre Mutter sei darüber so böse geworden, daß sie erklärte, mit den Piffl nicht mehr verkehren zu wollen.

Der Vorsitzende stellt nun fest, daß der Verdacht gegen die V. erst rege wurde, als Frau Piffl in der Handtasche der Angeklagten die Broschüre „Die Psychologie des Giftmordes“ fand.

Angekl.: Die Broschüre hat damit nichts zu tun.

Staatsanwalt: Sie gaben zu, daß Herr Piffl zumeist später mittagmahlte als die Familie?

Angekl.: Nein, es kam öfter vor, daß, wenn er nicht im Büro weilte, er rechtzeitig zum Essen kam, also auch vergiftet werden konnte.

Staatsanwalt: Sie haben stets behauptet, Frau Piffl sei Ihnen freundlich entgegengekommen, trotzdem haben Sie eine Novelle geschrieben: „Das Armband“, die auf Frau Piffl gemünzt ist, die Sie in der Figur der Kommerzienrätin als herzloses, scheußliches Wesen hinstellen.

Angekl.: Es haben sich Zwischenfälle ereignet, Unstimmigkeiten.

Verteidiger: Sagen Sie es nur heraus, Eifersucht der Frau Piffl.

Angekl.: In der Novelle ist ja kein Name genannt und ich kann nichts dafür, daß Frau Piffl die Kommerzienrätin auf sich bezogen hat.

Vors.: Wir kommen nun zum (3.) Giftmordversuch, dem mit der Phosphorpille am 14. Februar. In einer Schachtel mit Pillen, die nur für Frau Piffl bestimmt waren, wurde eine Phosphorpille gefunden und es wird Ihnen zur Last gelegt, daß Sie die Pille hineingeschmuggelt haben.

Angekl.: Es ist befremdend, daß man nur mich beschuldigte, da ich doch gar keine Ursache dazu hatte. Ich wußte ja auch gar nicht, aus welcher Schachtel Frau Piffl Pillen nimmt, denn es waren auf der Kredenz zwei Schachteln.

Staatsanwalt: Wie können Sie sich so genau erinnern, daß Sie damals nie allein gewesen sind?

Angekl.: Ich bin ja drei Tage später zur Rede gestellt worden.

Psychiater Dr. v. Wieg: Nach Ihrer hier bekundeten ethischen Auffassung frage ich Sie, was hatten Sie nach diesem Vorfall für einen Grund, sich nochmals einem solchen Verdachte auszusetzen? Es wäre doch psychologisch begründet, wenn Sie sich schuldlos fühlten, um keinen Preis dieses Haus wieder zu betreten.

Angekl.: Ich selbst habe den Verkehr abgebrochen, ich wollte sogar die Familie auf Ehrenbeleidigung klagen, stand aber davon ab, um den Skandal zu vermeiden. Dann hat Frau Piffl mir die Hand zum Frieden geboten, indem sie mir einmal Konzertkarten brachte. Ich war eben ein guter Tepp (dummer Kerl). Denn wie könnten Sie sonst meine Handlungsweise deuten?

Psychiater: Weil Sie moralisch defekt sind.

Angekl. (gereizt): Ich bitte das zu begründen. Hat man einen moralischen Defekt, wenn man einem Menschen die Hand zum Frieden reicht?

Vert.: Und nicht zu vergessen, daß die Frau des Vorgesetzten, des Landesschulinspektors der Lehrerin das Versöhnungsangebot machte.

Angekl. (zum Gerichtshof): Ich hätte eine große Bitte. Schon von allem Anfang an empfand ich, daß die Herren Psychiater gegen mich voreingenommen sind. Sie haben mich von allem Anfang an wie eine Schwerverbrecherin behandelt. Könnten nicht andere Psychiater herangezogen werden?

Vors.: Es liegt kein Anlaß vor, die Herren für befangen zu halten, sie sind Ihnen doch ganz fremd gewesen. Ihre Fragen stützen sich auf die Untersuchungsergebnisse.

Später wendet sich die V. gegen die Bemerkung eines Gerichtspsychiaters, daß sie nach dem Vorfall mit der Giftpille nicht besonders aufgeregt gewesen sei.

Angekl. (sehr scharf): Ich war genug aufgeregt, denn es ist keine Kleinigkeit, wenn man gegen jemand eine solche Beschuldigung erhebt.

Sie schildert nun ausführlich ihre vielfachen Bemühungen, sich vor der Familie P. von dem auf sie gefallenen Verdachte zu reinigen. Endlich gelang es ihr, von Herrn Piffl empfangen zu werden. Er begrüßte sie anscheinend sehr verlegen und sagte dann, es sei etwas sehr peinliches geschehen, der Verdacht, die Giftpille in die Schachtel getan zu haben richte sich gegen sie. „Als ich,“ sagte die Angeklagte, dies mit Entschiedenheit zurückwies, verschanzte sich Herr Piffl hinter seine Frau. So lassen Sie mich doch mit ihr sprechen, meinte ich, und wirklich erschien dann Frau Piffl. Es kam zu einer Auseinandersetzung, und ich war fest entschlossen, die Sache anzuzeigen, dann überlegte ich es mir, denn Frau P. hatte mir am Schlusse der Szene gesagt: „Sagen Sie aber ja nicht, daß ich Sie beschuldigt habe.“ Da dachte ich mir, was nützt denn die Anzeige, die Frau wird doch alles in Abrede stellen. Außerdem dachte ich an die Aufregungen, denen meine Mutter neuerlich ausgesetzt sein würde und ich beschloß, der Sache freien Lauf zu lassen, da sie sich in ein paar Tagen aufklären müsse.

Vors.: Sie sollen auch Herrn Piffl gesagt haben, er möge im Kasten nachsehen, vielleicht finde er dort etwas.

Sagen Sie nur, was Sie dachten. Sie begehen hier damit keine Verleumdung, denn hier sind Sie, um sich zu rechtfertigen.

Angekl.: Ich dachte mir, man sagt mir so kaltblütig ins Gesicht, daß ich die Giftmischerin bin und es könnte doch auch der Bub gewesen sein. Ich wollte ihm damit kein Unrecht tun.

Vors.: Sie haben schon vorher bei Herrn Piffl auf den Albert als den möglichen Täter hingewiesen.

Angekl.: Ich wollte nur, daß einmal ordentlich nachgesehen wird.

Vors.: Wie haben Sie sich das Fläschchen mit der Aufschrift „Gift“ verschafft, das Sie dann an Piffl gesandt haben?

Angekl.: Ich war in höchster Aufregung, habe in der Schule die Lehrmittelsammlung aufgesucht und in einem Kasten das Fläschchen gefunden.

Vors.: Und Sie haben dann das Schulmädchen mit diesem Fläschchen und mit einem zweiten aus Ihrer Wohnung zu Piffl gesandt.

Die Angeklagte erzählt nun den Vorfall und sagt, sie habe sich damals in einem Traumzustand befunden (dieser Traumzustand kehrt in stereotyper, erstarrter Form bei der Verantwortung der V. im zweiten Prozeß wieder), so daß sie kaum wußte, was sie getan habe. Am Tage vorher habe sie eine Wahrsagerin getroffen, die ihr prophezeit habe, daß Leute, die sie für Freunde halte, gegen sie falsch sein würden.

Dann sprach die Wahrsagerin von einem Kasten mit einem Dantekopf, und weil in der Wohnung Piffls ein solcher Kasten stand, kam ihr die Idee, daß in dem Kasten etwas sein könne, das Aufklärung bringen würde. Sie habe daraufhin dem Herrn Piffl gesagt, er möge in dem Kasten nachsehen. Nie habe sie daran gedacht, den Verdacht auf Albert zu lenken, sie wollte nur, daß man einmal gründlich in der Wohnung nachschaue, damit die Wahrheit an den Tag komme.

Vors.: Sie haben einen Blumenstock gekauft und dem Schulkinde eingeschärft, es solle sagen, eine ehemalige Schülerin bringe dem Herrn Landesschulinspektor diesen Stock. Den ersten unbewachten Augenblick soll das Kind dazu benützen, das Giftfläschchen unter dem Diwan zu verstecken. Als das Kind Sie gefragt hat, was es antworten soll, wenn es um seinen Namen gefragt wird, haben Sie gesagt: Sag, was du willst.

Angekl.: Das zeigt doch, wie verwirrt ich war. Da zeigt sich, fährt die Angeklagte fort, daß meine Absicht nicht so verwerflich gewesen ist, denn sonst hätte ich dem Kinde aufgetragen, einen falschen Namen zu nennen. (Gerade das ist falsch. Denn wenn sie dem Kinde aufgetragen hätte, einen falschen Namen zu nennen, hätte sie sich dem Kinde gegenüber bloßgestellt und es hätte bei einer späteren Einvernahme gegen sie zum Beweis werden können.)

Staatsanwalt: Sie haben sich eben ein Kind ausgesucht, das als diebisch und verdorben bekannt ist und vorausgesetzt, das Kind werde sich nicht beim richtigen Namen nennen. Was haben Sie gemacht, als das Kind bei Piffl war?

Angekl.: Ich habe in einem Kaffeehause gewartet.

Staatsanwalt: Und waren nach Angaben von Zeugen dort sehr heiter, haben dem Kind nach der Rückkehr Schokolade gezahlt.

Vors.: Und eine Stunde später haben Sie auf der Rückseite einer Extraausgabe dem Herrn Piffl geschrieben, er solle unter dem Diwan nachsehen, es dürfte sich dort ein Giftdepot des Albert befinden. (Ein Beweis für das Hineindrängen der Angeklagten in die Folgen ihrer Tat. Hätte sie ruhig gewartet, bis beim Aufräumen das Giftdepot gefunden wurde, dann hätte sich der Verdacht vielleicht doch auf Albert gelegt, jedenfalls auf eine dritte Hand, da doch die V. damals nicht mehr im Haus verkehrte. Aber sie konnte es nicht erwarten. Zeichen einer besonderen Schlauheit gab sie damit nicht. Schlauheit ist aber auch für die Giftmörderinnen gar nicht charakteristisch, viel eher ihr auffallendes „Glück“.)

Die Angeklagte verantwortet sich wieder in ihrer Weise, sie habe das in ihrer grenzenlosen Verzweiflung getan, um den ungerechten Verdacht von sich abzuwälzen. Der Präsident stellt fest, daß die Angeklagte in einem Turnsaal, wo Gift in versperrtem Kasten untergebracht war, einen Monat hindurch Unterricht erteilt hat.

Angekl.: Da müßte festgestellt werden, daß in dieser Zeit der Kasten erbrochen worden ist. (Die Gegenfrage des Vorsitzenden: Woher sonst haben Sie sich das Fläschchen mit Opium und den Tiegel mit Phosphor verschafft, unterblieb; denn einfach „finden“, wie sie vorhin aussagte, konnte sie so gefährliche Stoffe nicht.) Dr. Swoboda, der Hausarzt der Familie, konstatiert, daß infolge schlechtschmeckender Speisen Erkrankungen in der Familie Piffl vorgekommen sind. Er habe der Frau Pillen verschrieben, die in seiner Gegenwart in der Apotheke in das Schächtelchen gefüllt wurden. Er halte es für ausgeschlossen, daß etwa aus Fahrlässigkeit die Phosphorpille in die Schachtel gelangt sein könne. Früher schon habe er Herrn und Frau Piffl Arsenikpillen verschrieben, die kleiner waren als die zuletzt verordneten, fabrikmäßig erzeugten Pillen.

