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weder Bedienter davon beynahe eben solches quantum alss seine Gage

aussmacht, ziehen Капп, so пате besser gethau, wenn dergleichen

Ueberschuss, zu denen aufs folgende Jahr erforderlichen Cantzeley Auss-

gaben destinieret, und davon bey verRiessung eines Jedweden Jahres

N0tice und Rechnung in das Commissariat eingesandt wiirde, da dann

das Commisariat solchen tiberschuss, das darauf folgende Jahr mit zur

Summe anschlagen k0nnte, damit keine uberfiessige auss-

gaben vorgiengen.

Derjenigen Generalitit, und denen 0ffciers welche allhier zu

St. Petersbourg aufhalten, und in Ingermanland Giither haben, sind

verm6ge des А0: 1732 emanirten Besondern Befehls keine Rationes

Bestanden, noch Bezahlet worden. Allein sothaner Befehl ist nachhero

sonder kraft geblieben, sodass jetzo einem jeden alles und v51lig be-

zahlet werden muss. Es nehmen auch viele von den Staats oder Civil

Bedienten die Rationes пась jener Exempel, und nach Proportion ihrer

Gage. Solte dahero nicht den obgedachten Befehl von А 0 1732 zu

erneueren beliebet werden, wodurch donn auch ebenfalls etwas in der

Cassa ersparet werden k6nte.

Dijenige auss der Generalitit, auss denen 0ffciers, und auss

anderen Bedienungen, auf gewisse Zeit nach Ihrer heymath abgelassen

wurden, bekamen vor die gantze Zeit ihres daheim Bleibens weder

Gage noch Rationes. Nach des Commissariat Instruction aber, wird

ihnen in solchem Fall nur allein die Gage abgezogen, die Rations aber

ВеКоттеп Sie bezahlt, Sie тодеп auch noch solange auf ihren Giithern

Bleiben; die aber von der Generalitat oder denen 0ffciers nicbt

iiber einen Monath lang, auch die unter 0ffciers .und gemeine, so пит

auf 2. Monathe nach Hause abgelassen werden ВеКоттеп ihre v011ige

Gage ohne abzug; Nachdemmahlen aber ein jeder итЬ seines eigenen

nutzens und Besten willen nachpr Hause abgelassen zu werden verlan-

get; so geschihe ihnen, wann gleich vor solche Zeit Beydes Gage und

Rationes abgezogen wiirden, darunter eben kein sonderlicher Schade,

denn ein-Jeder wird auf sein eigenes Begehren abgelassen und leistet

wihrender solcher Zeit дат keine Crohn Dienste, sondern schafet sich

auf seinen Gtithern guten nutzen.

Es m6gte solchem nach diesemnach dieser Puoct wohl mit Fug

und Recht eine Anderung leiden, und also eingeteilet werden, dass