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VBIEDBICH WBSTBBRG. DIE FRAGIENTE DES TOPLRCHA
Der tiberaus ehrenvolle Nachruf, den der Verfasser dem frilheren Vor-
gehen der Barbaren zukommen lisst, weist auf ein grosges, der Zeit hervor-
ragendes Volk und auf ein mehr oder weniger geordnetes Staatswesen hin.
Ganz besonders sind die Worte xai xai трогђетам
аЬтат; zu beachten: «Stldte und V01kerschaften hatten 8ich ihnen freiwillig
angeschlossen». Daraus folgt, dass die Barbaren wirksamen Schutz den hier
in Rede stehenden Stidten und V01kern gewlhrt haben m0sen. kunik
ist es nicht entgangen, dass das Wort т:бћек primo loco steht. Auch im
S 4 wird die Wichtigkeit der Stidte hervorgehoben xal Отгпхёаик,
та) xai тинчбутш; Ebyqnty. Hieraus darf geschlossen
werden, dass der Verfasser ein Land im Аиде hat, welches mit Handels-
stadten-, die nat0rliche Centren der umliegenden Gebiete ausmachten, besaet
war. Dieses passt schlecht auf das n6rdliche sumpfge Donauufer und die
stiidtelosen pntisehen Steppen.
Der Autor versteht unter xai 7t6itt; xai nat0rlich vor Allem seine
eigene Heimath und das benachbarteLand, welches, obgleich unter Botmissig-
keit der Barbaren stehend, von Letzteren auf das Grausamste verheert wurde
(8. oben S 2 und unten S 4 f.). Im S 7 erwihnt der Торагсћ ausdracklich
zehn Stidte und f0nfhundert DOrfer, die er alle in dem ihm zunichst-
liegenden, vom Feinde verwiisteten Lande anf0hrt. Es handelt sich also
thatslchlich ит ein bltihendes dicht besiedeltes Stilck Erde.
S 4. xal хата тфу 07tnx6wy тбћи; Ьхпхбаи;.
Mit Recht sagt Wassiljewskij, dass diese Ausdr0cke ап sich v011ig ver-
sundlich si6d und im Hinblick auf die weiteren Anspielungen dH Bericht-
erstatters keiner besonderen Erklarung benbthigen. Aus seinen sogleich
folgenden Worten sei ersichtlich, dass die Stellung dieser «Unterthanen» ein
Mittelding zwischen Selbststandigkeit und v011iger Unterwerfung (Ыратсо-
war.
S 5. СЕ сбу ђУЕ#ушу. kunik (р. 118/119) ver-
steht darunter die Anf0hrer der einzelnen riuberischen Abtheilungen, welche
die Bewohner ausp10nderten, wihrend Wassiljewskij (р. 390) sie mit dem
herrschenden Volke im Allgemeinen identifcirt.
Meine Ansicht ist folgende. Da es im S 4 heisst, dass die Barbaren die
ihnen untergebenen Stidte hitten рНедеп und zweckdienlich verwalten sollen,
anstatt sie zu unterjochen und zu vernichten, so folgt daraus, dass die Ver-
waltung der Stidte oder die 0berherrschaft in denselben den Barbaren де-
h0rte, mithin dtirften sich die in den Stuten von denBarbaren eingesetzten
Beamten oder Befehlshaber, die sich wohl auf barbarische Garnisonen statzten,