Die Angeklagte versucht sofort diese Verschiedenheit für sich auszunützen: diese zweiten Pillen hätte sie gar nicht zu Gesicht bekommen. „Die angeblich von mir erzeugte Giftpille hätte daher nach dem Muster der mir bekannten Pillen kleiner ausfallen müssen.“ (Daß sie aber die anderen wirklich nicht gekannt hat, kann sie nicht beweisen und so scheinen ihre Argumente immer schlagkräftig, sind aber durchaus nicht beweisend.) Im Laufe des zweiten Verhandlungstages konstatiert der Präsident, daß die Leihbibliothek Last das Buch „Die Psychologie des Giftmordes“ nie geführt hat. Und aus der Leihbibliothek Last hat die V. ihre Bücher bezogen. M. V. hätte nur Bücher ernsten Inhalts gelesen: „Also sprach Zarathustra“ von Nietzsche, „Rom“ von Zola. Nun wird ausdrücklich von einer Broschüre gesprochen, die in dem Täschchen der V. gefunden wird. Die Leihbibliothek Last führt aber nur gebundene Bücher. Es ist also auch dieser Umstand keineswegs entlastend für die V.

Die Schulbehörde bezeichnet die V. als sehr intelligent, sehr wissensdurstig. Die Berufskolleginnen seien ihr niemals so nahe gekommen, um ein klares Bild von ihrem Innenleben gewinnen zu können. Auch sonst wird keine Freundin oder sonst ein Mensch namhaft gemacht, der der V. menschlich wirklich nahe gestanden sei, ihre Mutter vielleicht ausgenommen.

Sie hat kaum mit anderen Menschen als den Piffl verkehrt. Diese wurden das Objekt ihrer Giftpläne; das Zentrum ihres Giftkomplexes, obgleich, darin kann man ihr glauben, der Hausherr als Mann sie nicht sehr gereizt hat. Ähnlich wie hier ist es dann auch mit dem Tatbestand des zweiten Prozesses. Sie hat nicht etwa einen weiten Freundeskreis, aus dem sie die Menschen auswählt, die sich für ihre Pläne aus irgendeinem Grunde geeignet zeigen oder ihr Vorteile versprechen, sondern sie zieht eben die Menschen zur Vergiftung heran, die sie gerade neben sich hat.

Nun wird Marie Pichlmayer vernommen, die Köchin bei Piffls war. Sie berichtet über die Erkrankungen, die sich bei der Familie Piffl nach dem Genusse von Powideltascherln und der Maisspeise eingestellt haben. Die V. habe die Küche nur passiert, sich in derselben aber während der Zeit, in der die Zeugin im Hause Piffl diente, niemals längere Zeit aufgehalten. Sie entlastet also, soweit es auf sie ankommt, die Angeklagte, jedenfalls ein Zeichen einer guten Gesinnung, und dies um so mehr, als aus der Verhandlung hervorgeht, daß man die Köchin stark im Verdacht hatte, die Vergiftungen verschuldet zu haben. Erst nach einer sehr umfangreichen Untersuchung hatte man den Verdacht aufgegeben, da er ein völlig negatives Resultat ergeben hatte.

Nun schildert Frau Antonie Piffl, wie der Verkehr mit der V. entstand, wie die Beziehungen der Familie zu ihr immer freundschaftlicher wurden und sagt: „Wir haben sie immer sehr lieb gehabt, sie war wie das Kind im Hause.“

Vors.: Hat die Angeklagte ein besonderes Interesse an Ihrem Mann gezeigt?

Zeugin: Anfangs nicht.

Den ersten Verdacht gegen die V. hätte sie gefaßt, als ihr in Erinnerung kam, daß sie bei ihr das Buch „Psychologie des Giftmordes“ gesehen habe. Sie dachte nun daran, wie sich die V. in die Familie eingedrängt habe, teilte nun eines Morgens ihrem Manne ihre Bedenken mit.

Man beschloß, die V. auf die Probe zu stellen. Nachdem sich die Frau P. überzeugt hatte, daß sich das Buch noch in der Tasche der Angeklagten befand, fragte man sie plötzlich in Gegenwart des Herrn Piffl: „Kennen Sie das Buch ‚Psychologie des Giftmordes‘“? Sie erwiderte ganz unschuldig: „Nein. Was ist denn das?“ Ich und mein Mann wechselten einen Blick und waren ganz entsetzt.

Der Präsident fragte nun die Zeugin, ob sie glaube, daß die V. Gelegenheit hatte, sich in der Speisekammer der Familie P. zu beschäftigen. Die Zeugin erwidert, M. V. habe offenbar den Speisekammerschlüssel, der eines Tages spurlos verschwunden sei, heimlich an sich genommen.

Die Angeklagte springt erregt auf und ruft, zum Staatsanwalt gewendet: „Bitte, Herr Staatsanwalt, mich auch wegen Diebstahls und Einbruchs anzuklagen!“ Die Angeklagte weiß natürlich genau, daß der Staatsanwalt dies nicht tun kann. Selbst wenn man ihr beweisen könnte, was an sich sehr plausibel ist und durch die Ergebnisse des zweiten Prozesses fast zur apodiktischen Sicherheit wird, daß sie den Eingang in die Speisekammer auf irgendeine Weise „gefunden“ hat, so wäre das doch nie als Einbruch und ebensowenig als Diebstahl anzusehen, als man einen Raskolnikoff, der mit einem Beil, das ihm nicht gehört, gemordet hat, des Diebstahls wegen belangen wird. Der Präsident geht darauf gar nicht ein, bittet sie bloß, sich zu beruhigen. Sie versucht eine zweite Attacke: „Es ist mir zu Ohren gekommen, daß man mich für eine Serbin hält. Ich fühlte mich stets als Wienerin. Mein Großvater war Hauptmann bei der Wiener Bürgergarde und die Wiener von damals würden sich keinen Serben als Hauptmann genommen haben.“

Der erste Prozeß spielte sich noch unter der Regierung Habsburg ab, wenn auch schon in den letzten Tagen des Kaiserreichs. In dem zweiten Prozeß, der in der Republik Deutschösterreich stattfand, rechnete die V. nicht mehr mit der Abneigung der Altösterreicher gegen die Serben. Sie rühmt sich dann die Erbin eines serbischen Woiwodengeschlechtes, dem einmal halb Serbien gehört habe und dessen tragisches Schicksal in einem serbischen Heldenepos verherrlicht sei. Sie wendet sich also nach der Seite, die ihr vorteilhafter erscheint.

Im weiteren Verlaufe des Verhörs mit Frau Piffl stellt diese fest, daß nur ein Glas Limonade, und nicht deren drei auf dem Tische standen. Früher hat die Frau Piffl, für deren außerordentlich humane Gesinnung auch die Adoption des Albert spricht, günstiger für die V. in diesem Punkte ausgesagt.

Staatsanwalt: Die Frau Zeugin hat damals ja dann selbst angegeben, sie habe damals bei einem früheren Verhör alles vorgebracht, was der Angeklagten günstig sein könnte. Nachher hat sie an den Untersuchungsrichter eine Zuschrift gerichtet, sie fühle sich verpflichtet, ihren früheren Aussagen etwas hinzuzufügen. „Ich war auch damals von der Schuld der V. vollständig überzeugt, doch als Fräulein V. und ihre Mutter bei mir erschienen und sagten, sie müßten sich das Leben nehmen, dachte ich, christlich zu handeln, wenn ich meine Ansicht über den Fall abschwäche. Jetzt bin ich aber von ihrer Schuld vollkommen wieder überzeugt.“ (Eine ganz ähnliche Szene hat sich ein paar Jahre später zwischen der V. und dem Verlagsbuchhändler Stülpnagel abgespielt. Auch hier hat sie um Mitleid angefleht und gesagt, er müsse sie retten, denn sie wisse, auf ihrer Tat, der Vergiftung der Familie St., stünde lebenslänglicher Kerker. Freilich hat sie versucht, bei der Verhandlung auch dies abzuleugnen, doch trotz ihres herausfordernden Benehmens blieb St. bei seiner Aussage.) Diesmal, im ersten Prozeß, gelingt der V. der Bluff: Ohne mit einer Wimper zu zucken, so erzählt der Berichterstatter, blickte sie der Frau Piffl ins Gesicht und rief aus: „Schauen Sie mir in das Auge, wie ich Ihnen ins Auge sehen kann, denn mein Gewissen ist rein.“ Kein Wunder, wenn sich die herzkranke alte Dame einschüchtern ließ.

Sehr charakteristisch ist der Brief, den die V. nach Absendung des Giftpaketes durch die Schülerin an das Ehepaar sandte. Sie spielt mit dem Gedanken des Giftes mit einer Selbstverständlichkeit, die staunen macht. Sie schlägt der Frau P. vor, sich mit ihr auf neutralem Boden zu treffen. „Unter den vielen Leuten,“ schreibt sie, „werde die Frau Piffl hoffentlich keine Angst haben, daß ich sie umbringe. Von einer Anzeige stehe ich ab, weil ich Ihnen keine Bosheit zufügen will und ich gesehen habe, daß die Herren von der Polizei und vom Gerichte das Pulver nicht erfunden haben.“ Natürlich fühlt sich die V. völlig sicher. Ein Zeichen der besonderen Tücke ist es, daß sich diese Szene mit dem Blumenstock und dem Giftdepot unter dem Sofa gerade an dem Geburtstag der Frau Piffl abspielen muß. Zu den schon bekannten Tatsachen über die Methode der V. kommt noch hinzu, daß die V. das Kind nach vollzogenem Auftrage mit den Worten empfing: „Das hast du gut gemacht.“ Außer der Schokolade gab sie ihr auch 4 Kronen.

Die Zeugin Piffl sagte nun aus, es schmerze sie tief, daß auch nur der leiseste Verdacht auf ihren Adoptivsohn falle. Sie wolle auch gewissen Verleumdungen entgegentreten, indem sie bekanntgebe, was sie bewogen habe, dieses Kind zu adoptieren: Vor 12 Jahren sei sie mit ihrem Gatten bei einer Weihnachtsfeier in einer klösterlichen Anstalt gewesen, dort wäre ein dreijähriges Kind als Jesuskind in der Krippe gelegen. Das arme Waisenkind hat mich so erbarmt, sagt die Frau Piffl, daß ich mich schon damals entschlossen habe, es anzunehmen. Vorerst verblieb es im Waisenhause. Das Kind war mir schon damals sehr anhänglich. Als der Knabe sechs Jahre alt war, nahm ich ihn in mein Haus. Er war stark unterernährt, ganz herabgekommen, trotz seiner sechs Jahre konnte er kaum ein paar Worte sprechen, denn das Waisenhaus war tschechisch, der Knabe deutsch. Mit Sorgfalt und Liebe habe ich ihn herangezogen, heute ist er ein vollentwickelter kräftiger Junge, sehr brav, Vorzugsschüler in der sechsten Gymnasialklasse. Er ist langsam im Sprechen und Denken, aber im Herzen ein Gold, das Kind hat mich unendlich lieb, daß dieses Kind mich hätte ermorden wollen – nein, das ist ganz undenkbar.

Staatsanwalt: Zur Zeit der Giftpille waren nur drei Personen in der Wohnung. Kommen Ihr Gemahl und Albert nach Ihrer Meinung in Betracht?

Zeugin: Absolut nicht. Das kann ich beschwören.

Vert.: Aus welchem Grunde soll es die V. gewesen sein? Glauben Sie, daß irgendwelche unerlaubten Beziehungen zwischen Ihrem Mann und der Angeklagten bestanden?

Zeugin: Ganz gewiß nicht. Mein Gatte ist ein tadelloser Charakter.

Vert.: Glauben Sie, daß die V. ein Interesse an Ihrem Gemahl hatte?

Zeugin: Das schon. Ihr Verhalten war darnach.

Vert. (zur V.): Sie sollen darnach getrachtet haben, Frau Landesschulinspektor zu werden.

Angekl. (energisch): Wenn die Sache nicht so traurig wäre, müßte ich lächeln. Aus welchem Grunde denn?

Staatsanwalt: Weil Sie ehrgeizig sind.

Angekl.: Es wäre doch kein anderes gesellschaftliches Milieu, in das ich kommen konnte. Mein Vater war Bezirkshauptmann und Herr Piffl ist Landesschulinspektor. Das ist doch ziemlich die gleiche soziale Stellung. Wäre ich so schlecht, wie man mich hinstellt, dann hätte ich eine Fürstin umgebracht, um eben Fürstin zu werden. (!)

