62
П Гп Bezug auf die Bedeutung des „viritim" ist Folgendes
zu bemerken. Es ist in den Que]len nirgends 3) ausgesprochen,
dass nur der „paterfamilias" oder nur die Familie bei der Grund-
eigentumsverteilung ein Landlos erhielt. Im Gegenteil melden
zahlreiche Nachrichten в), dass die Landanweisung technisch als
,piritim dividere", „assignare viritim” bezeichnet wird, d. h.
jedem einzelnen Мапп (vir) wurde das ihm bestimmte Grund-
. — 2. Die Phi-
st0ck f0r ihn und seine Nachkommen zugewiesen
lologen 0bersetzen den Stamm des Wortes „viritim" mit „Мапп,
krattvoller Мапп, Held". — З. [т bfentlichen Rechte 3) werden
mit dem Worte „viri" alle Manner, nicht nur die „patresfamilias"
— 4. Im PrivatrechteB) hat das Wort dieselbe Ве-
bezeichnet.
deutung. — 5. Die Hauss0hne (fliifamilias) stimmten gleich allen
Mannern (viri) in den Comitien mit (viritim sufragium) 7).
6. Einer kopfsteuer waren alle Manner (viri) unterworfen (viri-
tim tributum) 8). — 7. Soldaten, die ја nicht alle Hausvater waren,
erhielten „viritim" (mit dem griechischen „хат'Ыра” gleichbe-
— 8. Endlich fnden wir auch bei
deutend) Geld und Landlos 9).
mehreren гот. Autoren 10) dieselbe Auslegung des Wortes „vi-
ritim"
— Nach alledem ist es klar, dass in Rom die Einteilung
des nach der Anzahl aller Manner (viritim) vollzo-
деп wurde.
Ш. Diese пеие Theorie der r0mischen Grugdeigentums-
verteilung nach der Anzahl aller Manner, die erwachsenen Sbhne
mitinbegrifen, ist sehr wichtig. Jede rbmische Familie erhielt
nicht ein Grundst0ck, sondern so viel Grundst0cke, als Manner
(viri) in jedem Hause waren. Dadurch wird ganz von selbst der
beruhmte Streit in der r0m. Literatur beigelegt, ob denn ein
Grundst0ck
von so geringem Umfang wie 2 Jugern (das Romu-
2) Апт
• 3' 9' 10, 11, 12, 13.
15, 13, 19, 34, 46, 47, 48.
3) Апт.
4) Апт. 16
5) Апт. т.
6) Апт. 31
7) Апт.
23 35.
8) Апт.
М, z7, В, cf. 30.
9) Апт.
31, З, 34, Cf.
10) S. 13.
14. Cato: „viritim dicitur dari, quod datur рег singulos
viros” (ар. Festus р. 378). Non. Marc. : „viritim dictum est separatim, et
рет singulos viros“. Priscian. :
„viritim, quod Graeci dicunt, id
est per singulos viros (Gram. latini keili Ш. р. 465, В).