ТЕ ERZBISCH6FE VON THESSALONICH Ш Ж. JAHRH.

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nopel. Diese пеие Notiz ist freilich f0r die Bestimmung der Amtszeit des

Erzbischofs Ioannes, die schon auf Grund anderer Notizen einerseit8 for das

Jahr 892 und andrerseits ftir das Jahr 901 (resp. 904) bezeugt war, nicht

von Belang.

Wichtiger ist die zweite Notiz, die uns ein im Archiv der Lawra auf

dem Athos befndliches und von Alexandros Lauriotes im Vizantijskij Vre-

mennik (У, 1898; 485) verOfentlichtes Dokument bietet, insofern wir аив

demselben einen bisher ganz unbekannten Inhaber des erzbischo{ichen Stuhles

von Thessalonich Кеппеп lernen. Das erwihnte Dokument, in welchem es

sich пт Grenzstreitigkeiten zwischen den Athosm0nchen und den Einwoh-

nern von Hierissos handelt, trigt namlich ausser anderen Unterschriften

auch die des (auch im Text des Dokumentes erwlhnten) Гептбр:э; dp•x.t-

und das Datum.• ?.nyi ађуобттф

6390). Das Jahr 6390 von Anbeginn der Welt entspricht dem

Jahre 882 nach Christi Geburt. Gregorios ist also in der Liste von Petit

zwischen Paulos (Е 34) und Methodios 35) einzufogen. Damit fillt aber

die (auch von Petit erwihnte) Hypothese von Ј. Smirnov (im Viz. Vremennik

VlII, 60 f.), welcher den in einer kuppelinschrift der Hagia Sophia in

Thessalonich erwlhnten Erzbischof Paulos mit dem Paulos identifzieren

will, der in der б. Sitzung des konzils УОТ Ј. 879 (ат 8. M5rz 880) sich

als solcher unterschreibt. Denn die in der erw5hnten Inschrift апдедеЬепе

vierte Indiktion (das Jahr ist bekanntlich verstummelt) fillt ins Jahr 8851),

also drei Jahre nach der Zeit, wo dem Paulos bereits der Gregorios

Athosurkunde auf dem erzbisch0fichen Stuhle gefolgt sein muss.

Wir erwihnen zum Schluss der Vollsandigkeit ha]ber zwei stOrende

Druckfehler im Aufsatze von Petit: S. 221 Z. 5 muss es M6thode (statt

Theodore) heissen und S. 219 П Z. 12: Еп 868 (statt l'ann6e pr6c6dente)

und ebenso unten in der Anmerkung: 868 (statt 878).

der Vita Eutbymii (р. 84, И) der 12. Februar апдедеЬеп wird, во bat die AmtBdauer deuelben,

тепп wir den August deg Jahres 898 mitrechnen, 7 Jahre und 61/2 Monate betragen, womit die

von einzelnen glaubwardigen Patriarchenkatalogen (vgL de Boor S. f.) gebotenen acht Jahre

alB abgerundete Витте vortrefBich Btimmen.

1) verbessert Ь. Petit mit Recht die Datierung von Smirnov (886), da ев 8ich ит den

Monat November handelt.