Staatsanwalt: Auch der Bruder des Herrn Piffl, der Kardinal, hat fürstlichen Rang.

Angekl.: Frau Kardinal hätte ich doch nie werden können. (Lebhafte Heiterkeit.)

Nun wird der 56jährige gebrechliche Herr Piffl vernommen, der mit leiser Stimme aussagt. Er hält die V. in ihrem Berufe für sehr verwendbar und hochbegabt, er habe manchmal das Bedürfnis gehabt, sich mit ihr über pädagogische Themen auszusprechen.

Vors.: Haben Sie bemerkt, daß die Angeklagte ein besonderes sexuelles Interesse für Sie bekundete?

Zeuge: Mir ist das nicht aufgefallen.

Staatsanwalt: Beim Untersuchungsrichter sagten Sie aus, daß Sie den Eindruck hatten, M. V. sei Ihnen in gewissem Sinn nachgelaufen, sie habe die Tat begangen, um Ihre Frau zu werden.

Zeuge: Ja, das sagte ich und es ist auch möglich, daß es so war.

Die weiteren Verhöre bringen wenig Interessantes. Nur ein kleiner Zug, die philanthropische Heuchelei der V. wird an einer Stelle gestreift. Diese philanthropische und scheinbar humane Neigung ist bei sehr vielen Giftmischern zu finden. Ich komme darauf noch später zurück. Es handelt sich hier darum, ob die V. gewußt hat, daß die Schülerin, die von ihr zu der Familie P. gesandt wurde, verlogen und diebisch war. Eine Zeugin sagt aus, die V. sei einmal dabei gewesen, wie die Schülerin wegen eines Diebstahls eine Stunde lang verhört wurde. Darauf sagt die V.: Ich habe das nicht in Abrede gestellt. Mein Zweck war, dem Mädchen, von dem ich wußte, daß es sehr arm war, einen kleinen Verdienst zukommen zu lassen.

Interessant ist auch folgender Augenblick des Verhörs. Es soll die Novelle der V. „Das Armband“ verlesen werden. Nun erhebt sich die Angeklagte und wendet sich direkt an die Geschworenen, was prozeßtechnisch natürlich nicht zulässig ist. „Meine Herren Geschworenen! Gestatten Sie, daß ich der Verlesung einige erläuternde Worte vorausschicke. Ich habe in der Novelle lediglich die Erinnerungen verwertet, die ich in der ersten gegen mich geführten gerichtlichen Untersuchung gesammelt habe. Ich veränderte die Namen und die Tatsachen so, daß nur ganz eingeweihte den Zusammenhang verstehen konnten. Übrigens wird die Familie Piffl nicht im geringsten in der Novelle beleidigt.“

Nun wird die Novelle verlesen, sie soll stilistisch sehr hübsch gehalten sein, sie schildert die Geschichte einer Waise aus sehr gutem Hause, die in den Verdacht gerät, an dem Verschwinden eines kostbaren Armbandes beteiligt gewesen zu sein.

Hier drängt sich die Angeklagte in ihre Tat. Das ist verstandesmäßig gar nicht zu erklären, hängt aber mit dem Wesen des Giftkomplexes zusammen. Die Angeklagte mußte wissen, daß die Novelle gerade den Beteiligten in die Hände kommen würde.

Staatsanwalt: Sie haben die Novelle im September verfaßt, also zu einer Zeit, wo schon wieder freundschaftliche Beziehungen zu der Familie Piffl bestanden. Halten Sie das für angemessen?

Angekl.: Ich war im September, wie ich beweisen kann, in Waidhofen, es war also schon räumlich unmöglich, daß ich im Hause Piffl verkehrte. (Sachlich ist auch dies unrichtig, denn die Familie Piffl befand sich ganz in der Nähe.)

Staatsanwalt: Aber Sie hätten die Novelle doch zurückziehen können.

Angekl.: In meiner damaligen Aufregung habe ich daran gar nicht gedacht.

Es wird nun festgestellt, daß in den Schulen zur Zeit, als die Giftmordversuche sich in der Familie Piffl ereigneten, Giftstoffe abhanden gekommen sind.

Der Gerichtschemiker gibt ferner an, daß die Giftpille, die in die Arzneischachtel der Frau Piffl hineingeschmuggelt war, aus gelbem, giftigem Phosphor hergestellt war. Sie ist nicht von einem Fachmann, sondern von einem Laien angefertigt, der sich einige Kenntnisse in der Chemie erworben hat. Es wird ferner festgestellt, daß aus der Flasche, die sich im Turnsaale der Schule in der Renngasse befand, einige Stücke von dem Phosphor abgetrennt waren. In dieser Schule hatte die V. zuletzt Unterricht erteilt.

Vors.: Die Lehrer sagten, daß dieser Flasche seit mindestens zwei bis drei Jahren kein Phosphor entnommen worden war.

Sachverständiger: So lange scheint es nicht gewesen zu sein, die Schnittflächen sind jüngeren Datums.

Der Indizienbeweis ist also hier dem Gerichte fast mit voller Sicherheit geglückt, denn wer soll noch in der letzten Zeit Stücke vom Phosphor abgeschnitten haben?

Nun äußert sich der Professor Haberda über die Arsenikvergiftung der Familie Piffl. Die Dosis, welche nach Konstatierung der Ärzte den einzelnen Speisen beigemengt war, hätte hingereicht, einen tötlichen Ausgang herbeizuführen. Nun hätten die betreffenden Personen einen widerlichen Geschmack verspürt und nur geringe Mengen davon gegessen. Woher dieser Geschmack rühre, könne er nicht sagen, denn Arsenik habe fast gar keinen Geschmack. Daher komme es, daß jemand eine Speise, der Arsenik auch in tötlicher Dosis beigemengt ist, arglos verzehren kann. Er faßt zusammen: bezüglich der Limonade lasse sich eine Vergiftung nicht behaupten, die Erkrankung der Frau Piffl könne auch aus natürlichen Ursachen erfolgt sein. Aber in den beiden anderen Fällen, Powidltascherln und Maiskuchen, lag sicher eine Arsenikvergiftung vor.

Der nächste Zeuge, der Chefredakteur der „Österreichischen Illustrierten Zeitung“, in dessen Blatt die Angeklagte Gedichte veröffentlicht hat, wird nun vernommen. Dieser Mann zeigt nun Zeichen einer außerordentlichen „Bezauberung“. So wie jetzt noch die Angeklagte auf ihn wirkt, hat sie früher auf das Ehepaar Piffl gewirkt. Auf diese eigenartige Kraft der Giftmischerinnen, Menschen bedingungslos an sich zu locken, zu bezaubern, komme ich später noch zurück. Der Zeuge versucht zuerst, die Verhandlung zu sabotieren; er erkenne das Recht des Schwurgerichtes, Verhandlungen zu führen, nicht mehr an, denn die Regierung von Österreich sei an den Deutschen Nationalrat übergegangen. Der Vorsitzende erwidert, daß die bestehenden Gesetze noch in Kraft seien. Der Zeuge gibt nun an, daß er die Angeklagte für unschuldig halte. Der Untersuchungsrichter hätte alles, was er, der Zeuge, zugunsten der Angeklagten erzählt habe, unterdrückt.

Präsident: Sie können sich hier vollkommen frei aussprechen.

Staatsanwalt: Ich beantrage schon jetzt die Vorladung des Untersuchungsrichters.

Der Zeuge erzählt hierauf, daß die Angeklagte gute Gedichte veröffentlicht hat und daß sie eine angenehme Mitarbeiterin war. Sie habe bloß in ganz belanglosen Dingen die Unwahrheit gesagt, sonst habe sie nie gelogen. Von den Vorfällen im Hause Piffl habe er keine Kenntnis.

Nach dem Protokoll des Untersuchungsrichters hatte der Zeuge auch angegeben, daß die V. ihm homosexuell schien, und daß sie eine besondere Vorliebe für geistig tätige Personen und alte Herren hatte.

Eine Kollegin der Angeklagten erzählt, als Kameradin wäre die Angeklagte sehr liebenswürdig, stets hilfsbereit, im Wesen und Betragen stets gleichmäßig gewesen. Von der Familie Piffl hätte sie nur mit Achtung und Wärme gesprochen, krankhaften Ehrgeiz hätte sie nicht an ihr beobachtet.

Nun wird die vierzehnjährige Bürgerschülerin verhört, die auf Geheiß der Angeklagten seinerzeit das Gift in die Wohnung Piffls gebracht hatte. Die kleine Zeugin bestätigt, daß die V. ihr alles genau auseinandergesetzt habe, und daß sie nach dieser Anleitung vorgegangen sei. Sie habe ihr auch befohlen, im Notfalle falsche Angaben zu machen und selbst der eigenen Mutter gegenüber tiefstes Stillschweigen zu bewahren. Trotzdem habe sie daheim der Mutter alles erzählt.

Staatsanwalt zur Angeklagten: Was sagen Sie dazu?

Angekl.: Daß ich es heute tief bereue und daß dies mein einziger Fehltritt in der ganzen Geschichte war. In meiner Verzweiflung suchte ich nach einem Ausweg.

Staatsanwalt: Handelt man so, wenn man sich in einer großen Aufregung befindet, daß man einem Kind einen förmlichen Feldzugsplan bekannt gibt?

Angekl. (erregt): Ja, so handelt man, wenn man sinnlos vor Verzweiflung ist. (Dabei stand kein vitales Interesse der Angeklagten auf dem Spiel, da die erste Untersuchung niedergeschlagen war. Daß die Angeklagte während dieser Komödie heiter im Caféhause saß, wird von ihr offenbar gar nicht als Widerspruch zu dieser „sinnlosen Verzweiflung“ empfunden. Da sie selbst nicht logisch denkt und, typisch für eine Giftmischerin, planlos vorgeht, setzt sie auch bei anderen voraus, daß sie nicht logisch denken.)

Der Präsident konstatiert, daß der Vater der Angeklagten an Blödsinn gestorben ist.

Außerordentlich interessant und charakteristisch für das Hereindrängen der Giftmischerin in ihre Tat ist ein langer Brief, den die Angeklagte bald nach der Giftpillenaffäre an den Kardinal Fürst-Erzbischof Dr. Piffl geschrieben hat. Dieser war an der Sache selbst ganz unbeteiligt. Die M. V. beleuchtete die Vorgänge im Hause Piffl, verteidigt sich gegen den schweren Schuldverdacht und schreibt schließlich: „Eminenz, ich schwöre bei allem, was mir heilig ist, ich bin unschuldig. Ich bitte Sie, sich nicht eher ein Urteil über mich zu bilden, bevor Sie mich nicht gehört haben. Nicht um Gnade und Gefälligkeit bitte ich Sie, sondern um ein gerechtes Urteil, denn ich will rein dastehen. Wenn es einen gerechten Gott im Himmel gibt, muß meine Unschuld zutage kommen.“ Die Angeklagte verwahrt sich gegen die Anschauung, daß sie erblich belastet sei und bittet schließlich den Kardinal, mit dem Herrn Inspektor und seiner hochgradig hysterischen Frau ein ernstes Wort zu reden.

Staatsanwalt: Warum haben Sie diesen Brief geschrieben?

Angekl.: In meiner großen Aufregung damals. Er ist förmlich eine Photographie meiner Seele.

Als die Angeklagte weitere Fragen des Vorsitzenden in polemischem Sinne beantwortet, bemerkt der Staatsanwalt kopfschüttelnd: „Sie sind eine Meisterin in der Verdrehung!“

Sofort gibt die V. zurück: „Und Sie, Herr Staatsanwalt, sind ein Künstler im Nichtverstehenwollen!“

Nun erfolgt die Verlesung des psychiatrischen Gutachtens. Es ist einige Jahre später ein Fakultätsgutachten über die V. erstattet worden. Jedes dieser Gutachten beleuchtet die V. von einer anderen Seite. Im Detail ist das erste recht interessant, und sicher weniger befangen als das zweite. Aber das zweite gibt die ganze seelische Lage der Angeklagten wieder, nur ist es in den Folgerungen zaghafter, es macht fast den Eindruck, als ob die V. in der Zwischenzeit noch faszinierender, zwingender und geistig gewaltsamer geworden wäre und daher kommt die Schüchternheit des zweiten Gutachtens in wesentlichen Punkten.

