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wann er gleich zu der Zeit auf seinen Giithern nicht gegenwiirtig gewesell
dennoch wegen der, von seinen Ваитеп vel'tibten Strassen-Riubereyen
ein ruinirter Мапп werden muss; Andere werden dadurch ohne eintzi-
ges eigenes verschulden aller Ihrer D6rfel' verlustig gemacht; Es
geschiehet zwar, dass die von Adel auf denen krieges-Diensten zu-
weilen erlassen werden, Jedoch werden selbige, imfall Sie auch пит
einigermassen wotzu ti.ichtig sind zu andern afaires emploiret, ипа
ВеКоттеп also ihre Giither nicht zu sehen; vielweniger Коппеп Sie
von dem Zustande und Beschafenheit derselben informiret seyn; dieje-
nige aber so gantz und дат утоп allen Diensten und afairen dimittiret
werden, sind mehrentheils solche Leuthe, die hohen Alters, oder
schweren krankheiten halber so wenig auf ihre Gtither Achthaben
Кбппеп, dass Sie sich vielmehr mit ihrem eigenen schwachen und де-
brachlichen Gesundheits-Zustande genugsam zu plagen haben.—Wann
diesem nach die Edelleuthe auch пит auf eine gewisse Zeit, nach Hause
abgelassen wiirden, so wiirde nicllt пит die kopf-Steuer richtig fallen,
sonder auch die Bauerschaft von Ihrem anderweitigen Verderb Ве-
freyet, und von allem Muthwillen abgehalten werden, wozu denl n]in
Vorschlag kijnbt.
1) Веу der gantzen Feld-
Arm6e und allen Guarnisonen, eine
gedopelte Anzahl ober 0ffciere
zu verordnen, welche auss den
Ade[l]-stande дат leicht, und пьет-
Hiissig ausgesuchet werden k6nten,
die Sache aber w{ihre Weiln dieser
Punct der Principalste in dem Рто-
ject ist, und damit die Saclle desto
Solider angefangen werde, so Копп-
te zu vor der anzahl der leuthe
aufgesucht werden шпЬ zu sehen
ob nicht einige Schwiel'igkeiten
sich wtrden eraugnen, da тап
den solche gleich im anfange he-
ben Кбппе, zu dehme wird auch
Auf gleichen Fuss Капп auch
der Civil-Etat eingerichtet wer-
den, mit halber-Gage, ausser• de-
пеп Auss-Liindern so einzurichten,
dass тап diese gedopelte Anzahl
derer 0beroffciers zusammen де-
bracht und Веу die Regiementer
vertheilet worden, alss danu von
Jedem Regiement, die helfte von
denenselben auf drey Jahr ohne
Gage auf iln•e D0rfer abgelassen
w6rde, Die andere Helfte aber
solange Bestiindig bey Regiement
verbliebe.
Die Gage k0nnte Ihnell nacll
der Tabell von 7.12 gezahlet