Entsprechend diesen Richtlinien und Tugenden haben wir uns selbst Gesetze gegeben und das Leben unserer Gemeinschaft eingerichtet und den Weg festgelegt für eine ferne Zukunft. - Als erstes Gesetz wurde im Jahre 1931 der SS-Befehl erlassen, der die Heirats- und Verlobungsgenehmigung für jeden SS-Mann vorschrieb. Wir haben die Folgerung gezogen aus der Erkenntnis vom Wert des Blutes. Wir sind uns darüber klar geworden, daß es unsinnig wäre den Versuch zu unternehmen, Männer rassischer Auslese zu sammeln und nicht an die Sippe zu denken. Wir wollten und wollen nicht den Fehler der Soldaten- und Männerbünde der Vergangenheit machen, die Jahrhunderte wohl bestehen mögen und dann, weil der Blutstrom der Zucht und die Tradition der Sippe fehlt, ins Nichts versinken, wir wissen ja aus tiefster, innerster Überzeugung, daß eine Gemeinschaft nur dann, wenn sie in Ehrfurcht vor den Ahnen der fernsten und grauesten Vorzeit, überzeugt von der ewigen Herkunft ihres Volkes lebt, imstande sein wird, den Weg in die Zukunft zu gehen. Wir wissen, daß nur dann, wenn die Erkenntnis ganzen Blutes als Verpflichtung aufgefaßt wird, als heiliges Vermächtnis, das in artreiner Sippe weiter zu vererben ist, eine Rasse und ein Volk das ewige Leben haben. Wir sind durchdrungen von der Überzeugung, daß nur die Generation, die eingebettet ist zwischen Ahnen und Enkeln, den richtigen Maßstab für die Größe ihrer Aufgabe und Verpflichtung und für die Winzigkeit ihrer eigenen und vergänglichen Bedeutung in sich aufnimmt.