Nur ein Arier, ein Germane war dazu fähig, das Tier, das in ungezählten anderen Ländern dieser Erde rechtlos ist, in seine Rechtsordnung einzubeziehen. Auch hier finden wir Reste bis verhältnismäßig h das späte Mittelalter. Selbst in Fällen, wo der durch Tiere angerichtete Schaden ein offenkundiger war, wie bei einer Ratten- oder Mäuseplage, kennen wir Überlieferungen, daß der Stadtrat die Vernichtung dieser Mäuse und Ratten nicht ohne weiteres von sich aus ansetzen konnte, denn auch diese kleinen für die Menschheit doch in diesem Falle schädlichen Tiere waren in der göttlichen Ordnung verankert, auch sie waren und sind von Gott geschaffen. So wurden sie vor Gericht gestellt, und der anständige Deutsche stellte dem kleinen Nager einen Verteidiger vor seinem Gericht, und erst nach dem Rechtsverfahren, wenn erwiesen war, daß wirklich Ratte oder Maus die Ordnung und Harmonie dieses Stückchens Erde gestört hatte, konnte beschlossen werden, einen Vernichtungsfeldzug gegen sie zu beginnen.

Heute lachen wir vielleicht über die uralten, nach unserer Ansicht kindlichen Anschauungen. Es wäre besser, wir pietätlosen Menschen der neuen und neuesten Zeit würden unser Haupt neigen vor der Tiefe und Größe dieser Weltanschauung, dieses zutiefst wurzelnden Gottesglaubens und dieser im Herrgott gegründeten Ordnung.