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TEIEDBICH титввве. DIB ПАНПТВ ТОРАВСП
atxiczt schreibt. M6glich ist das allerdings, aber nicht mit Sicher-
heit zu behaupten. Daher bleibe ich mit Wassiljewskij bei oixivat (habi-
tare). Die Fmge, ob aixicat aixian, ist nicht ganz irrelevant, weil aus
aixi“k erhellen d0rfte, dass bis dahin nicht Sitz des Toparchen
war, dass er sich erst durch das drohende Verderben gezwungen sah, in die
- zerfallene verOdete Stadt hintberzusiedeln ит sie zu einer Festung auszu-
bauen, in welcher die Bewohner des Landes Schutz vor den Feinden fnden
k0nnten. Wassiljewskij geht jedoch viel zu weit, wenn er behauptet, dass
auch des Toparchen Vorginger ihren Wohnsitz nicht in klemata gehabt
haben. Woher weiss Wassilj ewskij das? Lesen wir dagegen oixint, so
handelt es 8ich eben nicht ит eine Wiederbesiedelung seitens desToparchen
und seiner Leute, sondern nur ит den Wiederaufbau der Fatungswerke in
Wohnsitz, der hierdurch der Sammelplatz der Umwohnenden natur-
деты werden musste. Daran aber, dass im Gebjet des Toparchen
belegen war, ist in keinem Falle zu zweifeln.
Es er0brigt zu bemerken, dass, da S 7 inhaltlich nicht ап den vorher-
gehenden S 6, wie oben nachgewiesen wurde, ankn0pft, sondern im engsten
Zusammenhang mit S 1 des 1. Кар. im 2. Fragm. steht, seine ausserliche
Verbindung mit S 6 vermittelst eines Semikolons unhaltbar ist. Entweder
hat sich der Verfasser selbBt ver•rieben und den Punkt zu hoch gestellt
aber Hase sich versehen.
Ех тоу ёУ6УТШУ. Hase: pro facultatibus (nach M0glichkeit). Was-
siljewskij hat sicher Recht, wenn er den griechischen Ansdruck konkret
fasst und darunter das vorhandene Baumaterial versteht.
Ех «обтаи von diesem (dem kastell) aus. Nach Ed. kurtz vielleicht
infolge dessen, dadurch.
тђу Тиу тбћеу. Dass mit klemata gemeint sei, i8tselbst-
verstindlich.
Hinsichtlich Кћђрдта m0chte ich bereits ап dieser Stelle Ыопеп,
dass in der ganzen byzantinischen Litteratur Кћђ:дата oder Кћ@ата
a18 Eigenname nur bei konstantin porphyrog. in seinem Werke de admi-
nistrando imperio mehrfach vorkommt und ein in Taurien belegenes Gebiet
zweifellos bedeutet. Dieser Umstand allein gen0gt, КћТата der
Fragmente mit Кћђњзта des konstantin in Verbindung zu bringen,
ganz abgesehen von апеп tbrigen Fingerzeigen, welche auf die S0dktste
der krim als auf die Heimath des Toparchen hinzielen. 0b та Кћђњата des
konstaitin auch als Stadt aufgefasst werden darf, soll ап einer anderen
Stelle erOrtert werden. Wassilj ewskij's kiE*EG des 6. Jahrhunderts ат
rechten Donauufer unweit 0rsova hat schwerlich eine Daseinsberechtigung.