Professor Dr. Hövel erstattet sodann folgendes psychiatrische Gutachten.

Die Angeklagte machte den Eindruck einer Persönlichkeit von geradezu glänzender Intelligenz. Ihr Gedächtnis ist ausgezeichnet, ihr sprachlicher Ausdruck außerordentlich gewandt, ihre Kombinationsgabe ungeheuer entwickelt, sie erfaßt schnell die Situation und findet sich in jeder Lage zurecht. Symptome von Geistesschwäche oder geistiger Erkrankung konnten nicht nachgewiesen werden. Wohl aber sind an der Angeklagten während der Untersuchung durch die Zeugenaussagen einzelne bemerkenswerte Eigenschaften wahrgenommen worden, die auf eine degenerative Veranlagung hinweisen. Sie bietet eine Gesichtsasymmetrie dar, ihr Augenweiß ist bläulich gefärbt, sie zeigt eine deutliche Wirbelsäulenverkrümmung nach rückwärts. Das sind Symptome einer leichten Körperverkrüppelung, der erfahrungsgemäß mehr oder mindergradige Verkrüppelung des Seelenlebens gegenübersteht. Sie ist nicht aus ganz gesundem Stamme hervorgegangen, gewisse Charaktereigentümlichkeiten, die auch während der Verhandlung zutage getreten sind, sind zweifellos angeboren.

Der Sachverständige führt als Degenerationsmerkmale an: Rücksichtslose Streberei, berechnendes, herrisches, hochfahrendes Wesen, Härte und Willenskraft, große Neigung zur Ironie gegen andere, während sie selbst ungemein empfindlich ist. Sie hat sich selbst ihrer scharfen Zunge gerühmt, und, daß sie am liebsten mit bissigen Menschen zu tun hat. Hinter ihrer äußerlichen Ruhe verbirgt sich ihr krasser Egoismus, Strebertum, Rücksichtslosigkeit und Bissigkeit.

Die Angeklagte sei aber auch ethisch defekt, das gehe daraus hervor, wie sie dem geliebten Ziehsohn des Ehepaares Piffl gegenüber gehandelt hat. Er war ihr geliebter Schüler und, wie sie wußte, ein braver Junge, und sie verdächtigte ihn trotzdem. Es ist ihr bewußt, daß, wenn ihre Verleumdung Glauben findet, sie damit dem Ehepaar Piffl, dem sie großen Dank schuldet, den tiefsten Schmerz zufügt. Das, wie ihr Benehmen dem von ihr verleiteten Schulmädchen gegenüber weist mit Bestimmtheit auf einen ethischen Defekt hin. Und damit fällt ihr die Maske vom Gesicht. Sie ist sicher nicht nur eine Egoistin und Streberin, sondern auch eine Heuchlerin, der man die ihr zur Last gelegten Delikte wohl zutrauen kann. Sie ist auch eine verlogene Person mit erotischen Neigungen. Sie macht gern frivole Witze mit älteren Herren und habe sich nicht gescheut, bei der Untersuchung ihres Geisteszustandes dem Psychiater zu sagen, am liebsten seien ihr Geistliche, weil man mit ihnen frei sprechen kann, ohne gleich einen Heiratsantrag fürchten zu müssen. Was die Motive der Tat betrifft, so dürfte auch Rachsucht gegen Frau P. im Spiel gewesen sein, ein weiterer Beweggrund kann auch das in der Anklageschrift geltend gemachte Motiv sein, daß die V. Frau Landesschulinspektorin und damit die Schwägerin eines Erzbischofs werden wollte. Rachsucht sei ja häufig die Wurzel von Giftmord (?). Zusammenfassend, schließt der Sachverständige, kann man sagen, daß die V. eine Person mit erworbenen ethischen Defekten, daß sie aber weder geisteskrank noch geistesschwach ist und es auch zur Zeit der Begehung der ihr zur Last gelegten Taten nicht gewesen ist. Die Tat ist ihr zuzutrauen und ihre hohe Intelligenz läßt sie nur um so gemeingefährlicher erscheinen.

Nach einigen Fragen des Staatsanwaltes und des Verteidigers erhebt sich die V. und sagt zu Prof. Hövel: „Ich bin Ihnen für ihre Ausführungen sehr dankbar, Herr Professor. Ich wollte ja nichts anderes, als vollkommen geistesgesund erklärt werden, damit die Verhandlung nicht verschoben werde. Was aber die Schilderung meines Charakters anbetrifft, so schaut mir da ein ganz fremdes Bild entgegen. Das bin ich nicht. Sie haben mich, Herr Professor, im ganzen viermal gesehen und mir dreimal in den Hals geschaut. Ich bestreite entschieden, daß man nach einer viermaligen Begegnung ein solches Charakterbild abgeben kann.“

Am 1. November 1918 wurde nach den Schlußausführungen des Staatsanwalts und des Verteidigers folgendes Urteil gefällt:

Die erste Frage auf Giftmordversuch (mit Powideltascherln) wurde einstimmig verneint.

Die Fragen auf Giftmordversuch (mit Maisauflauf und der Phosphorpillen) mit 7 Stimmen Ja gegen 5 Stimmen Nein beantwortet, was ebenfalls eine Verneinung der Schuld bedeutet.

Die Frage auf Verleumdung des Albert Zelenka Piffl wurde einstimmig bejaht und die Zusatzfrage, ob diese Tat mit besonderer Arglist verübt wurde, bejahten die Geschworenen mit 10 Stimmen gegen 2 Nein.

Nun wurde die Angeklagte in den Saal gerufen und der Präsident teilte ihr das Verdikt mit. Sie blieb regungslos an der Barre stehen und antwortete auf die Frage, ob sie den Wahrspruch verstanden habe mit einem leisen Ja.

Auf Grund dieses Wahrspruches wurde die Angeklagte vom Verbrechen des versuchten Giftmordes in drei Fällen freigesprochen, dagegen wegen Verbrechens der Verleumdung zu zwei Jahren schweren Kerkers, verschärft durch Fasten und hartes Lager alle Vierteljahr verurteilt. In diese Strafe wurde die Untersuchungshaft vom 22. März d. J. bis 1. November d. J. eingerechnet. Überdies wurde der Adelsverlust ausgesprochen.

Auf die Frage des Präsidenten, ob die Angeklagte etwas zu sagen habe, antwortete sie: Jawohl! Ich danke den Herren Geschworenen.

Der zweite Prozeß.

In der Zeit vom 11. bis 15. Dezember 1923 fand vor den Wiener Geschworenen der zweite Prozeß Milica Vukobrankovics wegen Giftmordversuches statt. Die Presse betrachtete diesen Prozeß von vornherein als Sensationsangelegenheit und bevor noch das Geschworenenkollegium zusammengestellt war, fanden sich in den großen Blättern ausführliche Aufsätze über das persönliche, das private Verhalten der Angeklagten, über ihre interessante Erscheinung und über ihren Namen, ihre fürstliche Abstammung. Ursprünglich schien die Durchführung des Prozesses gefährdet, nicht etwa, weil der Sachverhalt des neuen Vergehens noch unklar war, denn dieser, gleich dem ersten, war so einfach in den Tatsachen, daß es eines so lange dauernden Prozesses gar nicht bedurft hätte, sondern weil die Angeklagte, nach versuchtem Hungerstreik, durch verschiedene Maßnahmen von sich aus die Verhandlung als solche in Frage gestellt hatte. Sie war dieses Mal ebenso wie das erste Mal auf der Straße verhaftet worden und in den Polizeiarrest gekommen. Dort wurde sie für vollkommen gesund erklärt, obwohl sie, nach ihrer späteren Angabe, sich häufig erbrochen und sich so schlecht gefühlt habe, daß sie sich kaum auf den Füßen halten konnte, offenbar hatte sie auch einen Hungerstreik begonnen. Außerdem handelte es sich um Nachwirkungen einer Bleivergiftung. Erst jetzt, als auf Antrag des Untersuchungsrichters die Gerichtsärzte sie untersuchten, und die Bleivergiftung bei ihr festgestellt hatten, wurde sie als krank behandelt. Am 9. Juli kam sie in die psychiatrische Klinik, war klar und geordnet und befand sich nach Angabe der Ärzte in einer durchaus ruhigen Stimmungslage. Sie erklärte dem diensthabenden Arzte zuerst bestimmt, auch hier den Hungerstreik durchführen zu wollen; auf die Möglichkeit der Ernährung durch die Schlundsonde aufmerksam gemacht, entschloß sie sich, sogleich eine Tasse Milch zu sich zu nehmen, ebenso die Abendmahlzeit zu verzehren. Während der ersten zwei Monate befand sie sich dort körperlich wohl, und nahm um 8 Kilogramm zu. Alsdann wurde sie wieder in das Landgericht II zurückgebracht, also in wesentlich strengere und schlechtere Behandlung. In der Zelle soll es trotz des Sommers kalt gewesen sein, so daß sie ständig fror und von der Mutter warme Kleidungsstücke erbat. Ganz unberechtigt müssen ihre Klagen also nicht gewesen sein, wie auch aus ihren eigenen Aufzeichnungen hervorgeht. Die Zeitungen sprachen aber mit Voreingenommenheit „von einer wahren Passion, die das Landgericht II, und zwar Richter, Beamte, Ärzte, die Funktionäre des Gefangenenhausdienstes, keiner ausgenommen, mit diesem Häftling zu erdulden hätten,“ der sich seit anderthalb Jahren im Gewahrsam des Gerichts auf dem Hernalsergürtel in Wien befand. Die Frage der Schuld der Vukobrankovics, schreibt eine Zeitung, ist das Thema des beginnenden Prozesses, aber es hat wohl kaum jemals in Wien einen Untersuchungshäftling gegeben, der seiner Umgebung soviel Unannehmlichkeiten und Scherereien bereitet hätte. Die Haft ist gewöhnlich eine unvermeidliche Unbill gegen den Beschuldigten, aber in diesem Falle scheint es nach übereinstimmenden Berichten, daß das Gerichtspersonal, immer in Atem gehalten, auch einen Teil davon tragen mußte. Eine Probe ihres heftigen Temperamentes, des Eigensinns und unzähliger weiblicher Ränke hat die V. allerdings auch schon in ihrem ersten Prozesse gegeben. Die Öffentlichkeit hat eigentlich nur von dem Hungerstreik erfahren, den sie in der Haft inszenierte, und der erst nach einer Reihe von Tagen, mühsam durch Zuspruch ihres Verteidigers, Dr. Kraszna, und des Gefangenenhausdirektors zu Ende kam. Wiederholt hat sie verschiedene Exzesse begangen, insbesondere beschimpfende Äußerungen gegen die Psychiater ...

