aoncus (ANOHYIUS TAURlCU8) DEI 10. JAHRH.

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Macht daselbst aufs Empfndlichste geschwicht. Die meisten Fow:her

nehmen ferner ап, dass im Jahre 969 das Chasarenreich in seinen Grund-

festen durch die Russen ersch0ttert zusammenbrach und nicht wiedererstand.

kurzum, nach 969 h0ren Mir fast nichts mehr von dem fr0her so gewaltigen

Chasarenstaate. Im Jahre 1016 gelangt zu uns die kunde von einem ver-

einten Angrif und Bewiltigung eines chasarischen Gebietes in der krim

durch Griechen und Russen. Von Taurien m0ssen die Chasaren im Allge-

meinen zur Zeit der Eroberang Cherson28 durch Wladimir verdringt gewesen

seiu, als dieses stlrkste Bollwerk der Griechen in die Hinde des Russen-

ftrsten fel. Nach den Fragmenten aber zu urtheilen, besassen die Barbaren

in Taurien eine bedeutende Machtstellung: StAdte und V01ker hatten sich

ihnen frtiher freiwillig angeschlossen; gegenwlrtig w0theten sie дедеп ihre

Untergebenen und Bundesgenossen, hatten zehn Stldte und fanfhundert

Ansiedelungen eingeischert. Demnach sind die Bruchstucke, die Barbaren

als Chasaren vorausgesetzt, h0chst wahrscheinlich auf die Zeit vor 988, ја

vor 969, wenn nicht sogar vor 965, zu beziehen.

Auch die andere Zeitgrenze, der terminus а quo llsstsich betrichtlich

weiter vorr0cken. Die besten zeitgenOssischen kenner der historisch-geo-

graphischen Verhlltnisse im n0rdlichen Pontusgebiet sind unstreitig der

kaiser konstantin Porphyrog. und der Chasarenkagan Joseph. Von beiden

Bind auf uns zusammenhlngende und verhiltnismassig ausf0hrliche Nach-

richten деКоттеп. Aus dem Werk de administrando i*rio (ит 950) und

aus dem k6nigsschreiben (ит 960) erhellt schlagend, dass den Russen ит

diese Zeit weder Татапј noch irgend ein Theil der taurischen S0dkiiste де-

h0rte. Was den kbnigsbrief betrift, so begn0ge ich mich hier mit der Ве-

merkung, dass, abgesehen von vielleicht einigen unwesentlichen Zusltzen,

L0cken und Entstellungen, derselbe echt ist, weun auch zugegeben werden

Капп, dass der Кадап aseine alten Rechtsansprtiche mit dem gewiss sehr

eingeschrinkten faktischen Besitz vermengb Comasch ек р. 32). К и nik hat,

wie er mir privatim mittheilte, seine fr0heren Zweifel hinsichtlich der Echt-

heit des kOnigsschreibens lingst aufgegeben und die ganze Bedeutung dieses

originellen historischen Dokuments vollauf gewardigt.

Vorgreifend betnne ich, dass Schwarzbulgarien des konstantin sich

nicht, wie bisher mei8t апдепоттеп wurde, mit dem kubangebiet deckt,

7(Trch die Voraussetzung kunik's hinflllig wird, dass die Russen, тепп

sie, wie aus dem Vertrage von 944 hervorgeht, die Schwarzen Bulgaren

ат Einfall in's Cherson'sche Gebiet behindern konnten, in Tmutarakanj oder

kertsch sich befunden haben miissen. Auch aus dem beregten Vertrage

ist nicht zu ersehen, dass die Russen Besitzungen ап der krim'schen Siid-

k0ste hatten, obgleich zuzugeben ist, dass sie .Cherson hart bedrlngten.