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Freijahren von allen Reichs- vnd Statt- vf- vnd

anlagen, wie sie deshalb zum fjglichsten midt denen Befehligs-

haln•en Кбппеп.

24.

Denen Burgern vnd Bandwerksleuten sollen agri сеп-

suales f6r einen ertriglichen jihrlicben Pfennig vnd Grundt-

zinse ап gelegnen 0erttern nahe vnd vor denen Stitten апде-

wiesen werden.

25.

Denen deutschen kaumeuten, soh sich in denen Stitten

setzen wollen; wollen Ihro k6nigl. Maytt. Део Zohll miltern

vnd ringern; vnd ihnen andre Privilegia vnd lmmunititen

mehr midtheilen.

Gustavus Adolphus.

0bservatio.

Die Gittern allein, soh in Ingermanlandt vf obrige

Constitution privilegiret, sollen nach derselben Einhalt judi-

eiret vnd gerichtet werden; denen andern aber, soh nach dem

Nork6pingschen SchluB, oder sonsten vf ein besonderes Recht

einige G6tter doniret, sol ein Richtschnur sein, die

dische Lagen, der Nork6pingsche SchluB, vnd die Reichstig-

liche Verordnunge. Аппо 1655 d. 25. Јипу.