Ganz anders wird der Ton der Presse, als die V. am ersten Verhandlungstage vor dem zahlreich erschienenen vornehmen Publikum sich persönlich zeigt. Ich lasse den Bericht desselben Berichterstatters folgen: „Wenn die lohende Flamme der Sensation nicht wäre, von der die Szene immerzu wie mit rotem Theaterlicht übergossen wird, es gäbe vielleicht einen merkwürdigen, aber stillen Prozeß ... Nun aber belagert die Neugier die Persönlichkeit der Angeklagten, die es in allen Nerven spürt. Milica V. als Weib. Sie ist sicher ein eigenartiger Frauentypus jugoslawischer Rasse. Ein längliches, energievolles Gesicht, das in reizvollem Gegensatz steht zu üppigen, braunen Haarflechten, die kronenartig aufgebaut sind. Eine hübsche Frau, gut gewachsen, elegant. Ein Schimmer von Geistigkeit, der über dem Gesicht liegt, sich in jeder Kopfbewegung, und in den eigentümlichen, kleinen Rucken der Hände ausspricht, fällt auf, und dieser harte Wille, mit dem sie sich selbst in Zucht hält, ihre blitzschnellen klugen Reden formt. Ja, sie ist erstaunlich klug, eine Dialektikerin, die mit gefährlichen Pointen, mit einem raffinierten Zickzack von Antworten das System eines Verhöres in Verwirrung bringen kann ...“ Man sieht also, es ist ein ganz anderer Eindruck, den die geständige Giftmörderin, die wegen des gleichen Deliktes rückfällige Verbrecherin erweckt. – Die feuilletonistische Stimmungsmache, die einem Wiener Prozeß vorangeht, wäre dieser ausführlichen Darlegung nicht wert, wenn sie nicht etwas bezeichnendes enthielte: den Beweis für den außerordentlich begütigenden, bezaubernden Eindruck, den Giftmörder und Giftmörderinnen bei den Richtern und bei anderen Menschen oft erwecken und der, wie ich später ausführen will, sich bei der berühmten Brinvilliers, bei der Gesche Gottfried in Bremen und anderen findet, auch bei einem männlichen Giftmörder, Georg C. Diese Verbrecher verstehen sich das Wohlwollen der Richter und der Zeugen in einem Maße zu erwerben, das man um so weniger psychologisch erklären kann, als bei jedem doch die Befürchtung bestehen müßte, er könne, wenn der Täter oder die Täterin freigesprochen würde, selbst ein Opfer ihres Gifttriebes werden. Rationale Betrachtung versagt am ehesten beim Giftmord. Wäre es denn anders erklärlich, daß Giftmörder wie die Gottfried ihre Taten bis an dreißigmal in typischer Weise wiederholen können, ohne daß der persönliche Zauber, der sie schützend umgibt, gebrochen wird? Die V. kam aus dem Gefängnis, aber sie war nicht wegen Giftmordversuchs, sondern nur wegen Verleumdung darin gefangen gewesen, und der Richter, von einer in Österreich damals ganz ungewohnten Milde, hatte seiner Zeit mit großem Wohlwollen den ersten Prozeß geleitet, der Staatsanwalt hatte am Ende seines Plädoyers gesagt: „Ich will es nicht allein auf mein Gewissen nehmen, daß eine Unschuldige verurteilt werde. Prüfen Sie den Fall nüchtern und überlegen Sie das Für und Wider!“ Dabei lagen die Arsenproben, das Opium und der Phosphor auf dem Verhandlungstisch! Selbst zu der Verurteilung wegen Verleumdung wäre es nicht gekommen, wenn nicht die Angeklagte selbst durch einen schriftlichen Verleumdungsbrief an den Kardinal Piffl dem Gerichte ein nicht umzustoßendes Beweismittel ihrer Schuld wenigstens nach dieser Richtung gegeben hätte. Auch jetzt, vier Jahre nach der ersten Verurteilung, lag ein schriftliches Bekenntnis der V. vor, das sie ihrem „Opfer“ und Mitschuldigen in einer Person, dem Verlagsbuchhändler Ernst Stülpnagel „spontan“ übergeben hatte. Ich komme noch darauf zurück. Der Tatbestand, der jetzt vorlag, war folgender:

Am 31. Oktober 1918 war das erste Urteil, wie oben erwähnt, gefällt: M. V. wurde wegen Verleumdung des Sohnes ihrer Opfer, des jungen Piffl, zu zwei Jahren schweren Kerkers und zum Verlust des Adels verurteilt. Gegen Ende des Jahres 1919 wurde sie von Staatswegen begnadigt und kam wieder nach Wien.

Sie suchte und fand Arbeit zuerst bei einer Modistin, war dann Sekretärin in einer Schuhfabrik und kam dann durch eine Annonce zu der Verlagsanstalt Konegen, deren Chef Ernst Stülpnagel war. Sie trat am 1. Mai 1920 in das Geschäft ein, avanzierte sehr schnell zur ersten Sekretärin, knüpfte ein intimes Verhältnis mit dem Chef an, wurde nach ungefähr einem Jahre schwanger und erlitt eine Fehlgeburt. In diese Zeit, Sommer 1920, fallen die Vergiftungen: vergiftet sollten werden: Die Frau des Chefs, Dorothea Stülpnagel, und die beiden Söhne. Aber auch der Mann bekam von dem Gift, es war Bleiweiß, sie selbst mußte auch davon nehmen, die Dienstboten wurden ebensowenig verschont wie die Haustiere, Katze und Hund, weil eben die gesamten Lebensmittelvorräte der Familie von ihr mit Bleiweiß versetzt waren. Ein Angestellter Stülpnagels machte nun dessen Schwiegermutter auf die Vorgeschichte der M. V. zur selben Zeit aufmerksam, als eben der Arzt, spät genug, den Charakter der sonderbaren Krankheit erkannt hatte, die alle Familienmitglieder betroffen und bei dem älteren Knaben bereits bedrohliche Formen angenommen hatte. In diesem Augenblick machte die Angeklagte ihrem Geliebten ein Geständnis erst mündlich, dann in schriftlicher Form und beide gingen daran, die vergifteten Lebensmittel wieder beiseite zu schaffen. Ein Teil mußte untersucht werden, wurde als vergiftet befunden und die Angeklagte wurde verhaftet. Sie versuchte erst davon zu überzeugen, daß sie das Bleiweiß als Abtreibemittel für sich hatte verwenden wollen und daß durch Zufall das Gift in die Lebensmittel hineingekommen sei. Raffiniert, aber nicht eben so klug, als es dem oberflächlichen Beurteiler erschien, war das ausgeklügelte Verfahren, daß sie den in der Küche verwendeten Staubzucker in einer Drogerie eingekauft hatte, die auch Bleiweiß führte, um die Schuld an den Vergiftungen im Notfall auf die Unachtsamkeit des Drogisten abzuwälzen. Von der Unsinnigkeit dieses Versuches wurde sie bald überzeugt, erprobte dann die Ausrede, die im Kellerlokal ihres Büros hausenden Pfadfinder hätten das Bleiweiß zum Weißen ihres Wohnraumes verwendet und dann sei es durch Verwechslung in die Speisen der Familie S. gekommen, die aber in einem anderen Stadtteil Wiens, in dem Vororte St. Veit, wohnte.

Das sind die Tatsachen und sie sind an sich sehr dürftig. Was sich an Interessantem bot, ging erst aus der Verhandlung selbst hervor, die übrigens nicht sehr planvoll geführt wurde. Der Vorsitzende, abwechselnd feig und vor der Angeklagten zurückweichend, dann wieder brutal und höhnisch, vermochte die Zügel nicht in der Hand zu behalten. Bei jeder Gelegenheit war die Angeklagte imstande, ihre scheinbare Superiorität geltend zu machen, wobei sie einmal mit unglaublichem Selbstbewußtsein auftrat, das andere Mal sich hinter der weiblichen Ehre und ihrem zarten Schamgefühl verschanzte.

Immerhin bietet der Prozeß eine Anzahl von Tatsachen, die das Seelenleben dieser Giftmörderin beleuchten. Sie ist, wie schon aus dem ersten Prozeß hervorgeht, keine Mörderin von großem Format. Man darf auch keine Konflikte oder wirklichen Ausbrüche aus den Untergründen der Seele erwarten. Auch besonders drückende Angst vor den Folgen tritt nicht deutlich in Erscheinung. Aber dies alles ist überhaupt für die Giftmörder nicht bezeichnend. Was aber diese Art Verbrecher gemein hat, außer der unbeschreibbaren Verzauberung, die schon erwähnt wurde, ist folgendes: Eine Planlosigkeit, die sich dummschlau hinter einem scheinbaren Plan, einer scheinbaren Willensabsicht verbirgt. Alle echten Giftmörder morden planlos, und das ist mit der erwähnten persönlichen Bezauberung der Hauptgrund, weshalb sie oft nur durch „fremde“ Zufälle, oder erst so sehr spät entdeckt werden. Die erwähnte Gesche Gottfried hatte im Verlauf von zehn Jahren fünfzehn oder zwanzig Särge bei demselben Tischler für die von ihr Ermordeten, Mann, Kinder, Freunde und Fremde bestellt. Trotzdem fiel das nicht auf und selbst den letzten Mord erkannte man erst durch einen Zufall. Die Brinvilliers wäre nie entdeckt worden, wenn nicht ihr Komplize, Graf Saint Croix, bei dem Experimentieren mit Giften seine gläserne Maske, die ihn vor den Giftschwaden schützen sollte, verloren hätte und plötzlich selbst am eigenen Gift gestorben wäre. Er hinterließ eine Kassette mit einer Unmasse Gift und mit der ausführlichen Angabe, alles sei an die Marquise von B. uneröffnet zurückzustellen. Die Marquise aber verriet sich durch ein sechzehn Seiten langes Memorial, das sie anstatt einer Beichte niedergeschrieben hatte und das als Zeugnis gegen sie, formal-juristisch mit Recht, im höheren Sinne aber mit Unrecht verwendet wurde. Hang zu schriftlichen Ergüssen findet man relativ oft bei Giftmördern. Ein anderer Giftmörder, Georg C., hatte seine erste Frau, seine zehn Kinder umgebracht und dann seine zweite Frau zu vergiften versucht. Verdächtig machte ihn aber nicht die jedem Laien auffallende Gleichartigkeit seiner Taten, sondern, daß er sich einem oberflächlich informatorischen Verhör nicht stellen wollte, ohne Not floh und ohne Not zurückkam. Auch er war, ebenso wie die M. V. mit unglaublicher Leichtfertigkeit an sein furchtbares Werk gegangen. Motive im eigentlichen Sinne kennen diese Menschen nicht; daher versagt jede „vernunftgemäße“ Betrachtungsweise. Er nahm, wie auch die Gesche Gottfried und die Brinvilliers, seine Strafe mit einem gewissen Gleichmut hin. Einsicht in das Grauenvolle seines Verbrechens fehlte ihm bis zu dem Grade, daß er über dieses Fehlen selbst erstaunt war. Er sagt sehr bezeichnend; nachdem er erzählt, wie er ein Kind, einen Säugling vergiftet habe: Er glaube, während seiner zweiten Ehe seine fünf Kinder vergiftet zu haben, und bekannte weiter, daß er „auch seinen Sohn Lorenz erster Ehe, geboren den 1., gestorben den 28. August 1790 durch einen gleichfalls mit Fliegenstein vergifteten Schluzer (Schnuller) umgebracht habe. Das Kind habe sich, gleich nachdem es den Schluzer ausgesogen habe, erbrochen und sei nach einem halben Tage, in Gichtern (an Krämpfen) gestorben. Er wisse nicht, wie er dazu gekommen sei, all dieses zu tun, es sei ihm nie beigefallen, daß er sich dadurch eines Verbrechens schuldig mache. Er kenne doch die Gebote Gottes, und wisse, was einem Christen zustehe, und könne darum nicht sagen, was ihn verleitet habe. Weder Völlerei noch Übermut seien die Ursachen seiner Handlungen gewesen, und auch nicht Wucher und Habsucht. Kurz, er könne nicht sagen, warum er es getan habe, obschon er bei Vernunft gewesen sei. Auf ähnliche Äußerungen bei der Gesche Gottfried komme ich später zurück.

Was ferner im höchsten Maße für diese Art Verbrecher kennzeichnend ist, ist ihre völlige Fühllosigkeit und Kälte gegenüber den durch sie hervorgebrachten Leiden, die sie von einer eigenartigen „Paradoxie des Gefühls“ geleitet, durch ernst gemeinte Pflege und verschiedenartige Linderung abzuschwächen suchen, ohne daß ihnen das Wesentliche ihrer Taten auch nur ahnungsweise zum Bewußtsein kommt. Vielleicht ist es so zu verstehen, wenn es in einem Briefe der Madame de Sevigné über die Marquise von Brinvilliers heißt: Son Confesseur dit, que c’est une sainte. Über die unerwartet milde Behandlung der Marquise, die den eigenen Vater und ihre Brüder durch qualvolles Leiden zugrunde gerichtet hatte, sagt die kluge Sevigné: Le monde est bien injuste, il l’a bien été pour la B. Jamais tant de crimes n’ont été traités si doucement ... Denn sie wurde nicht auf die Folter gespannt, man machte sie so an Gnade glauben, ließ sie die Gnade so fest erwarten, daß sie nicht darauf vorbereitet war, zu sterben und sagte, als sie schon das Schafott betrat: Das ist also alles?

