Das alte germanische Recht verhinderte, daß irgendein Einzelner, Unberufener, irgend etwas in der für alle Menschen heiligen, von Gott geschaffenen Natur zerstörte. Bis in verhältnismäßig späte Zeiten war es in germanischen Siedlungsgebieten verboten, im Bereich eines Dorfes eine Eiche zu fällen, wenn nicht die Zustimmung der übrigen Bauern des Dorfes dazu vorhanden war. Durfte sie gefällt werden so war die Verpflichtung, drei junge dafür zu pflanzen, daran gebunden.