Die vierte Richtlinie und Tugend, die für uns gilt, ist die des Gehorsams; des Gehorsams, der bedingungslos aus höchster Freiwilligkeit kommt, aus dem Dienst an unserer Weltanschauung, der bereit ist, jedes, aber auch jedes Opfer an Stolz, an äußeren Ehren und all dem, was uns persönlich lieb und wert ist, zu bringen; des Gehorsams, der nicht ein

einziges Mal zaudert, sondern bedingungslos jeden Befehl befolgt, der vom Führer kommt oder rechtmäßig von den Vorgesetzten gegeben wird; des Gehorsams, der ebenso in der Zeit des politischen Kampfes, wenn der Freiheitswille glaubt, sich empören zu müssen, stilleschweigt, der bei wachesten Sinnen und gespanntester Aufmerksamkeit gegen den Gegner, wenn es verboten ist, nicht den Finger rührt, der ebenso bedingungslos gehorcht und zum Angriff geht, auch wenn er einmal glauben sollte, es in seinem Herzen nicht überwinden zu können.

Wir sind so ehrlich, nicht von uns zu behaupten, daß alle diese Gesetze bis zum letzten Mann und bis zum letzten, tiefsten Verständnis schon erfaßt sind. Wir glauben aber behaupten zu können, daß in nunmehr sechs Jahren die Schutzstaffel im großen nach diesen Richtlinien angetreten ist, aufgebaut wurde und nach ihnen lebt. Wir wissen, daß wir Jahr für Jahr mehr von diesen Tugenden in uns aufnehmen und sie mehr und mehr zum selbstverständlichen Gut jedes SS-Mannes werden. Wir sind der Überzeugung, daß, wenn wir einst nach Jahren, früher oder später, dann, wenn es das Schicksal bestimmt, als erste Generation dieser Schutzstaffel nicht mehr sind, wir diese Tugenden als volles Erbe, als beste Tradition denen, die nach uns SS-Männer sind, überliefern können.