Diese drei Momente, als da sind: 1. die persönliche Bezauberung, die von dem Giftmörder ausgeht, 2. die Planlosigkeit bei der Tat, und 3. fast völlige Abwesenheit des subjektiven Schuldgefühls, völlige Gefühlskälte mit einem gewissen Wohlwollen und einer Art Menschlichkeit kombiniert, wird man auch bei der V. finden. Auch ein anderes Zeichen, das besonders bei den weiblichen Giftmörderinnen charakteristisch zu sein scheint, fehlt nicht. Eine gewisse Sentimentalität, ein Schwelgen in Phrasen, Frömmelei oder Pochen auf ein Ehrgefühl, das nicht mehr da ist. Dazu kommt ein eigenartiges Spielen: mit der Möglichkeit der Tat, ein Spiel mit den Folgen, ein Spiel mit den Opfern. Alles geht leicht und ohne Ziel. So erprobte die Brinvilliers ihre Giftdrogen an den Armen. Sie vergiftete Biskuits und spendete sie den Armen und gab sich Mühe zu erfahren, wie sie gewirkt. Aber sie nahm nichts davon ganz ernst. Die V. tat ähnliches. Die Gesche vergiftete sogar ihre beste Freundin und weinte echte Tränen bei ihrem Tode. Aber sie litt so wenig unter dem Gewicht ihrer Taten, daß sie noch kurz vor ihrer Hinrichtung mit einer Begnadigung rechnete und mit einer Anstellung im Weibergefängnis.

In dem Falle V. sprach man unaufhörlich von dem ungeheuren Willensaufgebot der Angeklagten, ihrer ungemessenen Energie, ihrem Ehrgeiz, doch es bleibt nichts als ein derber Wille zu leben und zu gelten und das Pochen auf ihre feudale Abkunft. Daß sie die jüngste Bürgerschullehrerin war, wird eigens rühmend hervorgehoben. Aber sie selbst sagt den Richtern, es wäre gar kein Motiv des Ehrgeizes da, denn was könne es für die ehemalige Fürstin bedeuten, daß sie Frau Landesschulinspektor werde oder die Frau eines in nicht sehr guten Verhältnissen sich befindenden Verlagsbuchhändlers Stülpnagel?

Wir lassen nun die Geschichte des Prozesses soweit folgen, als die einzelnen Augenblicke der Verhandlung einen besonderen Einblick in das Seelenleben der Angeklagten erlauben.

Am ersten Verhandlungstage bemerkte der Verteidiger: Weil schon vorhin von ihren angeblichen Bestrebungen die Rede war (im Laufe des ersten Prozesses, da sie die Schwägerin des Kardinals werden sollte), so wäre es auch am Platze, darüber zu sprechen, daß sie aus einem fürstlichen Geschlecht stamme.

Angekl.: Ich kenne keinen Stolz in der Beziehung, ich hätte meine alten Adelspapiere ausgraben und mich Fürstin nennen können, da brauchte ich wahrlich nicht den Kardinal Piffl dazu.

Vors.: Auf dem Geschlechte der V. soll ein Fluch lasten. (!)

Angekl. (feierlich): Meine Vorfahren sollen Könige von Mösien gewesen sein. Dann serbische Woywoden. Einer der V. hat die Tochter des damaligen serbischen Königs Lazar geehelicht und wollte König von Serbien werden. Vor der Schlacht auf dem Amselfelde zu Ende des vierzehnten Jahrhunderts soll er die Serben an die Türken verraten und dafür das halbe Königreich Serbien zum Lohne erhalten haben. Die Sache ist in einem serbischen Epos behandelt worden und darin ist auch von einem Fluch die Rede:

Gott verdamme Vuk den Brankovicsen,

Nichts gedeihe ihm von seinen Händen,

Nicht der weiße Weizen auf den Feldern,

Nicht die saftige Rebe auf den Bergen,

Nicht die Kinder im verfluchten Hause.

Kaum war dieser Fluch gesprochen,

War das Herz der Milica gebrochen.

Sie fährt ‚mit tragischem Akzent‘ fort: Mein Vater war der letzte männliche Nachkomme des Geschlechtes, er war sehr unglücklich.

Als der Vorsitzende weiter aus dem psychiatrischen Gutachten feststellt, daß die Angeklagte für geistesgesund erklärt wurde, bemerkt sie wegwerfend: Die Gerichtsärzte erklären nur einen Gestorbenen für krank. (Heiterkeit im Auditorium.)

Vors.: In den Angaben des Anstaltsgeistlichen heißt es auch, daß Sie keine Reue über die Tat gezeigt haben.

Angekl.: Der Anstaltsgeistliche kennt mich gar nicht, er hat mir nur ein paarmal Bücher gebracht.

Vors.: Er hat als Geistlicher gesprochen und gesagt, daß Sie irreligiös sind und nicht zur Beichte gehen ... Zu Ihrer Mutter sollen Sie sehr lieblos gewesen sein.

Angekl.: Da verwechselt man Lieblosigkeit mit Zurückhaltung.

Vors.: Beobachten Sie selbst Dinge an sich, die Ihnen auffallen?

Angekl.: Ich habe manchmal das Empfinden, daß – mein Bewußtsein – wie soll ich das sagen, parzelliert ist.

Vors.: Was heißt das? Die Psychiater werden das neue Wort sehr gerne verwenden.

Angekl.: Was eine Parzelle ist, wird doch jeder wissen, (wie träumend) wenn ich mich sehr aufrege und mich krank fühle, dann spalten sich Teile meines Bewußtseins von mir ab.

Vors.: Was macht der eine Teil? (!)

Angekl.: Wenn er sich abspaltet, ist er mir oft verloren gegangen.

Vors.: Der eine mischt Gift und der andere bereut es. Ihre Mutter spricht von einer Doppelseele, von einer guten und einer schlechten.

Angekl.: Das meine ich nicht.

Vors.: War Ihnen bekannt, daß die Familie Stülpnagel gewußt hat, daß Sie schon eine Giftaffäre im Hause Piffl gehabt haben?

Angekl.: Ich glaube nicht.

Vors.: Doch, doch. Eine bekannte Dame hat dies den Stülpnagels mitgeteilt. Als Herr Stülpnagel selbst erkrankte, besuchten Sie ihn in seiner Wohnung.

Angekl.: Da wurde mir manchmal aufgewartet, ich selbst mußte von den vergifteten Speisen essen und erkrankte selbst.

Vors.: Zeugen werden uns sagen, daß Sie bei ihren Besuchen der Frau Stülpnagel den vergifteten Zwieback als besonders gut empfohlen haben.

Angekl.: Das wird kaum stimmen.

Vors.: Wie kam Stülpnagel dazu, von Ihnen ein schriftliches Geständnis zu verlangen?

Angekl.: Das weiß ich nicht, er hat es spontan verlangt.

Vors.: Was haben Sie dazu gesagt?

Angekl.: Ich habe ihm erzählt, er hat geschrieben und ich habe es unterfertigt.

Vors.: Was hat er mit dem Schriftstück gemacht?

Angekl.: In die Brieftasche hat er es gesteckt.

Vors.: Haben Sie sich Gedanken gemacht, ob er es vielleicht als Waffe gegen Sie verwenden will?

Angekl.: Mir war im Augenblick alles so egal.

Vors.: Sie haben sich also um das Schicksal dieses schriftlichen Geständnisses gar nicht mehr gekümmert?

Angekl.: Gar nicht, auch nicht, als ich verhaftet wurde.

Das Geständnis lautete folgendermaßen: „Ich bestätige hiermit, daß ich nicht mit Absicht und willens war, aber aus Leichtsinn Schuld an den im Juli 1922 im Hause Stülpnagel vorgekommenen Bleivergiftungen trage.“

Im weiteren Verlaufe des Verhöres verlangte die Angeklagte neuerlich den Ausschluß der Öffentlichkeit, da sie zu ihrer Rechtfertigung delikate Dinge vorbringen müsse.

Vors.: Wir werden ja die ganzen fünf Tage von diesen Dingen reden müssen. Sie wissen ganz genau, daß wir irgendwelche Sachen, die delikat sind, nicht berühren werden.

Angekl.: Um Himmelswillen, Sie müssen doch denken, daß ich als Frau von dem anderen nicht reden konnte. Sind Sie denn kein Mensch, daß Sie das nicht verstehen?

Vors.: Das verstehe ich vollkommen.

Die Angeklagte erzählt dann, daß sie sich in dieser Zeit sehr krank gefühlt habe und in Anbetracht der Krankheit ihres Vaters für ihren Geisteszustand gefürchtet habe. Sie suchte damals Beziehung zu einer Wahrsagerin und diese, eine gewisse Frau Maresch, habe ihr ein nervenstärkendes Mittel gegeben, das ihr sehr gut tat. Außerdem habe ihr eine unbekannte Frau ein Abortivmittel ins Büro gebracht. Über die Farbe, die Beschaffenheit und die Packung dieses Abtreibungsmittels gibt die Angeklagte ganz unbestimmte Auskunft.

Vors.: Wie lange haben Sie das Mittel eingenommen?

Angekl.: Bis es mir einmal herunterfiel.

Vors.: In der Untersuchung haben Sie stets behauptet, daß dieses Mittel auf die Lebensmittel Stülpnagels gefallen ist. Ist das richtig?

Angekl.: Die Sache hat sich wirklich so zugetragen.

Vors.: Und dadurch, daß das Pulver auf die verpackten Lebensmittel herunterfiel, das Sie dann noch wegkehrten, sollen diese Lebensmittel vergiftet worden sein? Das werden die Geschworenen kaum glauben. Sagen Sie doch die Wahrheit. Fiel das Pulver wirklich auf die Lebensmittel?

Angekl.: Nein.

Vors.: Dem Stülpnagel haben Sie gesagt, das Pulver ist da, um „Leid und Liebe zu wecken“. Als Stülpnagel fragte: „Um Gottes willen, warum denn auch für die Jungen?“ haben Sie erwidert: „Die Jungen werden es leichter aushalten.

Angekl.: Daran kann ich mich nicht mehr erinnern.

Vors.: Bei der Beichte haben Sie dem Stülpnagel das Säckchen mit dem Bleiweiß übergeben?

Angekl.: Jawohl.

Vors.: Er hat es untersuchen lassen und da hat sich herausgestellt, daß das Säckchen nur Mehl enthalten hat. Da hat er es weggeworfen.

Angekl.: Da muß er rein das Säckchen mit einem anderen vertauscht haben.

Vors.: Die richtigere Lösung wäre aber die, daß Sie ihm eben nur ein Säckchen mit Mehl übergeben haben, um nicht überwiesen werden zu können.

