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weder Bedienter davon beynahe eben solches quantum alss seine Gage
aussmacht, ziehen Капп, so пате besser gethau, wenn dergleichen
Ueberschuss, zu denen aufs folgende Jahr erforderlichen Cantzeley Auss-
gaben destinieret, und davon bey verRiessung eines Jedweden Jahres
N0tice und Rechnung in das Commissariat eingesandt wiirde, da dann
das Commisariat solchen tiberschuss, das darauf folgende Jahr mit zur
Summe anschlagen k0nnte, damit keine uberfiessige auss-
gaben vorgiengen.
Derjenigen Generalitit, und denen 0ffciers welche allhier zu
St. Petersbourg aufhalten, und in Ingermanland Giither haben, sind
verm6ge des А0: 1732 emanirten Besondern Befehls keine Rationes
Bestanden, noch Bezahlet worden. Allein sothaner Befehl ist nachhero
sonder kraft geblieben, sodass jetzo einem jeden alles und v51lig be-
zahlet werden muss. Es nehmen auch viele von den Staats oder Civil
Bedienten die Rationes пась jener Exempel, und nach Proportion ihrer
Gage. Solte dahero nicht den obgedachten Befehl von А 0 1732 zu
erneueren beliebet werden, wodurch donn auch ebenfalls etwas in der
Cassa ersparet werden k6nte.
Dijenige auss der Generalitit, auss denen 0ffciers, und auss
anderen Bedienungen, auf gewisse Zeit nach Ihrer heymath abgelassen
wurden, bekamen vor die gantze Zeit ihres daheim Bleibens weder
Gage noch Rationes. Nach des Commissariat Instruction aber, wird
ihnen in solchem Fall nur allein die Gage abgezogen, die Rations aber
ВеКоттеп Sie bezahlt, Sie тодеп auch noch solange auf ihren Giithern
Bleiben; die aber von der Generalitat oder denen 0ffciers nicbt
iiber einen Monath lang, auch die unter 0ffciers .und gemeine, so пит
auf 2. Monathe nach Hause abgelassen werden ВеКоттеп ihre v011ige
Gage ohne abzug; Nachdemmahlen aber ein jeder итЬ seines eigenen
nutzens und Besten willen nachpr Hause abgelassen zu werden verlan-
get; so geschihe ihnen, wann gleich vor solche Zeit Beydes Gage und
Rationes abgezogen wiirden, darunter eben kein sonderlicher Schade,
denn ein-Jeder wird auf sein eigenes Begehren abgelassen und leistet
wihrender solcher Zeit дат keine Crohn Dienste, sondern schafet sich
auf seinen Gtithern guten nutzen.
Es m6gte solchem nach diesemnach dieser Puoct wohl mit Fug
und Recht eine Anderung leiden, und also eingeteilet werden, dass