ТЕ ERZBISCH6FE VON THESSALONICH Ш Ж. JAHRH.
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nopel. Diese пеие Notiz ist freilich f0r die Bestimmung der Amtszeit des
Erzbischofs Ioannes, die schon auf Grund anderer Notizen einerseit8 for das
Jahr 892 und andrerseits ftir das Jahr 901 (resp. 904) bezeugt war, nicht
von Belang.
Wichtiger ist die zweite Notiz, die uns ein im Archiv der Lawra auf
dem Athos befndliches und von Alexandros Lauriotes im Vizantijskij Vre-
mennik (У, 1898; 485) verOfentlichtes Dokument bietet, insofern wir аив
demselben einen bisher ganz unbekannten Inhaber des erzbischo{ichen Stuhles
von Thessalonich Кеппеп lernen. Das erwihnte Dokument, in welchem es
sich пт Grenzstreitigkeiten zwischen den Athosm0nchen und den Einwoh-
nern von Hierissos handelt, trigt namlich ausser anderen Unterschriften
auch die des (auch im Text des Dokumentes erwlhnten) Гептбр:э; dp•x.t-
und das Datum.• ?.nyi ађуобттф
6390). Das Jahr 6390 von Anbeginn der Welt entspricht dem
Jahre 882 nach Christi Geburt. Gregorios ist also in der Liste von Petit
zwischen Paulos (Е 34) und Methodios 35) einzufogen. Damit fillt aber
die (auch von Petit erwihnte) Hypothese von Ј. Smirnov (im Viz. Vremennik
VlII, 60 f.), welcher den in einer kuppelinschrift der Hagia Sophia in
Thessalonich erwlhnten Erzbischof Paulos mit dem Paulos identifzieren
will, der in der б. Sitzung des konzils УОТ Ј. 879 (ат 8. M5rz 880) sich
als solcher unterschreibt. Denn die in der erw5hnten Inschrift апдедеЬепе
vierte Indiktion (das Jahr ist bekanntlich verstummelt) fillt ins Jahr 8851),
also drei Jahre nach der Zeit, wo dem Paulos bereits der Gregorios
Athosurkunde auf dem erzbisch0fichen Stuhle gefolgt sein muss.
Wir erwihnen zum Schluss der Vollsandigkeit ha]ber zwei stOrende
Druckfehler im Aufsatze von Petit: S. 221 Z. 5 muss es M6thode (statt
Theodore) heissen und S. 219 П Z. 12: Еп 868 (statt l'ann6e pr6c6dente)
und ebenso unten in der Anmerkung: 868 (statt 878).
der Vita Eutbymii (р. 84, И) der 12. Februar апдедеЬеп wird, во bat die AmtBdauer deuelben,
тепп wir den August deg Jahres 898 mitrechnen, 7 Jahre und 61/2 Monate betragen, womit die
von einzelnen glaubwardigen Patriarchenkatalogen (vgL de Boor S. f.) gebotenen acht Jahre
alB abgerundete Витте vortrefBich Btimmen.
1) verbessert Ь. Petit mit Recht die Datierung von Smirnov (886), da ев 8ich ит den
Monat November handelt.