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lische heredium) zum Unterhalt einer Familie genUgt habe.
Dieses Bedenken schwindet sehr leicht dank der Tatsache, dass
jede Familie mehrere solcher schmalen Landlose erhielt. Ebenso
m0ssen zwei bekannte Hypothesen von Mommsen verlassen
werden : 1) die eine, dass in altester Zeit bis zum Anfang des
5. Jahrhunderts das Ackerland gemeinschaftlich, wahrscheinlich
nach den einzelnen Geschlechtsgenossenschaften, bestellt wurde
(Feldgemeinschaft) 11), insofern diese Hypothese davon ausgeht,
dass das alteste Mass des „Eigenlandes" (heredium) von 2 ји-
gern пит Gartenland, nicht Hufe gewesen sein konnte 13); infolge-
dessen 2) auch die andere: Hypothese von der sogen. „assig-
natio viritana" : в
IV. Dass die Landanweisung nach der Anzahl aller Мап-
пет (viritim) ein gew0hnliches und normales System der Grund-
eigentumsverteilung im alten Rom gewesen sei, folgt daraus,
dass nach den Agrimensoren 14) „agri assignati" die viritim ein
geteilten Felder gewesen sind; ebenso erklart es sich von selbst,
warum die rbm. Autoren es nicht far notwendig halten von der
Grundeigentumsverteilung nach der Anzahl aller Маппег (viri-
tim) jedesmal besonders zu berichten. Dem widersprechen
nicht Nachrichten н), die 0ber die Landanweisung „per familias"
(familiariter) sprechen, denn die Quellen reden hier vielmehr von
verheirateten Mannern (viri), welche unmundige kinder haben
oder auch kinderlos sind, nicht von Hausvatern im Sinne der
гот. „patresfamiliasg. Diese Annahme wird dadurch bestatigt,
dass in einigen von diesen Fallen die Manner (viri) direkt Sol-
daten genannt werden 1 в).
V. Es gab im alten Rom zwei Hauptmasse der Grundei-
gentumsverteilung: das eine von zwei Jugern (Taf. 1), das ап-
dere von sieben Jugern (Taf. 11). Die Gr0sse dieser beiden
Masse war nicht immer bestandig. је nach der G0te des Во-
dens und der Entfernung von Rom waren die MasSe bald де-
ringer, bald gr0sser (Taf. и. П) 17). Diese Abweichungen von
11) Апт. ф, 58, 59.
12) Апт. 57, 58, 59.
13) Апт. е, 64, 8, 75.
14) Апт. 48, 46.
15) Апт. 50,54, 90. Liv. XXXVll, ф. 10 ; — ХХХП, З cf. xxx1V,
45. 1 ; — ХИП, 17. т. — Liv. V. О. 8. — Lib. colon. 11. р. 23
16) Апт. 52, 54.
17) Liv. VIII, п. 14. Апт. 97.