Es wurde hierauf der Zeuge Ernst Stülpnagel vorgerufen. Er ist einundfünfzig Jahre alt, ein Preuße. Er ist klein, untersetzt, rotwangig, ohne Nerven. Die Angeklagte nannte ihn gerne „Stilpe“. Er steht mit beiden Füßen auf dem Boden der Tatsachen; Familie, Frau und Kinder kommen in zweiter Linie. Über die erotischen Beziehungen ist den Akten nichts zu entnehmen, da die Verhandlungen, die sich darauf bezogen, unter Ausschluß der Öffentlichkeit geführt wurden. Er hat die Angeklagte verführt, ist ihr aber nicht treu geblieben und dies soll das Motiv ihrer Handlungen gewesen sein. Aber es scheint vielmehr, daß die stärksten Grundlagen ihrer Beziehungen geschäftlicher Natur waren und in diesem Kreise bewegen sich auch die Aussagen am ersten Verhandlungstage. Er gibt an, er hätte im Januar 1919, als er aus dem Felde zurückkehrte, annonciert, daß er für seine Verlagsbuchhandlung eine Hilfskraft brauche. Wegen ihrer guten Zeugnisse engagierte er die Angeklagte, ohne von ihrem Vorleben etwas zu wissen, vorerst in untergeordneter Stellung. Sie erwies sich als sehr verwendbar und tüchtig. Eines Tages, sagte der Zeuge, kam sie zu mir und meinte, ich möge ihr eine bessere Verwendung geben, die Arbeit wäre ihrem Bildungsstand und ihren Fähigkeiten nicht angemessen. Das habe ich denn auch getan. Ich war erfreut, zu sehen, mit welchem Eifer und welcher Hingabe sie ihre Pflicht erfüllte, wie erstaunlich leicht sie alles auffaßte und wie rasch sie sich in den verwickelten Geschäftsbetrieb einarbeitete. Sie war auch ganz bestimmt uneigennützig, und hat auch immer dagegen protestiert, wenn ich ihren Gehalt aufbessern wollte. Selbstverständlich mußte ich ihr, wie sie in die erste Stellung aufrückte, auch eine bessere Bezahlung geben. Im Geschäft habe ich sie streng behandelt.

Vors.: Allmählich haben Sie sie auch liebgewonnen. Bitte mir kurz zu sagen, wie sich das entwickelt hat. Wann sind Sie ihr näher gekommen?

Zeuge: Im September 1920.

Aus der Anklageschrift geht hervor, daß sie die Stellung einer Prokuristin einnahm, daß sie infolge ihres Ehrgeizes in kürzester Zeit die eigentliche Leitung des Geschäftes übernehmen durfte und den Chef vertrat, wenn er verreiste. Ihr Privatleben hielt sie vor anderen Angestellten geheim, machte aber ihrem Chef zeitweise, wenn sie schlechter Laune war, große Szenen, beschimpfte ihn, und es kam sogar zu Handgreiflichkeiten. Inzwischen hatte sie zur Familie des Stülpnagel Beziehungen angeknüpft, war häufig Gast in der in Ober-St. Veit gelegenen Wohnung und wurde so intim mit der Familie, daß sie schließlich auch den Einkauf der Lebensmittel übernahm. Diese Lebensmittel wurden im Büro im Heinrichshof gesammelt und dann durch einen Diener oder von einem der jungen Söhne des Stülpnagel im Rucksack in die Wohnung befördert. Im Mai 1922 fühlte sie sich Mutter werden und soll nun von ihrem Chef verlangt haben, daß er sich scheiden lasse und sie heiraten solle. Stülpnagel weigerte sich und das soll nun der Anlaß gewesen sein, Mittel und Wege zu finden, um die Familie aus dem Wege zu räumen.

Sie hatte sich eingehend mit Giftmordliteratur beschäftigt, schon deshalb, weil in ihrem ersten Prozesse ein Buch über Giftmorde eine große Rolle gespielt hatte. Dabei kam sie auf Bleiweiß, eine Chemikalie, die in nordischen Ländern häufig zur Fruchtabtreibung verwendet wird. Sie verschaffte sich also Bleiweiß, ein weißes, geschmack- und geruchloses Pulver, mischte es unter das Mehl, den Gries, das Salz und den Zucker, unter die Lebensmittel also, die sie im Büro ansammelte. Stülpnagel selbst soll nicht so sehr von dem Gift betroffen worden sein, weil er, wie die V. wußte, meist im Gasthause aß und am Sonntag Ausflüge unternahm. Drei Wochen hindurch wurden die vergifteten Lebensmittel verwendet. Die V. aß ziemlich regelmäßig mit und es scheint, daß ihre Erkrankung länger dauernde Folgen hatte als die der übrigen. Auf Anraten des Hausarztes wurden die Lebensmittel untersucht, Herr Stülpnagel nahm Proben in Säckchen und brachte sie mit in sein Kontor. Jetzt erfolgte das schon erwähnte schriftliche und mündliche Geständnis. Die Giftmischerin gab ihrem Geliebten ziemlich deutlich ihre Mordabsicht zu, denn sie flehte ihn an, sie zu schonen, sie müßte sich erschießen, auf ihre Tat stehe lebenslänglicher Kerker. Als der Vorsitzende ihr dies vorhält, antwortet die Angeklagte: „Das habe ich sicher nicht gesagt, ich hatte nur den einen Gedanken, die Sache aufzuhalten.“ Da sich die Verhandlung in diesem Augenblicke den sexuellen Beziehungen der Angeklagten zuwendet, wird aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit die weitere Verhandlung wieder für geheim erklärt und sodann die Sitzung geschlossen.

Dem zweiten Verhandlungstage ging in der Presse folgendes Stimmungsbild voraus: „Das Vorspiel hat lange gedauert. In der Sprache des Films nennt man es Präsentation ... Man sieht das einschmeichelndste Lächeln der Schauspieler, ihre wirkungsvollsten Attitüden. Die Tragödin zum Beispiel macht ein bezauberndes, am liebsten überraschend leichtsinniges Gesicht (wegen des Kontrastes). Damit alle Welt sagt: Ach, wie ist sie schön! Dann füllen sich ihre Augen ganz unversehens mit Glut, mit Leidenschaft, ihre Hände beginnen ein nerviges Spiel, sie atmet stark, höher belebt. – Die atmende, innerlich kraftvoll gespannte Frau ist zu tragischem Tun bereit, wobei alle erstaunlichen äußeren Eigenschaften der Darstellerin die Szene allein beherrschen. Ein paar besondere Augensterne, vollendete Linien ... Oft gerät die Schönheit im Laufe des Stückes in Unordnung, kann nicht mehr in gleichem Maße die Einbildungskraft umklammern. Aber die Präsentation hat sich tief in die Sinne des Zuschauers eingeschrieben, es gibt Leute, die sich hoffnungslos vergafft haben ... Nun kennt man die Klugheit der Angeklagten, ihre rassige Heftigkeit, ihre stupende Rednergabe. Es war Anschauungsunterricht.“

Im Laufe des zweiten Verhandlungstages wurde vor allem die Vernehmung des Ernst Stülpnagel, die schon am Abend vorher begonnen hatte, weitergeführt. Hing gestern der Blick der Angeklagten, wie der Berichterstatter schreibt, mit geradezu bezwingender Kraft und Schärfe an ihm, als er zu sprechen begann, so hat heute diese Spannung nachgelassen. Sie weiß, wie er auftritt und daß er sie nicht im Stiche läßt. Sie ist es, die ihm zu Hilfe eilt, als sie fürchtet, er sei zu schwach im Kampf mit dem entgegenkommenden Richter. Sie sekundiert.“

Nach den Angaben der Anklageschrift hatte die Angeklagte im Laufe der Untersuchung ihre Verantwortung fortwährend gewechselt und so hatte sie auch über ihre Beziehungen zu Stülpnagel ein wirres Durcheinander von Widersprüchen zu Protokoll gegeben. Sie leugnete einmal ihre intimen Beziehungen, um dann wieder von ihrer tiefen Neigung zu ihm zu sprechen. Nicht ohne Interesse ist der Umstand, daß der Zeuge seiner Frau gegenüber das Geständnis der V. verschwieg, obwohl er mit ihr in einer anscheinend ganz glücklichen Ehe gelebt hat.

Auch dem Untersuchungsrichter gegenüber hat Stülpnagel vorerst mit keinem Worte dieses schriftliche Geständnis erwähnt, obwohl er doch wissen mußte, daß er sich durch dieses Verschweigen zum Mitschuldigen machte. Er kommt bei seiner Aussage auf dieses schriftliche Geständnis zurück, und behauptet, daß er nur in seiner zerrissenen Gemütsverfassung an dieses Schriftstück nicht gedacht habe. Der Vorsitzende hält ihm vor, er solle nicht versuchen, seine Aussage zu verbessern. Er scheine sich nicht darüber klar zu sein, und auch im Publikum herrsche diese Ansicht (!), daß auch das Verschweigen gewisser Dinge für den Zeugen strafbar sei.

Zeuge Stülpnagel: Ich gebe ja ohne weiteres zu ...

Vors. (unterbricht ihn): Das brauchen Sie nicht zuzugeben, das war ein Fehler, den Sie gemacht haben.

Die Angeklagte erhebt sich und bittet ums Wort (!): Sie übersehen (zum Vorsitzenden gewendet), daß der Herr Zeuge eine gesetzliche Berechtigung hatte, gewisse Dinge nicht zu sagen.

Vors.: Einen gesetzlichen Grund kenne ich nicht.

Zeuge: Ich möchte heute nur hinzufügen: die innigen Gefühle, die ich für Milica Vukobrankovics heute natürlich nicht mehr empfinde – aber ich muß doch alles in seinem inneren Zusammenhange darstellen, ich, der ich M. V. am meisten belaste, muß auch alle ihre Lichtseiten schildern, die mir sie wert gemacht haben und das will ich tun und davon will ich nicht mich abbringen lassen.

Vors.: Sie tun so, als ob man Sie daran hindern wollte ...

Zeuge: Ich habe mir ein halbes Jahr mein Gehirn darüber zermartert über das Warum. Was kann die Beschuldigte getrieben haben, eine derartige Tat zu begehen? Wenn man einen großen Einsatz wagt, muß dem gegenüber doch ein großes Gewinst stehen. Welchen Gewinn hätte sie durch ihre Tat haben können, ich sehe keinen, nicht den geringsten. Im Gegenteil, sie hat sich durch ihre Tat in jedem Falle in die größte Gefahr begeben. Wo soll der Nutzen liegen? Meine Familie, von der sie weiß, daß ich sehr an ihr hänge, erkrankt schwer. Ich selbst auch, ich war am schwersten krank. Nehmen Sie an, ich gesunde und meine Familie geht zugrunde. Hat die V. als die gescheite Person, als die sie immer hingestellt wurde, auch nur mit einem Gedanken daran denken können, daß dann eine Verbindung zwischen ihr und mir möglich wäre? Selbst, wenn ich nichts von der Sache gewußt hätte, ich halte das psychologisch für ganz unmöglich.

Vors.: Warum nicht?

Zeuge: Ausgeschlossen, gänzlich ausgeschlossen.

Vors.: So sagen Sie, warum nicht. Sie haben sich doch gestern so warm für die Angeklagte eingesetzt und haben gesagt, ich nehme sie wieder in mein Geschäft.

Zeuge: Ich habe gesagt: wenn das nicht geschehen wäre, das ist doch selbstverständlich.

Eine Geschworene: Der Herr Zeuge hat gestern gesagt, ich bedaure jeden Tag und jede Stunde, daß ich sie nicht mehr bei mir habe. Das hat bei mir einen tiefen Eindruck gemacht und ich habe mir den Wortlaut gemerkt.

Zeuge: Ich werde das Gute, das ich an ihr kennen gelernt habe, weiter schätzen. Ich will das sagen und muß das sagen ... Ich möchte jetzt an die erste Frage anknüpfen, ich sehe tatsächlich nicht, wie diese kluge Person mit kalter Überlegung gehandelt haben soll, selbst wenn sie hätte Rache nehmen wollen. An mir hätte sie ein viel wirkungsvolleres Mittel gehabt.

Vors.: Zum Beispiel?

Zeuge: Sie hätte mir geschäftlich so viel schaden können, was mich viel mehr getroffen hätte, als vielleicht dieser Giftmordversuch.

Vors.: Der eine macht es eben so, der andere so.

Hatten Sie den Eindruck, daß die Angeklagte etwas Strafwürdiges begangen hat?

Zeuge: Daran hatte ich damals noch nicht gedacht.

Vors.: Für mich ist es wichtig, zu wissen, ob Sie aus dem Verhalten der Angeklagten entnommen haben, daß etwas Strafbares geschehen ist.

Zeuge: Das gewiß.

