Als weiteres Gesetz wurde an diesem 9. November 1935 durch Befehl festgelegt, daß jeder SS-Mann seine Ehre mit der Waffe zu verteidigen das Recht und die Pflicht habe. Es wurde zugleich in dem Befehl festgelegt, daß SS-Mann im Sinne des Ordens der SS jeder Angehörige der SS ist, der nach Ableistung einer Zeit von VA Jahren als Anwärter, nach Ableistung seines SS-Eides auf den Führer, nach ehrenvoller Ableistung seiner Arbeitsdienst-und Wehrpflicht mit 21 Jahren den SS-Dolch, die Waffe, verliehen bekommt und damit als vollgültiger SS-Mann in den Orden der SS aufgenommen wird. SS-Mann ist jeder von uns, ob Mann dem Dienstgrade nach oder Reichsführer. Wir haben uns dieses Ehrengesetz gegeben, weil wir der Überzeugung sind, daß nur der Mann, der weiß, daß er für jede seiner Taten und seiner Worte an irgendeiner Stelle einmal zur Verantwortung gezogen wird, den letzten Sinn unserer Gemeinschaft erfassen wird und wieder lernt, als untadelig sauberer Soldat des Lebens seinem Volke zu dienen. Denn dieses Ehrengesetz verpflichtet ihn ebenso zur Wahrung der eigenen Ehre, wie es die Achtung der anderen von ihm verlangt und wie es bei aller Grundsatzstrenge, Güte und Großherzigkeit gegenüber seinen Kameraden, seinen Volksgenossen und seinen Mitmenschen uns als Pflicht auferlegt.
Zu ein paar Problemen darf ich nunmehr Stellung nehmen. Zum ersten. In einem Büchlein, das „50 Fragen und Antworten für den SS-Mann" überschrieben ist, steht als erste Frage: „Wie lautet dein Eid?"