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Freijahren von allen Reichs- vnd Statt- vf- vnd
anlagen, wie sie deshalb zum fjglichsten midt denen Befehligs-
haln•en Кбппеп.
24.
Denen Burgern vnd Bandwerksleuten sollen agri сеп-
suales f6r einen ertriglichen jihrlicben Pfennig vnd Grundt-
zinse ап gelegnen 0erttern nahe vnd vor denen Stitten апде-
wiesen werden.
25.
Denen deutschen kaumeuten, soh sich in denen Stitten
setzen wollen; wollen Ihro k6nigl. Maytt. Део Zohll miltern
vnd ringern; vnd ihnen andre Privilegia vnd lmmunititen
mehr midtheilen.
Gustavus Adolphus.
0bservatio.
Die Gittern allein, soh in Ingermanlandt vf obrige
Constitution privilegiret, sollen nach derselben Einhalt judi-
eiret vnd gerichtet werden; denen andern aber, soh nach dem
Nork6pingschen SchluB, oder sonsten vf ein besonderes Recht
einige G6tter doniret, sol ein Richtschnur sein, die
dische Lagen, der Nork6pingsche SchluB, vnd die Reichstig-
liche Verordnunge. Аппо 1655 d. 25. Јипу.