Angekl.: Ich muß leider feststellen, daß sich Herr Stülpnagel irrt. Von lebenslangem Kerker habe ich nie gesprochen. Ich bin auch heute noch der Ansicht, daß ich nicht hierher gehöre, sondern zu einem Arzt. Wenn jemand (es handelt sich um den Augenblick, in dem die V. den Stülpnagel um Mitleid anflehte) von lebenslangem Kerker gesprochen hat, dann ist es vielleicht meine Mutter, die damals mit Herrn Stülpnagel über die Sache gesprochen hat und das verwechselt er vielleicht.

Zeuge: Ich habe diesen Ausspruch der Angeklagten in meiner Erinnerung. Ich möchte ja gerne anders aussagen, aber ich halte mich an die Wahrheit.

Eine Geschworene: Herr Zeuge, warum wäre die Möglichkeit einer Ehe zwischen Ihnen und der V. ausgeschlossen gewesen?

Zeuge: Ich hätte nie wieder geheiratet.

Vors.: Wissen Sie, daß die Angeklagte gesagt hat, er hätte mich wahrscheinlich nicht geheiratet, weil er andere gehabt hat?

Vert.: Das Fräulein V. war nicht auf die Gattin eifersüchtig, sondern auf andere Mädchen.

Vors.: Herr Stülpnagel hat auch von den großen Leidenschaftsausbrüchen erzählt, die dieses Wort „niemals“ hervorgerufen hat.

Angekl.: Ich bitte, die Sache ist mir nicht gleichgültig. Sie ist für mich als Frau von großem Wert. Ich hätte genug Männer gefunden, die mich geheiratet hätten trotz meiner schrecklichen Vorstrafe, die ich ganz unschuldig bekommen habe. (Unruhe im Auditorium.) Ich habe es nicht notwendig gehabt, mich einem Mann an den Hals zu werfen. Ich bin Herrn Stülpnagel nie nachgerannt. Ich glaube, jeder Frau muß die Geduld reißen, wenn ihre Ehre systematisch in den Kot gezogen wird.

Als der Vorsitzende an den Zeugen die Frage stellt, ob er nicht mit der Angeklagten darüber gesprochen habe, wie sie zu dieser Tat gekommen sei, springt Milica Vukobrankovics auf und unter den Rufen: „Ich kann nicht! Ich kann nicht!“ eilt sie bei der Saaltüre hinaus. Zwei Justizsoldaten folgen ihr rasch nach. Im Einverständnis mit dem Verteidiger wird die Verhandlung auch in Abwesenheit der Angeklagten fortgesetzt. Nun wird eine kleine Pause eingerückt. Als der Gerichtshof wieder zusammentritt, wird auch die Angeklagte wieder hereingeführt, und der Verteidiger bittet für ihr Verhalten von vorhin um Entschuldigung. Es sei ein Nervenzusammenbruch gewesen, verständlich bei einer Frau, die nur von Brom lebt.

Vors.: Das wird zur Kenntnis genommen.

Nach Eröffnung der Verhandlung bittet dann am nächsten Tage die Angeklagte ums Wort und sagt: Ich möchte heute um etwas Nachsicht bitten. Ich habe die ganze Nacht erbrochen und habe mich nur hergeschleppt, weil ich wirklich nicht wünsche, daß die Verhandlung vertagt wird. Ich habe mich gestern auch nicht ganz richtig ausgedrückt. Ich habe gesagt, daß ich im Gefängnis hungerte und fror. Ich möchte nochmals betonen, daß ich gestern nur flüchtig gesagt habe: daß ich damit keinem der Herren aus dem Landesgericht II. einen Vorwurf machen wollte. Gerade der Herr Oberdirektor Schmidt ist mir außerordentlich liebenswürdig entgegengekommen. Er ist ein sehr humaner Mann, aber ein Gefängnis ist kein Sanatorium. Ich war damals schwer krank und hätte wohl eher in ein Sanatorium als in ein Gefängnis gehört. Der Herr Oberdirektor Schmidt konnte mir keine andere Kost als die Gefängniskost zur Verfügung stellen und die Gefängniskost konnte ich nicht genießen, weil ich Bleivergiftung hatte und alles erbrach. Infolgedessen habe ich wirklich buchstäblich manchmal gehungert. Ebenso war das mit dem Frieren. Die Herren wissen selber, daß es in den Amtsräumen kalt ist, auch im Sommer. Ich habe mir aber infolge der Bleivergiftung auch eine starke Blutarmut und einen Gelenkrheumatismus zugezogen und daher die Kälte sehr unangenehm empfunden. Am wenigsten möchte ich dem Herrn Untersuchungsrichter einen Vorwurf machen. Er war ungemein streng, aber er hat mich immer gerecht und human behandelt.

Vors.: Damit nicht ein falscher Eindruck entsteht, frage ich Sie: Wurden Sie von irgend jemand zu dieser Erklärung beeinflußt?

Angekl.: Nein. Ich hatte diese Erklärung schon gestern abgeben wollen, aber Herr Präsident werden sich erinnern, daß Sie mich unterbrochen haben.

Es erfolgt nun das Verhör mit der Gattin des Ernst Stülpnagel. Der Vorsitzende fragt Frau Stülpnagel, warum denn am 3. Juli ihre Lebensmittel plötzlich beseitigt worden seien.

Zeugin: Mein Mann hat gesagt, er habe telephonisch mit dem Arzt gesprochen, der die Meinung ausgedrückt hat, die Lebensmittel müssen weg, sie enthalten offenbar Gift.

Vors.: Von dem Geständnis der V. haben Sie also nichts gewußt?

Zeugin: Nichts.

Vert.: Und dieses telephonische Gespräch mit dem Arzt hat gar nicht stattgefunden. Herr Stülpnagel wollte offenbar das Geheimnis der V. nicht preisgeben.

Vors.: Wie stehen Sie denn mit Ihrem Mann?

Zeugin: Wir haben immer sehr gut miteinander gelebt und leben auch heute noch in bester Harmonie.

Die Zeugin erzählt dann vom Verlaufe ihrer Krankheit, die Mitte Juli am stärksten auftrat. Dabei wird die Äußerung der Angeklagten erwähnt: „Essen Sie nur viel von dem Zwieback!“, und der Verteidiger fragt die Zeugin, ob ihr das nicht aufgefallen sei.

Diese an sich sehr überflüssige Äußerung der V., wie im weiteren Verlaufe ihr Hineindrängen in die von ihr vergiftete Familie scheint im gewissen Sinne für den Giftmord charakteristisch zu sein. Von einer anderen Giftmischerin, der Marie Jeanerette, einer früheren Krankenpflegerin und Pseudophilanthropin, wird berichtet, daß sie den Verwandten und Freunden ihrer Opfer deren Tod und die Symptome, unter denen er auftreten würde, voraussagte und damit Beweise für ihre Schuld lieferte. In unserem Falle war die Anwesenheit der Angeklagten in dem Hause ihres Geliebten durchaus nicht notwendig und für die Angeklagte selbst war dieser Verkehr auch gesundheitlich gefährlich. Abgesehen davon kam sie dabei unter die Augen der alten Frau Konegen, einer vierundsiebzigjährigen Frau, der Mutter der Dorothea Stülpnagel. Diese alte Dame war die einzige, welche die Angeklagte durchschaute.

Nun wurde der praktische Arzt vorgerufen, den die Angeklagte während ihrer Schwangerschaft aufgesucht hatte. Unmittelbar nach dem Zeugen tritt die V. in den Saal und sagt erregt zum Vorsitzenden: „Ich bitte dieses Verhör wieder unter Ausschluß der Öffentlichkeit zu führen.“

Vors.: Aber diese Dinge sind doch schon wiederholt hier erörtert worden. Jetzt ist doch eine geheime Verhandlung wahrhaftig nicht nötig.

Angekl.: Ja, Herr Präsident, es geht ja nicht um Ihre Nerven, nicht um Ihre Schamhaftigkeit. Ich verlange Ausschluß der Öffentlichkeit.

Der Vorsitzende läßt den Saal räumen, und der Zeuge wird in geheimer Verhandlung einvernommen.

Ist es schon an sich sehr interessant, daß die Angeklagte ihr Hauptverbrechen unter ähnlichen Begleitumständen wiederholte und dem Hause Piffl ein Haus Stülpnagel folgen ließ, so ist es nicht minder merkwürdig, daß sie jetzt auch das Nebenverbrechen, die Verleumdung, derentwegen allein sie im ersten Prozeß verurteilt worden war, im zweiten Falle wiederholte.

Der Vorsitzende hält der Angeklagten vor, daß sie im Laufe der Untersuchung wiederholt dem Untersuchungsrichter beteuert habe, es müsse noch ein Zweiter Gift in die Lebensmittel gemengt haben, als sie bereits ihre Versuche eingestellt hatte.

Vors.: Wie konnten Sie, Fräulein, dem Richter solche ungeheuerliche Dinge erzählen?

Angekl.: Jeder kämpft um seine Existenz, Herr Hofrat, wenn Sie an meiner Stelle wären, würden Sie auch so handeln.

Vors.: Nein, ich würde die Wahrheit sagen.

Angekl.: Aus Ihnen spricht der Richter, aber nicht der Mensch.

Vors.: Auch als Mensch würde ich sagen, das habe ich getan und so habe ich gehandelt.

Vert.: Vielleicht hat sie sich geschämt, ein Geständnis abzulegen. (In Wirklichkeit war das Geständnis schriftlich schon vor Monaten erfolgt.)

Angekl.: Bei einem Geständnis kam bei mir außer diesen Dingen auch noch die weibliche Scham dazu, die mich nicht sprechen ließ.

Vors.: Was Ihre weibliche Scham verletzt, hätten Sie ja verschweigen können.

Angekl. (fast weinend): Sie nennen es Lügen, ich phantasiere so gern. Sie nennen mich lügnerisch. Als Mensch würde ich ja so gern dem Menschen ein Geständnis ablegen, es hat mich immer gedrängt, dem Untersuchungsrichter, dem Menschen, zu gestehen. Aber hinter dem Untersuchungsrichter steht der Staatsanwalt, der aus einer Verzweiflungstat den tückischen Mord machen will.

Vors.: Sie vergessen eben, daß die Richter auch Menschen sind und diesen Menschen hätten Sie sich als Mensch zeigen können.

Nun wird die alte Frau Konegen vernommen. Sie erzählt, daß sie einen eigenen Haushalt führe, obwohl sie in einem Hause mit ihrer Tochter zusammen wohne, und daß sie nur, als Frau Stülpnagel erkrankte, in der Küche mitgeholfen habe. Sie selbst ist nie krank geworden.

Vors.: Wann ist Ihre Tochter erkrankt?

Zeugin Konegen: Das kann ich genau sagen. Am 12. Juni, ich brauche nur in meinen Aufzeichnungen nachzusehen.

Unter vergnügtem Lachen im Zuschauerraum (!) zieht die alte Dame ihre Papiere hervor und beginnt vorzulesen:

„Am 9. Juni waren die Kinder krank, dann wieder besser.

Am 12. Juni Dorothea krank.

20. Juni Dorothea sehr unwohl.

20. und 21. Juni starkes Erbrechen.

29. Juni Dora Verschlimmerung, fortwährendes Erbrechen, so daß abends der Arzt geholt werden mußte.“

Erst am 13. Juli hat der Arzt die Bleiweißvergiftung festgestellt.

Vors.: Warum haben Sie diese Aufzeichnungen gemacht?

Zeugin: Weil mir die Geschichte nicht gefallen hat.

Vors.: Wieso hat Ihnen die Sache nicht gefallen?

Zeugin: Das hat mit dem Verstand nichts zu tun. Ich habe oft einen Instinkt gegen Personen. Der Verstand hat damit nichts zu tun.

Vors.: Nun, können Sie sich erinnern, daß Ihnen ihr Schwiegersohn neue Lebensmittel gebracht hat?

Zeugin: Ja, er ist mit der Aktentasche in die Küche gekommen und hat gesagt: „Da hast du neue Lebensmittel, nimm von diesen, ja nicht mehr von den anderen.“